Die Organisation der Industrieverwaltung

Die Organisation der Industrieverwaltung, wie sie von der Sowjetmacht geschaffen worden ist, darf nicht nur als Ergebnis der Wirksamkeit der revolutionären Regierung betrachtet werden, Sie ist vielmehr ein historisches Gebilde, und ihre Wurzeln reichen in eine frühere Periode der Industrie zurück. Bereits in der Kriegszeit wurden die Großindustrie und ein bedeutender Teil der mittleren Industrie von Vertretern des Kriegs- und Marinewesens, des Verkehrswesens und einer ganzen Reihe von ,,besonderen Beratungen" und „Komitees" mit vorherrschender Beteiligung von Regierungsvertretern geleitet und auch überwiegend verwaltet.

Die Eingriffe des Staates in das Wirtschaftsleben wurden dadurch erleichtert, dass der Staat in der Kriegszeit als größter Abnehmer verschiedenartigster Waren auf dem Markte erschien und als größter Auftraggeber die Richtlinien vieler Industriezweige wie der Landwirtschaft bestimmte


Die Staatsankäufe für Kriegszwecke nahmen solche Dimensionen an, dass sie in vielen Fällen die gesamte Warenmenge des Marktes umfassten, ja der Staat kaufte sogar oft schon im voraus die künftige Produktion auf und zwang die Industrie, im möglichst schnellen Tempo zu produzieren. Der Bedarf des Staates an Kriegsmaterialien war. nicht nur quantitativ auf vielen Märkten vorherrschend, der Kriegsbedarf unterschied sich vielmehr auch qualitativ von jedem anderen.

Der Kriegsbedarf eines kriegführenden Staates stellt seine Ansprüche naturgemäß so gebieterisch, dass der Staat in seinen Beziehungen zur Industrie sich nicht auf die Rolle eines einfachen Auftraggebers beschränken kann, er muss die Gewissheit haben, dass die Aufträge rechtzeitig und vollkommen ausgeführt werden. Deshalb musste der Staat zum komplizierten System der Regelung und Normierung des Handels und der Industrie greifen, dabei wurde die Freiheit der Industrie, der Arbeit, des Handels, des Transportes, des Kredits usw. vernichtet.

Zwischen der planmäßigen Versorgung im Weltkrieg und derselben planmäßigen Versorgung nach der Oktoberrevolution unter der Losung der Gründung einer sozialistischen Ordnung besteht aber ein großer prinzipieller Unterschied, Eine planmäßige Versorgung im Sinne des Kommunismus war natürlich den Staaten, die am Weltkriege teilnahmen, völlig fremd. Man muss diese Periode im Auge behalten, wenn man von der neuen Wirtschaftsform nach dem Oktober sprechen will, da die Zerstörung des administrativ-kommerziellen Apparates der Industrieunternehmungen im Weltkriege begann, als die juridischen Vertreter der Verwaltung nur die Rolle der Vollstrecker verschiedener Vorschriften der „regulierenden" Organe, ihrer Aufseher und Empfänger, spielten.

In den Kriegsjahren vor der Februarrevolution begann die Krise der Industrieverwaltung, Die Verwaltungsfragen jedoch erleben bald nach der Februarrevolution, seit April— Mai 1917, die schärfste Krisis. Die Hauptleiter der Industrieunternehmungen und ihre Mitarbeiter wurden durch die Arbeiterorganisationen abgesetzt, andere Personen traten auf Grund von Arbeiterwahlen an ihre Stelle, die Arbeiter drangen in alle Verwaltungszweige der Betriebe und Fabriken ein, während die Unternehmer jede Autorität bei den Arbeitern verloren und die Hoffnung, aus eigener Kraft die Ordnung der Verwaltung in ihren Unternehmungen wiederherzustellen, aufgeben mussten. Die Vertreter der Industrie, welche sich vor der Revolution äußerst feindselig gegenüber der Einmischung der Staatsgewalt in den inneren Betrieb der Industrieunternehmungen verhielten, sahen sich gezwungen, die Hilfe der Machtvertreter anzurufen und die „Zeitweilige Regierung" zu bitten, die Beziehungen zwischen den Arbeitern und Unternehmern zu regeln.

Aber die „Zeitweilige Regierung" war ebenso hilflos wie die kapitalistische Klasse, und die Industrie wurde vollständig zerrüttet. Jede Fabrik, jeder Betrieb, jedes Bergwerk war in einen Kriegsschauplatz verwandelt, auf dem sich ein grausamer Kampf zwischen den Arbeitern und der Verwaltung der Unternehmen entspann.

Die Arbeiterbewegung marschierte unter der Losung ,, Arbeiterkontrolle".

Eine klare Antwort auf die Frage nach der Aufgabe der Arbeiterkontrolle in der Voroktoberperiode finden wir bei Bucharin, der die Analogie zwischen der Unordnung in der Industrie und dem Prozesse, welcher seinerzeit in der Armee vorging, feststellt: ,,An Stelle der strengsten imperialistischen Subordination tritt das Prinzip des breitesten Wahlrechtes. Es entstehen zahlreiche Komitees in allen Gliedern des Armeeapparates; die Armeefragen werden zum Gegenstand der weitesten Erörterungen, ,die alte Macht' wird in der Armee endgültig diskreditiert und untergraben. Zu realen Machtexponenten werden die neuen Organe und durch sie die neue Klasse, Welches ist der objektive Sinn dieses Prozesses? Zuerst und hauptsächlich: der Verfall, die Zerrüttung der alten imperialistischen Armee, Ferner: die Erziehung und Vorbereitung aktiver organisierender Kräfte der zukünftigen proletarischen Armee, welche mit dem Preise der Zerstörung des Alten erkauft werden. Niemand wird behaupten, dass die Regimentskomitees die Armee kampffähiger machen, doch besteht ihre objektive Aufgabe auch gar nicht darin, die Kampffähigkeit der alten Armee aufrechtzuhalten. Im Gegenteil: sie besteht in der Zerstörung des alten Körpers und in der Vorbereitung neuer Kräfte für einen anderen Apparat*)."

