Gesetze.

Wenn die Verwirklichung des Staatsgedankens näherrückt, wird die Society of Jews gesetzgeberische Vorarbeiten machen lassen durch ein Juristenkollegium. Für die Übergangszeit läßt sich der Grundsatz annehmen, daß jeder, der aus den verschiedenen Ländern einwandernden Juden, nach seinen bisherigen Landesgesetzen zu beurteilen sei. Bald ist die Rechtseinheit anzustreben. Es müssen moderne Gesetze sein, auch da überall das Beste zu verwenden. Es kann eine vorbildliche Kodifikation werden, durchdrungen von allen gerechten sozialen Forderungen der Gegenwart.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Der Judenstaat