Das älteste Judenquartier

Über die Topographie des ältesten Judenquartiers hatten wir bei dem Mangel an Nachrichten bis vor kurzem nur eine sehr unvollkommene Vorstellung. Erst die Ausgrabungen, die der zu früh der Wissenschaft entrissene Baurat L. Thomas am Domhof und auf dem Weckmarkt 1) vorgenommen hat, sowie sein Übersichtsplan 2) zum ältesten Judenstadtviertel in Frankfurt a. M., den ich hier beigebe, lichten etwas das Dunkel, das bisher über dem Judenquartier gelagert hatte. Thomas' Grabungen im Jahre 1897 bezweckten die Untersuchung der 1350 erbauten alten Friedhofsmauer am Dom und die Aufklärung der Bodenverhältnisse zwischen dem ehemaligen Leinwandhaus (dem jetzigen Städtischen Museum) und der jetzigen, 1571 erbauten neuen, noch erhaltenen Friedhofmauer. Er fand auf dem heutigen Weckmarkt Substruktionen verschiedener, zweifellos mittelalterlicher Gebäude. Uns interessieren in erster Reihe diejenigen, die im Übersichtsplan mit m und n bezeichnet sind. Sie sind Reste des ältesten, am weitesten nach Norden vorgeschobenen Teils des Judenquartiers, „die gefundenen Fundierungen ... mit den sie überliegenden Schichtungen von Abbruch- und Aufbaumaterial“ sprechen nach Thomas deutlich dafür. Demnach war die Südfront der nördlichen Häuserreihe etwas weniger als 10 m vom Leinwandhaus entfernt; im Westen stieß sie auf das in unsern Urkunden öfters erwähnte Haus zum kleinen Affen, das die Affengasse im Süden abschloss (siehe Übersichtsplan) 3). Im Osten erstreckte sie sich bis zur heute noch erhaltenen Mehlwage, also bis zur Fahrgasse. Die Breite der ältesten Judengasse lässt sich nicht mehr sicher feststellen, da die Anlage des neuen Kanals, der Wasserleitungs- und Gasröhren usw. die Bodenverhältnisse völlig verändert haben. Jedenfalls war die Gasse sehr schmal, wohl wenig über 2 m breit. Die jetzige Front des Leinwandhauses durchschneidet die Hausreste der südlichen Seite.

1) Siehe Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst, 3. Folge, 6. Band, S. 314 ff.


2) Seine Benutzung wurde mir seinerzeit vom Verstorbenen freundlichst gestattet.

3) Diese Gasse existierte am Ende des XVI. Jahrhunderts nicht mehr, näheres bei Battonn III, S. 323.


Bemerkenswert ist, dass die Häuser oder vielmehr Häuschen nicht in einer Bauflucht lagen und nicht aneinander stießen, sondern dass zwischen den einzelnen Gebäuden ein allerdings sehr schmaler Zwischenraum war. Die einzelnen Bauplätze waren unregelmäßig hofartig verbaut. In unmittelbarer Nachbarschaft dieser Häuser, auf deren Fundamente Thomas gestoßen war, dicht beim Main oder am Flusse selbst, „in der besten Gegend der Stadt“, wie Johann Latomus bemerkt 1), waren die weiteren Wohnsitze der Juden. Hier herrschte der regeste Verkehr, ein fortwährendes Gehen und Kommen. Über die Fahrgasse strömten die von Norden und Süden kommenden Scharen; der breite Fluss, belebt durch Lastschiffe aller Art, wirkte mächtig fördernd auf den Handel zu einer Zeit, wo es an Fahrstraßen mangelte oder diese wegen der auf ihnen herrschenden Unsicherheit möglichst gemieden wurden. An Sonn- und Festtagen aber wallten die Frommen nach dem nur wenige Schritte vom Judenquartier entfernten Dom in die Kirchmessen zu Ehren des heiligen Bartholomäus. Die in diesen Festzeiten unweit der Kirche errichteten Kaufbuden, später die daraus erwachsenden Messen, boten den Juden Gelegenheit zu reichlichem Verdienst 2).

1) ... tunc [judei] optimam partem civitatis inhabitabant. Frankfurter Chroniken und annalistische Aufzeichnungen des Mittelalters von Froning, S. 25, und Anonymus, 1. c. S. 146, intelligentes, Judeos in optimo loci situ habitantes. Dies empfanden auch nach Latomus die Geißlerscharen, als sie 1349 in die Stadt eindrangen, als „eine Verachtung des Herrn“ und metzelten deshalb, um ihn zu rächen, die Juden nieder (Kracauer, Politische Geschichte der Juden, S. 40).