Mit dem Übergang der Macht in die Hände der Arbeiterklasse und der Verkündung der Diktatur des Proletariats zeigte sich in vollem Maße die Unanwendbarkeit der Losung der „Arbeiterkontrolle" als System der Industrieverwaltung. Die Arbeiterkontrolle war von Anfang an tatsächlich eine Bevormundung der früheren Eigentümer durch das Proletariat. „Sie unterscheidet sich von der gewöhnlichen Vormundschaft dadurch, dass in der Periode der ,Unmündigkeit' nicht die Bevormundeten, sondern die Vormünder zu verwalten lernten. Eine solche Vormundschaft wurde durch das Dekret vom 14. November 1917 unter dem Schlagwort ,Arbeiterkontrolle' eingeführt **)."

Diese Losung, welche in der Voroktoberperiode bei den Arbeitermassen populär wurde, erhielt nach dem Übergang der Macht an die Bolschewiki einen völlig neuen Inhalt, Eine absolut klare Vorstellung vom tatsächlichen Aussehen dieser Kontrolle hatte wohl niemand gehabt, vielleicht nicht einmal Lenin, In „Staat und Revolution" (geschrieben vor der Oktoberrevolution) wird von der „Kontrolle über die unbedeutende Minderheit der Kapitalisten gesprochen, welche die kapitalistischen Methoden zu erhalten wünschen"***). Es wurde vorausgesetzt, dass die Eigentümer der Unternehmungen, nachdem die proletarische Revolution sie in Angestellte verwandelt hat, ihre Fabriken zu verwalten fortfahren würden und der „Staat bewaffneter Arbeiter" die Kontrolle verwirklichen würde, Lenin hat noch einige Zeit nach der Oktoberrevolution seinen Standpunkt verteidigt. „Unsere Arbeit der allgemeinen Registrierung und der Kontrolle der Produktion und Verteilung der Produkte unter Leitung des Proletariats blieb weit hinter der Arbeit der unmittelbaren Expropriation der Expropriateure zurück. Man muss jedoch auf den ersten Teil der Aufgabe das größte Gewicht legen und vorläufig den Angriff auf das Kapital einstellen. Das bedeutet nicht, dass wir der Expropriierung entsagen (von der Entsagung der weiteren Expropriierung kann keine Rede sein), man muss sie nur verzögern****)."

Die Entwicklung der Revolution und der Ausbruch des Bürgerkrieges gaben der tatsächlichen Verkörperung der Arbeiterkontrolle eine andere Gestalt. Diese „Kontrolle" beaufsichtigte nicht die Erfüllung der Vorschriften der Instruktionen, Sie beaufsichtigte die Tätigkeit des Unternehmers, Sie war berechtigt, jeden Beschluss des Inhabers aufzuheben und ihm einen anderen Beschluss vorzuschreiben, welchen der Besitzer auszuführen verpflichtet war. Die Kontrolle verwandelte sich in eine Regulierung.

„Somit", resümiert N. Ossinsky, ,.ist das Schicksal der Losung der Arbeiterkontrolle äußerst interessant, sie entstand als bedingte Losung, um den Gegner zu entlarven, erlitt Fiasko beim Versuch, sich als System zu realisieren; wie weit sie sich nun trotzdem realisierte, gewann sie einen ganz anderen Inhalt, als ursprünglich beabsichtigt war, nahm sie tatsächlich die Form einer entzentralisierten Diktatur, der Vormundschaft einzelner Arbeiterorganisationen über einzelne Kapitalisten, an," Indessen wurden gerade in dieser Zeit, als diese Züge der Arbeiterkontrolle sich offenbarten, Versuche angestellt, dieselbe als Kontrollsystem darzustellen und sie zu begründen."

*) Vgl. N. Bucharin „Die Ökonomie der Übergangsperiode", M. 1920, S. 117/118.
**) Vgl. N. Ossinsky „Die Struktur des Sozialismus", 1918, S. 35.
***) Lenin „Staat und Revolution", P. 1919, S. 97.
****) ,,Prawda" 1918, Nr. 83, ,,Die Tagesfragen der Sowjetmacht".


Das gemeinsame Zusammenleben der ,, Mündel" und der ,, Vormünder" wurde immer unerträglicher, die Doppelherrschaft der Inhaber und der Arbeiter führte zum Zerfall des Geschäfts und verwandelte sich schnell in eine Einheitsmacht der Arbeiter, während ihnen gleichzeitig die von der Zentralmacht anerkannten Rechte und Bevollmächtigung fehlten,

„Die Nationalisierung der Industrieunternehmen beginnt von unten herauf, in der Provinz. In den führenden Zentren ist eine bestimmte Linie in dieser Frage noch nicht vorgesehen", wie aus dem oben angeführten Artikel Lenins in der ,,Prawda" ersichtlich ist. Die Arbeitermassen fassten größtenteils die Losung ,,Land — den Bauern, Fabriken — den Arbeitern", buchstäblich auf, Sie warteten die Vorschriften der Zentralmacht nicht ab und gingen zur ,,Nationalisierung" über, die Arbeiter betrachteten sich als Herren der Fabriken, in denen sie arbeiteten, „Es entwickelten sich", teilt Ossinsky mit, „nicht nur der ,.Separatismus' und ,Syndikalismus', sondern die kleinbourgeoisen Eigentümeranschauungen über die Unternehmungen."

