Der Kampf um die preußische Judenemanzipation im Jahre 1833

Autor: Friedlaender, Fritz (?), Erscheinungsjahr: 1934
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Juden, Judentum, Preußen, Assimilation, Antisemitismus
Ungern habe ich diese schmerzlichste Seite eines schmerzlichen Verhältnisses so nahe berührt; aber es ist besser, dass wir die offenen Wunden zeigen, als dass der verheimlichte Schmerz das Mark des Lebens in Bitterkeit verwandle.
Gabriel Rießer (1806-1863)

Aus: Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums. Heft 2. 1934

Die Aufnahme der Juden in den preußischen Staatsverband 1812 war ein wesentlicher Bestandteil der Reform des preußischen Staates.

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Gegen sie richtete sich daher der Angriff der Staatsfeinde. Man begreift den Zusammenhang zwischen der preußischen Staatsreform und der Judenemanzipation, wenn man sich erinnert, dass sie einem Stein vorwarfen, er fördere lediglich den Vorteil der Juden. Auch Friedrich August Ludwig von der Marwitz stieß in dies Horn. Je mehr deshalb die Reaktion an Boden gewann, desto schmaler wurde die staatsbürgerliche Grundlage der preußischen Juden. Eine Kabinettsorder vom Juli 1822 sprach ihnen die Berechtigung zur Bekleidung höherer Militärchargen ab. Eine Kabinettsorder vom 18. 8. 1822 nahm ,,wegen der bei der Ausführung sich zeigenden Missverhältnisse“ ihnen das Recht zur Bekleidung akademischer Lehr- und Schulämter. Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im Jahre; 1831 den jüdischen Grundstückseigentümern abgesprochen. Nach der revidierten Städteordnung vom 17. März 1831 war für das Amt eines Bürgermeisters und Oberbürgermeisters: das Bekenntnis zur christlichen Religion unerlässlich*). Stein um Stein trug man ab, bis das Gesetzeswerk ins Wanken geriet. Der Fortbestand des Gleichberechtigungsedikts war in Frage gestellt.

Allein mit Zerstörung ist es nicht getan. Jede Bewegung im Staatsleben unterliegt der Verpflichtung, einen neuen Aufbau an die Stelle des Niedergerissenen zu setzen. Man konnte die Juden zwar entrechten, aber nicht einfach beseitigen. Ihre Verhältnisse verlangten nach einer Neuordnung. So wurde 1833 zu einem Schicksalsjahr in der Geschichte der preußischen Judenheit. Zuerst trat Christian Friedrich Koch auf den Plan. Dies war bezeichnend genug. Die Angelegenheit der preußischen Juden war so sehr mit dem Organismus des Staates verwachsen, dass sie den großen Systematiker der preußischen Rechtsgeschichte zur kritischen Auseinandersetzung reizen musste. Koch war sicherlich der umfassendste Geist der neueren preußischen Rechtsschule und bereits Direktor des Land- und Stadtgerichts zu Culm, als er 1833 sein Buch ,,Die Juden im preußischen Staate“ erscheinen ließ. Er versprach ,,eine geschichtliche Darstellung der politischen, bürgerlichen und privatrechtlichen Verhältnisse der Juden in Preußen, nach den verschiedenen Landesteilen“. Tatsächlich ist das aus den Quellen geschöpfte Werk ein Muster jener gelehrten Kritik, die zu den Ruhmestiteln der historischen Rechtsschule gehört. Bei der historisch-systematischen Gliederung und Einordnung des Materials erweist sich Koch als Meister in der Bewältigung ungeheurer Stoffmassen; unnötig zu sagen, dass er die reichhaltige Literatur sorgfältig benutzt. Er hebt die wirtschaftsgeschichtliche Seite des Judenproblems scharf heraus. Nach seiner Feststellung behandelten die Obrigkeiten die Juden von jeher wie Schwämme, welche von den Staatsbürgern einsaugten und sich von ihren Herren beliebig ausdrücken ließen. Infolge der Einschränkungen und Zurücksetzungen in bürgerlichen und rechtlichen Verhältnissen blieb den Juden fast kein ehrliches Erwerbsmittel übrig. Die ihnen angedichteten Albernheiten gehen ins Unglaubliche. Ihre eigentümliche gesellschaftliche Verfassung und ihr nationales Recht sind als Folgen ihrer Zurücksetzung aufzufassen. Eine Emanzipation der Juden ist freilich unerlässlich, aber nur als eine Maßregel der Staatsklugheit und keineswegs um der Juden willen ist sie zu fordern. Denn die Juden befinden sich in einem widernatürlichen Verhältnis zur Staatsgesellschaft. Sie fühlen sich selber als Fremde und sind den Christen feindlich gesinnt.

*) Vgl. I. Freund, Urkundliches zur neueren preußischen Judengeschichte. Festschrift zum 75 jährigen Bestehen des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckelscher Stiftung, II. Bd.,1929.

War Kochs Anschauung vielleicht von judenfeindlichen Regungen bestimmt? Wie aus dem folgenden ersichtlich ist, sprechen die Tatsachen teils dagegen und teils dafür. Er bekannte sich zur liberalen Weltansicht und hat in späteren Jahren ein Abgeordnetenmandat der Fortschrittspartei inne gehabt. Sein aufrechter Charakter verschmähte es, um die Gunst der herrschenden Gewalten zu buhlen; er vertrat den Grundsatz, „dass der Glaube an die Berechtigung irgend einer Amtsautorität in Sachen der Wissenschaft wankend werde“. Zwei Jahre nach dem Erscheinen seines Buches über die preußischen Juden kam er als Oberlandesgerichtsrat nach Breslau. Hier traf er unter anderen mit Heinrich Simon zusammen; Der hinreißende Mann gewann Kochs sprödes Herz. Die beiden hervorragenden Juristen vereinigten sich zu großangelegten wissenschaftlichen Arbeiten. Im Verfolg jener Entwürfe nahm Heinrich Simon später im Verein mit Ludwig von Rönne den Gegenstand Kochs wieder auf: im Jahre 1843 erschien ihr gemeinsames Werk über die Verhältnisse der Juden in den preußischen Staaten. Jedenfalls hat Koch an der ursprünglich jüdischen Abkunft des Vorkämpfers der bürgerlich-radikalen Demokratie Deutschlands keinen Anstoß genommen.

