Geschichte der Stadt Schwerin des Jahres 1858

1858. Am 20. Januar fand in der Schlosskirche die Taufe des am 8. Dezember geborenen Herzogs Johann Albrecht Ernst Constantin Friedrich Heinrich statt, des ersten mecklenburgischen Prinzen, welcher seit 100 Jahren im hiesigen Fürstenschloss geboren war. Zugegen waren der Herzog Ernst von Sachsen-Altenburg, ein Prinz von Reuß und die Gräfin von Stolberg-Wernigerode.

Am 5. Februar veranstaltete der Verein der Künstler und Kunstfreunde ein Faschingsfest in der Tonhalle, einen reich belebten Jahrmarkt darstellend, welches die Veranlassung wurde zu einem originellen Kunstblatte des Malers Puschkin.


Am 15. Februar wurde die unter dem 18. Januar landesherrlich bestätigte Baupolizeiordnung für die Stadt Schwerin erlassen.

Am 28. Februar wurde die dem vierten, im Herbste 1857 neu errichteten Bataillon verliehene neue Fahne eingeweiht, nachdem die feierliche Handlung der Annagelung schon am vorigen Tage im Waffensaale des Schlosses war vorgenommen worden. Zur Fahnenweihe selbst war inmitten des Schlosshofes ein Altar errichtet worden, vor welchem sich die hiesige Garnison im Viereck aufstellte, neben ihnen vor dem Waffensaale die Deputationen der übrigen Truppenteile und fremde Offiziere. Auf dem Altar lag die neue Fahne eingerollt, welche nach der Einweihungsrede vom Divisionsprediger Seidel dem Major von Jasmund, Kommandeur des 4. Bataillons, und von diesem der Fahnenwacht übergeben wurde, worauf das Hurrah sämtlicher Anwesenden und Kanonenschläge sie begrüßten. Darauf hielt der Großherzog, welcher mit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz dem Akte beiwohnte, eine Anrede an die Truppen, welche nun zur Parade abzogen. Die Fahne von weißer Seide trägt im Felde das mecklenburgische Wappen, in den vier Ecken und auf der Schaftspitze den Namenszug des Großherzogs.

Seit einiger Zeit war in allen Garnisonen dem Singen, besonders geistlicher Musik, im einstimmigen Soldatenchor große Aufmerksamkeit geschenkt worden. Nun befahl der Großherzog die Ausbildung von drei Militärgesangchören von je 20 Mann aus den in Schwerin garnisonierenden Truppen und beauftragte damit den Musikdirektor Schäffer. Der erste Chor sollte aus dem Grenadiergarde, der zweite aus dem vierten, der dritte aus dem Jäger-Bataillon, der Artillerie und der Pionierabteilung entnommen worden. Die Chöre waren bestimmt, bei militärisch-kirchlichen Gelegenheiten, besonders beim Feldgottesdienste, zu wirken.

Bei dem am 25. März stattfindenden Jahrmarkte wurde, einer Bestimmung des Magistrats gemäß, zum ersten Male der Viehmarkt auf dem Luisenplatz abgehalten, wohin er von nun an bei allen Jahrmärkten verlegt sein sollte. Der geräumige Platz wurde und wird zu diesem Zwecke mit Viehständen versehen, welche zu jedem Jahrmarkte besonders eingegraben werden. Der Frühlingsmarkt, Donnerstag nach Judica, blieb auf dem altstädtischen Markte, während seit diesem Jahre der Vitusmarkt, Mittwoch nach Johannis, in die Paulsstadt (Alexandrinenstraße) verlegt und der Gallenmarkt wie früher auf der Neustadt abgehalten wurde.

