Geschichte der Stadt Schwerin von 1597 bis 1603
1597 stiegen vom Frühlinge an die Kornpreise dermaßen, dass ein Scheffel Roggen Schweriner Maßes 2 1/2 Mark lüb. kostete, man aber auch hierfür nicht genug Korn bekommen konnte, sondern es aus Lübeck holen lassen und einen Thaler für den Scheffel geben musste. Diese Teuerung war nicht eine Folge von Missraten des Getreides, sondern dadurch veranlasst worden, dass die Holländer und die Städte Wismar und Lübeck alles Korn im Lande aufgekauft hatten, um es zu versenden. Kurz vor der Ernte trafen zwar zu Wasser Kornfuhren ein und drückten die Preise etwas nieder; aber gleich nach der Ernte stiegen diese wieder, was ganz unerhört war, und alle Vorräte von den Scheunen und Böden gingen zur Ausfuhr fort. Im Herbste d. J. galt der Scheffel Roggen 1 1/2 Gulden, der Weizen 2 1/2 Mark, die Gerste 1 Gulden, der Dinkel oder „Pell“ 1 Thaler, so dass man allgemein für das nächste Jahr einer schweren Zeit der Teuerung entgegensah. Die gewöhnlichen Kornpreise betrugen um diese Zeit (sehr schwankend immer, weil es an Mitteln zur Ausgleichung fehlte): Roggen 12 bis 24, Gerste 10 bis 20 Hafer 4, 8, höchstens 16, Buchweizen 8 bis 12 Schillinge. Die Teuerung wurde noch dadurch erhöht, dass sich während des Sommers und Herbstes viele Fremde in Schwerin aufhielten, die aus den von der Pest befallenen Städten Hamburg, Lübeck und Rostock geflüchtet waren.
Am 13. November ist Joachim Friedrich, Administrator des Stiftes zu Magdeburg, Markgraf von Brandenburg, mit seiner Gemahlin, einem Sohne und zwei Töchtern, nebst einem großen Gefolge und 300 Pferden in Schwerin angekommen und hat den folgenden Tag hier zugebracht Am 15. ist er über Rehna und Schönberg nach Segeberg gezogen, wo er dem jungen Könige Christian IV. zu Dänemark seine Tochter Anna Catharina zugeführt hat.
Am 16. Dezember starb der Organist an der Schlosskirche, Antonius Morß, aus Antwerpen gebürtig, und wurde im Dom begraben.
Aus diesem Jahre gibt Hederich am Schluffe seiner Chronik von Schwerin folgendes interessante Personen-Verzeichnis:
Des Stiftes zu Schwerin hohe Obrigkeit:
Ulrich, Herzog von Mecklenburg-Güstrow, Administrator, seit 1550.
Ulrich, Herzog von Holstein, postulierter Bischof, seit 1597.
Domherren:
Otto Wackerbart, Propst, seit Oktober 1591.
Ludolf Schack, Dekan, seit Oktober 1591.
Joachim Bassewitz, Senior, seit Oktober 1596.
Magnus Hübener, seit 1591. - Canonici.
Nicolaus v. d. Lühe, seit 1591. - Canonici.
Otho von Estorf, seit 1591. - Canonici.
Peter Bahne, Baumeister, seit 1586.
Joachim Diewach, Ökonom, seit 1589.
Prediger:
Mag. Johann Neovinus, Superintendent, seit Oktober 1585.
Mag. Nicolaus Lindeberg, seit April 1567.
Mag. Peter Hesse, seit Juli 1596.
Joachim Mankmuss auf der Schelfe, seit 1589.
Lehrer:
Mag. Bernhard Hederich, Rektor, seit 1572, früher, seit 1557 Lehrer an der Burgschule.
Jacob Markus, Konrektor, seit 1596.
Joachim Martin, Cantor, seit 1588.
Joachim Mankmuss, Subrektor, seit 1584, Prediger auf der Schelfe.
Thomas Buchholz, Schreibmeister, seit 1588.
Schlossbeamte:
Detloff Warnstädt, Schlosshauptmann, seit 1596.
Martin Kunow, Küchenmeister, seit 1549.
Johann Kreizius, Hofnotar, seit 1592.
Rat und Gericht der Stadt:
Georg Fueß (Fuse), seit 1579 Bürgermeister.
Valentin Rodolf, seit 1592 Bürgermeister.
Johannes Wolder, Richter, seit 1588.
Joachim Wedemann, seit 1560. Ratsherr.
Christof Gröning, seit 1579. Ratsherr.