Wie verträgt sich das mit seiner literarischen Ansicht? Zunächst ist zu bemerken, dass Koch nicht nur ein aufrechter, sondern auch ein schroffer Charakter war, der menschenfreundlichen Regungen das Herz verschloss. Dies war wohl eine Folge seines Lebensgangs. Der Sohn eines armseligen Tagelöhners, hatte sich mit stählerner Willenskraft den Weg gebahnt. Der Lebenskampf hatte ihn gehärtet, aber auch lieblos gegen seine Mitmenschen gemacht. Außerdem waren damals weite Kreise des Liberalismus den Juden wenig freundlich gesinnt. Nicht zufällig hatte Gabriel Rießer (1806-1863) seine junge Kraft an Karl von Rotteck (1775-1840), einem führenden Kopf der deutschen liberalen Bewegung erproben müssen. Koch, der Mann der wissenschaftlich stetigen Entwicklung, empfand diesen ungestümen Kampfesmut als eine Anmaßung. Deshalb goss er in seinem Buche die volle Schale seines Zornes über Rießer aus, leider in einer Weise, die seiner Persönlichkeit schlechthin unwürdig war.

Christian Friedrich Koch (1798-1872) hatte nur die Rechtszustände der preußischen Juden zergliedert. Diese Rechtslage bedurfte dringend einer Revision. Es war Carl Streckfuß, der sich dieser Aufgabe unterzog.

Auch er war eine Persönlichkeit von Format. Von Haus aus war er Jurist, seine eigentliche Neigung gehörte aber den Musen. In seiner Jugend gab ein längerer Aufenthalt in Triest ihm die Veranlassung, tief in die literarische Kultur der italienischen Renaissance einzudringen. Die ansprechendste Frucht seiner Bemühungen bildete seine Übersetzung von Dantes Göttlicher Komödie, mit welcher kein geringerer als Goethe die deutsche Lesewelt bekannt machte. Dagegen konnte Streckfuß mit seinen eigenen Dichtungen keine Lorbeeren einheimsen. Um so glänzender gestaltete sich seine amtliche Laufbahn. Zuerst sächsischer Regierungsbeamter, trat er 1815 in den preußischen Staatsdienst. Er wurde zum Geheimen Oberregierungsrat befördert und schließlich zum Mitglied des preußischen Staatsrats ernannt, als er 1840 aus dem aktiven Dienst schied. Aus seiner hohen amtlichen Stellung ergab es sich, dass die Mitwelt — insbesondere die jüdische — aufhorchte, als er, angeregt durch die öffentliche Erörterung in der Tagespresse, 1833 seine Schrift ,,Über das Verhältnis der Juden zu den christlichen Staaten“ veröffentlichte. Er entwarf folgendes Bild, aus dem er bedeutungsschwere Schlüsse zog.

Die Provinzialstände haben eine Beschränkung der Juden für notwendig gehalten. Die Annahme ist falsch, dass die bürgerliche und politische Freiheit der Juden sich mit dem konstitutionellen Leben entwickeln werde. Denn die Juden sind zu einer vollständigen Emanzipation noch nicht reif. Das jüdische Schicksal ist in der inneren Eigentümlichkeit der jüdischen Nation begründet. Die Eigentümlichkeit ist ihre Religion, die den gläubigen Juden hindert, sich in seinem Heimatlande einheimisch zu fühlen. Denn der Messiasglaube ist die Ursache der Absonderung. Daraus ergibt sich sowohl für Juden wie für Christen ein unnatürliches und lästiges Verhältnis: die Juden sind weder Einheimische noch Fremde, obwohl ein Misstrauen der Christen gegen den Juden als dem feindlichen Fremden besteht. Eine unbedingte Emanzipation würde Unordnungen zur Folge haben. Deshalb wendet sich die öffentliche Meinung gegen die Gleichstellung der Juden.

Es gibt zwei sehr ungleichartige Klassen von Juden. Die eine ist assimiliert, aber glaubensuntreu, die zweite ist ungebildet, verachtet und verhasst, sie besteht zumeist aus Pfandleihern, Branntweinwirten und Gaunern. Eine Abart der ersten Klasse sind die ,,eleganten Juden“, sozusagen geistige Schacherer. Wie muss nun die Gesetzgebung vorgehen? Sie soll die erste Klasse mit Einschränkung gleichstellen: d. h. ihr ein bloß persönliches Staatsbürgerrecht verleihen, sie aber nicht zu einem Staatsamt und zur ständischen Vertretung zulassen. Die zweite Klasse ist von all dem auszuschließen. Die Klasseneinteilung soll auch die gemeinen Juden nötigen, das Staatsbürgerrecht zu erstreben: die ,,Schutzjuden“ können durch ein solides bürgerliches Geschäft Staatsbürger werden. Eine Emanzipation durch das Gesetz ist wenig vorteilhaft, wenn sie nicht von einer Emanzipation in der öffentlichen Meinung begleitet wird.

Das hauptsächlichste Mittel der Gleichstellung besteht in dem Unterricht der jüdischen Kinder an christlichen Schulen. Die Juden haben die Pflicht, für besonderen Religionsunterricht zu sorgen: die Einwirkung des Staates auf Verbesserung ihres Kultus ist schwierig und bedenklich. Auf wirksame Weise können lästige jüdische Eigentümlichkeiten beseitigt werden: durch den Militärdienst sowie durch die Ausbildung jüdischer Handwerker in christlichen Lehrstellen. Die Zusammenschließung der Juden in einem Korporationsverband kann die Absonderung bedenklich begünstigen.

