Stadtpläne.

Die Ortsgruppen werden ihre Bevollmächtigten zur Ortswahl delegieren. Bei der Landverteilung wird darauf Rücksicht genommen werden, daß die schonende Verpflanzung, die Erhaltung alles Berechtigten möglich sei.

In den Ortsgruppen werden die Stadtpläne aufliegen. Unsere Leute werden im vorhinein wissen, wohin sie gehen, in welchen Städten, in welchen Häusern sie wohnen werden. Es wurde schon von den Bauplänen und verständlichen Abbildungen gesprochen, die an die Ortsgruppen zu verteilen sind.


Wie in der Verwaltung eine straffe Zentralisierung, ist in den Ortsgruppen die vollste Autonomie das Prinzip. Nur so kann die Verpflanzung schmerzlos vor sich gehen.

Ich stelle mir das nicht leichter vor, als es ist; man darf es sich auch nicht schwerer vorstellen.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Der Judenstaat