Abschnitt 17

Nur in den beiden ersteren Schlägen war die Feldmark in Gewanne eingetheilt, und zwar, abgesehen von den sogenannten Füllungen, der Trollenhäger Schlag in 5 Gewanne von sehr ungleicher Größe, der Stargarder Schlag in 7 Gewanne; der Küssower Schlag von durchweg gleicher Bodenbeschaffenheit enthielt keine Gewanne; jeder Hufe, beziehungsweise jedem Hufenpaar war sein Antheil in dem Küssower Schlage in einem zusammenhängenden Stücke zugewiesen.

Der Artikel 6 der zuletzt unter dem 25. April 1818 landesherrlich confirmirten Bauzunfts-Artikel für die Vorderstadt Neubranbenburg lautet: "Es soll keinem Bürger, er sei in oder außerhalb der Zunft, gestattet werden, mehr Vieh zu halten, als ihm nach Verhältniß seines Ackerwerkes unentbehrlich ist, nämlich einem jeden Baumann, so er nur eine Hufe hat, 2 Pferde und 10 Schafe; so er ein Paar Hufen, 4 Pferde, 2 Ochsen, 20 Schafe: dem, der 3 Hufen hat, 4 Pferde, 2 Ochsen, 30 Schafe: und dem, der 4 oder mehr Hufen hat, 6 Pferde, 4 Ochsen, und nicht darüber, nebst den Schafen nach voriger Proportion."


Die Feldmark der Stadt Friedland zerfällt in 3 Schläge, das Steinfeld, das Treptowsche Feld, das Burgfeld; jeder Schlag enthält ein Binnenfeld und ein Draußenfeld. Es sind im Ganzen 11 Gewanne in dem Hufenlande, in welchem jede Hufe ihr Stück hat, im Burgfeld 4, im Steinfeld 4, im Treptowschen Feld 3 Gewanne. Nach Scheffeln à 100 ? Ruthen sind

vorhanden an Acker im Ganzen


14,200


Scheffel;

davon lagen in Morgen u. Kämpen


3100


"










und in Hufen


11,100


Scheffel.

Es sind 164 Hufen vorhanden, so daß auf jede Hufe etwa 64 Scheffel entfallen. Daß zu den 150 Ackerhufen, mit welchen Friedland bei seiner Gründung dotirt worden, schon im Jahre 1270 an Ueberland durch landesherrliche Verleihung 44 Hufen (U.-B. II, S. 385: Boll Gesch. des Landes Stargard I, 293), in den Jahren 1327 bis 1332 fernere 10 Hufen durch Kauf von Lübbersdorf hinzukamen, ist schon oben bemerkt.

5. Die Frage nach der durchschnittlichen Größe der alten Bauerhufen kann nur auf Grund localer Ermittlungen und Berechnungen beantwortet werden, und haben daher die Ergebnisse solcher Ermittlungen zunächst nur einen localen Werth in Anspruch zu nehmen. Es führen jedoch schon die vielfachen Nachmessungen der Hufen darauf hin, daß man für einen größeren Bereich ein bestimmtes Ackermaß vor Augen hatte; Ungleichheiten zwischen den nach¬gemessenen und den von der Nachmessung befreiten Hufen werden sich vielfach auch innerhalb desselben Bereiches ergeben müssen, da die letzteren das Ueberland mit dem Hufenland zu vereinigen pflegten.

Einen bestimmten Anhalt gewähren zunächst die Stadtfeldmarken, deren ursprünglicher Hufenbestand bekannt ist; Veränderungen der Ackerfläche durch veränderte Benutzungsweise, sowie durch Zuwachs oder Abgang, können jedoch auch hier eingetreten sein.

Die Neubrandenburger Feldmark hat sich, soweit die Nachrichten reichen, in ihrem ursprünglichen Bestande bis auf die Jetztzeit erhalten: sie enthielt bis zur Separation noch die ihr zugewiesene Zahl von 200 Ackerhufen

siehe Bild 3

Auf die Hufe würden also entfallen von dem gesammten Ackerfelde 7000 ? Ruthen, von dem in Hufen liegenden Lande 5440 ? Ruthen. Es leidet jedoch keinen Zweifel, daß bei der Friedländer Feldmark weitere Veränderungen von Erheblichkeit eingetreten sind, welche eine Zurückführung der gegenwärtig vorhandenen Ackerfläche auf einen ursprünglichen Hufenstand nicht nur erschweren, sondern wohl unmöglich machen. Im Jahre 1288 (U.-B. III, S. 320) verkaufte der Markgraf Albrecht von Brandenburg an die Stadt Friedland das gesammte Uebermaß in den Dörfern Schwichtenberg. Klokow und Hagen (Sandhagen) an Acker, Wiesen, Wald: wahrscheinlich ist dieses Uebermaß, dessen Größe wir nicht kennen, im Wege einer neuen Regulirung der Stadtfeldmark, welche in großer Ausdehnung mit Sandhagen grenzt, zu jener zugeschlagen und hat zu einer Vergrößerung der Hufen geführt, sowie zu einer neuen Bestimmung der Hufenzahl, welche jetzt 164 zu etwa 6400 ? Ruthen beträgt. Außerdem wird durch Umwandelung Ackerland gewonnen sein: Wald und Wiese durchsetzen noch heute die ausgedehnte Feldmark an vielen Stellen, und werden in früherer Zeit einen noch größeren Umfang gehabt haben.

Wir lassen einige ritterschaftliche Güter im Stargardschen Kreise, deren Hufenzahl oben aus dem Betrage der Kornbede und des Meßkorns ermittelt worden oder sonst bekannt ist, mit ihrem Ackerbestand zur Zeit der Landesvermessung folgen, um vergleichbare Zahlen für die Größe der Hufen zu gewinnen. Die aus Bede und Meßkorn ermittelte Hufenzahl ist allemal nur als Minimalzahl anzusehen, weil die von Alters her zur herrschaftlichen curia gehörigen Hofhufen sich diesen Abgaben vielfach entzogen haben, wie schon oben bemerkt worden. Außerdem waren die Pfarrhufen abgabenfrei.

Das Gut Sadelkow hatte zur Zeit der Landes-Vermessung unter dem Pflug 177,960 ? Ruthen an Hof- und Bauerländereien; für 39 oben nachgewiesene Hufen ergeben sich pro Hufe 4565 ? Ruthen, also annähernd die gleiche Zahl, wie für die Neubrandenburger Hufen.

Das Gut Gantzkow hatte zur gedachten Zeit an Hof- und Baueracker 209,707 ? Ruthen: für 42 Hufen, für welche Meßforn erlegt wird, ergeben sich pro Hufe 4970 ? Ruthen.