Schlägt man die Zeitungen jener Zeit auf, so gewahrt man mit Staunen, welche lebhafte Anteilnahme die Öffentlichkeit an Streckfuß' Vorschlägen nahm. Carl Streckfuß (1779-1844) war ein hoher Funktionär der preußischen Staatsregierung; das gab seinen Ausführungen offizielles Gewicht. Die preußischen Juden erkannten sehr wohl, dass Streckfuß die Axt an die Wurzel ihrer staatsbürgerlichen Existenz gelegt hatte. Zur Verteidigung trat eine Reihe der besten deutschen Juden in die Schranken. Als erster schritt Isaak Markus Jost (1793-1860) zur Gegenwehr.

Jost ist der erste neuere Geschichtsschreiber der Juden, der Vorgänger von Heinrich Graetz (1817-1891) und Simon Dubnow (1860-1941), zu denen er sich etwa in demselben Verhältnis befindet, wie Arnold Hermann Ludwig Heeren (1760-1842) oder Johannes von Müller (1752-1809) zu der kritischen Richtung eines Barthold Georg Niebuhr (1776-1831) und Leopold v. Ranke (1795-1886). Israel Jacobson (1768-1828) ließ Jost in Göttingen studieren, wobei das ungewöhnliche Sprachtalent des jungen Gelehrten sich entfaltete, und ebnete ihm 1814 den Boden in Berlin. Hier übernahm Jost die Leitung einer Privatschule, die er infolge seiner erzieherischen Begabung zu einer gesuchten Anstalt machte. Am gleichen Ort gedieh sein Lebenswerk, die umfangreiche Geschichte der Israeliten. Die Wirkung, die das Werk auf die Ausbreitung der kulturellen Emanzipation ausübte, wiegt schwerer als sein wissenschaftlicher Gehalt im einzelnen. In jener Hinsicht ist Josts Geschichtswerk eine Leistung von bleibendem Wert. Jetzt — 1833 — zwei Jahre, bevor er nach Frankfurt a. M. an das Philanthropin ging, bot das Geschick ihm die Gelegenheit, sein Ansehen für die be­drohten Glaubensgenossen einzusetzen. Er tat es in einem ,,Offenen Sendschreiben an Herrn Geh. Oberregierungsrat K. Streckfuß zur Verständigung über einige Punkte in den Verhältnissen der Juden“. Was wusste er Streckfuß zu erwidern?

Streckfuß ist eine hochachtbare Persönlichkeit, deren Offenheit und Redlichkeit unantastbar sind. Eine öffentliche, ruhige Diskussion der Frage ist nötig, zu der er, Jost, sich auf Grund seiner wissenschaftlichen Leistung berufen fühlt. Die religiöse und sittliche Umbildung der Zeit verlangt eine Auflösung alter Disharmonien. Darum haben die Juden das Recht, für ihre Sache in der Öffentlichkeit einzutreten. Die Provinzialstände dürfen nicht die allgemeinen Grundsätze der Staatsregierung bestimmen. Denn die Stände, die Notabeln handeln aus Privatinteresse, aus Eigennutz. Der Instinkt jeder herrschenden Partei war stets der Emanzipation der andern zuwider. Die Volksmeinung sieht in dem Juden nur den Hausierjuden usw., sie achtet nicht auf die gebildeten Juden. Im übrigen wird das Misstrauen gegen die jüdischen Mitbewohner durch die Geschichte widerlegt. Es bleibt beachtenswert, dass die Provinzialstände sich nur gegen den schachernden und wuchernden Juden wenden. Ein Staat kann aus den feindseligsten Gesamtheiten bestehen, die in Beziehung auf das Ganze dennoch vereint sind. Die Eigentümlichkeit der Juden erklärt sich aus ihren geschichtlichen Schicksalen. Der Eigennutz und das Gefühl der Obmacht, das der menschlichen Seele so süß ist, unterdrückten bisher die Juden. Sie wurden auf den Handel beschränkt und geradezu als eine Sache behandelt. Wie konnten sie da Bürgersinn besitzen? Erst neuerdings führt der Fortschritt der Gesittung zur Gleichstellung.

Den von Streckfuß geltend gemachten Bedenken wegen der jüdischen Religion ist entgegenzuhalten, dass die Herausreißung einzelner Bruchstücke zur Entstellung führt. In den jüdischen Dogmen ist nichts von Hass und Verachtung Andersgläubiger zu finden, weil Gott auch Gott aller Welt ist. Der religiöse Brauch verhindert nicht die Erfüllung der Staatsbürgerpflicht, weil im Staate der Jude treu dem Staate dient. Denn der Messiasglaube ist nicht irdisch, sondern rein geistig zu verstehen.

Seit dem Erwachen des Emanzipationskampfes haben die Juden Staunenswertes geleistet, um die Emanzipation zu verdienen. Die Eigenschaften, die man an ihnen tadle, seien nichts weiter als die Reaktion auf die Unterdrückung. Die berufliche Umschichtung der jüdischen Jugend ist im vollen Gange. Sie kehrt sich vom Schacherhandel ab und wendet sich manchenorts dem Handwerke zu. Demnach ist als Tatsache festzuhalten, dass der Geist der Juden im allgemeinen auf einer Stufe steht, die Achtung gebietet, und jeder voreiligen Anschuldigung die Stirn bieten darf.