Die Nationalisierung der Unternehmen von Oktober 1917 bis zum 1, Juni 1918 vollzog sich in folgendem Umfange:

Aus den angeführten Zahlen*) ist ersichtlich, dass bis Juni 1918 fast 75 Prozent der Enteignungen von früheren Besitzern der Unternehmen durch örtliche Organe ausgeführt worden sind. „Der Prozess der Nationalisierung vollzog sich von unten herauf, und die Sowjethäupter konnten mit ihm nicht gleichen Schritt halten, um ihn in ihre Hände zu nehmen, ungeachtet der erlassenen zahlreichen Befehle, welche den örtlichen Organisationen die Durchführung der Nationalisierung verboten**)."

Der Zentralmacht blieb nichts anderes übrig, als die eigenmächtigen Nationalisierungen in der Provinz zu sanktionieren; endlich eröffnete das Dekret vom 28. Juni 1918 die systematische Nationalisierung der Großindustrieunternehmen. Zuerst musste man sich mit der Neuorganisation der Verwaltung nationalisierter Unternehmen beschäftigen, da mit der Beseitigung der Kapitalisten auch, mit wenigen Ausnahmen, das höhere administrativ-technische Personal entfernt wurde: Direktoren, Verwalter, Chefingenieure,

Die Verwaltungsfrage der Unternehmen war der wichtigste Beratungsgegenstand des 1. Allrussischen Kongresses des Volkswirtschaftsrates vom 26. Mai bis zum 4. Juni 1918, Sein Ergebnis lässt sich in folgenden Worten zusammenfassen; Die nationalisierten Unternehmen werden, abhängig vom Umfange und Charakter des Betriebes, entweder vom Obersten Volkswirtschaftsrate verwaltet oder von Distrikts- oder örtlichen Volkswirtschaftsräten.

In jedem Unternehmen bildet sich eine Fabrikbetriebsverwaltung, welche zu zwei Dritteln aus Personen besteht, die vom Volkswirtschaftsrate bestimmt sind (vom Obersten oder örtlichen V, W, R,, je nach der übergeordneten Instanz); der Volkswirtschaftsrat ist berechtigt, der untergeordneten Gewerkschaft die Aufstellung der Hälfte der Kandidaten freizustellen, ein Drittel der Verwaltungsmitglieder wird von den gewerkschaftlich organisierten Arbeitern der Unternehmen gewählt; ein Drittel des Personals der Fabrikbetriebsverwaltung soll aus technischen und kommerziellen Spezialisten bestehen. Die Fabrikbetriebsverwaltung unterliegt bezüglich der Aufstellung und Wahl des Vorsitzenden der Bestätigung durch den Volkswirtschaftsrat, In erforderlichen Fällen ist der Volkswirtschaftsrat berechtigt, in der Fabrikbetriebsverwaltung einen Vertreter zu ernennen, welcher das Recht einer entscheidenden Stimme erhält und die Beschlüsse der Fabrikbetriebsverwaltung zu unterbinden vermag, Falls die Fabrikbetriebsverwaltung den Aufgaben nicht gewachsen ist, ernennt . der Volkswirtschaftsrat nach Vereinbarung mit dem zentralen Gewerkschaftsbund eine Geschäftsverwaltung,

Die Dauer der Vollmachten der Fabrikbetriebsverwaltung ist für sechs Monate festgesetzt.

Die Funktionen der Fabrikbetriebsverwaltung bestehen in der Ausarbeitung der Kostenanschläge des Unternehmens, welche dem Volkswirtschaftsrate zur Begutachtung vorgelegt werden, des Produktionsplanes und des Versorgungsplanes, in der Ausarbeitung von Regeln für die innere Ordnung, im Sammeln von Materialien über die Selbstkosten des Betriebes und über die Arbeitslöhne, in der Ernennung höherer verantwortlicher Verwalter für die technisch-kommerzielle Abteilung des Unternehmens (hier ist der Volkswirtschaftsrat berechtigt, in besonderen Fällen eigene Kandidaten zu ernennen), in der Beaufsichtigung der Ausführung jener Kostenanschläge und Pläne, die von entsprechenden Instanzen bestätigt sind, endlich sind dem Volkswirtschaftsrate periodische Rechenschaftsberichte über den Stand des Unternehmens vorzulegen.

Die höchsten Organe der Verwaltung nationalisierter Unternehmen werden folgendermaßen zusammengesetzt: Innerhalb des Distrikts-Volkswirtschaftsrates bilden sich Verwaltungsorgane der Unternehmen für Betriebszweige, Diese Organe (Distriktsverwaltung) werden aus Kandidaten, welche auf gemeinsamen Konferenzen der Distriktsfabrikbetriebsverwaltung und Vertretern der Distriktsgewerkschaften gewählt werden, gebildet; die gewählten Kandidaten unterliegen der Bestätigung durch den Distriktsvolkswirtschaftsrat. Innerhalb des Obersten Volkswirtschaftsrates bilden sich auf derselben Grundlage Zentralverwaltungen mit dem Unterschiede, dass statt der Distriktskonferenzen hier Allrussische Konferenzen abgehalten werden und statt der Distriktsverbände Allrussische Vereinigungen auftreten.

