Geschichte der Stadt Schwerin von 1116 bis 1619

1616. Am 23. Februar hatte Adolf Friedrich I. sich auf die Jagd begeben, aber, durch starken Regen gestört, bald zurückkehren müssen. Der herzogliche Reitschmied nahm die doppelläufigen Pistolen, welche nass geworden, zur Reinigung an sich und schoss den einen Lauf in einen Misthaufen ab. Dabei ging aber auch der andere Lauf los; die Kugel schlug an einen Stein, prallte von diesem ab und durchbohrte einen nicht weit davon gehenden herzoglichen Wagenknecht, welcher in Folge dieser Verwundung am 31. März d. J. starb. Der Reitschmied wurde zwar eingezogen, aber da sich bei der Untersuchung der erzählte Sachverhalt herausstellte, bald wieder freigelassen.

Am 15. Mai entstand ein großes Gewitter mit Platzregen und großem Hagel, welches bedeutenden Schaden anrichtete.


1617 wurde in den protestantischen deutschen Ländern überall das 100jährige Jubiläum der Reformation gefeiert, und zwar vom 30. Oktober, als den Tage, an welchem Luther seine Thesen in Wittenberg angeschlagen hatte, bis zum 1. November. Adolf Friedrich hätte diese Tage auch gern in Mecklenburg feierlich begehen lassen, dem aber widersetzte sich Johann Albrecht, welcher zum Calvinismus übergetreten war und an der Hofkirche zu Güstrow calvinistische Prediger angestellt hatte, und erregte allerlei Schwierigkeiten. In Folge dessen verstrichen die zum Jubiläum bestimmten Tage und man konnte in Mecklenburg erst am 3. März 1618 nachträglich das Erinnerungsfest der Reformation feiern, was aber auch nur in den Städten Rostock und Wismar geschah.

Am Ende des Oktobers hat man im Zeichen des Skorpions „zu Jedermanns Schrecken“ einen großen Kometen wahrgenommen, der bis in den Anfang des folgenden Jahres beobachtet wurde.

Im Juni d. J. war ein Kreistag des niedersächsischen Kreises, zu welchem auch Mecklenburg gehörte, ausgeschrieben worden, und auch an den Bischof eine Einladung erfolgt. Herzog Adolf Friedrich protestierte aber gegen diese, weil der Bischof kein Reichstand, sondern nur ein Landstand des Fürstentums Mecklenburg sei. Obwohl er hierin in einem Rechte war, entstand doch ein großer Streit, der mit Worten sehr heftig geführt wurde und es veranlasste, dass der Bischof, sich als Reichstand gerierend, dem Herzoge später mehrfache Ungelegenheiten bereitete.

Es ereignete sich in diesem Jahre wieder eine Sache, welche bewies, wie streng der Herzog, ohne Rücksicht auf die Person zu nehmen, das Recht handhabte, und wie unbeugsam sein Charakter war. Samuel von Plessen nämlich, ein angesehener Adliger aus einer der bedeutendsten Familien Mecklenburgs, hatte mit einer Schweriner (?) Bürgersfrau Maria Grube einen Ehebruch begangen, dessen er überführt wurde. Der Herzog hatte beide Verbrecher einziehen lassen und die Akten nach Helmstädt verschickt, von wo das Urteil ergangen war, dass beide mit dem Schwerte gerichtet werden sollten. Die Hinrichtung war auf den 8. Juli d. J. angesetzt worden, obwohl die von Plessen’sche Familie eine Fürbitte für den Verurteilten getan, ja selbst die Ehefrau desselben mit ihren zwei Kindern fußfällig um Begnadigung oder Umwandlung der Strafe in Landesverweisung gebeten hatte. Adolf Friedrich blieb unbeugsam; als aber am 8. Juli Samuel von Plessen vor dem peinlichen Halsgerichte, (das vor der Hinrichtung gehegt wurde), ein früheres Geständnis zurücknahm, war der Herzog gewissenhaft genug, die Akten nochmals zu verschicken. Die Zwischenzeit benutzte der Bischof Ulrich, um nochmals eine Fürbitte einzulegen; doch auch diese blieb erfolglos. Am 17. August langte die Bestätigung des früheren Urteils an, und nun ließ der Herzog dies am 19. sofort vollziehen. Auf der Bahn, schlosswärts vor der Kanzlei, zwischen dieser und dem Reithause, also auf dem südlichen Teile des Alten Gartens vor dem jetzigen Regierungsgebäude, wurde an beiden Verbrechern nebeneinander die Hinrichtung vollzogen, wobei – wie der Herzog in seinem Tagebuche schreibt – Samuel Plessen wenig Andacht gezeigt hat.