Am 11. März war der hiesigen Bank durch ministeriellen Erlass untersagt worden: 1) der weitere Ankauf von auswärtigen Staatspapieren und sonstigen Börsenkurs habenden Effekten, wobei zugleich die Veräußerung der schon akquirierten Papiere dieser Art anbefohlen wurde, 2) das Diskontieren von Wechseln und die Beleihung von Wechseln ohne sichere Hinterlagen, 3) Leibrentenkontrakte, Zeitrenten-Verschreibungsgeschäfte, 4) die Annahme von Kapitaleinlagen unter 50 Thaler Cour. 5) die Annahme von Einlagen auf kürzere Kündigungsfrist. Eine Erhöhung des Zinsfußes auf 3 ¼ Prozent bei fester Belegung auf bestimmte Jahre oder auf halbjährige Kündigung, sowie bei Kapitalversicherungen auf bestimmte Jahre wurde zwar bis auf Weiteres genehmigt, jedoch 6) die Annahme von Geldeinlagen zu einem höheren Zinsfuß untersagt, sowie dem Verwaltungsrate aufgegeben, auf die sukzessive Rückzahlung der zu 3 ½ % angeliehenen Gelder Bedacht zu nehmen. Schließlich wurde auch 7) die fernere Ausgabe au porteur lautender verzinslicher Sparbankscheine untersagt. In Folge dieses Erlasses richteten am 17. d. M. mehrere hiesige Handel- und Gewerbetreibende einen Vortrag an das Ministerium des Inneren, in welchem sie 1) um Zurücknahme des Verbots, wonach die Bank keine Wechsel ohne Hinterlage eskomptieren soll und 2) um die Gestattung, dass die Anleihen auf kurze Zeit gegen einen billigen Zinsfuß annehmen dürfe, baten. Aus den hierüber entstandenen Verhandlungen, welche der Dr. Dippe als Kommissar der Regierung leitete, ging für die Bank schließlich die Erlaubnis hervor, dass sie wieder Geld auf Wechsel mit drei Unterschriften verleihen durfte, jedoch nicht nur die Qualität der Mitunterzeichneten prüfen, sondern auch, dem eigentlichen Darleiher keine größere Summen geben sollte, als wofür er erachtlich gut sei, auch wenn ein Solcher fernere Anleihen mit anderen, als den früheren Bürgen, nachsuche, jene davon in Kenntnis zu setzen habe, wie viel er schon der Bank schulde. Auch die Fortführung der übrigen gedachten Geschäftsbranchen, mit Ausnahme des An- und Verkaufs von Staatsund anderen Börsenkurs habenden Papieren, wurde unter einigen Beschränkungen wieder gestattet. Namentlich sollten Kapitalien auf kürzere, als halbjährige Kündigungsfrist nur gegen eine 14tägige Kündigungsfrist als Minimum angenommen werden. Diese Gestattung war indessen nur eine interimistische und blieben die Verhandlungen über eine entsprechende Abänderung der Statuten dieser Anstalt im Gange.

Am 12. April wurde die neue errichtete Bürgertöchterschule in dem früheren Lokale der Bürgerknabenschule (Schulstraße) eröffnet. Sie zählte 3 Lehrer und 2 Lehrerinnen und sollte Unterricht erteilt werden in Religion, Lesen, deutscher Sprache, Naturkunde, Geographie, Geschichte, Schreiben, Zeichnen, Singen und Handarbeit. Die Schule bestand anfänglich aus 4 Klassen, in welchen das Schulgeld 12, 10, 8 und 6 Thaler betrug; der Unterricht war, mit Ausnahme des Mittwochs und Sonnabends, ein ganztägiger. Die Errichtung dieser Schule war zwar erst nach langjährigen Verhandlungen zu Stande gekommen, weil es an einem geeigneten Lokale fehlte, aber dennoch ein so großes Bedürfnis für die mittleren Klassen der städtischen Bewohner, dass gleich bei der Eröffnung schon eine Anzahl angemeldeter Mädchen wegen Überfüllung des Raumes zurückgewiesen werden musste. Der Raum fasste 208 Schülerinnen. So machte sich denn sofort die Notwendigkeit einer Erweiterung dieser Schule geltend, welcher zu Michaelis d. J. durch die Gründung einer fünften Klasse, in welcher das Schulgeld gleichfalls 6 Thaler betragen sollte, genügt wurde.

