Allgemeines

Das Sparkassenwesen im Großherzogtum ist seit 2 Jahrzehnten in bedeutender Entwickelung begriffen. Die älteste Sparkasse ist die zu Schwerin, am 14. Mai 1821 gegründet; ihr folgten die zu Rostock am 30. Juni 1825, Wismar 24. April 1826, Grabow 6. März 1830. Neu-Buckow 6. Mai, Güstrow 9. Oktober, Goldberg 23. November 1830, Röbel 13. September 1832, Boitzenburg 13. März 1833, Plau 7. Februar 1834. Rehna 11. April. Teterow, 11. November, Bützow 14. November 1834, Wittenburg 21. Oktober 1836, Malchow 4. Januar 1839, Ribnitz 1. Mai, Waren 30. Mai 1839, Sternberg 1. Dezember 1842, Malchin 4. März 1844, Krakow 28. Juni, Schwaan 23. November 1848, Sülze 18. Mai 1849, so dass damals überhaupt 25 Sparkassen bestanden.

Die Regierung hat keine dieser Anstalten direkt ins Leben gerufen, einzelne jedoch durch einmalige Geldunterstützungen oder Hergabe der nötigen Lokalitäten begünstigt. Die 4 ältesten sind von Privatvereinen, welche gemeinnützige Zwecke verfolgen, gegründet und dauernd in den Händen der ersten Begründer geblieben, welche beim Ausscheiden einzelner Mitglieder ihre Zahl wieder ergänzten. Sie sind zugleich ihrem Geschäftsumfange nach die bedeutendsten unter den mecklenburgischen Sparkassen und haben ein ansehnliches Vermögen erworben, welches nach den Bestimmungen der Statuten zu anderen gemeinnützigen Zwecken Verwendung findet. Die übrigen sind von den städtischen Magistraten gegründet, werden von Deputationen der städtischen Behörden geleitet und sind nebenher bestimmt, den einzelnen Städten eine Zinserleichterung für ihre Kommunalschulden zu gewähren, indem die Einlagen zur Abtragung derselben verwendet werden. Die Stadtkassen haften den Einlegern für die Rückzahlung und Verzinsung ihrer Einlagekapitalien. Reservefonds können unter diesen Umständen nicht gebildet werden. Die Verwaltungskosten trägt die Stadtkasse.


Ein gesetzliches Normativ gibt es nicht; trotzdem weichen die Statuten, namentlich der Magistrats-Sparkassen, nur unwesentlich von einander ab, was in der Abgeschlossenheit des Landes begründet sein mag. Eigentümlich ist besonders die Wichtigkeit der landesüblichen Johanni- und Anton-Termine und die Sitte, Mündelgelder bei den Sparkassen anzulegen. Anderseits werden diese Anstalten auch vielfach von Wohlhabenden als Depositenbanken in Anspruch genommen. Die Zentralisierung der Hypothekenbehörden in Mecklenburg und die dadurch bedingte Leichtigkeit und Sicherheit des Hypothekenverkehrs kommt den Sparkassen sehr zustatten, zumal sie ihre Gelder ausschließlich auf Realkredit ausleihen. Die Hauptnahrungszweige, Ackerbau und Viehzucht, führen ihnen die größere Anzahl ihrer Kapitalien zu, und Stockungen jener werden für sie jederzeit sehr fühlbar.
Malchin, Postamt, Tor und Kirche

Malchin, Postamt, Tor und Kirche

Boitzenburg Ucker Mark, Schlosshof

Boitzenburg Ucker Mark, Schlosshof

Der Dom in Schwerin

Der Dom in Schwerin

alle Kapitel sehen