Der Judenschreiber

Der Judenschreiber war beeidet, zweifellos ein christlicher Beamter; ihm oblag die schriftliche Ausfertigung der Vorladungen und Urteile. *)

*) Mon. Habs., I. Abt. 2, S. 821 Nr. 994. — In einer Verordnung Friedrichs III. (1478) heißt es u. a. „daz ir . . . in (Judenrichter) auch und seinen geswornen Judenschreiber die brief, so von desselben gerichts und anderer sachen wegen, so im als Judenrichter zu vertigen gebürn, vertigen und sigeln lasset . . .“
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Beiträge zur Geschichte der Juden in Steiermark