Die F u n k t i o n e n der Distriktsverwaltung bestehen in der Vereinigung und Leistung der Tätigkeit der Fabrikbetriebsverwaltung und in der Ausführung der Verordnungen der Zentralverwaltung, Die Funktionen der Zentralverwaltung sind dieselben, sie ordnet sich in ihrer Tätigkeit den allgemeinen Exekutivorganen des Obersten Volkswirtschaftsrates unter.

Die allgemeine Leitung der einzelnen Industriezweige ruht in den Händen der Haupt- und Zentralkomitees (Glawki, Zentri) und der Abteilungen des Obersten Volkswirtschaftsrates,

In diesem Schema der Verwaltung fällt einmal die Heranziehung der breiten Masse zur Verwaltung und die Verbindung mit den Gewerkschaften auf, dann aber ist wieder der Umstand bemerkenswert, dass als entscheidende Instanzen überall Organe der Staatsmacht auftreten. Im Streit um den Vorzug des Wahlsystems gegenüber dem System der „Ernennungen" stellte sich der Kongress des Volkswirtschaftsrates entschieden auf die Seite der ,,Ernennungen".

Die „nicht demokratische" Ordnung trat als Reaktion nach der im ersten Halbjahr der Sowjetmacht beobachteten Erscheinung des eigenartigen Syndikalismus auf. ,,In den ersten Monaten nach der Oktoberrevolution griff der Syndikalismus mächtig um sich. Die Eisenbahner glaubten, die Eisenbahn wäre ihr Eigentum, die Flussarbeiter erhoben Anspruch auf die Flussflotte, und ähnlich dachten die Arbeiter dieses oder jenes Unternehmens. Leider bewegten sich auch die Maßnahmen der Verwaltung der nationalisierten Unternehmen in dieser Richtung. Die Zentralkomitees der Eisenbahner, der Flussarbeiter, die Betriebskomitees einzelner Fabriken und Betriebe traten in die Verwaltung mit entsprechenden Unternehmen ein. Bald jedoch enthüllte sich die Mangelhaftigkeit dieses Verwaltungssystems der nationalisierten Industrie Der gewerkschaftliche Separatismus begann ebenso zu wuchern wie die unkontrollierbare Verfügung über große Mittel; vielköpfige Komitees kamen über Sitzungen und Beratungen nicht zur tatsächlichen Arbeit*)."

*) Sammelwerk „Der Oktoberumsturz und Diktatur des Proletariats", M. 1919, S. 103/104.

In dieser ersten Zeit erwuchs der Organisationsgedanke der Sowjetmacht auf dem Boden der kollegialen Verwaltung. In der Frage der Zentralisierung der Verwaltung verfocht der erste Kongress des Volkswirtschaftsrates das Prinzip der Vereinigung der nationalisierten Unternehmen nach Gouvernements und Distrikten mit allmählicher Unterordnung der Zentrale (der nächste Schritt in der Richtung der Zentralisierung wurde vom zweiten Allrussischen Kongress des Volkswirtschaftsrates gemacht, er tagte vom 19. bis 27. Dezember 1918).

Die Aufgabe der Fabrikbetriebsverwaltung ist in allen Fällen eine rein ausführende und technische, Sie empfängt von höheren Instanzen Geld, Rohstoffe, Arbeiterersatz, arbeitet nach ihren Vorschriften und liefert die Produkte an die ihnen zugewiesenen Stellen ab. Zum Unterschied von Distriktsund Zentralverwaltungsorganen nennt sich das örtliche Fabrikbetriebsverwaltungsorgan: „Verwaltung", die ersteren; „Vorstand". Die ersten beiden sind berechtigt zu leiten, zu verfügen, die letztere hat nur zu verwalten im engen Sinne des Wortes, das heißt sie hat die vom Zentrum gestellten Aufgaben auszuführen. Das Zentrum seinerseits erteilt, da es den genau registrierten Bedarf der Gesellschaft an Produkten übersieht, jeder Betriebseinheit eine jährliche und monatliche Aufgabe, welche die Fabrikbetriebsverwaltung auszuführen hat.

Der nächste Kongress des Volkswirtschaftsrates, Ende 1918, machte einen weiteren Schritt in der Richtung der Zentralisierung der Verwaltung, indem er vom kollegialen Verwaltungssystem zum „einpersönlichen" System überging, welches sich aber vollständig erst später verwirklichte.

Die Nationalisierung der Industrie war bereits zu dieser Zeit in den Grundzweigen vollzogen. Vor der Sowjetmacht, welche fest den Weg der Bildung einer Wirtschaft auf sozialistischen Grundlagen betreten hatte, stand in ganzer Größe das Problem der Organisation einer Planwirtschaft, zu ihrer Vollendung wurde auf dem Gebiete der Industrieverwaltung folgendes vorgesehen: 1. der Staatstrust einzelner Industriezweige; 2. die Vereinigung kleiner Unternehmen; 3. die Trennung der Unternehmen, welche der Verwaltung der örtlichen Organe unterlagen, von den allgemeinen staatlichen, welche zu den Glawki und Zentri und dem Obersten Volkswirtschaftsrate gehörten; 4. die Festsetzung der obligatorischen Produktionsnormen, individueller wie betriebsmäßiger; 5. Einführung des Prämiierungsinstitutes zwecks Hebung der Quantität und Qualität des Fabrikats; 6. die Festsetzung eines einheitlichen Planes für Versorgung mit Heiz- und Rohmaterialien; 7. eine erhebliche Zentralisierung der Industrieverwaltung; 8. eine wesentliche Heranziehung der Gewerkschaften für die Industrieverwaltung nicht nur durch die Vertretung in den ökonomischen Verwaltungsorganen, sondern auch durch die Ausdehnung ihrer Kontrollfunktionen.

