Handwerksrollen und Protokollbücher

Die Namen dieser Männer, die in den nebenstehend angegebenen Jahren Meister wurden, sind, so weit die Protokollbücher sie aufbewahrt haben, diese:

Tabelle 2


Wo es so wenig Meister gab, konnte natürlich auch nur ein geringer Nachwuchs erwartet werden. Ueber die Zahl der Lehrlinge, die der einzelne Meister halten durfte, besagt die Rolle von 1482 nichts. Vermuthlich war es nicht erforderlich durch Beschränkungen dem Andrange wehren zu wollen. Selbst die Dauer der Lehrzeit wird nicht bestimmt. Sie scheint nach den in die Protokollbücher aufgenommenen Verträgen über 4 Jahre nicht hinausgegangen zu sein. Nur eheliche und deutsche Geburt war als Bedingung für den Beginn der Lehrzeit vorgesehen. (Art. 7 der Rolle von 1482.) Bei der Aufnahme in’s Amt hatte der Lehrling 6 wendische Schilling, später 2 Gulden zu entrichten. Doch sollte man beim Einkassiren der letzteren nachsichtig sein. Den Namen der Lehrlinge und das Datum der Annahme, mehrfach auch den Geburtsort findet man in dem Protokollbuch seit 1610 aufgezeichnet. Die Aufnahme des letzten Lehrjungen fand im Jahre 1864 statt. Er hieß Johann Christian Julius Witt, gen. Wittenburg, und stammte aus Ribnitz.

Im Ganzen sind von 1610 - 1864 192 Lehrjungen angenommen worden. Ob sie alle vollständig ausgebildet wurden, ihren Cursus beendeten, kann nicht angegeben werden, da die controlirende Angabe über die Zahl der nach beendeter Lehrzeit Freigesprochenen fehlt. Vergleicht man die Lehrthätigkeit des Zinngießeramts mit dem des Hosenstrickeramts für welches die entsprechenden Daten aus dem 17. Jahrhundert vorliegen, so erscheint die erstere bedeutend lebhafter. Bei den Zinngießern wurden von 1610 - 99 122 Lehrlinge eingeschrieben, bei den Hosenstrickern von 1614 - 99 nur 45. Im vorigen Jahrhundert ist dann von Jahr zu Jahr weniger Neigung zur Erlernung des Zinngießerhandwerks vorhanden. Mehrere Jahre verstreichen nach der Reihe, ohne daß ein einziger Junge eingeschrieben wird. Seit dem Jahr 1758 hat das Rostocker Zinngießeramt nie mehr als einen Lehrling gehabt, manches Jahrzehnt hindurch, z. B. von 1759 - 68, 1805 - 26, 1827 - 38, nicht eimnal einen. Man sieht recht deutlich, daß das Gewerbe auf den Aussterbe-Etat gesetzt ist.

Ueber die Vertheilung der Lehrlinge auf die einzelnen Jahre der angegebenen Periode geben die beiden nachfolgenden Uebersichten Auskunft.

1. In der Periode 1610 - 1699 aufgenommene Lehrlinge:

2. Zahl der seit 1702 in’s Zinngießeramt aufgenommenen Lehrlinge:

Hinsichtlich der im Amte beschäftigten Gesellen geben die Urkunden, welche die Lade aufbewahrt, keine Auskunft. Nach der allgemeinen Sitte der Zeit bildeten die Gesellen eigene Bruderschaften oder Gesellenschaften und führten selbständig Bücher über die zuwandernden Gesellen, sowie über die aus dem Lehrlingsstand auf die höhere Stufe tretenden Junggesellen. Von den Rostocker Zinngießer - Gesellen haben sich derartige Nachweise bis jetzt nicht gefunden, sind möglicherweise bei der Kleinheit des Amts und da der Zufluß an einwandernden Gesellen wohl nie sehr lebhaft war, überhaupt nie geführt worden. Es wird die höchste Ziffer der Gesellen, die zu gleicher Zeit im Amte thätig waren, gewesen sein, wenn uns gemeldet wird, daß im Jahre 1617 14 Gesellen an dem von einem neu eintretenden auswärtigen Meister gezahlten Geld ihren Antheil bekamen (de alle ehren deel strafe hirvan untfangen). Im Jahre 1757 arbeitete in Rostock ein Geselle, der, wie er sich gelegentlich einer Klagesache gegen das Amt ausdrückte, geraume Zeit „der einzigste Geselle“ gewesen war. Seit dem Anfange des vorigen Jahrhunderts ging das Zinngießergewerbe überhaupt zurück, so daß in anderen Städten nicht selten Mangel an Gesellen eintrat. Das ging so weit, daß man nach dem Receß von 1710 (Art. 22) bisweilen in Verlegenheit war, die zwei Gesellen zu beschaffen, die nach der Vorschrift nöthig waren, um einen Lehrling freisprechen und zum Gesellen machen lassen zu können.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Das Amt der Zinngießer in Rostock