Christian Hövich, seit 1579. Ratsherr.
Lorenz Severin, seit 1583. Ratsherr.
Joachim Gowst, seit 1588. Ratsherr.
Daniel Rotermund, seit 1593. Ratsherr.
Henning Baneke, seit 1593. Ratsherr.
Joachim Bundechius (Bundeck), Stadtsekretär, seit 1591.
1598. 1599. Die Befürchtungen des voraufgehenden Jahres erwiesen sich als gerechtfertigt. Nicht nur hielt die große Teuerung des Korns um so mehr an, als die Ernten dieser Jahre missraten waren, sondern es griff auch die Pest stark im Lande um sich und vergrößerte das Unglück. Es ist zwar nicht wahrscheinlich, wenigstens nicht gewiss, dass die Krankheit auch Schwerin heimsuchte, umso größer aber war hier die Teuerung, so dass nicht selten die ärmeren Bewohner dem Hunger erlagen.
1600. Beim Domkapitel hatte sich in letzterer Zeit die Unsitte eingeschlichen, dass schon jungen Knaben Anwartschaften auf die Domherrnstellen übertragen wurden, woraus sich allerlei Unordnungen ergeben hatten. Am 18. April d. J. beschloss deshalb das Kapitel, dass die Immatrikulation nicht vor dem 12. Jahre stattfinden dürfe und dass sofort bei derselben 100 Goldgulden und bei der Aufnahme wie der 20 Thlr. ins Ärar erlegt werden sollten. Man bestimmte aber auch ferner, dass junge Leute, welche nach ihrer Aufnahme ein rohes Leben geführt und dem Studium nicht mit Fleiß obgelegen hatten, aus der Matrikel gestrichen werden, sollten.
Am 5. September starb zu Ivenack der Herzog Sigismund August, 39 Jahre alt, und wurde am 10. Oktober in der heiligen Blutskapelle des Domes beigesetzt, wobei der Prof. der Geschichte, Dr. Christof Sturcius und der Prof. der Beredtsamkeit, Mag. Johann Simonis aus Rostock die Reden hielten. Sigismund August war kein tatkräftiger und begabter Fürst, aber ein sehr milder und leutseliger Herr. Man erzählt sich als Beweis seiner Güte, dass er einst darüber zugekommen sei, wie ein Vogt einem Bauern, der die Abgaben nicht bezahlt hatte, die Ochsen habe vor dem Pfluge wegpfänden wollen. Er habe ihm mit den Worten gewehrt: „Nimmst du dem Bauern die Ochsen weg, so lasse ich dich in den Pflug spannen.“
S. 40 sind die Örtlichkeiten aus der Bürgersprache aufgezählt, welche die Stadtfreiheit bildeten, worin der Stadt das höchste und niedrige Gericht zustand. Außer den dort genannten werden ums Jahr 1600 in einem alten Stadtbuche bei der Erwähnung, dass die Bürgersprache verlesen worden sei, folgende aufgezählt:
des Rats Boden,
das Frauenhaus,
der Küterwall,
der Rosengarten,
der Schrödersteig,
der Ziegelhof,
die Kuhburg,
die Schafburg,
der Spielzaun („Spielthuen“)
1602. Am 16. Juli erließ Herzog Ulrich eine Verordnung über die Abtretung der Güter (de cessione bonorum), worin bestimmt wurde, dass, wer vorsätzlich Schulden auf seine Güter gemacht habe, diese den Gläubigern abtreten müsse, selbst aber in den Schuldturm gesteckt und hier von den Gläubigern mit 1 Schill. lüb. täglich alimentiert werden solle. Diese Verordnung galt auch für das Bistum Schwerin.
1603. Am 5. März erließ der Herzog eine für das ganze Land gültige revidierte Kirchenordnung Neben der Schäferei (s. d. J. 1590) errichtete die Stadt in diesem Jahre zu Göhren eine Meierei, welche nun auf 6 Jahre verpachtet wurde. Die jährliche Pacht betrug für die ersten 4 Jahre
25 Thlr, für die letzten 2 Jahre 50 Thlr. Die bald eintretenden Kriegszeiten verwüsteten übrigens diese städtische Anstalt völlig und erst i. J. 1665 wurde sie wieder hergestellt (s. d. J.)