Seit Ostern d. J. wurde das sehr unschöne Innere der Nicolaikirche einer gründlichen Reparatur unterzogen, namentlich wurde auch das Gestühle und andere Holzwerk erneuert. Im Laufe des April wurde deshalb der Gottesdienst auf die Dauer der Reparatur eingestellt. Für die Garnison fand während dieser Zeit ein Gottesdienst in dem großen Exerzierhause der Paulsstadt statt.

Am 18. Mai wurde der Grundstein zu einem neuen Flügel am Vereinshause der hiesigen Loge gelegt. Das Haus wurde vom Landbaumeister Hermes erbaut (Schlachterstraße Nr. 17), am 28. Juni gerichtet und am 6. November unter Beteiligung von Deputationen anderer mecklenburgischer Logen eingeweiht.

Am 21. Mai beschloss der Bürgerausschuss die Anlage einer neuen, dem Herrenhause gegenüber auslaufenden Landungsbrücke in Zippendorf von 60 Fuß Länge und 5 Fuß Breite.

Am 29. Juni schieden aus dem Ministerium der Staatsminister Graf von Bülow und der Staatsrat von Brock aus, und wurden an ihrer Stelle die Staatsminister von Oertzen und von Levetzow neu eingeführt, während der bisherige Staatsrat von Schröter, unter Belassung in seinem Amte, gleichfalls zum Staatsminister befördert wurde.

Im Juli d. J. wurde das Polizeiwesen der Stadt definitiv dahin geregelt, dass der Bürgermeister Möller, wie bisher, die polizeiliche Gewalt über die Eximierten behält, während für die bisher vom Ministerium des Inneren selbst geführte Oberaufsicht der Divisions-Auditeur Driver zum Commissarius ernannt wurde.

Am 16. d. M. trafen der Graf Ludwig Philipp von Paris und der Herzog Robert Eugen von Chartres, Söhne der am 18. Mai gestorbenen Herzogin Helene von Orleans, einer Tochter des Erbgroßherzogs Friedrich Ludwig und Schwester des Großherzogs Paul Friedrich von Mecklenburg, zum Besuche am großherzoglichen Hofe ein. Die Stadt empfing die hohen Gäste im Festgewande und waren die Häuser mit Fahnen geschmückt.

Der Verwaltungsrat der hiesigen Gewerbehalle wandte sich um diese Zeit mit der Bitte an den Großherzog, durch Hergabe eines Darlehns die Verbindung einer Vorschussanstalt mit jenem Institute befördern zu wollen, damit es mittellosen Handwerkern ermöglicht werde, den Betrieb ihres Geschäfts fortzusetzen, ohne zum Verkaufe ihrer Erzeugnisse für alle Fälle genötigt zu sein. Die auf diese Bitte erfolgende Antwort des Großherzogs stellte ihre Gewährung in Aussicht und wurde nun die Gründung einer solchen Vorschussanstalt eifrig betrieben (s. d. J. 1859)

