wo vom Kommissionshandel die Rede ist

S. 20. wird es mit Recht gerügt, dass Rostock insonderheit ihre Mitstände zum Gegenstand ihres Handlungsneides, ohne welchen freilich an sich nicht wohl eine Handlung denkbar ist, gesetzt hat, und dass sie ihre Anwohner als ihr durchaus fremde Gäste behandelt, obgleich der XXIIIte Artikel des Rostockschen Rechts, wo vom Kommissionshandel die Rede ist, ihr gerade entgegensteht. Und eben diesen Kommissionshandel, rufen die HHrn, Vf. aus, versagt Rostock jetzt seinen Mituntertanen, schreckt sie durch unabsehliche Reichsprozesse davon ab, oder fordert seine Bürger bei dem bloßen Verdacht, dass sie dazu die Hände bieten, zu Reinigungs-Eiden auf, nicht anders, als wäre jetzt das Stadtverrat geworden, was doch sein altes nie aufgehobenes Gesetz im angeführten Artikel nicht nur erlaubt, sondern auch Verfügungen darüber macht. Ist das Recht unter Mituntertanen, oder kann das jemals Recht werden?

Weil endlich die HHrn. Vf. dafür halten, dass in Rostock noch manche sein würden, die dem Kaufmann, Herrn Meyer, der diese Sache von der wahren Seite angesehen (dies Wort ist in der Schrift selbst durch einen Druckfehler ausgelassen) und bei dem Stadtmagistrat sowohl, als demnächst bei Serenissimo bündige Vorstellungen eingegeben habe, gleich dächten und bessern Einsichten Raum zu geben fähig wären, so setzen sie nun noch von S. 21. an den Vorteil oder Nachteil ins Recht, den die Stadt Rostock selbst von ihren Anmaßungen zu erwarten habe. Sie tun dies in III. Nummern.


I. wird die Frage beantwortet, ob Rostock wohl daran für sich tue, die Teilnehmung an seiner Schifffahrt demjenigen Mituntertan zu wehren, der Kräfte oder Mut dazu hat. Die Antwort darauf ist verneinend, und zwar aus folgenden Gründen: 1) dem Kaufmann, der in dem Besitz einer guten Proprehandlung ist (und die Erhaltung der Proprehandlung ist deutlich der Zweck der Rostocker), ist es nicht gut, wenn er sein Geld in Schiffe oder dergl. versteckt; 2) das Schiff des Mecklenburgers wird in der Regel doch immer an der Warnow gebaut werden, der Rostocker Kaufmann wird also Lieferungen dabei haben, und der kleinere Mann das meiste in Arbeitslohn dabei gewinnen; 3) die Direktion eines solchen Schiffs wird doch immer Rostocker Bürgern zufallen, und von allem Gewinn aus der Schifffahrt ist der des Direktors doch immer der größte und reitzendste.

Die II. Frage ist: Hat Rostock Vorteil davon, dass es keinen Transito- oder Speditionshandel leiden will? Auch diese Frage wird verneint 1) darum, weil der Malzhandel der Rostocker über See dadurch nicht mehr in Schwung gesetzt ist, seitdem dem Bösewicht — so wird er hier ironisch genannt — Crotogino das Handwerk, Malz in die Fremde über Rostock und Warnemünde zu versenden, gelegt worden; 2) weil der Holzhandel der Rostocker nicht dadurch zugenommen hat, dass man dem Herrn von Plessen den Vertrieb dieses Produkts seiner Güter über Rostock gestört hat, da 3) im Gegenteil Rostock einen blühenden Holzhandel haben würde, wenn der Landesherr und die Güterbesitzer der inneren holzreicheren Gegenden Mecklenburgs nach Aufhebung der Rostocker Anmaßungen und Anlegung einer Schleuse in den Damm, der die Warnow sperrt, ihre Rechnung dabei finden würden, ihr Holz Seewärts zu verfahren. Hierbei wird zur Bestätigung des Gesagten die Anmerkung gemacht: Wozu nützt es Rostock, dass es seinem Landesherrn seit 200 Jahren die Durchfuhr seines Fürstenguts wehrt? Ist nicht eine natürliche Folge davon diese, dass der Hof dasselbe lieber über Hamburg und Lübeck gehen lässt? Nur der verwitweten Frau Herzogin Durchl. mögen jetzt unter diesem Zwang leiden, weil Sie in Rostock Ihren Aufenthalt haben. Obige Frage wird verneint 4) darum, weil ein jeder doch nach Beschaffenheit seiner Lage und der zuverführenden Produkte einen Ausweg zu den Häfen des Schwedischen Pommerns, nach Wismar, zur Elbe und vermittelst derselben nach Hamburg sucht und findet. Hierbei erzählt der Herr Prof. Büsch, dass, als er im Jahr 1782 von Lübeck nach Kopenhagen gereist sei, das ganze Verdeck des Schiffes mit Säcken Strelitzer Wolle belegt, und noch sechs Säcke außer dem Schiff angehangen gewesen wären, und dass der mitreisende Eigentümer lieber also den großen Umweg zu Lande genommen habe, als dass er sich mit seiner Wolle dem Rostocker hätte in die Hände geben wollen. Sie wird verneint 5) darum, weil durch Abhaltung des Transitohandels von sich die Stadt oder der Einwohner, jene, wann sie Kauf- und Lagerhäuser hat, dieser, wenn er ein Speicherbesitzer ist, die Magazinage, der Schiffer die Fracht, die Wirte das, was die Fracht-Fuhrleute verzehren würden, die Einwohner geringem Standes die übrigen Einnahmen, die bei Handlungsgeschäften vorfallen, verlören. (Der erste und zweite Grund scheint mir denn doch nicht beweisend genug zu sein, denn dass der Malz- und Holzhandel der Rostocker nicht zugenommen hat, nachdem jenen beiden Herren beide Arten von Handel gewehrt waren, dazu können auch andre Hindernisse und Schwierigkeiten beigetragen haben, deren hunderte sich denken lassen. Wie wenn bisher kein Rostocker zu dieser Handlung Neigung gehabt hat? Wie wenn Unternehmungsgeist oder Einsicht gefehlt hat? Wie wenn - - - Überhaupt aber ist der Schluss von dem, was bisher geschehen oder nicht geschehen ist, auf das, was geschehen oder nicht geschehen kann, wohl nicht der bündigste?)

