Receß der Kannengießer-Aemter von Hamburg, Rostock, Wismar, Stralsund und Lüneburg. 1705, August 17

(1) Auff Anordnung und Beliebung der Zinnengiesser in den unten benandten fünff Wendischen Städten ist durch ihre Deputirte alhie in Hamburg Anno 1705 den 17. Augusti eine extraordinaire Zusammenkunff gehalten worden, allwo von ihnen festgeschlossen worden, dass die uhralte Gerechtigkeit möge conservirt und erhalten werden, nemlich, dass wenn einige Zinnengiessere in einer Stadt sich mit uns vereinigen wollen, so sollen sie bey der ihnen negst belegenen Wendischen Stadt sich angeben und verbleiben.

(2) Sodann soll die im Jahre 1640 auffgerichtete Ordnung dem Ambt zu Stralsund mitgetheilet werden und in ihren Würden und Kräfften bleiben.


(3) Ferner so soll derselbe, welcher in einem oder andern einer Wendischen Stadt Eingriff thun würde, mit hoher Straffe angesehen werden.

Dieses ist, um Ruhe Friede und Einigkeit zu erhalten, also beeidet worden.

Zu Festerhaltung dessen sind 5 Exemplaria hievon aussgefertiget und unter jedes fünff Siegel gedruckt. Geschehen in Hamburg, den 17. August Anno 1705.

Original auf Papier mit 5 darauf gedrückten Siegeln. Die Unterschriften fehlen, doch

ergeben sich aus den Siegeln die Namen der Städte.




Dieses Kapitel ist Teil des Buches Das Amt der Zinngießer in Rostock