Nachdem das von der Stadt seit 1838 zum Sägeplatz hergegebene Terrain auf dem Hintenhofe um Ostern 1855 von hoher großherzogl. Kammer der Stadt zur freiesten Benutzung zurückgegeben war, wurde nicht nur der betreffende Weidebrink von 490 []Ruthen als Wiese verpachtet, sondern auch das sonstige bis dahin unbenutzt gebliebene Land in Kultur genommen. So wurde die Trift vom bisherigen Holzhof Inspektor-Gehöfte an bis jenseits des Materialienhauses soweit eingeengt, dass nur ein Weg von 24 Fuß. Breite übrig blieb, der für die Communication mit dem Judenkirchhofe genügte; desgleichen wurde in der Hintenhofstraße der freie Platz (Brink) zwischen dem Steindamm und dem Dienstacker des Seevogts mit einer Hecke eingefriedigt und als Garten verpachtet, während er bisher zur freien Kommunikation von der Hintenhofstraße ab zu diesem Acker gedient hatte. Letzterer wurde gleichzeitig vom großherzoglichen Amte in drei Caveln von je 36 []Ruthen verpachtet. Weil nun von der Hinterhofstraße her der Zugang zu jenem Acker durch die Umfriedung des Brinks verhindert wurde, so begehrte das großherzogliche Amt, dass diese Kommunikation nicht inhibiert, auch die vorgedachte Trift nicht geschmälert werde. Es wurde darauf Seitens der Stadt den dermaligen Pächtern der Seevogts-Koppel ein Fußsteig unfern der Waisenstraße als Kommunikation zu ihren Garten-Caveln gestattet. Im November v. J. aber wurde Seitens des groß herzoglichen Amtes die Forderung wegen Wiederherstellung der früheren freien Kommunikation von dem abgedämmten Teile der Hintenhofstraße über den sogenannten Brink zur angrenzenden Seevogts-Koppel erneuert und dabei unter Androhung der Beschreitung des Rechtsweges desideriert, dass zu jeder der drei Garten-Caveln ein von der Stadt zu unterhaltender Fahrweg eingerichtet werde. Der Magistrat hielt dies Verlangen für unberechtigt und erklärte sich nur bereit, den drei Fuß breiten Fußsteig, der von der Hintenhofstraße nach der Seevogts-Koppel führt, zu einem Fahrwege von 8 Fuß Breite zu erweitern und zu unterhalten. Zur Ausgleichung dieser Differenz wurde die käufliche Erwerbung der Seevogts-Koppel Seitens der Stadt vorgeschlagen und für die 110 []Ruthen ein Kauf preis von 415 Thlr. Cour. zwischen dem großherzogl. Amte und dem Magistrat der Stadt Schwerin vereinbart; Seitens großherzogl. Kammer ist die Genehmigung erteilt worden, und stimmte am 9. August auch der Bürgerausschuss diesem Ankauf bei.

Seit dem 3. September waren die Truppen der Mecklenburg-Schwerin’schen Division, seit dem 6. die Strelitz’schen in Schwerin versammelt, von wo sie am 9. nach gemeinschaftlichen Übungen zum Lager des bei Nordstemmen zusammengezogenen 10. Bundes-Armeecorps gingen. Am 25. September trafen die Truppen von dort wieder in Schwerin ein.

Vom verstorbenen Buchhalter Hankel und seiner Schwester war dem Magistrat ein zu 4 % bei der Stadtkasse zu belegendes Legat von 500 Thaler zugefallen, dessen Zinsen an eine hilfsbedürftige, vom Magistrate zu bestimmende hiesige Person gegeben werden sollte.

Am 1. Oktober beschloss der Bürgerausschuss die vom Magistrate vorgeschlagene Anschaffung von Kontroll-Uhren für die Nachtwächter der Stadt.

Im Oktober wurde eine neue Regulierung der Zippendorfer Feldmark beschlossen. Nach ihr sollten die Hauswirte bis auf 75 Schfl. Hufenstand verkleinert werden und Jeder derselben eine möglichst gleiche Ruthenzahl Acker von gleicher Bonität und zweckmäßig zur Hofstelle wie zur Bewirtschaftung gelegen erhalten. Dagegen sollten sämtliche Hauswirte ihre s. g. Außenkoppeln abtreten und auch der Weidegerechtigkeit auf ihnen entsagen. Das Areal dieses Reservats, 60.302 []Rth., sollte in Parzelen von 1.800 []Rth. zur Pacht ausgeboten, wenn hierbei aber eine genügende Summe sich nicht ergeben würde, auf sonst zweckmäßige Weise verwendet werden. Der Magistrat brachte nun im Laufe des Herbstes das Reservat in 32 Parzellen à 6 Morgen zur Verpachtung, wobei ein Gesamtgebot von 975 Thaler 32 ß, sich ergab, darauf in 3 großen Parzellen, für welche zusammen 1.015 Thaler 16 ß, außerterminlich aber für die Gesamtfläche 1.200 Thaler geboten wurde. In einem anderen Termin wurde für die Gesamtfläche ein Gebot von 1.205 Thaler abgegeben, wofür Magistrat und Bürgerausschuss am 13. Januar 1859 den Zuschlag erteilten. Die Gesamteinnahme aus Zippendorf wurde nun veranschlagt:

1) Pacht von den Hauswirten 588 Thaler; 2) Canon der beiden Erbpächter 100 Thaler 29 ß; 3) Pacht für Wiesenparzellen 40 Thaler 12 ß; 4) Pacht für das Reservat 1205 Thaler, im Ganzen 1.933 Thaler 41 ß.