Streckfuß' Widersprüche sind offensichtlich, sind legislatorische Verirrungen. Denn warum soll die Zwei-Klassen-Teilung mir für die Juden durchgeführt werden? Die Aufteilung der Berufe auf zwei Klassen ist praktisch undurchführbar. Die körperliche Arbeit ist bei den Juden ebenso wenig verpönt wie die gewissenhafte Erfüllung der Staatsbürgerpflicht, welcher das mosaische Gesetz nicht im Wege stehe. Zweierlei fordere die Emanzipation: unbedingte bürgerliche Freiheit und unbedingte Freiheit der Religionsübung. Diejenigen aber, welche die Juden als persönlich Verworfene oder Verwerfliche schildern, sind freilich ihre Feinde, — sie sind aber noch mehr Feinde des Jahrhunderts, Feinde der Menschheit, Feinde ihrer selbst, da sie ihren eigenen Geist der Verachtung preisgeben! — — —

Jost war ein Moralist von hohen Graden. Seine sittliche Vornehmheit, die Wärme, seines Herzens wirkten überzeugend. Namentlich die Ritterlichkeit seiner Kampfesweise fand weitgehende Zustimmung. Nun tauchte neben dem Geschichtsschreiber ein Dichter auf. Es war Joel Jacoby (1807-1863), der einstige glühende Bekenner des jüdischen Glaubens. Sicherlich war er eine tief angelegte Natur, ein Mystiker, der bisweilen mit der Logik auf dem Kriegsfuß stand, ein Impressionist, der jeder Eingebung nur zu bereitwillig nachgab. Aufklärung, Romantik und jungdeutscher Positivismus kreuzten sich in ihm und schossen zu einer proteischen Geistigkeit ineinander. Der vielgeschmähten ,,Berliner Religion“ der Aufklärung scheint er nahe zu stehen, wenn er einmal erklärt, dass die Sage der Alten von der einst kommenden goldenen Zeit, der Messias der Juden, Kants ewiger Friede ihm Vergegenwärtigung der christlichen Seligkeitslehre auf Erden und Zielpunkt aller geschichtlichen Entwicklungen bedeutet. Dagegen erscheint der Stil seiner ,,Klagen eines Juden“ mit ihrer dunklen Bildersprache von der romantischen Gefühlspoesie abhängig. Dem jungen Deutschland steht er nahe durch seine metaphysische Einstellung, die eine Abkehr vom Himmel und eine Rückkehr zur Erde predigt. In der Rolle eines politischen Publizisten bewährt er sich als jungdeutscher Zeitsatiriker; hierin ein Vorläufer Maximilian Hardens. Die seelische Schlacht wider das jüdische Minderwertigkeitsgefühl, in welcher er ähnlich wie Heinrich Heine unterlag, zerriss ihm Leben und Dichten.

Im gleichen Jahre 1833 gab er seine ,,Bilder und Zustände in Berlin“ heraus. Die geistreiche politische Essaysammlung enthält unter anderem ein Kapitel über die Juden. Darin beschwört er die Figur des Ahasver, um die Unlösbarkeit des Judenproblems zu versinnbildlichen. Diese tragische Melodie wird verstärkt durch den Hinweis auf die wirtschaftliche Boykottierung, die die bedürftigen Juden durch die christliche Umwelt erleiden. Es sind Vorklänge zu seiner Gegenschrift wider Streckfuß, die unter dem Titel „Über das Verhältnis der Juden zum Staate“ 1833 erschien. Im nächsten Jahre folgte unter Hinzufügung eines bedeutsamen Vorworts die zweite Auflage mit dem veränderten Titel „Zur Kenntnis der jüdischen Verhältnisse“. Sehen wir zu, welche Einwendungen sie erhebt!

Der frühere Glaubenshass gegen die Juden ist jetzt durch materielle Missgunst ersetzt. Urquell der Gesetzgebung muss die Humanität sein. Ist die Emanzipation des diesseitigen Menschen und die Anerkennung seines irdischen Wertes erreicht, so kann schon hinnieden das Reich der Vollendung und Vollkommenheit errichtet werden. Die Idee des Christentums ist die Verleugnung des diesseitigen Menschen. Im Verlauf der Geschichte setzte sich die Anerkennung der Selbständigkeit der irdischen Verhältnisse allmählich durch. Mithin kann es einen christlichen Staat, wie Streckfuß meint, nicht geben. Das Christentum des Staates besteht darin, in der Verschiedenheit der Religion keine ausschließende Bestimmung für die Verhältnisse der Staatsmitbürger zu finden. Die Sittlichkeit des Staates ist nicht identisch mit der christlichen. Die Juden stehen in keinem besonderen Verhältnis zu den christlichen Staaten, weil sie ein wesentlicher Teil des Ganzen, weil sie Staatsmitbürger geworden sind. Als die Christen anfingen, sich auf; der Erde zu emanzipieren, ging es den Juden besser. Die sondernde und ausschließende Gesetzgebung hat die öffentliche Meinung irregeleitet.

Es gibt keine jüdische Nation, welche sich im Gegensatz zur deutschen geltend macht. Das Judentum verlangt, dass seine Bekenner das Land, in welchem sie wohnen, als ihr Vaterland betrachten. Das Judentum stellt außerdem die Menschenliebe als Grundgesetz der Moral und als religiöses Gesetz auf. Es macht Fleiß und Arbeitsamkeit zur unablässigen Pflicht; der Ackerbau war der Grundstein des jüdischen Staates. Die Lehre von dem Messias hat sich erst nach der mosaischen Gesetzgebung ausgebildet. Es gibt kein jüdisches Zeremonialgesetz, dessen strenge Beobachtung das Interesse des Staates gefährdet. Die Religion ist der innerste Kern des jüdischen Lebens.