Die Rolle der örtlichen Volkswirtschaftsräte wurde wesentlich beschränkt. Die unmittelbare Verwaltung der nationalisierten Industrievereinigungen wurde den Zentralvorständen der entsprechenden Vereinigungen übergeben, welche dem Kollegiumbestande nach sich aus einer kleinen Anzahl (7 — 11 Personen) zusammensetzte und durch das Präsidium des Volkswirtschaftsrates bestätigt wurde.

Zur Erleichterung und rationellsten Verwaltung einzelner Zweige der durch einen entsprechenden Zentralvorstand sich vereinigenden Industrie wurden Gruppenvereinigungen mit entsprechenden Vorständen an der Spitze gebildet. Die Teilung der Unternehmen in Gruppen stand nicht im Zusammenhang mit territorialen Kennzeichen, sondern ihr wurde das Prinzip der Betriebs- und ökonomischen Einheit der sich in Gruppen vereinigenden Unternehmen zugrunde gelegt.

Die Struktur der Fabrikbetriebsverwaltung erfuhr ebenfalls eine Veränderung. Der Bestand der Verwaltung einzelner Unternehmen wurde auf 3 — 5 Personen reduziert, welche durch Zentralvorstände (oder Gruppen) zusammen mit entsprechenden gewerkschaftlichen Vereinigungen ernannt wurden. Die Vollmachtsdauer des zentralen Gruppenvorstandes und der örtlichen Betriebsverwaltung wurde verlängert: sie betrug nicht weniger als ein Jahr.

Den örtlichen Volkswirtschaftsräten wurde das Recht der Einmischung in die Tätigkeit der Gruppenvorstände und örtlichen Betriebsverwaltungen entzogen; den örtlichen Volkswirtschaftsräten wurde lediglich das Recht der allgemeinen Aufsicht zugestanden.

Die kollegiale Verwaltung begann ernste Widerlegungen hervorzurufen, und nach dem Berichte Lenins auf dem zweiten Volkswirtschaftsrätekongress wurde eine persönliche Verantwortung der Kollegiumsmitglieder für die von ihnen erteilten Aufträge und für die Arbeit der Unternehmen und Organe, an deren Spitze sie stehen, eingeführt.

Die Rolle der nichtkommunistischen Spezialisten begann man höher einzuschätzen, und nach demselben Berichte Lenins wurde der Beschluss gefasst, in den leitenden Kollegien (in Betriebsverwaltungen, Glawki und Zentri usw.) Spezialisten zur Arbeit heranzuziehen, unabhängig davon, ob sie zur Kommunistischen Partei gehörten.

Auf diese Weise können wir bereits Anfang 1919 erleben, wie die Hauptwegweiser der Organisation der Industrieverwaltung aufgestellt sind, von der anfänglichen Voraussetzung der Wahl der Verwaltungen bleiben nur noch Andeutungen.

Die Verbindung mit den Gewerkschaften führte ,,in vielen Fällen zur formellen mechanischen Vertretung in den leitenden Kollegien dieser oder jener Industrie als Ganzes oder in einzelnen ihrer Zweige".

In den Jahren 1919 und 1920 kam es zu einigen Änderungen in der Organisation der Industrieverwaltungen (vorwiegend auf dem Gebiete gegenseitiger Beziehungen zwischen den Glawki und örtlichen Volkswirtschaftsräten), doch blieb es im allgemeinen bei den alten Richtlinien,

Ende 1920 sah die Industrieverwaltung so aus:

Als Zentralorgan, welches das Produktionsprogramm einzelner Industriezweige bestimmt, die Industrie regelt und verwaltet, erscheint der Oberste Volkswirtschaftsrat, in den Gouvernements sind es die örtlichen Volkswirtschaftsräte. Jeder Industriezweig wird seinerseits von Hauptverwaltungen — Glawki, Zentri und Abteilungen — im Zentrum verwaltet, in der Provinz von entsprechenden Abteilungen der Gouvernementsvolkswirtschaftsräte, Endlich werden einzelne produzierende Unternehmen oder ihre Vereinigungen von Fabrik-, Betriebs- oder Rayonvorständen verwaltet.

Die Grundlage aller Organe, welche die Industrie verwalten, wird von den Gewerkschaften gebildet. Der leitende Apparat des Obersten Volkswirtschaftsrates — das Präsidium — , welches durch den Rat der Volkskommissare bestätigt wird, ist nach Vereinbarung mit dem Rate des Allrussischen zentralen Gewerkschaftsbundes zusammengesetzt. Die Präsidien der Gouvernementsvolkswirtschaftsräte, welche durch 0das Präsidium des Obersten Volkswirtschaftsrates bestätigt werden, werden von dem örtlichen Exekutivkomitee nach Vereinbarung mit dem Gouvernementsrat der Gewerkschaften ernannt. Die Hauptverwaltungen der „Erzeugenden Abteilungen", Glawki und Zentri, werden vom Präsidium des Obersten Volkswirtschaftsrates nach Vereinbarung mit dem Zentralkomitee der entsprechenden Gewerkschaft ernannt. Die Rayonverwaltungen der Unternehmen erhalten bestimmte Richtlinien erst durch Rayonkongresse und durch die Hauptverwaltung des entsprechenden Industriezweiges (oder Gouvernementsvolkswirtschaftsrat) nach Vereinbarung mit der Gouvernementsabteilung ihre Bestätigung, Die Verwaltungen der Unternehmen werden vom Rayon (oder Hauptverwaltungen nach Vereinbarung mit entsprechenden Gewerkschaften) ernannt.

