Abschnitt. 3

Doch das Monopol war nicht von so langer Dauer, als man geglaubt hatte voraussetzen zu können. Wohl wurden im nächsten Jahre wiederholt an den Stadtrichter in Güstrow und an die Beamten in Neubrandenburg, Malchin, Plau und Friedland Anweisung geschickt, den Schleichhandel mit Tabak zu unterdrücken und alle anzuhalten, ihren Tabak von den privilegierten Händlern zu erstehen. Indes diese hielten nicht, was sie in Aussicht gestellt. Weder lieferten sie guten Tabak noch zu billigem Preis, und außerdem wurden die Absichten des Herzogs nicht erreicht. Diese gingen dahin, „den Tobacksbau, welchen unsere Benachbarten mit guten Succeß angefangen“, sowie seine Fabrikation zu befördern. Das gelang nun insofern nicht, als Harz fremden und anderswo gesponnenen Tabak einführte. Daher hob der Herzog am 23. Februar 1692 das Privileg wieder auf117) und entschloß sich, das Monopol in eigene Regie zu nehmen. Er ließ in Güstrow von der fürstlichen Kammer eine Tabakspinnerei anlegen, die Tabak von gleicher Güte wie in Hamburg und an anderen Orten liefern und en gros abgeben sollte. An ihre Spitze wurde als Inspektor Johann Christoph Ilmer gestellt. Allen Gewürzhändlern und Krautkrämern, die mit Tabak handelten, wurde nun bei Strafe von 20 Talern befohlen, nur aus der herzoglichen Spinnerei den Tabak zu nehmen und keinen fremden, nicht mit dem Fabrikstempel bezeichneten Tabak zu verkaufen, es sei denn Knaster oder brasilischer Tabak.

Über die Schicksale dieser Manufaktur ist nicht viel bekannt. Der Herzog verlor sie bis kurz vor seinem Tode nicht aus den Augen, und noch nach seinem Hinscheiden hat sie eine Zeitlang bestanden. Aus Woldegker Stadtakten ergibt sich daß im Jahre 1694118) der Herzog zwei kleinen Krämern auf die Spur gekommen war, die, wie es schien, den von ihnen zu verhandelnden Tabak nicht aus Güstrow zu beziehen pflegten und nun einen Eid leisten sollten, daß sie in Zukunft keinen fremden Tabak verkaufen würden. Dem einen ging diese Zumutung so nahe, daß er im folgenden Jahre den Handel ganz aufgab und der andere schloß sich ihm nach einiger Zeit an. Bemerkenswert ist in dem herzoglichen Reskript die Wendung, mit der auf die Konkurrenz der Refugiés in Bützow Bezug genommen wird. Es heißt daselbst: „So ist ja auch bekant, das die Wallonen nahe bei unß wohnen, den Toback häuffig bauen und gantz liederlich verkauffen, dahero der Toback alhier gar nicht abgehet und müsse man also großen Schaden leiden, weil der Güstrower Man nicht um den Preis verkauffen konte, alß die Wallonen dieses Ohrts ihren verkauffen. So kauffen auch fast alle diese Einwohner, so sich des Tobacks gebrauchen, ihren Toback von den Wallonen auff die Jahrmarckte, daß also schlechter Abgang desselben ist.“


Herzog Friedrich Wilhelm setzte die Traditionen seines Onkels fort. Er bemühte sich, der Fabrik gutes Rohmaterial zu verschaffen und sorgte nach Kräften für guten Absatz im Lande. Im Jahre 1696 erteilte er dem Pächter der Manufaktur einen Paß zu einer Reise nach Straßburg behufs Ankauf von Tabak. Es läßt sich zwar nicht mehr feststellen, ob Strasburg in der Uckermark oder Straßburg in Elsaß gemeint ist. Jedenfalls sollte doch wohl ein edlerer Rohstoff, als er für gewöhnlich nach der Natur der Sache in Mecklenburg erzeugt werden konnte, zur Verarbeitung gelangen.

Zur Verstärkung des Absatzes erließ der Herzog eine ganze Reihe von Mandaten, die stets sehr eindringlich gehalten sind. Nur legt allerdings ihre häufige Wiederholung nahe, daß ihre Wirkung eine geringe war. Vermutlich wurde viel Tabak geschmuggelt und man scheute sich nicht, solchen in Läden und Boutiquen feilzubieten. Verordnungen vom 6. März 1697, vom 20. April 1700, vom 29. Mai 1702, vom 11. Januar 1706 ziehen dagegen zu Felde und gebieten allen Bierschenken, Gewürzhändlern, Krautkrämern, lediglich Tabak zu verkaufen, der der Güstrowschen Spinnerei entnommen war.

Im übrigen scheint die Fabrik wohl im Zusammenhange mit dem ungenügenden Absatz keine glänzenden Geschäfte gemacht zu haben und wechselte in kürzeren Zwischenräumen ihre Pächter. Von vornherein zog nämlich die Regierung es vor, statt selbst zu wirtschaften, die Manufaktur zu verpachten. Der Herzog Gustav Adolf hatte den Kammerrat Schuckmann zur Pachtung veranlaßt, der allmählich bis zu 3000 Talern jährlich gezahlt haben soll. Wenigstens wird dieser Betrag in einer späteren Eingabe des Pächters Erasmus Giese vom Jahre 1701 angegeben. Derselben Quelle entstammt die Behauptung, daß Güstrower Kaufleute gegen den Herzog beim Kammergericht einen Prozeß wegen Anlegung der Fabrik angestrengt hätten, indes abgewiesen worden seien. Weder die eine noch die andere Mitteilung findet sich anderweitig bestätigt. Von Schuckmann ging die Pacht auf den Geheimrat von Löw über, der sie jedoch dem Johann Heinrich Leve (Lofe) abtrat. Dieser hatte sich mit dem kürzlich aus Magdeburg nach Güstrow verzogenen Erasmus Giese verbunden, und da im Jahre 1701 der Vertrag zu Ende ging, wandte er sich am 30. Mai an die Kammer mit dem Gesuch, ihm die Anstalt zu überlassen. Leve wollte somit offenbar das Geschäft nicht fortsetzen. Gleichzeitig mit Giese hatte sich der Hofjude Bendix Goldschmidt in Schwerin gemeldet, und ein Refugié, der zur Zeit in Wittstock als Tabakhändler weilte, war ebenfalls nicht abgeneigt, sich auf das Geschäft einzulassen. Giese trug den Sieg davon, obwohl er nicht mehr als 200 Taler Pacht versprochen zu haben scheint. Wenn diese Angabe zutreffend ist, so fällt aus ihr neues Licht auf die etwas sagenhaften 3000 Taler Pacht, die früher gezahlt worden sein sollten. Giese hat sich des Betriebs nicht lange erfreut. Am 11. Januar 1706 wird Jochim Schimmelmann als Arrendator der Tabakspinnerei genannt. Wie lange dieser die Leitung behielt und was aus der Manufaktur schließlich geworden ist, hat sich nicht mehr ermitteln lassen.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Das Tabakmonopol in Mecklenburg-Schwerin