Mithin ist die Emanzipation der Juden der Ausdruck dafür, dass ihre Besonderheit nicht dem Staate hemmend entgegentritt, vielmehr seine erhöhte Lebenstätigkeit befördert. Das aber ist die Basis für den Judenhass: die Freude des rohen Naturtriebes, sich vor andern bevorrechtet, und in der Zurücksetzung eines andern die eigene Erhebung, und die Erhöhung des eigenen Wertes zu wissen. Deshalb sind die Provinzialstände als ein unzuverlässiges Organ der öffentlichen Meinung anzusehen. — —

Im zweiten Teil seiner Schrift reiht Joel Jacoby seine Ausführungen in den geschichtlichen Zusammenhang, indem er sowohl von Christian Wilhelm Dohm als auch von Gabriel Rießer eine Abhandlung wiederabdruckt. Das Auf und Ab im Schicksal der Emanzipation, die Einheitlichkeit in der Entwicklung ihrer Idee wird dadurch klargestellt. Rießer erscheint als der Fortsetzer und Vollstrecker Dohms. ,,Seine Schriften“, sagt Joel Jacoby schön, „sind nicht wie die Kinder, welche die Hände ausstrecken, sondern wie die Männer, welche einen Arm und ein Recht haben“.

Joel Jacobys Schrift ist ebenso gedankenreich wie stilistisch reizvoll. Pathos und Ironie stehen ihm mühelos zu Gebote. Er entwirft gewissermaßen ein Selbstporträt, wenn er ausruft: ,,Ist der Jude nicht seit Jahrhunderten mindestens Europäer und teilt er nicht die Richtung des Weltteils? Geht der europäische Schmerz nicht durch seine Brust und ist er nicht ein Kind seiner Zeit, beweglich und leidenschaftlich wie sie? Wo also die Möglichkeit für eine nationale Sitte und Gesinnung, wo ihre Äußerung?“

Joel Jacoby war eine problematische Natur, die nur auf Grund „der tragischen Schicksalslage einer Übergangszeit verständlich wird. Er vermochte den Zwiespalt seines Wesens nicht zu lösen und fand weder die Entsagung noch den Seelenfrieden, den Jost sich erkämpft hatte. Dennoch weisen die Ausführungen der beiden grundverschiedenen Naturen eine gemeinsame Note auf. Es sind beides Bekenntnisschriften, Äußerungen einer empfindlichen und schwer gekränkten Innerlichkeit. Jetzt aber kam der Mann, der von der Abwehr zum Angriff überging, der keine Bekenntnis-, sondern eine Streitschrift schrieb. Er war bisher kaum in der weiten Öffentlichkeit hervorgetreten, er war nämlich nicht, wie man vermuten könnte, ein Schriftsteller, sondern ein Arzt, der bisher fast ausschließlich in seinem Berufe aufgegangen war. Johann Jacoby aus Königsberg. Hier ist nicht der Ort, das Bild des Mannes zu entwerfen, der das freiheitliche Bürgertum Deutschlands erweckte und der, als am Ende seines Lebens eine satte Bourgeoisie ihn verriet, mutig genug war, sich an die Seite des kämpfenden Proletariats zu begeben. Allen Anfeindungen zum Trotz hat der herrliche Mann sich zeitlebens zu seinem Judentum bekannt. Wenn er sich für seine bedrohten Glaubensgenossen einsetzte, so tat er es nicht als Beteiligter, sondern als sittlicher Streiter für das Menschenrecht. Bereits als Student hatte er an der Universität seiner Vaterstadt die Gleichberechtigung der jüdischen Kommilitonen energisch durchgesetzt. Das deutsch-jüdische Problem lastete weiterhin auf seinem Gemüte, bis der Vorstoß von Streckfuß seinen gärenden Empfindungen zum Durchbruch verhalf. Er schreibt seine ebenso umfangarme wie inhaltsschwere Kampfschrift ,,Über das Verhältnis des Königlich Preußischen Oberregierungsrats Herrn Streckfuß zur Emanzipation der Juden“ (1833).

,,Der Geburt, wie der innigen Überzeugung nach — Jude, machte ich oft die demütigende Lage der Glaubensgenossen zum Gegenstand schmerzlicher Betrachtung. Voll lebhaften Unwillens sah und fühlte ich die drückenden Fesseln, mit denen ein sinnloses Vorurteil uns belastet“, sagt der Verfasser im Vorwort. Er führt den Kampf nicht gegen Streckfuß' Person, sondern er will in ihm den Wortführer aller Judengegner treffen. Er wirft ihm vor, dass er nicht einmal die Gegenschriften der Andersmeinenden kennt. Der schlimmste Feind der deutsch-jüdischen Sache sei — die Gleichgültigkeit. Jeder Bürger dürfe gleiches Recht bean­spruchen; wenn nicht, stehe es schlecht um die Gerechtigkeit und Humanität des Staates. Streckfuß verkannte völlig das Wesen der jüdischen Religion, denn der Gott der Juden sei tolerant und nicht staatsgefährlich. Der Messias der Juden ist niemand anders als die — Wahrheit!

Wie kann, so fragt er weiter, ein redlicher Geist das Deutschtum der deutschen Juden in Zweifel ziehen: ,,Wer im Lande geboren und erzogen, die gleiche Sprache spricht, wer die Landesgesetze anerkennt und befolgt und jede Beisteuer zum Staatshaushalte leistet, ist der ein Fremdling zu nennen, oder kann er sich selbst dafür halten?“ Hat die christliche Umwelt ein Recht, über Absonderung und Ungeselligkeit der Juden zu klagen, die sie doch selber verschuldet hat? Sofern man unter der öffentlichen Meinung die Stimme der Gebildeten versteht, so ist dieselbe der Emanzipation durchaus wohlgesinnt. Wenn der Pöbel judenfeindlich sei, so sei er eben Pöbel, der überdies durch die Passivität der Regierung in seinem Verhalten bestärkt werde. Wenn Streckfuß zwei Klassen von Juden unterscheide, so könne man ebensogut die Christen klassifizieren. Die einen erklären sich entsprechend dem Gebot der Menschenliebe für die Gleichstellung der Juden, während die andern, die sittliche Vorschrift missachtend, die Juden verfolgen. Daneben gibt es die widerwärtige Abart der sozusagen halbgebildeten Christen, die heuchlerisch die Gleichstellung der Juden begönnern und sie insgeheim zu hintertreiben suchen. Was das von Streckfuß entworfene jüdische Zweiklassensystem anbelangt, so liegt seine praktische Sinnlosigkeit auf der Hand.

