Abschnitt. 1

Zeitiger als in den genannten Ländern und interessanter Weise sogar früher als in Frankreich ist man in Mecklenburg zur Einführung des Tabakmonopols geschritten. Bereits unter dem 8. Mai 1671 erteilte der Herzog Christian Louis dem Handelsmanne Levin Salomon das Recht, in der Residenz Schwerin und im ganzen Lande Tabak zu verkaufen. In dem Mandat werden alle Amtleute, Küchenmeister, Bürgermeister usw. angewiesen, den Privilegierten in dem Betriebe seines Geschäfts nicht zu hindern. Was er für die Erlaubnis zu zahlen hatte, wird nicht gesagt; jedenfalls hatte er kein ausschließliches Recht zum Handel. Er wohnte auf der Schelfe in Schwerin, wo er ein der Witwe Mölln gehöriges Haus gemietet hatte.90)Unbekümmert um dieses einem einzelnen zugestandene Recht erteilte der Herzog etwa zweieinhalb Jahre später einem anderen, ebenfalls auf der Schelfe in Schwerin wohnenden Handelsmanne Nathan Bendix, das Privilegium exclusivum zum Tabakhandel im ganzen Lande. Unter günstigen Bedingungen übernahm dieser das Geschäft. Er blieb vier Jahre hindurch „von allen Contributionen und Beschwerden, wie sie Nahmen haben mögen, exempt“ und zahlte als Pacht die Summe von 130 Rtlr. jährlich. Überall im Lande durfte er sich frei bewegen. Er allein bekam das Recht zur Einfuhr von Tabak und war verpflichtet, allen zu verkaufenden Tabak mit seinem Stempel zu versehen. Daß man ihm das Recht zugestand, seine gestorbenen Familienmitglieder in Schwerin beerdigen zu lassen, und ihm in Aussicht stellte, auch anderen Juden Privilegien zur Niederlassung und zum Handel verleihen zu wollen, ist wohl als ein Beweis besonderer herzoglicher Gnade für den Bewerber anzusehen.

Diese Abmachungen erfolgten am 13. Dezember 1673,91) aber ihre Veröffentlichung scheint nicht früher als im Mai des nächsten Jahres erfolgt zu sein. Denn um diese Zeit bewarb sich Bendix bei der Kammer noch erst um einen Stempel, den der Goldschmied anfertigen sollte, und um Namhaftmachung von ehrbaren und angesehenen Männern in den einzelnen Ämtern, bei denen er zur Bequemlichkeit der Krämer Stapel von seinem Tabak errichten könnte.92)


Auf ein Mandat vom 15. Mai 1674 nimmt denn auch das spätere vom 1. Juli desselben Jahres Rücksicht. Und so scheint man die Einführung des Tabakmonopols in Mecklenburg von diesem Tage an datieren zu können. Diese erste Ausfertigung hat sich, wie es scheint, nicht erhalten, und man kann nur aus dem vorangegangenen und dem nachfolgenden schließen, daß es lediglich auf ein Handelsmonopol abgesehen war. Bendix erwarb das Recht zum alleinigen Handel und Import von Tabak. Alle vorhandenen Vorräte mußten die Krämer vor Gericht deklarieren und waren gezwungen, fortan nur von ihm ihren Bedarf zu beziehen.

Aber wie in anderen Ländern machte man die gleichen Erfahrungen mit dem Widerstande der Bevölkerung. Bereits im Juli klagte Bendix darüber, daß die Krämer sich verbunden hätten, keinen Tabak von ihm zu kaufen, und einige ihm mitgeteilt hätten, daß die Vorräte für ein halbes Jahr besäßen.93) Er suchte darum nach, sämtliche Krämer zu veranlassen, ihre Vorräte genau gerichtlich aufzugeben und ihnen alsdann nach Maßgabe der Mengen einen Termin anzusetzen, bis zu dem sie sich ihrer entledigt haben müßten. In Zukunft sollten sie angehalten werden, ausschließlich von ihm Tabak zu beziehen. Selbst die auf den Jahrmärkten ausstehenden Krämer sollten in Zukunft nur den bei Bendix gekauften Tabak feilbieten dürfen.

