Geschichte der Stadt Schwerin von 1781 bis 1787
1781 herrschte die Ruhr und veranlasste den Herzog, den Verkauf der Eier- oder Hundepflaumen zu verbieten und die Ausrottung solcher Bäume in den Domänen anzubefehlen, weil diese Pflaume nach Versicherung der Ärzte das Umsichgreifen ruhrartiger Krankheiten befördere.
Herzog Friedrich richtete jetzt ein Augenmerk auf die sehr in Vernachlässigung geratenen Stadtschulen. In Schwerin wurde die Domschule erweitert; es wurden 2 Kollaboraturen errichtet, so dass die Schule jetzt 8 Lehrer hatte: Rektor, Konrektor, Kantor, Sukzentor, Präzeptor, 2 Kollaboratoren und Rechenlehrer. Auf dem Bodenraume der Schule wurde ein großes Auditorium für Redeactus und durch Trennung der bisherigen ersten Klasse in Prima und Secunda eine fünfte Klasse angelegt, ersteres am 5. Mai festlich eingeweiht. Ferner beschenkte der Herzog die Schule mit 455 Büchern aus der Universitäts-Bibliothek, welche jetzt von Bützow nach Rostock verlegt wurde. Die Schulbibliothek zählte jetzt 916 Bände.
Mit der Kammer trat die Stadt jetzt in einen Prozess wegen des Siechenhauses, dessen Besitz von ersterer beansprucht wurde. Dieser Prozess dauerte bis 1784 und wurde dahin entschieden, dass das Siechenhaus der Stadt, die vor ihm gelegene Baumwärterei (der Siechenbaum) dem Amte gehöre, wie es auch historisch richtig war.
Wir haben oben (s. d. J. 1701) gesehen, dass mit den Schützenzünften eine Leichen- und Totenkasse verbunden war. Die Totenkasse der ältesten Schützenzunft geriet jetzt in Unordnung; sie hatte zu viele Leichengelder zahlen müssen, da in den letzten Jahren sehr viele Kinder an den Blattern gestorben waren. Die Mitglieder der Kasse und der Magistrat verlangten nun, dass die Schützenzunft in ihrer Gesamtheit für jene einstehen solle, was diese entschieden verweigerte, indem sie behauptete, dass die Zunft als solche mit der Totenkasse nichts zu tun habe. Sie war im Rechte, obwohl sie beinahe gezwungen worden wäre, den Willen des Magistrats zu tun, denn auch die Regierung stimmte diesen bei. Sie betrat aber den Weg des Prozesses, welcher nach vielfachen Verhandlungen erst im Jahre 1784 endigte, indem sich der Sachverhalt herausstellte, welcher folgender war:
Die Totengilde, 1638 gestiftet und 1640 mit dem Königsschuss begnadigt, war nur eine Beerdigungsgesellschaft, deren Mitglieder 4 Gld. Aufnahmegeld und 3 ½ ßl. jährlichen Beitrag zahlten. Sie löste sich im Jahre 1697 auf, indem ein Teil der Mitglieder auf den bisherigen Grundlagen sofort eine neue Totengilde bildete, ein anderer eine Totenlade mit Leichenkasse und monatlichen Beiträgen von 4 ßl. für die Person gründete. Zu letzterer Gesellschaft stand allen Mitgliedern der Zunft zwar der Beitritt offen, derselbe war aber freiwillig. Als sie nun aber zum Ruin ging, wollte man auch die Mitglieder der ersteren Gesellschaft, der Totengilde, mit heranziehen, wogegen diese natürlich protestierten. Daher der Streit, welchen besonders die Zunftältermänner Hutmacher Bürger und Klempner Ziplitt mit Energie führten.
1782 April 29. stiftete der Herzog ein Landschullehrer-Seminar für die herzoglichen Domänen zu Schwerin, welches an 26. April 1786 von hier nach Ludwigslust verlegt wurde. Er hatte den Bürgern der Stadt seit einiger Zeit erlaubt, durch den Schlossgarten zu reiten und mit leichten Wagen zu fahren (s d. J. 1757) Diese Erlaubnis war aber missbraucht, man hatte die Wege mit beladenen Wagen befahren, weshalb dies jetzt verboten wurde; doch blieb die Benutzung der Wege zu Spazierfahrten gestattet.