2) Siehe auch Kriegk, Geschichte und Lage der Frankfurter Juden im Mittelalter in Frankfurter Bürgerzwiste usw., S. 441. Er macht auch noch auf einen anderen Grund aufmerksam, der die Juden die Nähe des Mains als Aufenthalt wählen ließ, da sie für ihre religiös vorgeschriebenen Bäder des Flusswassers bedurften, 1. c, S. 442 und Anm. 2.


Wie sich auf dem unweit des Domes befindlichen Markt, der damals die Krämergasse hieß (vicus institorum), das kaufmännische Leben konzentrierte, so spielte sich auch das politische Leben der Stadt im Judenquartier ab. Hier befanden sich ja das Rathaus, die Münze, das Komphaus (Haus der Färber) und dicht an der Synagoge der Loher (Lower) Hof, der den Lohgerbern gehörte und wohl ihr Versammlungsort war. Hier besaß der Erzbischof Mathias von Mainz einen Hof, dessen Einkünfte er dem Ritter von Cronberg verkaufte.

Der Ausdruck „Judengasse“ in unseren Quellen (strata judeorum, vicus judeorum) für diese ältesten Wohnsitze der Juden ist also nicht im Sinne einer Zwangswohnstätte aufzufassen, die ausschließlich ihnen reserviert war. Es war durchaus freier Wille der Juden, dass sie sich gerade hier niederließen; es stand ihnen frei, sich auf andere Stadtteile auszudehnen. So besaßen die Frankfurter Juden eine viel größere Bewegungsfreiheit als die Juden anderer Reichsstädte, wie z. B. Cölns. Dort saßen sie in einem besonderen Viertel, das damals schon gegen die Stadt abgesperrt war. Die Schlüssel zu den Toren der Gasse waren in den Händen des Stadtboten, der sie bei Sonnenuntergang zu schließen und bei Sonnenaufgang, bei der frühen Prime, wieder zu öffnen hatte, wofür ihm die Juden jährlich 20 Mark bezahlen mussten 1).

Ebenso wohnten die Juden von Regensburg in einem besonderen, durch drei große und drei kleine Tore gegen die übrige Stadt abgesperrten Viertel, das, wenigstens im XV. Jahrhundert, jeden Abend verschlossen und jeden Morgen geöffnet wurde 2).

1) Nach Stobbe, Die Juden in Deutschland während des Mittelsalters, S. 14; Gengier, Die Stadtrechtsaltertümer, S. 99ff.

2) Stobbe, 1. c., S. 80.


In Frankfurt aber, wo die Juden, wie wir wissen, im Zentrum des städtischen Verkehrs gesessen waren, wohnten Christen aller Stände mitten unter ihnen, ohne dass es als etwas Besonderes, Außergewöhnliches angesehen wurde. Nicht nur Handwerker treffen wir hier, verschiedene Schuhmacher, wie Johann und Hanemann, desgleichen Kürschner usw., sondern auch die angesehensten Bürger der Stadt haben hier Häuser, so Johann von Holzhausen der Älteste, Jakob Clobelauch, Dudeman, genannt Rosenbusch, der Stadtschreiber usw. Ja es war nichts Seltenes, dass Juden als Mieter bei Christen wohnten, wie uns dies vom Judenarzt Jakob und von manchen andern Juden ausdrücklich angegeben wird. Vielfach wohnten die Juden in eigenen Häusern, den Bauplatz (area) hatten sie alsdann von der Stadt erkauft. Noch hatten sie das Recht, solche zu erwerben und mit vollem Eigentumsrecht zu besitzen 1). So verkauft auch im Dezember 1288 der Judenmeister Anselm in Frankfurt an den Priester Heinrich von Rödelheim einen ewigen jährlichen Zins von 3 Heller der auf einem Hause ruhte, das einst dem Juden Gottschalk gehört hatte, und der Schultheiß nebst den Schöffen fügen der Urkunde das städtische Siegel bei 2). Noch am Ende des XIV. Jahrhunderts finden wir Juden als wirkliche Hausbesitzer 3). Selbstverständlich zahlen auch die Juden wie die christlichen Bürger der Stadt von ihren Häusern den Hauszins. Im Jahre 1322 betrug er 43 Heller h. 4). Nur sträubten sie sich, von den Häusern und Grundstücken, die sie von Christen durch Kauf erworben hatten, die darauf ruhenden kirchlichen Abgaben zu entrichten, da sie als Juden dazu nicht verpflichtet wären. Der Streit darüber ging bis an den Papst, der den Juden eröffnen ließ, sie hätten bei Vermeidung schwerer Strafen entweder die kirchlichen Abgaben von den Häusern und Weinbergen zu geben oder sie an Christen zu veräußern 5).