An dieses Mandat schloß sich in demselben Monat94) ein anderes, das die „.Kraut-Krämer“ aufforderte, ihren Monats- und Jahresbedarf an Tabak anzugeben. Es hatten sich nämlich nach Aussage Bendix viele Krämer damit entschuldigt, daß in ihren Läden keine Nachfrage nach Tabak sei. In der Tat fanden jetzt in Schwerin, Parchim, Dömitz, vermutlich auch an anderen Orten,95) Verhöre der Krämer statt, jedoch ohne den vom Pächter gehofften Erfolg. Die Krämer behaupteten, daß der Handel mit Tabak in den Händen vieler kleiner Leute sich befände. Krüger, Handwerker, selbst Soldaten ließen sich Tabak kommen und vertrieben ihn im Wege des Kleinhandels. Sie, die Krämer, seien nur wenig unter die Leute zu bringen in der Lage und könnten sich daher auch nicht verpflichten, von dem Pächter jährlich eine bestimmte Menge Tabak zu kaufen. Nur dann wäre dieses denkbar, wenn man jenen Kleinhandel ganz verbieten wollte. Dazu gesellten sich Klagen über den Stoff, den Bendix zur Verfügung stellte. Man sei an Brasilien-Kisten oder Preß-Tabak, Knaster- und Brief-Tabak gewöhnt, Bendix aber führe vorzugsweise gelben Tabak, der weniger beliebt wäre und sich nicht lange halte.

Immerhin war man in diesen Kreisen gesonnen, sich mit den neuen Verordnungen einzurichten. Die Monopolinhaber - Nathan Bendix hatte mit Erlaubnis des Herzogs seinen Bruder Jakob kommen lassen, der nun in Parchim die Geschäfte führte - sollten nur untadelhaften Tabak liefern, keine höheren Preise als in Hamburg und Lübeck üblich fordern, den Krämern den Tabak auf Kredit geben und einen Abzug (Decort) für Tabak zulassen, der nicht rasch abgesetzt werden konnte und daher verdürbe. Auch sollten sie keine geringeren Mengen als zwei Pfund abgeben und in den Gasthäusern keine Niederlagen ihres Tabaks eröffnen.

Teilweise waren die Pächter geneigt, auf diese keinenfalls unbilligen Wünsche der Krämer einzugehen.96) Indes wie entgegenkommend sie sein mochten, der Zustand wollte sich nicht bessern und die dem Herzoge vorgetragenen Klagen hörten nicht auf. In Bützow, Sternberg, Neubukow, Waren und Malchow hatte Bendix bis zum Januar 1675 noch nichts verkaufen können, obwohl er an diesen Orten Niederlagen ins Leben gerufen hatte. In Schönberg, Dassow, Brüel, Kröpelin, Warin, Hagenow, Parkentin, Klützer Ort, wo er allerdings noch keine Niederlagen eingerichtet hatte, war es ihm ebenso gegangen.97) Er bat daher um strengere Einschärfung der Vorschrift, daß alle Engroshändler lediglich von ihm den Tabak bezögen, und um Anweisung an die Landreiter, auf jeden Unterschleif in Häfen oder Krügen auf dem Lande streng zu achten.98)

Das Ende vom Liede war, daß es mit der Zahlungsfähigkeit von Bendix schwach aussah. Noch nicht „seines Leibes Nahrung“ wollte er verdient haben. Er mußte viel auf Reisen sein, mit 4 Gehilfen arbeiten und verdiente doch nicht hinreichend. Der allergeringste Tabakspinner in Hamburg verdiente nach seiner Ansicht mehr als er. Unter solchen Umständen konnte er im Januar 1675 die vereinbarte Pachtsumme nicht leisten, bat den Herzog, mit dem, was er seither erhalten, sich zufrieden zu geben und ihm von Ostern ab die Pacht auf 100 Taler zu ermäßigen.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Das Tabakmonopol in Mecklenburg-Schwerin