In diesem Jahre stifteten die Fischer der Stadt eine Totenkasse, zu welcher jeder monatlich 4 ßl. beitragen musste. Das Leichengeld sollte 12 Gld. betragen. Zugleich errichteten sie eine Amtsordnung. Vierteljährlich fand eine Versammlung in des Wademeisters Hause statt, in welcher die Kasse untersucht und etwa entstandene Streitigkeiten geschlichtet wurden. Der Wademeister sollte jedesmal, wenn die Wade gezogen wurde, die Hälfte aller Fische haben, die andere Hälfte fiel an die 7 Fischerknechte, welche sie gemeinschaftlich verkaufen und den Gesamterlös teilen sollten.
1783 wurde dem Stadtmusikus aufgegeben, dass er von jetzt an vom Neuen Gebäude auf dem altstädtischen Markte abblasen solle. Früher blies er an jedem Mittwoch und Sonntage einen Choral vom Rathause, Sonntags auch einen Choral vom Turm der Nicolaikirche ab.
1784 herrschten Krebsschäden und die lues venerea in Schwerin; viele Menschen starben an diesen schrecklichen Krankheiten. Der Herzog und der Magistrat waren in großer Sorge und verfuhren sehr streng. U. A. wurden alle Kleidungsstücke und alle Gegenfände, welche die Verstorbenen in Gebrauch gehabt hatten, vor der Stadt auf dem Felde verbrannt und jede Verheimlichung solcher Sachen scharf bestraft.
1785 am 24. April starb Herzog Friedrich, von dem die Neue oder Friedrichstraße angelegt wurde und ihren Namen erhielt, kinderlos und folgte ihm seines Bruders Ludwig Sohn Friedrich Franz I. auf dem Throne, welcher seine Residenz gleichfalls in Ludwigslust nahm. In Schwerin hielt er einen feierlichen Einzug am 6. Juli.
Am 22. d. M. wurde eine Verordnung veröffentlicht, welche alle diejenigen mit harten Strafen bedrohte, die in der Linden-Allee auf dem Schelfwerder Pferde hüten oder von den Bäumen die Pfähle stehlen würden.
Am 29. September wurde angeordnet, dass alle Landleute und auswärts wohnende Käufer, welche auf dem Stadtfelde Acker, Wiesen oder Gärten erwürben, solche nicht auf eigene Rechnung bearbeiten lassen, sondern an Schweriner Einwohner vermieten sollten.
Am 20. Dezember ließ der Herzog eine privilegierte Leihbank gründen, welche unter der Gerichtsbarkeit und der Oberaufsicht des Magistrats stehen sollte.
Am 30. Juli. d. J. ward die noch bestehende Brandversicherung der Städte des Mecklenburgischen, Wendischen und Stargard’schen Kreises gestiftet, welche jetzt nach den revidierten Statuten von 27. Juni 1818 versichert. Der Verein beschränkt sich auf die in den Ringmauern und den Vorstädten der ihm beigetretenen Städte liegenden Gebäude, sofern dieselben mit Stein- oder Metallbedachung versehen sind. Das General-Direktorium des Vereins führt das Korps der beigetretenen Städte durch eine Deputierten, das Spezial Direktorium der Magistrat jeder Stadt. Aus Schwerin waren bei dieser Gesellschaft im Jahre 1860 (Michaelis) versichert 7.341.150 Thaler.
1786 wurde die Domschule erweitert und ein dritter Kollaborator angestellt, so dass die Schule jetzt 9 Lehrer hatte.
Schon am 30. November v. J. hatten die Einwohner der Stadt beschlossen, zum Gedächtnisse des verstorbenen Herzogs Friedrich ein marmornes Monument zu errichten, zu welchem die Gelder durch freiwillige Subskription aufgebracht werden sollten. Friedrich Franz hielt es aber im Sinne eines herzoglichen Oheims für angemessener, dass die gesammelten Gelder zur Gründung einer für die städtischen Armen wohltätigen Anstalt verwandt würden. Man entschied sich demnach, im Verhältnisse der aufkommenden Mittel eine oder mehrere Waisen, Spinn- und Arbeitsanstalten in Schwerin zu gründen, und am 14. März d. J. wurde nun eine Ankündigung zur freiwilligen Subskription erlassen (s. d. J. 1787 und 1796).
Am 7. Dezember wurde verordnet, dass bei der unverhältnismäßig großen Zahl von Wundärzten und Hebammen in Schwerin während der nächsten Zeit keine Niederlassungen solcher Personen gestattet werden sollten.