III. Kann und wie kann in der Stadt Rostock, wenn sie in ihrem bisherigen Wege bleibt oder bleiben darf, ein eigentlicher Kommissionshandel möglich werden? Nachdem zuvor die Ausflucht der so benannten kurzen Prüfung, deren Herr Verfasser glaubt, dass der Kommissions-Handel selbst bei den Einschränkungen des 139. §. des letzten Erbvertrags noch gar wohl in Rostock blühen könne, weswegen er auch die Mecklenburger einladet, ihre Handlungs-Kommissionen nach Rostock zu geben, als ein von gar zu, arger Unkunde der Sache zeugendes Wort abgefertigt, und die wahre Bewandtnis des Kommissionshandels mit Bezug auf die Schrift des Herrn Prof. Büsch über den Zwischenhandel der Deutschen Seestädte dargelegt ist, welches aber hier, um nicht zu weitläufig zu werden, wie man so schon ganz wider die erste Absicht geworden ist, wozu aber ganz natürlich die Reichhaltigkeit dieses Produkts verleitet, übergangen wird; so wird S. 25. und 26. bündig dargetan, dass für die Stadt Rostock so wenig ein Kommissionshandel beim Einkauf als beim Verkauf möglich sei, wenn sie auf ihren bisherigen Anmaßungen bestehe. Wie wird, fragt das Gutachten, um nur einiges aus der Beantwortung obiger Frage anzuführen, z. B. eine Kommission auf Schiffs- Bau- oder Stabholz in Rostock sich ausrichten lassen? Soll sich der, welchem der Kommissionshandel zukommt, dem einzigen Mann, der in Rostock mit anderen, als mit Brennholz handelt, und wären ihrer auch noch 2 oder 3 mehr, in die Hände geben? Er kennt Güterbesitzer in der Nähe, die ihm das gesuchte Holz zu liefern anbieten. Aber das darf er nicht. Er muss also das Geschäft jenen in die Hände geben, die nun dem Fremden den Preis setzen, wie sie wollen, da dann der Ausländer gewiss nicht ein zweites Mal wiederkommt. Eben so verhält es sich mit den Kommissionen auf Malz, Wolle usw. Wenn dagegen der Herr Vf. der kurzen Prüfung sage, der Fremde könne immerhin durch einen Rostocker Kaufmann die verlangte Ware aufkaufen lassen, dieser Kommissionshandel würde nicht allein nicht verhindert, sondern auch begünstigt werden; so glauben unsere HHrn. Vf., dass jener, wenn dadurch verstanden würde, dass der Kommissionär auch im Lande aufkaufen dürfe, nicht befugt sei, dies im Namen seiner Mitbürger zu versprechen (?), sondern bei jeder Gelegenheit würde der Handlungsneid aufwachen, man würde dem Kommissionär mit Eidesleistungen zusetzen, Verbot und Beschlag auf die fremde Ware legen, und einen Reichsgerichtlichen Prozess entstehen machen. Wie lange, fragen sie, mögte wohl unter solchen Umständen der Kommissionshandel in Rostock Bestand haben? Nicht besser, wird fortgefahren, würde es mit den Verkaufs-Kommissionen gehen. Dieß wird insonderheit durch den Kornhandel des diesjährigen Winters *) erläutert. Die Stelle, in der dies geschieht, ist fürs Publikum zu interessant, als dass ich mich erwehren könnte, sie ganz abzuschreiben. „In dem noch laufenden Jahr, heißt es S. 26. sind wenigstens 20.000 Last Getreide von Hamburg aus exportiert, und wenigstens 2 Millionen Thaler in demjenigen Teile Deutschlands gewonnen worden, der die Elbe abreichen konnte. Mecklenburg hat gewiss einen großen Teil davon gewonnen. (Darüber könnten uns die Schweriner, Dömitzer und Boitzenburger Kaufleute die beste Auskunft geben, wenn es ihnen gefällig wäre, ihre gemachten Geschäfte nur in folle anzugeben.) Denn zum Glück fand der mecklenburgsche Gutsbesitzer bei den hohen Kornpreisen noch seine Rechnung dabei, sein Korn in solchen Weiten zu Lande zu verführen, in welchen es sonst nie Rechnung hält. Wir sind nicht unterrichtet, ob die Stadt Rostock nicht, um von dieser herrlichen Konjunktur zu profitieren, etwas nachsichtiger gewesen sei, und von ihren strengen Anmaßungen etwas aufgegeben habe. Aber wenn das nicht geschehn ist, wenn sie nicht mehr Korn ausgeschifft hat, als was der Rostocksche Bürger anzukaufen mit seinen Kräften bestreiten konnte, so ist gewiss ihr Anteil an dieser großen seltenen Konjunktur sehr klein geblieben.“ Noch wird der Nachteil angeführt, den Rostock dadurch erleidet, dass es kein Wechselrecht habe, dessen Einführung und Festsetzung für Rostock und für ganz Mecklenburg nicht allein vorteilhaft, sondern sogar notwendig sei.