Judesein und echtes deutsches Bürgertum schließen sich keineswegs aus. Da das Edikt von 1812 nur als eine halbe Maßregel anzusehen sei, müssten die Juden nunmehr die volle statt der halben Emanzipation verlangen. Nicht eine Gnade sei zu fordern, sondern ein Recht; denn ,,solange auch nur ein Recht dem Juden entzogen wird, bloß weil er Jude ist, solange bleibt er ein — Sklave, und alle übrigen Zugeständnisse vermögen ihm nicht das schmerzliche Gefühl der Kränkung zu mildern“.

Wie sind die Aussichten des Kampfes zu beurteilen? ,,Die öffentliche Meinung der gebildeten Mehrzahl ist uns Bürge einer besseren Zukunft. Die Scheidewand, welche ein sinnloses Vorurteil aufgebaut hat, wird auch in Deutschland sinken, und das Vaterland ferner — keinen Unterschied machen zwischen seinen jüdischen und christlichen Bürgern.“

Die Schrift des bisher ziemlich unbekannten Arztes im fernen Königsberg erregte erhebliches Aufsehen, denn der Leser, ob Jude oder Christ, spürte, dass hinter ihr ein Mann stand, der den Kompromiss verwarf, ein Unerbittlicher, der alles oder nichts begehrte. Jener Eindruck wurde gesteigert durch einen Stil, der die Gedankenreihe dramatisch aufbaute und das Gegensätzliche scharf heraustrieb. Das Bedeutsame lag darin, dass die Streitschrift den sittlichen Inhalt des Problems nur als Voraussetzung benutzte, um mit unerhörter Schärfe die staatlich-politische Forderung zu erheben. Nun hing alles davon ab, ob die christ­liche Mitwelt die Stimme des Rufers vernahm und ein Mutiger sich bereitfand, das Schweigen zu brechen. Dies war das Verdienst des Freiherrn Heinrich Christian von Ulmenstein, der damit seinen Namen in die Geschichte der deutschen Judenemanzipation denkwürdig einschrieb.

Die Ulmensteins waren ein altes deutsches Bürgergeschlecht, das wahrscheinlich in Ulm beheimatet war. Im Jahre 1729 wurden sie durch ein kaiserliches Diplom in den erblichen Adelsstand erhoben. Die Überlieferung der Familie verwies ihre Mitglieder auf den Dienst des Rechts. So war Johann von Ulmenstein (1738—1801) als Assessor am Reichskammergericht in Wetzlar tätig. Sein Sohn Heinrich Christian ging in den preußischen Staatsdienst. Er war 1833 Regierungsrat zu Düsseldorf, als er seine „Gegenbemerkungen zu der Schrift des Herrn Geheimen Oberregierungsrats Streckfuß über das Verhältnis der Juden zu den christlichen Staaten“ hinausgehen ließ. Für die Sache der Juden wandte sich ein Christ gegen einen Mitchristen, ein hoher Staatsbeamter gegen einen höheren Amtsgenossen. Der Kampf, welcher begonnen hat und mit ehrlichen Waffen geführt wird — so erklärte er, —ist ein Kampf des Lichts gegen die Finsternis . . .

Er wies auf die sehr bedeutende vorteilhafte Veränderung der Juden seit der Emanzipation hin und verlangte, dass man bei der Beurteilung des Problems die ausgezeichneten Juden in Anrechnung bringe. Selbstsucht sei der Beweggrund für die judenfeindliche Haltung der Provinzialstände, die im übrigen nur die Ansichten einzelner Interesseritengruppen und nicht die Urteile der gesamten Nation wiedergäben. Die Aufhebung des bereits gewährten Bürgerrechts sei dem Charakter der Stände-Verfassung zuwider. Die Meinungen, welche sich der Gleichstellung der Juden entgegensetzten, seien stereotype, durch gleichfalls stereotype Gemeinplätze unterstützte Gründe, welche gewöhnlich gebraucht wurden um die gute alte Zeit gegen die frechen Anmaßungen der neueren in Schutz zu nehmen. In gleicher Weise habe man den Zunftzwang gegen die Freiheit der Gewerbe sowie die Leibeigenschaft gegen den freien Güterverkehr und die Teilbarkeit der Grundstücke ausgespielt. Nur freie Berufswahl könne den Juden nützen. Emanzipation und die Lösung widernatürlicher Fesseln sei die erste Bedingung jeder Volkserziehung. Dies haben im Gegensatz zu den rückständigen Provinzialständen die gebildeten Mittelstände Deutschlands klar erfasst. Deshalb sei eine Regierung als sehr schwach und hinfällig zu bezeichnen, die die Juden nicht gegen die Anfeindungen des Straßengesindels schütze.

