Abschnitt. 7

Unter dem 14. August 1719 erhielten dann die Oberhof- und Kriegsfaktoren Moses und Elias Gompert das Recht, auf 12 Jahre ausschließlich diejenigen Sorten Rauchtabak herzustellen, die bisher aus dem Auslande bezogen worden waren. Sie sollten in verschiedenen Städten das Recht haben, dergleichen Etablissements zu eröffnen. Auf den inländischen Tabakbau und seine Verarbeitung, das Spinnen, Schneiden, Verpacken usw., hatte dieses Privileg keinen Einfluß. Die Gomperts hatten sich verpflichtet, jährlich 2000 Taler an die Rekrutenkasse zu zahlen, die Preise der Tabake nicht in die Höhe zu schnellen und die Fabrikate in gleicher Güte wie die ausländischen zu liefern. Außerdem hatten sie einmalig noch einen „Großen Grenadier“ stellen müssen, der ihnen 1300 Taler kostete. Sie bewährten sich jedoch nicht, und durch Patent vom 26. November 1724 wurde die Einfuhr der fremden fabrizierten Rauchtabake in den Provinzen, in denen sie zugunsten des Gompertschen Privilegs seither verboten gewesen waren, wieder freigegeben. Viele Jahre hindurch blieben dann Tabakbau und -verarbeitung in Preußen ungehindert. Dem fiskalischen Interesse wurde durch einen Zoll auf das ausländische Erzeugnis und eine Akzise vom einheimischen Fabrikat Rechnung getragen.

Eine nachhaltige Besteuerung des Tabaks kam erst unter Friedrich dem Großen auf, der mit seinem berühmten Edikt vom 17. Juli 1765 das Monopol einführte. Zunächst wurde die Administration einem Franzosen Louis Roubaud übergeben, der dafür jährlich 1100000 Rtlr. entrichten sollte. Dieser jedoch überließ seinen auf 15 Jahre lautenden Vertrag noch in demselben Jahre an ein Konsortium von 10 Unternehmern, größtenteils Tuchfabrikanten, die die Pacht vierteljährlich voraus zu zahlen sich verpflichteten.


Es hat den Anschein, als ob der König, bewogen durch die Unfähigkeit seiner Beamten und den Wunsch, die Staatseinnahmen um ein Beträchtliches erhöht zu sehen, zu diesem Schritte geführt wurde. Er hat sich selbst darüber in diesem Sinne ausgesprochen. Getragen dabei von der edlen Absicht, die Ärmsten durch die neue Einrichtung nicht zu stark gedrückt zu sehen, wählte er nicht die Generalpacht, sondern die Regie, „weil man auf diese Weise am besten die Beamten hindern konnte, das Volk zu drücken“. Mit den Pächtern machte der König ungünstige Erfahrungen. Schon am ersten Termin vermochten sie die Pachtrate nicht zu bezahlen und auch der Tabakabsatz ging schlecht. Daher übertrug Friedrich der Große dem Franzosen le Grand de Crecy die Stellung eines Generaldirektors, und als dieser plötzlich starb, einer neuen Direktion, bestehend aus dem Geheimen Finanzrat de Calzabigi, du Vignon, B. von Schwerin und Oberstleutnant Freiherrn von Wangenheim. Die Geschäfte führte der ehemalige Sekretär der Prinzessin Amalie von Quedlinburg, der Hofrat Flesch. Doch auch auf diesem Wege war noch nicht allen erwünschten Anforderungen genügt, und so erschien am 11. Juli 1766 das Patent „wo die aufklärerische Literatur Englands und Frankreichs Mode in Deutschland war, wo man für Freiheit und Menschenwürde im Genusse wohltätigen Friedens in unklare Begeisterung zu geraten begann, wurden die Härten des Monopols doppelt gefühlt.“74)

Dennoch läßt sich nicht leugnen, daß die finanziellen Erfolge sehr befriedigende waren, und auch hinsichtlich des Anbaues wie der Fabrikation wurden erhebliche Fortschritte angebahnt. Der König ließ Versuche über die Akklimatisation ausländischer Tabaksorten anstellen, über deren Ausfall zwar hinreichend genaue Angaben nicht vorliegen. Doch muß der König mit den Leistungen des Chemikers Achard, der diese Versuche leitete, zufrieden gewesen sein, da er ihm eine „Prämie von 500 Talern auf Lebenszeit für seine Verdienste um Verbesserung der inländischen Tabakkultur“ zuerkannte.75)

Unter diesen Umständen war es gewiß kein Glück für Preußen, daß Friedrich Wilhelm II. sofort nach seinem Regierungsantritt die Generaltabakadministration aufhob. Er behauptete, durch die von allen Seiten laut gewordenen Klagen dazu bewogen worden zu sein und brachte als Ersatz für das am 31. Mai 1787 wegfallende Monopol Erhöhungen des Zuckerzolls und einiger Sätze für Stempelbogen und Spielkarten.76) Der Plan zu einer nach Klassen eingeteilten direkten Steuer wurde infolge dringender Vorstellungen des Generaldirektoriums fallen gelassen.

Waren vorher die Klagen über den Druck des Monopols nicht verstummt, so brach sich jetzt die gegenteilige Auffassung Bahn. Eine bald nach Veröffentlichung der Kabinettsordre anonym erschienene Broschüre widerlegte die einzelnen gegen das Monopol vorgebrachten Beschwerden und betonte die Unmöglichkeit, den durch die Aufhebung des Monopols entstehenden Einnahmeausfall in besserer Weise zu decken.77) Der Anonymus schloß mit dem dringenden Appell an den König, die Tabakadministration zu erhalten und den beklagten Übelständen durch Freigebung des Tabakbaues, Herabsetzung der Preise, Aufhebung der Blättermagazingesellschaft, Beschränkung der Visitationen usw., kurz, durch verständige Reformen zu beseitigen.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Das Tabakmonopol in Mecklenburg-Schwerin