Der Tabakhandel und die Tabakindustrie unter dem Herzog Karl Leopold.

War nach den bisherigen Erfahrungen, die man mit dem Monopol gemacht hatte, genugsam die Schwierigkeit seiner Durchführung erwiesen, so konnte in der bewegten und unruhigen Regierung Karl Leopolds erst recht nicht daran gedacht werden, es wieder aufleben zu lassen. Wohl aber lag es in dem Charakter jener Zeit, die industrielle Unternehmungen auf dem Wege der Privilegierung gerne begünstigte, einzelnen Anstalten das öffentliche Interesse zuzuwenden. Das war denn auch mehrfach unter der Regierung Karl Leopolds bei der Tabakfabrikation der Fall.

Im Jahre 1713 wurde in Grabow ein gewisser Johann Niemann, ursprünglich seines Zeichens ein Tuchmacher, der unbekannt, von wo in Mecklenburg eingewandert war, als Tabakspinner privilegiert. Ausdrücklich lautete das herzogliche Reskript dahin, daß er unbeschadet des „Krahm- und Haken-Ambts“ Tabak fabrizieren und mit fremdem Tabak handeln dürfe.146) Ein entlassener Dragoner, Elert Stahl, der ebenfalls um die Erlaubnis nachsuchte, einen Handel mit Tabak in Grabow eröffnen zu dürfen, wurde abschlägig beschieden.147) Wohl hatte er geltend machen können, daß er nach dem Aufgeben des Militärdienstes keine Unterhaltsmittel besäße und mit den Seinigen zum Bettelstabe greifen müsse, während er auf diesem Wege hoffe, sich anständig ernähren zu können. Aber da nun einmal das Privileg schon vergeben war, wofür vermutlich auch eine Gebühr entrichtet worden sein wird, so war es unmöglich, seine Bitte zu erhören.


In Malchin wollte Johann Heinrich Dannehl, ein geborener Mecklenburger, eine Tabakspinnerei ins Leben rufen und bewarb sich um ein ausschließliches Recht zu ihrer Führung. Er begründete seinen Antrag mit dem Unwesen der Hausiererei. Aus fremden Ländern schliche allerhand Gesindel sich in Mecklenburg ein und bringe Tabak in großer Menge, sogar ganze Wagenladungen, mit. Diesen setze man auf dem platten Lande ab, betrüge die Einwohner mit böser Ware und übersetze sie im Preise. „Nach vielen verübten Diebereyen und anderen Insolentien gingen sie mit dem Profit zum Lande herauß.“ Er dachte nun gewiß, durch sein gutes das schlechte Fabrikat verdrängen zu können, wünschte indes gleichzeitig den Erlaß eines Verbots der

Hausiererei. Namentlich aus Pommern, aus der Mark Brandenburg und dem Strelitzschen tauchten die Händler auf. Möglicherweise hätte seine Manufaktur in der Tat dem Lande Mecklenburg nützlich werden können. Jedoch Bürgermeister und Rat in Malchin waren nicht für das Monopol, und so ist offenbar die nützliche Anlage unterblieben.148)

Über den Wettbewerb brandenburgischer Händler klagten einige Jahre später Parchimsche Krämer. Auf den Jahrmärkten nicht nur erschienen sie mit Rollen- und Brieftabak, sondern hausierten mit solchem auch außer dieser Zeit. Dagegen durften die Parchimenser, obwohl sie die Tabakblätter aus brandenburgischem Gebiete (Uckermark) holten, doch nicht die dortigen Märkte beziehen, weil sie eine doppelt so hohe Akzise als die Einheimischen zu entrichten gehabt haben würden. Daher baten die Parchimschen Krämer, den Brandenburgern den Handel mit Tabak auf den mecklenburgischen Jahrmärkten zu untersagen und zum Hausieren nur die zuzulassen, die den Rohstoff in mecklenburgischen Städten erworben hatten. Wirklich ging der Herzog auf diesen Wunsch ein und gab am 13. Mai 1720 eine derartige Anweisung, die indes schon im folgenden Jahre wieder zurückgezogen werden mußte, da man preußischerseits mit Repressalien drohte. Trotz der Behauptung der Parchimenser, daß sie auf den brandenburgischen Märkten nicht mit den Einheimischen in Wettbewerb zu treten vermochten, muß das also doch der Fall gewesen sein.149)

Dem Gedanken an die Wiedereinführung des Monopols stand übrigens der Herzog nicht durchaus unfreundlich gegenüber. Im Februar 1718 meldete sich Johann Stephan Klein aus Schleswig zur Übernahme des Tabakhandels. Er rühmte sich, alle Sorten, „Vergini, Knaster, Cartuse und anderes mehr präpariren“ zu können und der Herzog ließ ihn denn auch auffordern, seine näheren Absichten mitzuteilen. Doch ist aus unbekannten Gründen diese Auseinandersetzung nicht erfolgt.150)

In Malchin ließen sich um diese Zeit, im Jahre 1718, drei Fremdlinge nieder: Joachim Dietrich Zog, ein vormaliger Schneider, Peter Coffrie und Hans Wittenburg, den die Furcht, in das lange Regiment Friedrich Wilhelm I. gesteckt zu werden, aus seiner preußischen Heimat vertrieben hatte. Alle drei, von Geburt Brandenburger, hatten in Malchin sich angelegen sein lassen, ihren Unterhalt als Tabakspinner zu gewinnen, wobei es ihnen freilich nicht glänzend gegangen war. Namentlich litten sie durch den Wettbewerb von Pfuschern, die schlechte Tabaksorten „zusammenbrödelten“ und mit ihnen die Jahrmärkte besuchten. Handwerker und Tagelöhner, die sich weder auf den Tabakbau noch auf seine Verarbeitung verstanden, drängten sich zu solcher Tätigkeit. Daher baten jene drei um ein Privileg, laut welchem keiner außer ihnen dem Gewerbe obliegen und Rollentabak, es sei denn auf Jahrmärkten, verkaufen dürfe. Den Handel mit fremdem Tabak wollten sie den Krämern überlassen.

In der Tat genehmigte der Herzog am 18. Januar 1725 den Antrag. Der Magistrat von Malchin hatte den dreien ein rühmliches Zeugnis ausgestellt. Gleichwohl zeigte sich nachher in den bürgerlichen Kreisen doch Unzufriedenheit. Man beschwerte sich, daß man seinen selbst gebauten Tabak nicht verarbeiten und verkaufen dürfe. Und die Krämer behaupteten auch, daß die drei Privilegierten nicht fähig und geschickt zu ihrem Gewerbe wären. Doch wird nicht gemeldet, daß man für zweckmäßig erachtet hätte, das ausschließliche Privileg wieder zurückzunehmen.151)

Ein bevorzugter Platz der Tabakspinnerei blieb in der ganzen Regierungszeit des Herzogs Karl Leopold Grabow. Hier war, wahrscheinlich nachdem Niemann das Geschäft aufgegeben hatte oder fortgezogen war, am 27. September 1720 Karl Burgau aus Putlitz in der Mark Brandenburg als Tabakfabrikant vom Herzog konzessioniert worden. An ihn hatte sich einige Jahre später Johann Elving aus Perleberg angeschIossen. Der Herzog verlieh diesem am 24. Oktober 1724 das Privileg zur Anlage einer Tabakspinnerei unter der Bedingung, daß er tüchtigen untadelhaften Tabak anschaffen, sich gut führen und seine Abnehmer mit den Preisen nicht übervorteilen würde.152)


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Das Tabakmonopol in Mecklenburg-Schwerin