Der Freiherr von Ulmenstein erweist sich als Seher in ferne politische Horizonte. Man denkt unwillkürlich an die ,,Protokolle der Weisen von Zion“, wenn er gelegentlich sagt: ,,Lasst uns daher nur immer das Ammenmärchen von einer unsichtbaren Verschwörung der Juden gegen die Christen aufgeben. —“ An Reichsreform und Nationalitätenproblem wird man erinnert, wenn er schreibt: „Mit der Aufnahme fremder Juden hat es aber dann weniger zu sagen, wenn Deutschland überhaupt mehr zur politischen Einheit wird gelangt sein und es nur ein Deutsches Staatsbürgerrecht gibt.“

Geist vom Geiste Herders und Hardenbergs ist es, wenn er den allgemein menschlichen Kern der Emanzipation herausschält: „Wenn Ihr den Juden emanzipiert, so emanzipiert Ihr nicht den Genossen einer Euch, dem äußeren Scheine nach, feindlich gegenüberstehenden Religion, ihr emanzipiert den Menschen . . . .“

Ulmenstein nahm den Faden dort auf, wo ihn Dohm hatte fallen lassen. Solche Männer gehören zu den seltenen Naturen, die nicht als Vertreter einseitiger Richtungen und Parteigruppen, sondern als Treuhänder der Sittlichkeit der Nation in der Öffentlichkeit sprechen. Und es ist ein Trost in schwerer Zeit, sich daran zu erinnern, dass in den Krankheitstagen der deutschen Volksseele jene Männer den Mut fanden, sich gegen die Verwirrung der Gefühle aufzulehnen. Gabriel Rießer sprach den Dank der deutschen Juden an Ulmenstein aus, indem er in seiner Zeitschrift „Der Jude“ (Bd. II, 179) die Sachkenntnis und Gerechtigkeitsliebe des edlen Menschenfreundes rühmte. An gleicher Stelle (Bd., II, 92 u. 116) gedachte er der Abwehrschriften von Jost und Johann Jacoby. An der ersten hebt er die Gründlichkeit und Gediegenheit des Inhalts sowie die gelungene und lebendige Darstellung lobend hervor; der zweiten zollt er Anerkennung, weil sie allenthalben die ganze Wahrheit ohne Umschweife und Rücksichten sage, aber vor allem, weil sie die Wahrheit mit aller Wärme und Kraft des verletzten Rechtsgefühls, der gekränkten Menschenwürde anspreche. Wie jene Männer stand auch er in der moralischen Einheitsfront für Volksrechte und gegen Bedrückung. Auffällig bleibt es daher, dass er in diesem Zusammenhang auf Joel Jacoby nicht eingeht, obwohl derselbe ihm — wie erwähnt — in seiner Schrift gehuldigt hatte. In seinen „Jüdischen Briefen“ (1840—42) hat Rießer über Joel Jacoby rücksichtslos den Stab gebrochen. Dazwischen lag freilich der Abfall jenes schwankenden Charakters. Rießers geradlinige und bürgerlich unkomplizierte Natur1 hatte kein Verständnis für den Sohn des Zwiespalts.

In dem Kampfe zwischen Licht und Finsternis — wie Ulmenstein ihn nannte — blieb es Rießer vorbehalten, das Schlusswort zu sprechen. In leidenschaftlichen Artikeln seiner Zeitschrift ,,Der Jude“ hatte er in den Emanzipationskampf eingegriffen. Jene Artikel wurden ein Jahr später zu den „Betrachtungen über die Verhältnisse der jüdischen Untertanen der Preußischen Monarchie“ vereinigt. Im Vergleich mit den vorangegangenen Flugschriften desselben Verfassers wirkt der Stil der Betrachtungen ein wenig eintönig und weitschweifig, aber es ist nicht der schriftstellerische Reiz, sondern die sittliche Kraft der Persönlichkeit, die dem Buche ein Gesicht gibt. Aus dem nahezu fünfhundert Seiten starken Werk spricht nicht nur der politische Tagesschriftsteller, sondern der staatsrechtlich gebildete Geschichtsschreiber, der die geschichtliche Einheit des Problems herauszuarbeiten weiß. Sein Grundgedanke besteht darin, dass er den Zusammenhang der Emanzipation mit dem langsam aufkeimenden konstitutionellen Leben unterstreicht. Zunächst setzt er sich gegen Christian Friedrich Koch energisch zur Wehr. Er hält ihm, den er zu Unrecht als einen Kompilator bezeichnet, seine pseudo-historische, gedankenlose Methode vor, die den Gegenstand ohne innere Anteilnahme behandle. In breiter Anlage schildert er dann, wie die geschichtliche Entwicklung sich seinen Augen darstellt.

Das Edikt von 1812 hat das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetze durchgeführt. Aber trotz ihrer militärischen Bewährung im Freiheitskriege wurde den Juden die militärische Beförderung verweigert, und ihre Kriegsverletzten blieben unversorgt. In der Folgezeit wurden die Juden allgemein vom Staatsdienst ausgeschlossen. Weder das Lehramt noch das Apothekergewerbe durften sie ausüben. Sie wurden von der Funktion der Geschworenen ferngehalten. Die preußische Regierung beeinträchtigte sogar in ihren neuen Provinzen die günstige Lage der Juden, die das französische Kaiserreich geschaffen hatte. Zwischen dem Gesetz und seiner Anwendung ergab sich ein fortwährender Widerspruch. Der Übertritt zur christlichen Kirche wurde für den Juden zur Bedingung jeder praktischen Wirksamkeit. Dadurch entstand eine Veräußerlichung des Religiösen, über die der Pyrrhussieg der Staatsreligion nicht hinwegtäuschen konnte. Jetzt mischte sich die preußische Regierung in die inneren Angelegenheiten der jüdischen Gemeinden ein. Durch ihr Verbot eines Gottesdienstes in deutscher Sprache suchte sie die Emanzipation zu unterbinden. Sie verbot überhaupt jede Neuerung im Gottesdienst; und ihr Oberregierungsrat Streckfuß verdächtigte nunmehr die neue jüdische Religion als Deismus. Hiermit bewies er nur seine Unfähigkeit, den jüdischen Gottesdienst zu beurteilen. Was die von ihm angeschnittene Unterrichtsfrage anbelangt, so sind unter obwaltenden Umständen jüdische Schulen in Preußen nötig, so lange die Staatsschulen rein christliche bleiben.

