Fightings (Balgereien, Boxereien).
Vor den amerikanischen Wirthshäusern die zum Aufenthalte der Matrosen, Handarbeiter und andern gemeinen Volkes dienen, kann man sehr oft das Vergnügen haben, Zeuge einer solchen Boxerei zu seyn. Die Partheien fordern sich gegenseitig nach vorausgegangenem, gewöhnlich vom Branntweinfeuer entzündeten Streite, förmlich heraus. Das Gefecht darf nie im Hause selbst, auch nicht im Bereiche des Hauses, wo der Streit entstand, stattfinden. Die Partheien müssen über das Pavement gehen – das heißt, das Gefecht muß auf dem Fahrwege geschlagen werden, da das Trottoir, was vor dem Hause ist, als zum Hause selbst gehörig betrachtet wird.
Die Kämpfer entledigen sich nun der Oberkleider und stellen sich in Ordnung. Sogleich versammelt sich ein Kreis von Zuschauern und Schiedsrichtern, um sie, die darauf sehen, daß alles mit Recht und Ordnung zugeht und weder von Seiten der Zuschauer, noch von Seiten der Kämpfer etwas Unrechtes vorfalle. Gewöhnlich endigen sich solche Gefechte, daß einer stürzt und genug zu haben erklärt. Zerbrochene Ribben, zerstoßene Kinnladen gehören gerade nicht unter die Seltenheiten; welches jedoch auch der Erfolg sey, der Sieger geht frei und ungestört von dannen und dem Besiegten wird schnell, wo es nöthig ist, alle mögliche Hülfe geleistet.
Die Kämpfer entledigen sich nun der Oberkleider und stellen sich in Ordnung. Sogleich versammelt sich ein Kreis von Zuschauern und Schiedsrichtern, um sie, die darauf sehen, daß alles mit Recht und Ordnung zugeht und weder von Seiten der Zuschauer, noch von Seiten der Kämpfer etwas Unrechtes vorfalle. Gewöhnlich endigen sich solche Gefechte, daß einer stürzt und genug zu haben erklärt. Zerbrochene Ribben, zerstoßene Kinnladen gehören gerade nicht unter die Seltenheiten; welches jedoch auch der Erfolg sey, der Sieger geht frei und ungestört von dannen und dem Besiegten wird schnell, wo es nöthig ist, alle mögliche Hülfe geleistet.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Der Auswanderer nach Amerika, Teil 2