Abschnitt. 8

Auch vom heutigen Standpunkte aus erscheint diese Auffassung als die richtige. Man kann Charpentier nur zustimmen, wenn er das Verhalten Friedrich Wilhelm II. bedauert: „Es war unzweifelhaft ein arger Fehler, ein von dem großen König seit langen Jahren sorgfältig gepflegtes und besonders geschätztes Institut ohne jeden ernsten Grund der wechselnden VoIksgunst zu opfern. Einige verständige Reformen würden die Übelstände desselben beseitigt, das Publikum versöhnt haben. Der preußische Staat hätte damit eine reiche und von Jahr zu Jahr wachsende Quelle sicherer Einkünfte erhalten.“78)

Die Reue blieb nicht aus. Sehr bald sah man sich genötigt, die Erlaubnis zur Fabrikation wieder einzuschränken, und zwar auf diejenigen Personen - und auch nur in den Städten wohnhafte -, die durch ihre Kenntnisse sich dazu eigneten. Wirklich geriet auf diese Weise die Verarbeitung in die Hände einer Anzahl von Konzessionären, und es entstand somit ein viel schlimmeres Monopol, nämlich das zugunsten einzelner.79)


Trotz alledem entwickelte sich die Tabakindustrie; der Bau von Tabak wurde ausgedehnt, der Rohtabak fand guten Absatz in den Fabriken, die Tausende von Arbeitern beschäftigten und Millionen an Kapital in den Betrieb hineinsteckten. Aber man weiß doch nicht, ob dieser Umschwung der veränderten Besteuerungsform oder den allgemeinen Handelskonjunkturen, der Vermehrung der Bevölkerung und der Zunahme des Konsums zuzuschreiben ist.80) Jedenfalls erfolgte nur zu schnell ein Rückschlag. Der Koalitionskrieg hatte die finanziellen Mittel des Staats erschöpft und, obgleich der König die schwierige Lage mit Sparsamkeit zu bessern suchte, so erwies sich eine Vermehrung der Einkünfte als unabweislich. Daher stimmte der König, obwohl schwer erkrankt, als man ihm den Plan zur Wiedereinführung des Tabakmonopols vorlegte, ihm zu. Vergeblich erhob der Minister von Struensee Gegenvorstellungen; am 24. Mai 1797 wurde die Einfuhr fremder Tabake verboten und durch das Deklarationspatent wegen Einführung der Generaltabakadministration vom 18. Juni 1797 die Angelegenheit wie folgt geregelt. Der Anbau des Tabaks sollte auch fernerhin freibleiben, sogar ausgedehnt werden dürfen. Die Ausfuhr rohen Tabaks dagegen wurde zu-gunsten der einheimischen Fabrikation untersagt. Allen im Lande erzeugten Tabak sollte die Administration zu bestimmten Preisen annehmen, die im voraus bekannt gegeben wurden. Die vorhandenen Fabriken sollten für königliche Rechnung übernommen oder, wo dieses nicht zweckmäßig erschien, auf eine billige Art abgefunden werden. Für Einrichtungskosten, Entschädigungen der Fabrikanten, Erwerb der erforderlichen Gebäude, Übernahme der Bestände war ein Kapital von 2 Millionen Talern bestimmt. Davon sollten 1 1/2 Millionen durch Aktien aufgebracht und 1/2 Million von der preußischen Bank hergegeben werden. Für die Aktien wurde eine Verzinsung von 6 Prozent in Aussicht genommen. Die Tabakspinner sollten fortan nur auf Rechnung der Administration tätig sein und dahin gestrebt werden, die geringen Sorten zum Besten des gemeinen Mannes so wohlfeil wie möglich zu verkaufen. Als man zur Verwirklichung dieser Vorschriften schritt, entstanden Unruhen. In den Kreisen der Produzenten herrschte Verstimmung, weil diese geglaubt hatten, sich auf eine längere Reihe von Jahren einrichten zu dürfen, und unter den Konsumenten entstand Unzufriedenheit, weil die neuen Steuern, die an die Stelle des Monopols getreten waren, fortbestehen sollten, obwohl man das Monopol wieder zu Ehren brachte. Da starb der König, und damit hatte das Monopol ein Ende. Friedrich Wilhelm III. hob das Deklarationspatent am 25. Dezember 1797 wieder auf.81)

Einen ebenso geringen Erfolg hatte das Monopol in Sachsen-Weimar, wo der Herzog Ernst August (1688 bis 1748)82) es im Jahre 1735 einzuführen versuchte. Da die bestehende Akzise wegen der Defrauden und der Einfuhr schlechten Tabaks nicht ergiebig genug war, errichtete das Edikt vom 1. August 1735 in Weimar eine herzogliche Tabakfabrik, aus der sich die Kaufleute zu geringen Preisen mit „tüchtig-untadel-haftem“ Tabak sollten versehen können. Es wurde eine General-Inspektion zur Überwachung der Tätigkeit des Etablissements eingesetzt, der unter anderen der Kammerrat Ziesich angehörte, der schon in Bayreuth sich betätigte. Die Direktion wurde dem Ober-Kommerzienrat von Mengershausen übertragen. Nur Brief- und Pakettabak durfte in der Fabrik hergestellt und nur dieser im Lande vertrieben werden. Die Kaufleute sollten 12 1/2 Prozent als ihren Gewinn beim Verkauf genießen und in jedem Amte ein Faktor bestellt werden, bei dem man den Tabak zu Fabrikpreisen beziehen konnte. In Sachsen-Weimar so wenig wie in anderen deutschen Ländern war man mit der Neuerung einverstanden. Man redete von der neu angelegten Fabrik „spöttisch, ja disreputirlich“, und das Kommerzkollegium sah sich daher zu einer Verordnung veranlaßt, die derartiges unfreundliches Vorgehen mit 24 Talern Strafe bedrohte. Infolgedessen schwieg man, aber legte sich im Tabakgenuß Rückhaltung auf. Die Gast- und Schankwirte hörten auf, Tabak für ihre Gäste zu halten, und eine andere Verordnung vom 7. November sah sich genötigt, gegen diesen passiven Widerstand einzuschreiten. Jeder Wirt wurde gezwungen, bei dem Faktor seines Amts für 1 Taler Tabak holen zu lassen und seinen Gästen anzubieten. Da trotzdem der in dem herzoglichen Etablissement vorhandene Tabak keinen genügenden Absatz fand, so wurden durch das Zirkular vom 10. Juni 1736 alle Gastgeber verpflichtet, sowohl in den Städten als auch in den Dörfern, je „nach Proportion davon einen Theil zu übernehmen und baar zu bezahlen, und zwar der kleinste und geringste nicht unter 12 Groschen“. Nach Ausverkauf des Vorrats hatte das Monopol ein Ende.

Eine sonderbare Besteuerung war in der Grafschaft Hoya eingeführt worden. Dort hatten die älteren Versuche, die Einfuhr des Tabaks mit einem Zoll zu belegen, nicht zu einem für den Fiskus erwünschten Ergebnis geführt. Daher wurde am 18. Januar 1760 ein Tabakgeld angeordnet, das jede Mannsperson über 14 Jahre jährlich zu entrichten hatte, „es möge sich dieselbe des Rauchtabaks bedienen oder nicht“.84)

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Das Tabakmonopol in Mecklenburg-Schwerin