Abschnitt. 4

Am Ende des Jahres 1680 schien insofern eine Wendung sich anbahnen zu wollen, als Nathan Bendix sich vom Geschäfte zurückzog, angeblich, weil er „so gahr großen und merklichen Schaden gespuret“.109) Jedoch war sein bisheriger Kompagnon Abraham Hagen bereit, die Pacht allein zu übernehmen, und war nicht minder hartnäckig in der Geltendmachung seiner Ansprüche wie früher beide gemeinsam. Doch muß der Herzog wohl allmählich anderen Anschauungen sich zugewandt und nach anderen den Mecklenburgern weniger anstößigen Persönlichkeiten umgesehen haben. Wenigstens wurde dem Hagen das Privileg, als es im Jahre 1683 ablief, nur auf ein Jahr verlängert, während er die Prolongation auf 5-6 Jahre nachgesucht hatte,110) doch vermutlich als ein Anzeichen dafür aufzufassen, daß sein Gewinn nicht so klein sein mochte, wie Bendix zu behaupten beliebt hatte. Wenn Hagen selbst erklärte, er verdiene so wenig, daß er sich genötigt gesehen habe, zwei seiner Arbeitsleute zu entlassen, wird man das kaum für bare Münze nehmen können. Endlich war indes auch Hagen so weit, daß er als ein alter schwacher Mann den Handel nicht mehr fortsetzen zu können glaubte und eine Übertragung seines Privilegs auf seine Verwandten erbat.111)

Wie die Stände sich während dieser ganzen Zeit mit dem Monopol absanden, ist nicht klar. Höchst wahrscheinlich hatten Sie, wie die Sache einmal in Mecklenburg lag, mit ihrer Opposition Recht. Handel und Verkehr in Tabak waren gelähmt, langwierige Prozesse und Verhandlungen wegen Übertretungen erbitterten die Einwohner, und schließlich war der Gewinn für den Fiskus ein nur bescheidener. Faktisch weisen die Rentereirechnungen nicht mehr als 100 Taler jährlich auf, die die Pächter zahlten. Es müßte wunderbar zugegangen sein, wenn diese dabei nicht reich geworden wären. Angesichts einer so geringfügigen Summe wird man fast zu der Annahme gezwungen, daß es dem Herzog schließlich auf die Einnahme nicht mehr ankam. Er mochte an das Monopol herangegangen sein mit ganz übertriebenen Vorstellungen über seinen fiskalischen Wert. Längst mochte er eingesehen haben, daß diese Hoffnungen sich nicht erfüllen ließen. Wenn er trotzdem an der Einrichtung festhielt, so mochte die Starrheit seiner Ausfassung den Ständen gegenüber daran Schuld haben. Es verstieß wider sein Selbstbewußtsein, nachzugeben und zuzugestehen, daß er sich geirrt habe. Eine Stelle aus einem von Paris an seinen Kanzler in Schwerin gerichteten Brief112) charakterisiert seine Anschauung. Zwar nicht gerade in bezug auf den Tabakhandel gemeint, kann sie doch als typisch für die Behandlung aller derartiger einschlägiger Fälle gelten. Der Herzog wollte das Salzregal, das er schon im Jahre 1670 vergeblich angestrebt hatte, aufs neue einführen und schrieb deshalb dem Kanzler, daß man sich an die unbefugte Opposition im geringsten nicht kehren solle. „Unsere Authorität und Interesse“, fährt das Schreiben fort, „erfordert es, und weiln die Stände sich so gegen ihre Landesherrschaft comportiren, muß man auch weiter keine Mesures mit ihnen in Acht nehmen, sondern sich unser zustehenden Potestät unbeschrenckt gegen Sie und Ihre vermeintliche Reversales gebrauchen.“ An dieser Unversöhnlichkeit und Unbeugsamkeit der Gesinnung mußte jeder Versuch der Stände, weniger drückende Zustände herbeizuführen, scheitern.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Das Tabakmonopol in Mecklenburg-Schwerin