Abschnitt. 1

Konnten alle Verbote den Gebrauch des Tabaks nicht hindern, so ist es höchst charakteristisch, daß man sehr zeitig von fiskalischer Seite begriff, eine wie ergiebige Einnahmequelle in der Besteuerung des neuen Genußmittels sich offenbare. Vielleicht regte sich zunächst, wie es wenigstens in England den Anschein hat, der Gedanke, durch hohe Besteuerung den Gebrauch einzuschränken. Man erwog, daß Niemand geschädigt sein würde, wenn er zum Verzicht veranlaßt sei, eher noch in seiner Gesundheit sich gefördert sehen könnte. Da nun aber durch die Erfahrung festgestellt wurde, daß diejenigen, die einmal an Tabak gewöhnt waren, von ihm nicht lassen zu können meinten, so leuchtete die Wichtigkeit und die Möglichkeit einer hohen Besteuerung ein.

Waren derartige Erwägungen maßgebend, so lag es weiter in der Luft, in einer Zeit, die an dem Verpachten indirekter Steuern Gefallen fand, weil sie meinte, daß sie dann weniger der Regierung zur Last gelegt würden, sich an die Form des Monopols, in erster Linie in bezug auf den Handel, zu halten. Den Tabakbau, der auf vielen kleinen Flächen vereinzelt vor sich ging, überließ man sich selbst. Da es ferner lästig sein mochte, den Handel, der sich in zahlreichen Boutiquen und Läden, durch Hausierer und Krämer zu vollziehen pflegte, durch eigene Organe zu überwachen, wurde das Monopol verpachtet. Griff dann gelegentlich Härte gegenüber den Steuerpflichtigen bei unnachsichtiger Handhabung der Steuergesetze ein, so wird eine Regierung, die die Verbreitung des neuen Genußmittels nicht gerade mit freundlichem Auge ansah, darin schwerlich etwas besonderes gefunden haben. Als man dann die Ergiebigkeit der Besteuerung zu erkennen begann, war es wohl natürlich, daß ein Land das andere nachahmte.


Dasjenige Land, in dem man zuerst auf das sinnreiche Verfahren geriet, mit der Besteuerung des Tabaks vernachlässigten und zerrütteten Finanzen aufhelfen zu wollen, ist doch wohl England gewesen.51) Bereits Jakob I. führte eine nicht geringe Abgabe auf den Import von Tabak ein. Seit dem 16. Oktober 1604 wurden von jedem Pfund 6 Schilling und 10 Pence erhoben.52) Karl I. wandelte in denselben Fußtapfen, indem er bald nach seiner Thronbesteigung eine Behörde einsetzte, bei der man die Erlaubnis zum Handeln mit Tabak gegen eine hohe Abgabe erkaufen mußte. Im Jahre 1625 schritt er dann zur Einführung des Monopols. Alle Pflanzer der amerikanischen Kolonien wurden verpflichtet, ihren erzeugten Tabak an königliche Beamte zu einem bestimmten Preise abzuliefern. Der Ertrag der Lizenzen belief sich im Jahre 1634 auf 8699 L., der des Tabakzolls auf 10000 L. Jedoch erfreute sich die Maßregel so allgemeiner Unbeliebtheit, daß schon während des Bürgerkrieges das Parlament sie wieder beseitigte. Seit 1643 wurde nur eine geringe Abgabe vom eingehenden Tabak verlangt, nämlich ein Penny pro Pfund von dem aus den englischen Kolonien und ein Schilling von dem aus andern Gegenden nach England gelangenden. Zehn Jahre später, 1653, verbot man im Interesse der Kolonien die Kultur von Tabak in England selbst, und seit jener Zeit ließ sich die Staatskasse an Tabakzöllen genügen, deren Höhe lediglich von fiskalischen Rücksichten bestimmt wird.

