Das Amt der Zinngießer in Rostock

Aus: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 53, 1888
Autor: Wilhelm Stieda (1852-1933), Erscheinungsjahr: 1888
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg, Hansestadt Rostock, Zinngießer, Mittelalter, Zünfte, Hansesestädte, Ostseestädte, Handwerksmeister, Rostock, Wismar, Lübeck, Mecklenburgische Geschichte,
Bereits im dreizehnten Jahrhundert lässt sich in mecklenburgischen Städten das Handwerk der Grapengießer nachweisen. Das Verzeichnis der Einkünfte der Wismarschen Kämmerei aus den Jahren 1274 - 1300 führt Kupferschmiede und Grapengießer (ollifices) auf, die von ihrer Verkaufsstätte jährlich 8 Schillinge zu entrichten hatten. In Rostock wird im Jahre 1299 an Johann den Grapengießer (fusor ollarum) ein Erbe neben der Badstube zu St. Peter verkauft und in Malchow wird im Jahre 1287 Tumarus, ein Grapengießer (fusor ollarum) als Zeuge bei einem Verkaufsgeschäft namhaft gemacht. Gewerbetreibende, welche Zinn verarbeiten, stoßen in derselben Zeit nicht auf. Doch da gelegentlich - so z. B. im Jahre 1372 bei Aufzählung des Kriegsschadens, welchen Rostocker Raubfehder dem Kloster Doberan zugefügt haben - auch zinnerne Töpfe (olla stanni) erwähnt werden, so wird es an Verfertigern derselben in Mecklenburg kaum gefehlt haben.

******************************
Inhaltsverzeichnis
  1. Bereits im dreizehnten Jahrhundert läßt sich in meklenburgischen Städten das Handwerk der Grapengießer nachweisen.
  2. Zeitpunkt der Bildung des für sich bestehenden Kannengießer-Amts in Rostock
  3. Handelsgrenzen
  4. Handwerksrollen und Protokollbücher
  5. Beschlüssen der Kannengießer-Ämter
  6. Der gewöhnliche Stand der Finanzen
  7. Vereinbarung der Zinngießer-Ämter der Seestädte
  8. Meisterstück, Meister, Kapital
  9. Meisterrecht und Streitigkeiten
  10. Handwerker in Notlage
  11. Anhang
    1. Rolle der Kannengießer und Grapengießer in Rostock.
      1482, Mai 16.
    2. Beschlüsse der Kannengießer-Aemter von Lübeck, Hamburg, Wismar, Lüneburg, Rostock, Stralsund, Greifswald, Anclam, Stettin, Bremen, Stade, Itzehoe, Kiel, Brandenburg und Schwerin gegen die Gesellen.
      1573, März 30.
    3. Landesherrliche Verfügung über die Veranstaltung von Amts- und Aeltermanns-Kösten. 1585
    4. Bescheinigung über die Zahlung des Kupferschmieds Hans Garke an das Zinngießeramt zu Rostock für die Vergünstigung einen Platz unter ihren Verkaufsständen auf dem Pfingstmarkte einnehmen zu dürfen. 1625
    5. Beschlüsse der Kannengießer-Aemter der wendischen Städte gegen die Gesellen. 1662, April 27.
    6. Mittheilung über eine im Jahre 1678 vorgenommene Abschrift der Zinngießer-Rolle
    7. Receß der Kannengießer-Aemter von Lübeck, Hamburg, Wismar, Rostock, Lüneburg, Bremen, Schwerin und Mölln. 1678, Juni 9.
    8. Receß der Kannengießer-Aemter von Hamburg, Rostock, Wismar, Stralsund und Lüneburg. 1705, August 17
    9. Neu-Revidirte und Renovirte Punctationes.
      o. J. Etwa erste Hälfte des vorigen Jahrhunderts.
    10. Fernere gebräuchliche Amtsausgaben und Nachrichten.o. J. Wohl wie die vorhergehende Nummer zu datiren.
    11. Entwurf zu einer Zinngießer-Rolle. 1773.
      1. Artikel 1 bis 9
      2. Artikel 10 bis 23
    12. Herzogliche Verordnung über die accisfreie Einfuhr von altem Zinn in Rostock. 1776, Octbr. 7.
    13. Anweisung des Acciseraths Danckwarth an die Accise-Einnehmer über die steuerfreie Durchfuhr von altem Zinn. 1777, November 26.
    14. Herzogliche Verfügung an den Acciserath Danckwarth in Rostock über die Accise für altes Zinn. 1791, August 31.
    15. Beliebung des Rostocker Zinngießer-Amts über die zuwandernden „Oderlender“ Gesellen. 1795, Mai 11.
Ob diese Grapengießer in der angegebenen Periode ein eigenes Amt bildeten, kann nicht mit Gewissheit behauptet werden. Jedoch ist es wahrscheinlich, wenn man erwägt, dass sie schon um 1285 so zahlreich waren, dass in Rostock eine Straße nach ihnen benannt wurde (grapenghetere strate) und sie im Jahre 1325 nach dem Rostocker Kämmereiregister von jeder Verkaufsstätte, die sie innehatten - oder sind besondere Grapenhändler gemeint - regelmäßig ein Jahreszins von acht Schillingen gefordert wurde.

Vom einem Amte der Kannen- und Grapengießer erfahren wir gelegentlich einer Vereinbarung der Seestädte Hamburg, Lübeck, Rostock, Stralsund, Wismar, Greifswald und Stettin in den Jahren 1354 und 1361, welche die Metallmischung, aus welcher die Erzeugnisse genannter Handwerker hergestellt werden sollten, genau festzusetzen unternimmt. Die ältesten uns erhaltenen Rollen stammen aus Hamburg vom Jahre 1375 (für Kannen- und Grapengießer zugleich) und aus Wismar vom Jahre 1387 (gleichfalls für beide in einem Amte vereinigten Gewerbe). Kannengießer werden im 14. Jahrhundert namhaft gemacht in Frankfurt a. M., Köln, Breslau und Nürnberg. Dagegen scheint das Handwerk der Grapengießer eine Eigentümlichkeit norddeutscher Städte zu sein.

Rostock zur Zeit der Hanse, Holzschnitt

Rostock zur Zeit der Hanse, Holzschnitt

Marktleben

Marktleben

Schmiede

Schmiede