Auf diese Weise bilden die Grundlage der Industrieverwaltung die Gewerkschaften, Dieses hindert nicht die zentralen wie örtlichen Organe des Obersten Volkswirtschaftsrates, der Gewerkschaften und ihrer Vereinigungen, sich als nicht genügend mit der breiten Arbeitermasse verbunden zu fühlen, abgesehen von dem engen Band zwischen den Betriebsverwaltungen und Betriebskomitees.

Der Prozentsatz der Arbeiterbeteiligung an der Industrieverwaltung ist sehr wesentlich. Die folgende Tabelle, welche sich auf das Jahr 1920 bezieht und nur einen Teil der Gouvernementsvolkswirtschaftsräte und Unternehmen umfasst, kennzeichnet die Beteiligung der Arbeiter an den Verwaltungsorganen:

Somit bestehen 61 Prozent des Verwaltungsapparates aus Arbeitern.

Die Kollegialität wurde anfänglich der Verwaltung zugrunde gelegt. Die großen zahlreichen Kollegien waren deshalb entstanden, weil es notwendig war, die Vertreter verschiedener Ressorts zusammenzuschließen und zu übereinstimmenden Beschlüssen zu kommen, hauptsächlich aber hatten sie ihren Ursprung im Misstrauen der Arbeiter gegenüber dem administrativ-technischen Personal, Im Laufe der Zeit vervollkommneten sich aber die Kollegien, die Vertreter der Ressorts erschienen überflüssig, ein Teil der Arbeiter war mit dem Geschäft so vertraut, dass er Verwaltungsarbeiten zu leisten vermochte, und das administrativ-technische Personal rief nun bereits kein Misstrauen mehr hervor. Gleichzeitig mit diesen Veränderungen fand der Übergang der großen Vertreterkollegien zu engen Geschäftskollegien statt, deren Mitgliederzahl sich immer mehr verringerte; ja man ging endlich sogar zur Verwaltung durch einzelne verantwortliche Personen über. Die Ergebnisse dieses Organisationsumbaues sahen Ende 1920 so aus:

Außerdem wurde eine Reihe von Unternehmen der Kleinindustrie durch einzelne Personen verwaltet.

Die allgemeine Industrie ist in drei Gruppen geteilt, von welchen die großen Unternehmen der ersten Gruppe zur Verwaltung der Zentralorgane des Obersten Volkswirtschaftsrates gehören, die Unternehmen der zweiten und dritten Gruppe jedoch zur Verwaltung der örtlichen Volkswirtschaftsräte,

Im allgemeinen wurden Ende 1920 die Industrieunternehmen folgendermaßen verteilt;

Alle Betriebe, die Ende 1920 noch nicht nationalisiert waren, unterlagen der Nationalisierung auf Grund der Verordnung des Präsidiums des Obersten Volkswirtschaftsrates vom 29. November 1920, laut welcher alle Industrieunternehmen, welche sich im Besitz von Privatpersonen oder Gesellschaften befinden und mehr als fünf Arbeiter bei mechanischen Motoren oder zehn Arbeiter ohne mechanische Motoren besitzen, als nationalisiert erklärt werden.

Auf diesem Wege der Nationalisierung der ganzen Industrie und der systematischen Zentralisation der Verwaltung und der Versorgung sahen sich die leitenden Machtorgane zuletzt gezwungen, die Unmöglichkeit der Verwirklichung dieses Systems unter den gegenwärtigen Umständen einzugestehen. ,,Der Sowjetstaat", lesen wir im ,,Nakaß" des Volkskommissarenrates vom 9. August 1921 über die praktische Durchführung der neuen ökonomischen Politik, ,,sah sich gezwungen, unmittelbar eine Riesenzahl verschiedenartigster Unternehmen zu verwalten, für deren Verbrauch die Rohstoffeund Lebensmittel-Ressourcen, über die der Staat verfügte, lange nicht ausreichten. Als unmittelbares Ergebnis zeigte sich die Unmöglichkeit einer rationellen wirtschaftlichen Verwendung der dem Staate freigestellten Ressourcen und als Folge — ihre Zersplitterung."

,,Die Versorgung der Unternehmen war verschiedenen Behörden zuerteilt, doch stand sie nicht in direkter Verbindung mit der Produktivität des Unternehmens, Das Resultat war Vielherrschaft und Verantwortungslosigkeit."

,,Bei diesen Versorgungsmethoden und bei den obwaltenden Bedingungen der Arbeitslöhne waren und konnten die Teilnehmer des Betriebes nicht am Ergebnis ihrer Arbeit und an der Verbesserung der Betriebsmethoden interessiert sein."