Am 20. d. M. erging der Befehl, dass Alle, welche auf dem großen See Kähne hielten, verpflichtet sein sollten, dieselben während der Nachtzeit anzuschließen, damit sie nicht, wie bisher häufig geschehen, von Fremden beliebig zur Begehung von Zoll- und Steuer-Defraudation benutzt werden könnten.
1787 kam schon ein Teil des dem Andenken Herzog Friedwichs geweihten Planes zur Ausführung. Man hatte nämlich beschlossen, von den eingegangenen und noch zu erwartenden Beiträgen sowohl ein Waisenhaus, wie auch ein Werk- und Arbeitshaus zu fundieren. Es wurde nun das Kychenthal’sche Haus auf der Neustadt, in der Bergstraße, angekauft und zum Waisenhause eingerichtet. Ein älteres Waisenhaus gab es allerdings schon, es war aber schlecht eingerichtet, war vor vielen Jahren aus einem Ziegelschauer hergestellt und lag nahe am „Holzgarten“ (Holzhof an Hintenhof); von ihm hat die Waisenstraße ihren Namen. J. J. 1785 waren in diesem Hause 32 Waisenkinder unter der Aufsicht eines Ökonomen gehalten, welcher für jedes Kind nach einer Verordnung von Jahre 1774 jährlich 30 Gld. N 2/3 an Kostgeld erhielt, und daneben freie Wohnung, 25 Faden „Brennholz von der Wadewiese“ (auf welcher ein fürstliches Holz- und Torschauer stand), 5 Faden Knüppelholz vom Schelfwerder, 30.000 Soden Torf eben daher, und Weidefreiheit für 4 Kühe, auch Lizentfreiheit hatte. Außer diesem Waisenhause sollte nun aber auch noch ein Werkhaus zur Unterbringung und Beschäftigung armer tätiger Personen gegründet werden. Es hatte nämlich trotz der wahrhaft milden Sorge, welche Herzog Friedrich den Armen zugewandt, ihm nicht gelingen wollen, der sehr argen Bettelei und sehr großen Armut Einhalt zu tun, weil bisher hauptsächlich die Möglichkeit gefehlt, die Armen dauernd zu beschäftigen. Diesem Mangel sollte die neue Anstalt abhelfen. Die in ihr wohnenden Armen sollten Wolle und Flachs gegen bare Bezahlung spinnen; außerdem sollten auch andere, in der Stadt wohnende, erwerbsbedürftige Leute aus der Niederlage der Anstalt Wolle und Flachs zum Spinnen im Hause entnehmen dürfen und dafür Geldlohn erhalten. Am 23. August erließ der Herzog eine Aufforderung an die vermögenden Bewohner Schwerins, das Werk nach ihren Kräften durch Geldbeiträge zu fördern, damit sich ein genügender Fonds bilde und allmählich alle Bettelei in der Stadt aufhöre. Nach dem Plane handelte es sich nun also um Stiftung eines Armenhauses, mit welchem ein Werk- und Arbeitshaus demnächst verbunden werden sollte. Das Armenhaus wurde, nachdem am 10. Dezember d. J. eine landesherrlich bestätigte Armenordnung für Schwerin publiziert worden, schon am 29. März 1788 eröffnet, (s. d. J. 1796)
Am 21. April d. J. wurde nahe bei Schwerin ein Wolf er legt, welcher vielen Schaden angerichtet hatte.
Am 23. Mai wurde verordnet, dass in jedem der um Schwerin gelegenen Dörfer nur ein Leinweber mit 3 Tauen wohnen und arbeiten dürfe, alle Überzähligen aber bis Michaelis weggebracht werden sollten. Jener dürfe keine Lehrjungen halten, keine feine und überhaupt keine Leinenarbeit von städtischen Bewohnern annehmen, widrigenfalls ihm dieselbe nebst seinem Arbeitsgeräte weggenommen werden solle.
Am 19. Dezember wurde den Schwerinern befohlen, die Gassen rein zu halten, namentlich kein Bauholz dort liegen zu lassen, und der Magistrat beauftragt, den Bauenden Plätze anzuweisen, wo das Bauholz beschlagen und gebunden werden könne. Auch sollten ferner keine Dunghaufen mehr auf den Straßen liegen bleiben dürfen und alle Wagen bei herannahenden Abend unter Fach gebracht werden.