Am 14. März starb der treffliche Herzog Ulrich zu Güstrow, wo er im Dom beigesetzt wurde (Dormitorium Ulricianum), und nun ging die Vormundschaft über die jungen schwerinschen Herzoge auf den Herzog Carl, jüngsten Bruder Johann Albrechts I. und Ulrichs über, welchem auch, da Ullrich keine Söhne hinterließ, das Herzogtum Güstrow zufiel. Carl, schon 62 Jahre alt und der Regierung unkundig, überließ die Aufsicht über Schwerin der Herzogin-Mutter Sophie, welche, eine energische Frau, den vielfachen Betrügereien des Rentmeisters Meier zwar Einhalt tat, aber doch die finanzielle Ordnung nicht herzustellen vermochte, da die herzoglichen Einkünfte aus dem schwerinschen Lande sich um diese Zeit auf etwa nur 6.000 Gulden beliefen. Nachfolger des verstorbenen Herzogs im Bistum Schwerin wurde nun der bisherige Koadjutor Herzog Ulrich von Holstein, Prinz von Dänemark.
Am 13. November ist Joachim Friedrich, Administrator des Stiftes zu Magdeburg, Markgraf von Brandenburg, mit seiner Gemahlin, einem Sohne und zwei Töchtern, nebst einem großen Gefolge und 300 Pferden in Schwerin angekommen und hat den folgenden Tag hier zugebracht Am 15. ist er über Rehna und Schönberg nach Segeberg gezogen, wo er dem jungen Könige Christian IV. zu Dänemark seine Tochter Anna Catharina zugeführt hat.
Am 16. Dezember starb der Organist an der Schlosskirche, Antonius Morß, aus Antwerpen gebürtig, und wurde im Dom begraben.
Aus diesem Jahre gibt Hederich am Schluffe seiner Chronik von Schwerin folgendes interessante Personen-Verzeichnis:
Des Stiftes zu Schwerin hohe Obrigkeit:
Ulrich, Herzog von Mecklenburg-Güstrow, Administrator, seit 1550.
Ulrich, Herzog von Holstein, postulierter Bischof, seit 1597.
Domherren:
Otto Wackerbart, Propst, seit Oktober 1591.
Ludolf Schack, Dekan, seit Oktober 1591.
Joachim Bassewitz, Senior, seit Oktober 1596.
Magnus Hübener, seit 1591. - Canonici.
Nicolaus v. d. Lühe, seit 1591. - Canonici.
Otho von Estorf, seit 1591. - Canonici.
Peter Bahne, Baumeister, seit 1586.
Joachim Diewach, Ökonom, seit 1589.
Prediger:
Mag. Johann Neovinus, Superintendent, seit Oktober 1585.
Mag. Nicolaus Lindeberg, seit April 1567.
Mag. Peter Hesse, seit Juli 1596.
Joachim Mankmuss auf der Schelfe, seit 1589.
Lehrer:
Mag. Bernhard Hederich, Rektor, seit 1572, früher, seit 1557 Lehrer an der Burgschule.
Jacob Markus, Konrektor, seit 1596.
Joachim Martin, Cantor, seit 1588.
Joachim Mankmuss, Subrektor, seit 1584, Prediger auf der Schelfe.
Thomas Buchholz, Schreibmeister, seit 1588.
Schlossbeamte:
Detloff Warnstädt, Schlosshauptmann, seit 1596.
Martin Kunow, Küchenmeister, seit 1549.
Johann Kreizius, Hofnotar, seit 1592.
Rat und Gericht der Stadt:
Georg Fueß (Fuse), seit 1579 Bürgermeister.
Valentin Rodolf, seit 1592 Bürgermeister.
Johannes Wolder, Richter, seit 1588.
Joachim Wedemann, seit 1560. Ratsherr.
Christof Gröning, seit 1579. Ratsherr.
Christian Hövich, seit 1579. Ratsherr.
Lorenz Severin, seit 1583. Ratsherr.
Joachim Gowst, seit 1588. Ratsherr.
Daniel Rotermund, seit 1593. Ratsherr.
Henning Baneke, seit 1593. Ratsherr.
Joachim Bundechius (Bundeck), Stadtsekretär, seit 1591.
1598. 1599. Die Befürchtungen des voraufgehenden Jahres erwiesen sich als gerechtfertigt. Nicht nur hielt die große Teuerung des Korns um so mehr an, als die Ernten dieser Jahre missraten waren, sondern es griff auch die Pest stark im Lande um sich und vergrößerte das Unglück. Es ist zwar nicht wahrscheinlich, wenigstens nicht gewiss, dass die Krankheit auch Schwerin heimsuchte, umso größer aber war hier die Teuerung, so dass nicht selten die ärmeren Bewohner dem Hunger erlagen.
