Das Amt der Goldschmiede zu Güstrow und der Güstrowsche Goldschmied Matz Unger

Autor: Friedrich Crull (1822-1911), Erscheinungsjahr: 1898
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mittelalter, Goldschmiede, Silber und Gold, Kirchen und Klöster, Kirchensilber, Silbergrät, Lübeck, Herzog Johann Albrecht, Wismar, Güstrow
Jahrbücher des Vereins für
Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde
Bd. 63, 1898
Leseprobe

Da im Verlaufe der kirchlichen Umwälzung im 16. Jahrhundert allenthalben das Silber und das Gold, welches viele Generationen hindurch der Frommsinn zum Schmucke des Kultes, zu Ehren Gottes und seiner Heiligen dargebracht hatte, aus den Kirchen, Klöstern und Kapellen heraus geholt wurde, so gelangte eine höchst bedeutende Menge edlen Metalls in den Verkehr; kann man doch den Werth der in Wismar beschlagnahmten Kirchengeräthe auf mindestens 1100 Mark Silber oder rund 15000 Thaler schätzen und soll das in Lübeck confiscirte Kirchensilber, von Gold und Edelsteinen abgesehen, 96 Centner betragen haben. Rechnet man dazu die einbehaltenen Renten und unterschlagenen Hauptstühle, welche geistlichen Personen oder Stiftungen zuständig waren, so kann es nicht Wunder nehmen, wenn die ohnehin bei Männern wie bei Weibern vorhandene Liebhaberei, mit goldenem Geschmuck sich herauszuputzen und die Schenkscheiben oder Credenzen mit Silbergeräth auszustatten, in so erheblicher Weise sich steigerte, daß das Goldschmiede-Gewerk reichlich Ersatz fand für die ehemalige Kirchenarbeit und von hervorragender Wichtigkeit blieb. Seine Bedeutung in jener Zeit erweist schon der Umstand, daß in der Polizei-Ordnung, welche die Herzöge Johann Albrecht und Ulrich 1562 erließen, unter den vierzehn besonders darin Berücksichtigten Aemtern die Goldschmiede und deren Ordnung an die vierte Stelle gesetzt sind, wie das auch in der Polizei-Ordnung von 1572 geschehen ist, und nicht minder geht die Wichtigkeit, welche man den Goldschmieden derzeit zuerkannte, daraus hervor, daß auf Vorstellung derselben die gedachten Landesherren, wenn nicht vor, so doch Anfangs 1562 ihre Beschränkung in den Städten auf eine feste Zahl, das Schließen der verschiedenen Aemter bewilligt haben, nachdem die Polizei-Ordnung von 1516 bereits allgemein verordnet hatte, daß die Obrigkeiten, um etwaiger Ueberfüllung eines oder des anderen Gewerkes vorzubeugen, nicht mehr Meister zulassen sollten, als von Alters gewesen und wie es Noth thue. Auf jeden Fall werden die Goldschmiede dies Privileg dankbarlichst empfangen und auf dessen Beachtung gehalten haben, wie es auch kaum einem Zweifel unterliegt, daß in allen denjenigen Landstädten, wo es Goldschmiede gab, das Schließen stattgefunden hat; in Rostock griff es 1569 Platz, in Wismar erst i. J. 1610. In Güstrow wurde das Amt mit sechs Meistern geschlossen, einer ansehnlichen Zahl, da man in Rostock das Amt mit neun Meistern schloß, aber erklärlich dadurch, daß Güstrow inmitten einer reichen Landschaft belegen und seit uralten Zeiten eine Residenz der Werleschen Herren, seit 1555 diejenige Herzog Ulrichs zu Meklenburg war, welcher dem Goldschmiede Gewerke besondere Huld zuwandte.

Güstrow, Schloss

Güstrow, Schloss