Am 31. Dezember wurde publiziert, dass alle Schweine und Hühner, welche man auf den Gassen herumlaufen lasse, gepfändet werden und die Besitzer nicht nur die Futterkosten, sondern auch 8 resp. 2 ßl. Strafe an die Armenkasse erlegen sollten.
Herzog Friedrich richtete jetzt ein Augenmerk auf die sehr in Vernachlässigung geratenen Stadtschulen. In Schwerin wurde die Domschule erweitert; es wurden 2 Kollaboraturen errichtet, so dass die Schule jetzt 8 Lehrer hatte: Rektor, Konrektor, Kantor, Sukzentor, Präzeptor, 2 Kollaboratoren und Rechenlehrer. Auf dem Bodenraume der Schule wurde ein großes Auditorium für Redeactus und durch Trennung der bisherigen ersten Klasse in Prima und Secunda eine fünfte Klasse angelegt, ersteres am 5. Mai festlich eingeweiht. Ferner beschenkte der Herzog die Schule mit 455 Büchern aus der Universitäts-Bibliothek, welche jetzt von Bützow nach Rostock verlegt wurde. Die Schulbibliothek zählte jetzt 916 Bände.
Mit der Kammer trat die Stadt jetzt in einen Prozess wegen des Siechenhauses, dessen Besitz von ersterer beansprucht wurde. Dieser Prozess dauerte bis 1784 und wurde dahin entschieden, dass das Siechenhaus der Stadt, die vor ihm gelegene Baumwärterei (der Siechenbaum) dem Amte gehöre, wie es auch historisch richtig war.
Wir haben oben (s. d. J. 1701) gesehen, dass mit den Schützenzünften eine Leichen- und Totenkasse verbunden war. Die Totenkasse der ältesten Schützenzunft geriet jetzt in Unordnung; sie hatte zu viele Leichengelder zahlen müssen, da in den letzten Jahren sehr viele Kinder an den Blattern gestorben waren. Die Mitglieder der Kasse und der Magistrat verlangten nun, dass die Schützenzunft in ihrer Gesamtheit für jene einstehen solle, was diese entschieden verweigerte, indem sie behauptete, dass die Zunft als solche mit der Totenkasse nichts zu tun habe. Sie war im Rechte, obwohl sie beinahe gezwungen worden wäre, den Willen des Magistrats zu tun, denn auch die Regierung stimmte diesen bei. Sie betrat aber den Weg des Prozesses, welcher nach vielfachen Verhandlungen erst im Jahre 1784 endigte, indem sich der Sachverhalt herausstellte, welcher folgender war:
Die Totengilde, 1638 gestiftet und 1640 mit dem Königsschuss begnadigt, war nur eine Beerdigungsgesellschaft, deren Mitglieder 4 Gld. Aufnahmegeld und 3 ½ ßl. jährlichen Beitrag zahlten. Sie löste sich im Jahre 1697 auf, indem ein Teil der Mitglieder auf den bisherigen Grundlagen sofort eine neue Totengilde bildete, ein anderer eine Totenlade mit Leichenkasse und monatlichen Beiträgen von 4 ßl. für die Person gründete. Zu letzterer Gesellschaft stand allen Mitgliedern der Zunft zwar der Beitritt offen, derselbe war aber freiwillig. Als sie nun aber zum Ruin ging, wollte man auch die Mitglieder der ersteren Gesellschaft, der Totengilde, mit heranziehen, wogegen diese natürlich protestierten. Daher der Streit, welchen besonders die Zunftältermänner Hutmacher Bürger und Klempner Ziplitt mit Energie führten.
1782 April 29. stiftete der Herzog ein Landschullehrer-Seminar für die herzoglichen Domänen zu Schwerin, welches an 26. April 1786 von hier nach Ludwigslust verlegt wurde. Er hatte den Bürgern der Stadt seit einiger Zeit erlaubt, durch den Schlossgarten zu reiten und mit leichten Wagen zu fahren (s d. J. 1757) Diese Erlaubnis war aber missbraucht, man hatte die Wege mit beladenen Wagen befahren, weshalb dies jetzt verboten wurde; doch blieb die Benutzung der Wege zu Spazierfahrten gestattet.
In diesem Jahre stifteten die Fischer der Stadt eine Totenkasse, zu welcher jeder monatlich 4 ßl. beitragen musste. Das Leichengeld sollte 12 Gld. betragen. Zugleich errichteten sie eine Amtsordnung. Vierteljährlich fand eine Versammlung in des Wademeisters Hause statt, in welcher die Kasse untersucht und etwa entstandene Streitigkeiten geschlichtet wurden. Der Wademeister sollte jedesmal, wenn die Wade gezogen wurde, die Hälfte aller Fische haben, die andere Hälfte fiel an die 7 Fischerknechte, welche sie gemeinschaftlich verkaufen und den Gesamterlös teilen sollten.