1600. Beim Domkapitel hatte sich in letzterer Zeit die Unsitte eingeschlichen, dass schon jungen Knaben Anwartschaften auf die Domherrnstellen übertragen wurden, woraus sich allerlei Unordnungen ergeben hatten. Am 18. April d. J. beschloss deshalb das Kapitel, dass die Immatrikulation nicht vor dem 12. Jahre stattfinden dürfe und dass sofort bei derselben 100 Goldgulden und bei der Aufnahme wie der 20 Thlr. ins Ärar erlegt werden sollten. Man bestimmte aber auch ferner, dass junge Leute, welche nach ihrer Aufnahme ein rohes Leben geführt und dem Studium nicht mit Fleiß obgelegen hatten, aus der Matrikel gestrichen werden, sollten.
Am 5. September starb zu Ivenack der Herzog Sigismund August, 39 Jahre alt, und wurde am 10. Oktober in der heiligen Blutskapelle des Domes beigesetzt, wobei der Prof. der Geschichte, Dr. Christof Sturcius und der Prof. der Beredtsamkeit, Mag. Johann Simonis aus Rostock die Reden hielten. Sigismund August war kein tatkräftiger und begabter Fürst, aber ein sehr milder und leutseliger Herr. Man erzählt sich als Beweis seiner Güte, dass er einst darüber zugekommen sei, wie ein Vogt einem Bauern, der die Abgaben nicht bezahlt hatte, die Ochsen habe vor dem Pfluge wegpfänden wollen. Er habe ihm mit den Worten gewehrt: „Nimmst du dem Bauern die Ochsen weg, so lasse ich dich in den Pflug spannen.“
S. 40 sind die Örtlichkeiten aus der Bürgersprache aufgezählt, welche die Stadtfreiheit bildeten, worin der Stadt das höchste und niedrige Gericht zustand. Außer den dort genannten werden ums Jahr 1600 in einem alten Stadtbuche bei der Erwähnung, dass die Bürgersprache verlesen worden sei, folgende aufgezählt:
des Rats Boden,
das Frauenhaus,
der Küterwall,
der Rosengarten,
der Schrödersteig,
der Ziegelhof,
die Kuhburg,
die Schafburg,
der Spielzaun („Spielthuen“)
1602. Am 16. Juli erließ Herzog Ulrich eine Verordnung über die Abtretung der Güter (de cessione bonorum), worin bestimmt wurde, dass, wer vorsätzlich Schulden auf seine Güter gemacht habe, diese den Gläubigern abtreten müsse, selbst aber in den Schuldturm gesteckt und hier von den Gläubigern mit 1 Schill. lüb. täglich alimentiert werden solle. Diese Verordnung galt auch für das Bistum Schwerin.
1603. Am 5. März erließ der Herzog eine für das ganze Land gültige revidierte Kirchenordnung Neben der Schäferei (s. d. J. 1590) errichtete die Stadt in diesem Jahre zu Göhren eine Meierei, welche nun auf 6 Jahre verpachtet wurde. Die jährliche Pacht betrug für die ersten 4 Jahre
25 Thlr, für die letzten 2 Jahre 50 Thlr. Die bald eintretenden Kriegszeiten verwüsteten übrigens diese städtische Anstalt völlig und erst i. J. 1665 wurde sie wieder hergestellt (s. d. J.)
Am 14. März starb der treffliche Herzog Ulrich zu Güstrow, wo er im Dom beigesetzt wurde (Dormitorium Ulricianum), und nun ging die Vormundschaft über die jungen schwerinschen Herzoge auf den Herzog Carl, jüngsten Bruder Johann Albrechts I. und Ulrichs über, welchem auch, da Ullrich keine Söhne hinterließ, das Herzogtum Güstrow zufiel. Carl, schon 62 Jahre alt und der Regierung unkundig, überließ die Aufsicht über Schwerin der Herzogin-Mutter Sophie, welche, eine energische Frau, den vielfachen Betrügereien des Rentmeisters Meier zwar Einhalt tat, aber doch die finanzielle Ordnung nicht herzustellen vermochte, da die herzoglichen Einkünfte aus dem schwerinschen Lande sich um diese Zeit auf etwa nur 6.000 Gulden beliefen. Nachfolger des verstorbenen Herzogs im Bistum Schwerin wurde nun der bisherige Koadjutor Herzog Ulrich von Holstein, Prinz von Dänemark.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Chronik der Haupt- und Residenzstadt Schwerin