Das Judengericht

Der deutschen Rechtsauffassung, die den Juden für Streitfälle untereinander jüdische Meisterschaftsgerichte zugestand, entspricht es, für Rechtshändel zwischen Juden und Christen gemischte Gerichte einzusetzen, wobei — wiederum deutscher Auffassung entsprechend — der Richter selbst ein Christ sein musste, da der christliche Teil es ablehnen konnte, von einem Fremden, der als solcher nicht ebenbürtig war, gerichtet zu werden. Diese Einrichtung des Judengerichtes — nach Stobbes Annahme — hauptsächlich für Süddeutschland in Betracht kommend, ist auch die in Steiermark übliche.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Beiträge zur Geschichte der Juden in Steiermark