*) Nach dem Datum des Gutachtens, welches im Nov. v. J. unterschrieben ist, zu urteilen, muss man darunter den vorigen Winter verstehen. Nach den Behauptungen in dieser Erläuterung aber scheint der jetzige Winter verstanden zu werden. In diesem Fall wäre diese Erläuterung erst nach Ausfertigung des Gutachtens hinzugekommen.

Schließlich kommen die HHrn. Vf. auf die Vorteile, welche Mecklenburg durch die Schiffbarmachung der Flüsse und insonderheit der Elde haben würde. Da aber der Nutzen und die Notwendigkeit dieser Sache schon öfter, und namentlich vom Herrn Binder und Herrn Bar. v. Langermann aufs bündigste bewiesen worden ist, so will ich davon hier nichts ausziehen, sondern nur den Wunsch äußern, dass das endlich realisiert werden möge, was schon so manche Patrioten als nützlich, als nötig, als möglich, als ausführbar dargestellt haben. Wann es aber dazu kommt, so muss nach den auch hier wahren Äußerungen, des Gutachtens Eins von Zweien erfolgen. Entweder Rostock beharrt bei seinen Anmaßungen; Dann ist es notwendig, demjenigen Teil Mecklenburgs, der wegen seiner weiteren Entfernung von der Elbe vorzüglich darunter leidet, den Weg zu jenem Debouché für seine Produkte durch einen in die Elbe führenden Kanal zu erleichtern. Oder es erfolgt bei dieser ernsthaften Veranlassung in Rostock eine Änderung der Gesinnungen, welches mit einer fast gewissen Hoffnung zu erwarten ist, (So?) weil die Anmaßungen der Stadl, heißt es, so abweichend von den jetzt sich mehr und mehr verbreitenden Einsichten wahrer Kaufleute sind, dass man nicht zweifeln darf, es werde auch in Rostock mehr Licht darin entstehen; dann wird die Folge diese sein: Bei weitem der größte Teil dieser Kanalfahrt wird auf Rostock gehen wegen der Länge des Wasserweges nach Hamburg sowohl, als, wegen der vier lästigen Zölle, die die Elbe von Dömitz an zu Boitzenburg, Hitzacker, Bleckede und Lauenburg hat. „Dann würde, so schließt sich das Gutachten, diese ganze Fehde ein Ende haben, und Rostock sich mit Mecklenburg seines neubelebten Handels und Betriebsamkeit erfreuen können. Wir wenigstens wünschen dieses herzlich.“ Und dies wünscht jeder Patriot mit den würdigen Männern, die dies Gutachten ausfertigten. Wer Augen hat, zu sehen, der sehe! Wer Ohren hat, zu hören, der höre!!