1532 Ein bedeutungsvolles Jahr für Schwerin

1532. Dies Jahr ist deshalb für Mecklenburg und speziell für Schwerin eine sehr wichtiges geworden, weil Herzog Heinrich V. jetzt, nachdem er die Verwaltung des Bistums, welche er für seinen Sohn Magnus seit 1516 führte, in Folge der Großjährigkeit desselben nieder gelegt hatte, sich öffentlich als Anhänger der evangelischen Lehre bekannte, und sich zum ersten Male das heilige Abendmahl in beiderlei Gestalt erteilen ließ. Wahrscheinlich geschah dies in der neu erbauten Stadtkirche an der Salzstraße, welche in eben diesem Jahre eingeweiht wurde. Es entstand durch diesen Schritt Heinrichs V. eine völlige Scheidung zwischen beiden Herzogen, da Albrecht VII. sich nunmehr so ganz an das Domkapitel anschloss, dass er, wenn er sich in Schwerin aufhielt, auch in der Nähe desselben einen Sitz haben wollte, und sich deshalb das Bischofshaus auf dem Bischofshofe zur Residenz einrichten ließ. Dies ist das ältere Bischofshaus, welches i. J. 1590 abgebrochen, an dessen Stelle 1591 ein neues Bischofshaus errichtet wurde, das bis 1846 stand und unter dem Namen der Regierung oder alten Regierung uns noch erinnerlich und bekannt ist, in jüngster Zeit aber wieder den neuen Postgebäude Platz gemacht hat.*)

Die Einführung der evangelischen Lehre nun war ein so wichtiges Ereignis und griff so tief in das ganze Leben des Staates und der Gemeinden ein, dass wir hier die Geschichtserzählung auf eine Weile unterbrechen wollen, um den Zustand der Stadt Schwerin und seiner Bürgerschaft, ihr geistiges und weltliches Leben beim Eintritt dieses Zeitpunktes im Zusammenhange darzustellen. Wir knüpfen damit an unsere frühere Schilderung dieser Kultur Verhältnisse an.


*) Der Boden des alten Bischofshofes ist übrigens künstlich erhöht und durch Pfahlroste gesichert. In ältester Zeit bildete er einen tiefen Morast, aus Torf und Schlamm bestehend; erst in einer Tiefe von 20 bis 23 Fuß fand man bei den i. J. 1824 hier angestellten Bohrungen festen Sandgrund.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Chronik der Haupt- und Residenzstadt Schwerin