1783 wurde dem Stadtmusikus aufgegeben, dass er von jetzt an vom Neuen Gebäude auf dem altstädtischen Markte abblasen solle. Früher blies er an jedem Mittwoch und Sonntage einen Choral vom Rathause, Sonntags auch einen Choral vom Turm der Nicolaikirche ab.
1784 herrschten Krebsschäden und die lues venerea in Schwerin; viele Menschen starben an diesen schrecklichen Krankheiten. Der Herzog und der Magistrat waren in großer Sorge und verfuhren sehr streng. U. A. wurden alle Kleidungsstücke und alle Gegenfände, welche die Verstorbenen in Gebrauch gehabt hatten, vor der Stadt auf dem Felde verbrannt und jede Verheimlichung solcher Sachen scharf bestraft.
1785 am 24. April starb Herzog Friedrich, von dem die Neue oder Friedrichstraße angelegt wurde und ihren Namen erhielt, kinderlos und folgte ihm seines Bruders Ludwig Sohn Friedrich Franz I. auf dem Throne, welcher seine Residenz gleichfalls in Ludwigslust nahm. In Schwerin hielt er einen feierlichen Einzug am 6. Juli.
Am 22. d. M. wurde eine Verordnung veröffentlicht, welche alle diejenigen mit harten Strafen bedrohte, die in der Linden-Allee auf dem Schelfwerder Pferde hüten oder von den Bäumen die Pfähle stehlen würden.
Am 29. September wurde angeordnet, dass alle Landleute und auswärts wohnende Käufer, welche auf dem Stadtfelde Acker, Wiesen oder Gärten erwürben, solche nicht auf eigene Rechnung bearbeiten lassen, sondern an Schweriner Einwohner vermieten sollten.
Am 20. Dezember ließ der Herzog eine privilegierte Leihbank gründen, welche unter der Gerichtsbarkeit und der Oberaufsicht des Magistrats stehen sollte.
Am 30. Juli. d. J. ward die noch bestehende Brandversicherung der Städte des Mecklenburgischen, Wendischen und Stargard’schen Kreises gestiftet, welche jetzt nach den revidierten Statuten von 27. Juni 1818 versichert. Der Verein beschränkt sich auf die in den Ringmauern und den Vorstädten der ihm beigetretenen Städte liegenden Gebäude, sofern dieselben mit Stein- oder Metallbedachung versehen sind. Das General-Direktorium des Vereins führt das Korps der beigetretenen Städte durch eine Deputierten, das Spezial Direktorium der Magistrat jeder Stadt. Aus Schwerin waren bei dieser Gesellschaft im Jahre 1860 (Michaelis) versichert 7.341.150 Thaler.
1786 wurde die Domschule erweitert und ein dritter Kollaborator angestellt, so dass die Schule jetzt 9 Lehrer hatte.
Schon am 30. November v. J. hatten die Einwohner der Stadt beschlossen, zum Gedächtnisse des verstorbenen Herzogs Friedrich ein marmornes Monument zu errichten, zu welchem die Gelder durch freiwillige Subskription aufgebracht werden sollten. Friedrich Franz hielt es aber im Sinne eines herzoglichen Oheims für angemessener, dass die gesammelten Gelder zur Gründung einer für die städtischen Armen wohltätigen Anstalt verwandt würden. Man entschied sich demnach, im Verhältnisse der aufkommenden Mittel eine oder mehrere Waisen, Spinn- und Arbeitsanstalten in Schwerin zu gründen, und am 14. März d. J. wurde nun eine Ankündigung zur freiwilligen Subskription erlassen (s. d. J. 1787 und 1796).
Am 7. Dezember wurde verordnet, dass bei der unverhältnismäßig großen Zahl von Wundärzten und Hebammen in Schwerin während der nächsten Zeit keine Niederlassungen solcher Personen gestattet werden sollten.
Am 20. d. M. erging der Befehl, dass Alle, welche auf dem großen See Kähne hielten, verpflichtet sein sollten, dieselben während der Nachtzeit anzuschließen, damit sie nicht, wie bisher häufig geschehen, von Fremden beliebig zur Begehung von Zoll- und Steuer-Defraudation benutzt werden könnten.