Im Herbste d. J. wurden neue Gartenanlagen rechts vor dem großherzoglichen Marstall vom Gr. Moor an bis zum See und den Garten auf der Wadewiese hinunter angelegt.

Am 16. Oktober wurde eine dritte Kleinkinderwarteschule gegründet (Lübecker Straße).

Am 24. Oktober fand die Einweihung der restaurierten Nicolaikirche statt. Um 9 Uhr Morgens spielte die Stadtmusik von Turme das Lied: „Nun danket Alle Gott“ pp. Um 9 ½ Uhr setzte sich der Festzug unter Gesang und Glockengeläute vom Hause des Pastors Schubart aus in Bewegung, geführt von der Geistlichkeit, der sich Vertreter des Amts, der städtischen Behörden, der Baubehörden, darauf die beim Bau beschäftigt gewesenen Gewerke mit ihren Fahnen, viele Gemeindeglieder und die städtischen Schulen mit ihren Lehrern angeschlossen hatten. Die Geistlichen trugen die Altar- und Kirchengeräte, welche sie auf den Altar niederlegten, worauf sie nun diesen her, die übrigen Mitglieder des Zuges in dem neuen Gefühle Platz nahmen. Der Superintendent Karsten hielt die Einweihungsrede vor dem Altare, der Pastor Schubart die Hauptpredigt, der Divisionsprediger Seidel vollzog eine Taufe und der Pastor Malchow führte die liturgischen Gesänge aus, wobei der Schlosschor respondierte. In der ganzen Kirche ist Alles restauriert worden. Der Altar ist fast nahe an die Hinterwand des Hochchors gerückt, wodurch ein freier Platz vor demselben gewonnen ist, der bisher fehlte. Die Kanzel befindet sich rechts vom Altar in der nordöstlichen Ecke des Kreuzes, die Militärchore sind zurückgeschoben und haben statt der früheren geradstufigen jetzt kleine Wendeltreppen erhalten. Die Gänge sind, mit Ausnahme des bunt gepflasterten Altarplatzes, mit Zement abgegossen. Unter dem Boden der Kirche ist eine Luftheizung angelegt, zum Teil durch freiwillige Beiträge der Gemeindeglieder, deren eiserne Röhren an der Nord- und Südseite in Schornsteinen ausgehen. Das neue Altarbild, die Himmelfahrt Christi, ist von G. Lenthe gemalt, die neue Orgel ist von Friese d. J. und die später erst eingesetzten Glasgemälde hat Gillmeister verfertigt. Den Restaurationsbau leiteten die Baumeister Voß und Krüger. – Beim Beginne des neuen Kirchenjahres wurde nun auch eine etwas veränderte Ordnung des Gottesdienstes in dieser Kirche festgestellt, da die Mitwirkung des neuen Militärsängerchors geregelt werden musste (s. o.)

Am 1. Dezember wurden zwei mecklenburgische Krieger, einen Infanteristen und einen Kavalleristen darstellende Statuen in mehr als Lebensgröße auf das Portal des Arsenals gebracht. Auch diese sind vom Bildhauer Wiese angefertigt.

Am 26. Dezember fand die feierliche Einweihung eines neuen Betsaales im Augustenstift statt. Die Geistlichen des Doms, der Vorstand des Stiftes, der mit der Pflege in ihm betraute Frauenverein und die Benefiziaten des Stifts ordneten sich zu einem Zuge, worauf der Superintendent Karsten vor dem Altare des Betsaales die Weiherede hielt.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Chronik der Haupt- und Residenzstadt Schwerin