Abschnitt: Burgmänner, Wegegeld, Bieracciese, Pastorate, Burgunterthanen, Schenke, Vogt, Pratje, Pluckschulden, Binnenmann. Butenmann, Papiemühle, Strohdach, Agathenburg, Stade, Kamp,

Das Gericht über den Fleken Horneburg haben die sogenannten Burgmänner, deren Recht erblich und auf gewisse altadeliche Familien eingeschränkt ist. Ausserdem sind sie im Besiz eines Zolls oder Wegegeldes, und einer Art von Bieraccise. Sie sind zu gleich Patroni der Kirche, und der dabey befindlichen beyden Pastorate. Inzwischen scheinen die Burgunterthanen nicht allemal mit den ihnen aufgedrungenen Predigern zufrieden zu seyn. In der Schenke wurde bey Gelegenheit eines neuen Predigers mancherley darüber gesprochen, und unter andern gesagt, dass auf den Wunsch der Gemeinde gar nicht geachtet, sondern gerade derjenige gewählt würde, gegen den die allgemeine Neigung und Stimme gewesen sey; die Herrn Burgmänner zögen bey einem so wichtigen Gegenstande weiter nichts als ihr eignes Interesse in Erwägung, und auf solche Art wurden schwindsüchtige, gebrechliche, unverständliche, ungelehrte, ungesittete u. dergl. den tauglichsten Subjekten vorgezogen.

In der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts waren zwey Männer von Reputation Prediger in Horneburg, nämlich Vogt und Pratje. Der erstere war Verfasser des bekannten Catalogi librorum rarioram; er hat sich aber nicht enthalten können, mehrere Parentationen, und eine Apologie pro Mureto, criminis sodorniae postulato, nebst einer Predigt über das starke Geschrey des sterbenden Jesu, zum Druk zu befördern.


Es existirt eine geschriebene Findung des burgmännischen Gerichts zu Horneburg. Unter der Rubrik vorn Vorgang der Creditoren ist ganz vernünftig verordnet: „Siegel und Briefe gehen vor den persönlichen oder Pluckschulden, es sey Binnen- oder Butenmann, ausbescheiden der Junckherrn oder Gutsherrn Schulden; In den Pluckschulden aber soll der Binnenmann dem Butenmann vorgezogen werden.“ Unter der Rubrik vom Schlagen und Verwunden heisst es: „Eine Hauptwunde ist 6 Pf. nemlich 3 Pf. dem Junckherrn und 3 Pf.- dem Parte; Eine Fahrwunde oder Lämenisse ist eine ider Wunde 18 Pf., 9 Pf. dem Junckherrn und 9 Pf. dem Parte u. s. w.“

In einer kleinen Entfernung von Horneburg ist eine Papiermühle, die aber sehr armselig, und kaum des Nennens werth ist.

Dollern, ein Dorf. Vor einigen Jahren wurde durch Funken von ausgeschütteter Asche ein Strohdach angezündet, und in Zeit von einer Stunde stand das ganze Dorf in Flammen. Demungeachtet sind die neuen Häuser wieder mit Stroh gedekt worden.

Agathenburg. Ein Schloss oder eine Burg, wo der Amtmann wohnt. Sehr angenehm liegt dabey ein Hölzchen von Eichbäumen. Von hier führt eine Chaussee nach Stade.

Der sogenannte Kamp vor Stade besteht aus den elendesten Wohnungen für ganz geringe Leute, und soll etwas unsicher seyn.