7) Verhalten in Gesellschaften

In Gesellschaften sind Vieler Augen auf uns gerichtet und wir der Beurteilung jedes Einzelnen anheim gegeben. Es ist daher notwendig, so zu erscheinen und sich so zu benehmen, dass man nicht missfalle oder lächerlich werde, wohl oder den Übrigen angenehm und wert erscheine.

Hat man eine Einladung erhalten, so lasse man die Gesellschaft nicht zu lange auf sich warten. Die erste Verbeugung gebührt der Frau und dem Herrn vom Hause; dann richtet man seinen Blick auf die übrigen Anwesenden und verneigt sich gegen dieselben. Wo das Händeküssen gebräuchlich ist, da küsst man die Hand der Dame vom Hause; sehr vornehmen Frauen macht man bloß eine tiefe, ehrerbietige Verbeugung. Kein Handkuss darf hörbar sein. Ist die Gesellschaft zu zahlreich, so kann man ohne große Zeremonie erscheinen und sich zu geeigneter Zeit, ohne Abschied, entfernen. Damen, Vornehmern und Bejahrten muss man in jeder Art den Vorzug einräumen, sollten diese auch an Rang und Ansehen unter uns stehen. Trifft es sich, dass man zwei Personen, die sich noch nicht kennen, einander vorzustellen hat, so wird der Name und Stand des Geringern zuerst genannt, und alsdann erst derselbe mit dem Höhern bekannt gemacht. Bei einer Person hohen Ranges unterbleibt das Letztere ganz und gar, weil man voraussetzen darf, dass dieselbe ohnehin bekannt genug ist. Der Gast sei voll Freundlichkeit, Heiterkeit und guter Laune, dabei aber immer gesetzt; er sei aufmerksam und zuvorkommend, besonders gegen die Damen. In Gesellschaft der Damen erlaube man sich nie ein Urtheil über Schönheit und Hässlichkeit, Gesicht und Gestalt.


Ist man in einem Gespräche begriffen, und es tritt ein Dritter hinzu, so muss man ihn mit dem Gegenstande der Unterhaltung kürzlich bekannt machen. — Auch gegen Geringere vergesse man nie, voll Höflichkeit und Verbindlichkeit zu sein.