Das bisher durchgeführte Verwaltungssystem wurde auf diese Weise als unzweckmäßig anerkannt. Obgleich bereits vor der Verkündung des neuen Kurses der ökonomischen Politik das Präsidium des Obersten Volkswirtschaftsrates nach dem 8. Rätekongress Ende 1920 auf den Weg des Abbaus des in früheren Jahren geschaffenen Apparates trat, indem es ihn dem Unternehmen anzupassen suchte und ihn in dieser Richtung umbaute, und indem es für sich bloß die allgemeinen Funktionen behielt (die Zentralisierung der Verwaltung und Zentralisierung der Leitung), blieben die Grundprinzipien unverändert. Nachdem man die Notwendigkeit der neuen ökonomischen Politik erkannt hatte, wurde beschlossen, auch von den bisherigen Grundsätzen im industriellen Leben abzuweichen. Der obige ,,Nakaß" des Volkskommissarenrates über die praktische Durchführung der Grundlagen der neuen ökonomischen Politik fand folgende Leitsätze für den Umbau der Industrieverwaltung:

a) Der Staat, in Person des Obersten Volkswirtschaftsrates und seiner Provinzabteilung, konzentriert unter seiner unmittelbaren Verwaltung einzelne Produktionszweige und eine bestimmte Zahl großer Unternehmen samt den zugehörigen und ergänzenden Hilfsunternehmen, die aus irgendeinem Grunde für den Staat sehr wichtig sind,

b) Diese Unternehmen werden auf Grund genauer wirtschaftlicher Rentabilität geführt,

c) Die Eröffnung und Leitung der Unternehmen durch den Obersten Volkswirtschaftsrat und seine Provinzorgane sind nur in den Grenzen zulässig, in welchen dem allgemeinen Staatsplane gemäß diese Unternehmen mit materiellen Verpflegungs- und Geldressourcen durch allgemeine staatliche Organe oder andere Quellen (Selbstanfertigung, vom freien Markte usw.) versorgt werden.

Zwecks Ergänzung der Mittel, die vom Staate zuerteilt werden, ist den Unternehmen freigestellt, einen Teil ihrer Produktion auf dem freien Markte zu realisieren, ebenso ihre Versorgung mit allem Nötigen aus eigenen Mitteln zu beschaffen.

Unternehmen, welche nicht zu den oben erwähnten Gruppen gehören, unterliegen der Pacht.

Nachdem die leitenden Organe einmal den Weg der wirtschaftlichen Rentabilität betreten hatten, konnten sie natürlich nicht auf halbem Wege stehenbleiben; deshalb wird die Ausarbeitung der Grundlagen der neuen ökonomischen Politik fortgesetzt und nach Wegen gesucht, auf denen sich die Organisation der Verwaltung vervollkommnen lässt. Bisher wird in leitenden Kreisen als vollendeter Typus der Industrieorganisation der Trust anerkannt. Dieser Weg wurde auch im Juli 1921 eingeschlagen. Gegenwärtig ist fast die ganze Großindustrie, welche in den Händen des Staates verblieben ist, in Truste vereint, die sich wiederum in Syndikaten zusammenfinden.

Zugleich bedingte die weitere Entwicklung des neuen Kurses der ökonomischen Politik die Entsagung der planmäßigen Versorgung und Verteilung der Industrieprodukte, mit Ausnahme eines unbedeutenden Teiles. Deshalb wird die Organisation der Industrieverwaltung einer großen Reform unterzogen, die Organe aus der Erbschaft einer früheren Periode unterliegen einer umfassenden Reorganisation.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Das heutige Russland 1917—1922
Russland 010. Petersburg, Die große Moschee

Russland 010. Petersburg, Die große Moschee

Russland 010. Petersburg, Isaaksplatz

Russland 010. Petersburg, Isaaksplatz

Russland 010. Petersburg. Der Peterspalast im Winter

Russland 010. Petersburg. Der Peterspalast im Winter

Russland 011. Der Iswostschik (Lohnkutscher)

Russland 011. Der Iswostschik (Lohnkutscher)

Russland 011. Eine Nebenbahn

Russland 011. Eine Nebenbahn

Russland 011. Lastfuhrwerke

Russland 011. Lastfuhrwerke

Russland 011. Schlitten

Russland 011. Schlitten

Russland 012. Petersburg, Die Admiralität, Erbaut von 1727 an, Architekt Sacharow

Russland 012. Petersburg, Die Admiralität, Erbaut von 1727 an, Architekt Sacharow

Russland 012. Petersburg, Die Admiralität

Russland 012. Petersburg, Die Admiralität

Russland 013. Petersburg, Haupteingang der Admiralität

Russland 013. Petersburg, Haupteingang der Admiralität

Russland 014. Wologda, Altes Herrenhaus, Holzarchitektur

Russland 014. Wologda, Altes Herrenhaus, Holzarchitektur

Russland 014. Zarskoje Sselo, Großes Palais, 18. Jahrhundert, Architekt Rastrelli

Russland 014. Zarskoje Sselo, Großes Palais, 18. Jahrhundert, Architekt Rastrelli

Russland 015. Der Ladogakanal, Die Schiffe, die zur Vermeidung der gefährlichen Stürme und Klippen des Ladogasees durch den seinem Südufer entlang führenden Kanal fahren, werden meist von Pferden getreidelt

Russland 015. Der Ladogakanal, Die Schiffe, die zur Vermeidung der gefährlichen Stürme und Klippen des Ladogasees durch den seinem Südufer entlang führenden Kanal fahren, werden meist von Pferden getreidelt

Russland 015. Die Newa vor der Festung Schlüsselburg

Russland 015. Die Newa vor der Festung Schlüsselburg

Russland 016. Winter im Walde

Russland 016. Winter im Walde

Russland 016. Winter in der Stadt

Russland 016. Winter in der Stadt

Russland 017. Alte Holzkirche im Gouvernement Archangelsk

Russland 017. Alte Holzkirche im Gouvernement Archangelsk

Russland 017. Im Nordrussischen Waldgebiet

Russland 017. Im Nordrussischen Waldgebiet

Russland 018. Kleinrussisches Mädchen aus Tschemigow

Russland 018. Kleinrussisches Mädchen aus Tschemigow

Russland 018. Nordrussisches Mädchen aus Archangelsk

Russland 018. Nordrussisches Mädchen aus Archangelsk

Russland 018. Wologda, Ikonostas der Kirche Joann Bogoslaw, 16. Jahrhundert

Russland 018. Wologda, Ikonostas der Kirche Joann Bogoslaw, 16. Jahrhundert

Russland 019. Kem (Archangelsk) Holzkirche, angeblich 17. Jahrhundert

Russland 019. Kem (Archangelsk) Holzkirche, angeblich 17. Jahrhundert

Russland 020. Ustjuk Welikij (Wologda). Blick von der nördlichen Dwina auf die Atsdt