Streckfuß verschließt sich der Tatsache, dass die bürgerliche und politische Freiheit der Juden sich mit dem konstitutionellen Leben entwickeln müsse. Großmut, Menschenliebe und Rechtssinn machen den Geist der konstitutionellen Gesetzgebung aus. Fortgeschrittener als die Vertretung der Stände ist das Repräsentativ-System welches das Staatsganze hinter sich habe, während die Stände nur partikulare Einzelinteressen vertreten. Die Angst vor der wirtschaftlichen Konkurrenz der Juden ist deshalb der Beweggrund für die judenfeindliche Einstellung der Provinzialstände. Wenn Streckfuß in jener Einstellung die Volksmeinung ausgedrückt findet, so kann es sich nur um eine Truggestalt der öffentlichen Meinung: nämlich um Neid und Engherzigkeit handeln. Denn die wahre öffentliche Meinung ist das Gewissen der Nation, das allgemeine Bewusstsein des Rechts. Streckfuß' Begriff der öffentlichen Meinung operiert mit einem allgemeinen Vorurteil gegen den abstrakten Begriff des Juden, während die echte öffentliche Meinung eine billige Beurteilung und Würdigung des einzelnen Juden nach seinem Werte erstrebt.

Wenn Streckfuß die der Gleichstellung günstige Gesinnung in Frankreich und in England leugnet, so beweist er wiederum seine ungenügende Sachkenntnis. Seine Idee der Klasseneinteilung, die auf der Schätzung nach Geld und Geldeswert beruht, ist unmoralisch und verdirbt die Sittlichkeit. Denn das Prinzip der Klassifikation ist auch, allgemein gesehen, reaktionär. Wenn Streckfuß einzelne Reformvorschläge macht, so übersieht er, dass die Absonderung der Juden durch die Haltung der Christen verschuldet wurde; er übersieht ferner, dass die christliche Unduldsamkeit die Ausbreitung jüdischer Handwerker verhindert hat. Streckfuß hat aus der Geschichte nichts gelernt, sonst würde er nicht das Märchen von der eigenen Nationalität der Juden aufgewärmt haben.: Die Juden empfinden die von Streckfuß ihnen gegönnte Bildung als wertlos, wenn sie nicht von Freiheit begleitet wird. Wenn sie z. B. Staatsstellungen erstrebten, so wollten sie dem Staate dienen, aber nichts — wie Streckfuß andeute — den Staat regieren. Gleiches Recht für alle — das sei ihre Forderung! — — .

Rießer und seine Mitstreiter erlebten die Genugtuung, dass die preußische Staatsregierung die gesetzgeberischen Vorschläge von Streckfuß nicht zur Anwendung brachte. Ja, Streckfuß war vornehm genug, den Beweisgründen seiner Gegner Gehör zu schenken.; und es erscheint wie ein versöhnlicher Abschluss in dem hier entwickelten Drama der geschichtlichen Kräfte, dass er noch in seinem Todesjahre —1844 — seine irrigen Ansichten größtenteils öffentlich widerrief und sich für uneingeschränkte Emanzipation der jüdischen Mitbürger aussprach.

Das rechtsstaatliche Denken hatte über das rein machtpolitische Denken gesiegt. Und dieses Ergebnis verrät den ideen­geschichtlichen Hintergrund des geschilderten Vorgangs. Der Kampf um die preußische Judenemanzipation vollzieht sich auf der Ebene der grundlegenden Auseinandersetzung zwischen der romantisch-konservativen und der liberal-konstitutionellen Staatsanschauung. Zwar war Koch, der unerbittliche Rechtshistoriker, ein Parteigänger der legitimistischen Liberalen, zwar wollte er den Staat auf den Begriff des reinen und richtigen Rechts gründen, aber er war und blieb doch ein Schüler Savignys. Nur vor dem sittlichen Forum des Naturrechts ließen sich die Ansprüche der preußischen Juden, die auf völlige Gleichstellung abzielten, rechtfertigen; von der Macht des historisch Gewordenen, die auf Grund des Besitzes im Rechte wohnt, konnten sie nur Gnade, aber kein Recht erhoffen. Wenn nun Koch die Emanzipation der Juden nicht etwa als eine sittliche Forderung des Menschenrechts, sondern nur als eine Maßregel der Staatsklugheit durchgeführt wissen will, so beweist er deutlich den Einfluss der besitzrechtlich-historischen Lehre seines Meisters Savigny. In gleicher Weise war Streckfuß ein Anhänger der romantischen Staatslehre. Sein Entwurf zweier Klassen ist ein Ableger aus dem Bereiche des standestaatlich-patrimonialen Systems, wie es namentlich Karl Ludwig von Haller aufgebaut hatte. Dagegen bildet die Naturrechtsschule der Aufklärung, die in dem Konstitutionalismus der deutschen liberalen Bewegung wideraufstand, den geistigen Untergrund, auf dem die Gegner von Streckfuß streiten. Sie fordern gleiches Menschenrecht und kämpfen in dem Bewusstsein, dass mit der Sache der Juden zugleich das sittliche Schicksal der Nation auf dem Spiele steht.

Jacoby, Joel (1807-1863) deutscher Dichter und Schriftsteller

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Jost, Isaak Markus (1793-1860) jüdisch-deutscher Historiker

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Kaplan, Josef (Zeichnung der Vignetten)

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Niebuhr, Barthold Georg (1776-1831) deutscher Althistoriker

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Riesser, Gabriel Dr. (1806-1863) Rechtsanwalt, Notar, Politiker, Journalist, Publizist, ab 1859 erster jüdischer Richter in Deutschland

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Spinoza, Baruch de (1632-1677) niederländischer Philosoph

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