Wie schon erwähnt, ließ Adolf Friedrich Münzen schlagen. Bei einer Untersuchung derselben, welche an den dazu bestimmten Münz-Probations-Tagen des niedersächsischen Kreises stattfand, hatte es sich aber herausgestellt, dass diese Münzen zu leicht waren, und dies wurde auch durch die Prüfung der Lübecker und Hamburger Münzmeister bestätigt, denen eine solche aufgetragen worden. Der Herzog hatte schon um 1614 den Münzmeister Simon Lüdemann einziehen lassen, ihn jedoch wieder frei gegeben, da er eidlich gelobt hatte, in Zukunft nur Münzen vom richtigen Gewichte schlagen zu wollen. Weil er aber sein Versprechen nicht hielt, sondern in Wismar und Gadebusch wieder zu leichte Münze ausgegeben hatte, sandte der Herzog am 19. Dezember d. J. seine Räte Volrad von der Lühe und Dr. von Hagen nach Gadebusch, wo die Münze war, und ließ ihn gefänglich nach Schwerin bringen, seine gesamten Sachen aber inventieren und einziehen. Hier wurde dem Lüdemann der Prozess gemacht, und wurde er am 19. Juli 1619 wegen Falschmünzens mit dem Schwerte gerichtet.

1618. Am 27. April erbat und erhielt Adolf Friedrich I. vom Kurfürsten Johann Georg I. von Sachsen die Erlaubnis, Werkstücke harten Steines aus Pirna kommen lassen zu dürfen, da „die Gebäude in der Festung und fürstlichen Hofstadt Schwerin dergestalt in Übelstand geraten, dass sie guten Teils ganz bis in den Grund abgebrochen und von neuem wieder aufgebaut werden mussten.“ Es wurden 2.000 Werkstücke von Pirnaer Sandstein bei dem Kaufmann Heinrich Gow zu Pirna bestellt.

1619 im Februar hatte der Dekan der Domkirche Nicolaus von der Lühe seinen widerspenstigen Diener, der sich mit Worten ungebührlich gegen ihn betragen hatte, mit einem Stocke derart über den Kopf geschlagen, dass derselbe bald nachher starb. Die Untersuchung und Bestrafung dieses Vergehens fiel dem Herzoge Ulrich, als Bischof von Schwerin, zu. Dieser ließ, um seine beanspruchten herrschaftlichen Rechte zu beweisen, in Abwesenheit des Herzogs, für die Tage vom 17. bis 19. März ein allgemeines Buß- und Betfest im Bistum ausschreiben. Dagegen verordneten die herzoglichen Räte, dass die Schweriner Bürgerschaft an diesen Tagen nicht die Domkirche besuchen dürfe, sondern den Gottesdienst in der Schlosskirche halten solle.

Da wir hier an der Schwelle der traurigen, vernichtenden Zeiten des dreißigjährigen Krieges stehen, werfen wir einen kurzen Rück blick auf die Verhältnisse unserer Stadt während der letzten Hälfte des 16. Jahrhunderts.

                [b][siehe dazu Kapitel 38]
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Chronik der Haupt- und Residenzstadt Schwerin