Russland 020. Ustjuk Welikij (Wologda). Blick von der nördlichen Dwina auf die Atsdt

Russland 020. Wjatka, Wassersegen am Flusse Wjatka. Viele kirchliche Festtage werden mit der feierlichen Segnung fließender Gewässer verbunden

Russland 020. Wjatka, Wassersegen am Flusse Wjatka. Viele kirchliche Festtage werden mit der feierlichen Segnung fließender Gewässer verbunden

Russland 021. Renntiere

Russland 021. Renntiere

Russland 021. Winterreise im Norden

Russland 021. Winterreise im Norden

Russland 022. Ein Narr in Christo

Russland 022. Ein Narr in Christo

Russland 022. Speicher im Gouvernement Olonezk

Russland 022. Speicher im Gouvernement Olonezk

Russland 022. Vorstadtkinder

Russland 022. Vorstadtkinder

Russland 023. Industriearbeiter aus Jaroslaw

Russland 023. Industriearbeiter aus Jaroslaw

Russland 023. Inneres eines nordrussischen Bauernhauses

Russland 023. Inneres eines nordrussischen Bauernhauses

Russland 023. Nordrussland, Birken im Frühling

Russland 023. Nordrussland, Birken im Frühling

Russland 024. Das Dorf Kem (Gouvernement Archangelsk)

Russland 024. Das Dorf Kem (Gouvernement Archangelsk)

Russland 024. Fischerhütte am Weißen Meere

Russland 024. Fischerhütte am Weißen Meere

Russland 025. Das Russsische Bad (1)

Russland 025. Das Russsische Bad (1)

Russland 025. Das Russsische Bad (2)

Russland 025. Das Russsische Bad (2)

Russland 025. Haus eines reichen Bauern der nördlichen Waldregion

Russland 025. Haus eines reichen Bauern der nördlichen Waldregion

Russland 026. Altes Hoftor in Saratow

Russland 026. Altes Hoftor in Saratow

Russland 026. Wjatka, Auferstehungskirche, 17. Jahrhundert

Russland 026. Wjatka, Auferstehungskirche, 17. Jahrhundert

Russland 027. Wäscherinnen im Flusse Moskwa

Russland 027. Wäscherinnen im Flusse Moskwa

Russland 027. Wjasma, Der Kaufhof (Gostinny Dwor)

Russland 027. Wjasma, Der Kaufhof (Gostinny Dwor)

Russland 028. Pskow (Pleskau), Blick vom Flusse Welikaja auf dem Kreml

Russland 028. Pskow (Pleskau), Blick vom Flusse Welikaja auf dem Kreml

Russland 029. Großrussisches Mädchen a. d. Gouvernement Twer

Russland 029. Großrussisches Mädchen a. d. Gouvernement Twer

Russland 029. Junge aus dem Gouvernement Twer

Russland 029. Junge aus dem Gouvernement Twer

Russland 029. Pskow, Paromenkirche, Links der Glockenturm (Swoniza)

Russland 029. Pskow, Paromenkirche, Links der Glockenturm (Swoniza)

Russland 030 Pskow (Pleskau), Turm an der alten Stadtmauer

Russland 030 Pskow (Pleskau), Turm an der alten Stadtmauer

Russland 030. Pskow, Blick von der Pskowa auf den Kreml

Russland 030. Pskow, Blick von der Pskowa auf den Kreml

Russland 031. Pskow (Pleskau), Blick auf den Kreml

Russland 031. Pskow (Pleskau), Blick auf den Kreml

Russland 032. Groß-Nowgorod, Die Korssunschen Türen an der Sofienkathedrale 12. Jahrhundert. Werk des Meisters Riquinus von Magdeburg

Russland 032. Groß-Nowgorod, Die Korssunschen Türen an der Sofienkathedrale 12. Jahrhundert. Werk des Meisters Riquinus von Magdeburg

Russland 033. Prozession (1)

Russland 033. Prozession (1)

Russland 033. Prozession (2)

Russland 033. Prozession (2)

Russland 034. Moskau, Basilius-Kathedrale (Erbaut 1554-1557)

Russland 034. Moskau, Basilius-Kathedrale (Erbaut 1554-1557)

Russland 035. Moskau, Basilius-Kathedrale (Erbaut 1554-1557)

Russland 035. Moskau, Basilius-Kathedrale (Erbaut 1554-1557)

Russland 036. Moskau, Das Rumjänzew-Museum (Erbaut 1787, Sammlung von Nationaltrachten und russischer Kunst)

Russland 036. Moskau, Das Rumjänzew-Museum (Erbaut 1787, Sammlung von Nationaltrachten und russischer Kunst)

Russland 037. Moskau, Das große Theater

Russland 037. Moskau, Das große Theater

Russland 037. Moskau, Die Universität (1755)

Russland 037. Moskau, Die Universität (1755)

Russland 038. Russische Großstadtstraße (1)

Russland 038. Russische Großstadtstraße (1)

Russland 038. Russische Großstadtstraße (2)

Russland 038. Russische Großstadtstraße (2)

alle Kapitel sehen