Hatte in England der Monopolgedanke nicht recht gezündet, so war die Republik Venedig glücklicher. Sie gab im Jahre 1657 die Fabrikation und den Verkauf des Tabaks unter für den Fiskus so günstigen Bedingungen in Pacht, daß sie bereits in den ersten fünf Jahren 46000 Dukaten gewann. In 108 Jahren, von 1657 bis 1765, zog die venetianische Regierung 17300000 Dukaten aus der Tabakverpachtung. Ungefähr ein Jahr vor Ablauf der jeweiligen Pachtperiode pflegte ein neuer Verpachtungstermin bekannt gemacht zu werden. Jeder, der pachten wollte, gab dann sein Angebot versiegelt einem Sachwalter. Wenn diese alle im Dogenpalaste versammelt waren, öffnete man die Zettelchen, ohne zu wissen, von wem sie herrührten, und derjenige, der dann das größte Angebot getan hatte, bekam die Pacht. So überboten sich die Pächter im Laufe der Jahre ansehnlich, sehr zum Vorteil des Fiskus. Während in der Periode von 1662 bis 1667 der Ertrag sich auf 85500 Dukaten jährlich belief, zahlte der Pächter Jacob dal Pin in den Jahren 1682 bis 1687 schon 150000 Dukaten; seit 1752 war der Ertrag auf 1115500 gestiegen und in der Periode 1786 bis 1798 auf die Höhe von 7199988 angelangt. Ein solcher Gewinn lockte die päpstliche Regierung, die ebenfalls Fabrikation und Handel für ein Regal erklärte, eine Anordnung, die sich im geeinigten Königreich gehalten hat.53)

In Frankreich suchte man anfangs der Verbreitung des Tabakgenusses durch einen hohen Eingangszoll Einhalt zu gebieten, indem man seit 1629 30 Sous pro Pfund Tabak forderte, wobei allerdings der aus den französischen Kolonien stammende zollfrei eingeführt werden durfte. Seit 1635 beseitigte man zeitweilig sogar den öffentlichen Verkauf des Tabaks, änderte jedoch dann seine Ansicht. Ludwig XIII., der selbst mit erheblichen Kapitalbeträgen an der Westindischen Kompanie beteiligt war, verlieh dieser das Privileg zur zollfreien Einfuhr von Tabak aus Barbados, St. Christoph und anderen Kolonien. Daran knüpfte sich die Erlaubnis des freien Verkaufs in Frankreich, wodurch die Kompanie reichlich verdiente und Gewinne erzielte, die noch beträchtlichere gewesen wären, wenn man damals nicht angefangen hätte, in der Provence, Languedoc und Artois Tabak zu pflanzen. Dieser Umstand scheint Colbert darauf geführt zu haben, durch Dekret vom 27. September 1674 das Monopol zu verkünden. Fabrikation und Verkauf von Tabak waren von nun an bestimmten Personen, quasi Beamten, vorbehalten, und alle Händler, die Tabak besaßen, wurden verpflichtet, ihre Vorräte im Laufe der nächsten drei Monate jenen abzugeben. Im Falle sie sich aber nicht mit ihnen über die Preise sollten einigen können, so waren sie angehalten, den Tabak nach auswärts zu verführen. Die erste, die ihre Vorräte an Tabak der Regierung auslieferte, war die Westindische Kompanie, die damals gerade in keiner glänzenden Lage war und sich auf diese Weise etwas aufrichtete.



51) Über die Besteuerung in England siehe Tiedemann, S. 155. -E. Ragosin, Geschichte des Tabaks und seiner Besteuerung, 1871, in russischer Sprache. - Stephen Dowell, History of taxation and taxes, 1886, Vol. IV, S. 245 ff.
52) Tiedemann spricht davon, daß die erwähnte Abgabe von je einem Zentner, Dowell, S. 248,
daß sie von einem Pfund erhoben wurde: a special impost of 6 sl. 8 d. the pound. This was in addition to the duty of 2 d., to which the article was liable under the general heading.
53) Tiedemann, S. 145. - Die Ephemeriden der Menschheit, 1786, S. 510/512. An letzterem Orte sind die Namen der jeweilig wechselnden Pachtkompanien und die Erträge in Jahrfünften seit 1657 nachgewiesen.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Das Tabakmonopol in Mecklenburg-Schwerin