1787 kam schon ein Teil des dem Andenken Herzog Friedwichs geweihten Planes zur Ausführung. Man hatte nämlich beschlossen, von den eingegangenen und noch zu erwartenden Beiträgen sowohl ein Waisenhaus, wie auch ein Werk- und Arbeitshaus zu fundieren. Es wurde nun das Kychenthal’sche Haus auf der Neustadt, in der Bergstraße, angekauft und zum Waisenhause eingerichtet. Ein älteres Waisenhaus gab es allerdings schon, es war aber schlecht eingerichtet, war vor vielen Jahren aus einem Ziegelschauer hergestellt und lag nahe am „Holzgarten“ (Holzhof an Hintenhof); von ihm hat die Waisenstraße ihren Namen. J. J. 1785 waren in diesem Hause 32 Waisenkinder unter der Aufsicht eines Ökonomen gehalten, welcher für jedes Kind nach einer Verordnung von Jahre 1774 jährlich 30 Gld. N 2/3 an Kostgeld erhielt, und daneben freie Wohnung, 25 Faden „Brennholz von der Wadewiese“ (auf welcher ein fürstliches Holz- und Torschauer stand), 5 Faden Knüppelholz vom Schelfwerder, 30.000 Soden Torf eben daher, und Weidefreiheit für 4 Kühe, auch Lizentfreiheit hatte. Außer diesem Waisenhause sollte nun aber auch noch ein Werkhaus zur Unterbringung und Beschäftigung armer tätiger Personen gegründet werden. Es hatte nämlich trotz der wahrhaft milden Sorge, welche Herzog Friedrich den Armen zugewandt, ihm nicht gelingen wollen, der sehr argen Bettelei und sehr großen Armut Einhalt zu tun, weil bisher hauptsächlich die Möglichkeit gefehlt, die Armen dauernd zu beschäftigen. Diesem Mangel sollte die neue Anstalt abhelfen. Die in ihr wohnenden Armen sollten Wolle und Flachs gegen bare Bezahlung spinnen; außerdem sollten auch andere, in der Stadt wohnende, erwerbsbedürftige Leute aus der Niederlage der Anstalt Wolle und Flachs zum Spinnen im Hause entnehmen dürfen und dafür Geldlohn erhalten. Am 23. August erließ der Herzog eine Aufforderung an die vermögenden Bewohner Schwerins, das Werk nach ihren Kräften durch Geldbeiträge zu fördern, damit sich ein genügender Fonds bilde und allmählich alle Bettelei in der Stadt aufhöre. Nach dem Plane handelte es sich nun also um Stiftung eines Armenhauses, mit welchem ein Werk- und Arbeitshaus demnächst verbunden werden sollte. Das Armenhaus wurde, nachdem am 10. Dezember d. J. eine landesherrlich bestätigte Armenordnung für Schwerin publiziert worden, schon am 29. März 1788 eröffnet, (s. d. J. 1796)
Am 21. April d. J. wurde nahe bei Schwerin ein Wolf er legt, welcher vielen Schaden angerichtet hatte.
Am 23. Mai wurde verordnet, dass in jedem der um Schwerin gelegenen Dörfer nur ein Leinweber mit 3 Tauen wohnen und arbeiten dürfe, alle Überzähligen aber bis Michaelis weggebracht werden sollten. Jener dürfe keine Lehrjungen halten, keine feine und überhaupt keine Leinenarbeit von städtischen Bewohnern annehmen, widrigenfalls ihm dieselbe nebst seinem Arbeitsgeräte weggenommen werden solle.
Am 19. Dezember wurde den Schwerinern befohlen, die Gassen rein zu halten, namentlich kein Bauholz dort liegen zu lassen, und der Magistrat beauftragt, den Bauenden Plätze anzuweisen, wo das Bauholz beschlagen und gebunden werden könne. Auch sollten ferner keine Dunghaufen mehr auf den Straßen liegen bleiben dürfen und alle Wagen bei herannahenden Abend unter Fach gebracht werden.
Am 31. Dezember wurde publiziert, dass alle Schweine und Hühner, welche man auf den Gassen herumlaufen lasse, gepfändet werden und die Besitzer nicht nur die Futterkosten, sondern auch 8 resp. 2 ßl. Strafe an die Armenkasse erlegen sollten.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Chronik der Haupt- und Residenzstadt Schwerin