Der Landkauf.

Das der Society of Jews völkerrechtlich zugesicherte Land ist natürlich auch privatrechtlich zu erwerben. Die Vorkehrungen zur Ansiedlung, die der einzelne trifft, fallen nicht in den Rahmen dieser Ausführungen. Aber die Company braucht große Landstrecken für ihre und unsere Bedürfnisse. Sie wird sich den nötigen Boden durch zentralisierten Kauf sichern. Hauptsächlich wird es sich um die Erwerbung der jetzigen Landeshoheit gehöriger Staatsdomänen handeln. Das Ziel ist, „drüben“ ins Eigentum des Landes zu kommen, ohne die Preise zur Schwindelhöhe hinaufzutreiben, gleichwie „hüben“ verkauft wird, ohne die Preise zu drücken. Eine wüste Preistreiberei ist dabei nicht zu besorgen, denn den Wert des Landes bringt erst die Company mit, weil sie die Besiedlung leitet, und zwar im Einvernehmen mit der beaufsichtigenden Society of Jews. Die letztere wird auch dafür sorgen, daß aus der Unternehmung kein Panama werde, sondern ein Suez.
Die Company wird ihren Beamten Bauplätze zu billigen Bedingungen ablassen, ihnen für den Bau ihrer schönen Heimstätten Amortisationskredite gewähren und von ihren Gehalten abziehen oder nach und nach als Zulagen anrechnen. Das wird neben den Ehren, die sie erwarten, eine Form der Belohnung ihrer Dienste sein.

Der ganze riesige Gewinn aus der Landspekulation soll der Company zufließen, weil sie für die Gefahr eine unbestimmte Prämie bekommen muß wie jeder freie Unternehmer. Wo eine Gefahr beim Unternehmen vorliegt, soll der Unternehmergewinn weitherzig begünstigt werden. Aber er ist auch nur dort zu dulden. Die Korrelation von Gefahr und Prämie enthält die finanzielle Sittlichkeit.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Der Judenstaat