Die Häuser, die den nördlichsten Teil des Judenquartiers bildeten, gehörten dem Domstift. Wir wissen, dass schon die Karolinger dieses reich ausgestattet hatten. Ein großer oder wohl der größte Teil des Bodens rings um die Kirche war sein eigen 6). Um ihn besser zu verwerten, hatte ihn das Stift Fremden gegen Entrichtung eines Zinses zur Bebauung überlassen 7), vielleicht auch selbst Häuser gebaut, die es vermietete. Als Mieter aber waren die Juden wegen der größeren Sicherheit, die sie boten, nicht unwillkommen, diese

1) Als der Frankfurter Rat den Bürgern von 1374 ab das Areal des sog. Buchwaldes in Parzellen von 4 bis 1 Morgen verkaufte, ließ er auch Juden als Käufer zu (Urkundenbuch Nr. 256, S. 103). Näheres bei Bücher, S. 265f.

2) Urkundenbuch Nr. 15, S. 6.

3) So verkauft Milin, die Tochter Kaimans von Mainz, die beiden Häuser ihres Vaters in der Saalgasse — zum Storch und Katzenelnbogen — an ihre Schwägerin, Gutlin von Eppstein (Urkundenbuch Nr. 421, S. 197, vom 5. August 1393), ebenso Isaak, Sohn des Kalman von Mainz, das Haus zur Brückenau an Konrad von Glauburg (1. c, Nr. 439, S. 203, vom 9. September 1395; siehe Battonn II, 54).

4) De prefata pecunica cedebant de domibus judeorum 42 HELLER h, Urkundenbuch S. 290.

5) Politische Geschichte der Frankfurter Juden, S. 16.

6) Goldschmidt, Die Rückkehr der Juden nach Frankfurt im Jahre 1360 in Geigers Zeitschrift für die Geschichte der Juden, Band II, S. 158; cf. Gengler, Die deutschen Stadtrechtsaltertümer, S. 105 ff. So hat der Jude Isaak sich mit Bewilligung des Bamberger Stiftes ein Haus auf dessen Grund und Boden bei Boppard erbaut, siehe Urkundenbuch zur Geschichte der ... mittelrheinischen Territorien von Elster und Goerz, Band III, S. 63 Nr. 61 vom Jahre 1216.

7) Es kam sogar vor, dass die Juden ihren Grundbesitz der Kirche übertrugen und ihn von ihr als Lehen gegen Entrichtung einer Abgabe zurückerhielten; sie ahmten also damit das Beispiel der Christen nach.


andererseits waren gern Zinsleute der Geistlichkeit, sie glaubten als solche auf ihren Schutz in stürmischen Zeiten rechnen zu können 1). Freilich verstieß das Bartholomäusstift damit gegen die Bestimmungen der Synoden, wonach kein Jude in einem der Kirche gehörenden Hause oder in der Nähe eines christlichen Friedhofes (und dieser befand sich ja am Dom) wohnen sollte. Aber weder dieser, noch andere judenfeindliche Synodalbeschlüsse wurden damals in Frankfurt beachtet 2).

„Die Bartholomäusbücher 3) verzeichnen uns sowohl die Namen der Zinspflichtigen als auch die Höhe des Grundzinses, wie sich aus folgenden Tabellen 01 und 02 ergibt.

1) Vgl. Fußnote 7 auf S. 8.

2) So auch nicht der Beschluss der Synode zu Breslau des Jahres 1267, wonach die Juden getrennt von den Christen, in besonderen Judenquartieren wohnen sollten (Scherer, Rechtsverhältnisse der Juden, S. 44 u. 45). 1404 gestattete der Papst den Frankfurtern, ihre Häuser an Juden zu verleihen (Bender, Der Zustand der Israeliten in Frankfurt a. M., S. 4).

3) Abgedruckt im Urkundenbuch, S. 302ff., ohne Angabe des Jahres; doch wissen wir, dass die Häuser, wenn auch die Besitzer wechselten, immer nach dem ersten Besitzer genannt wurden. Es gibt uns also die Zinsliste des Bartholomäusstiftes die Zahl der ihm zinspflichtigen Juden vor 1349 an.

4) Da im Bartholomäusbuch 1. c. fol. 20 a noch bemerkt wird, dass das Haus auch an der Mosemannsgasse (siehe weiter unten) lag., war es am Anfang der westlichen Seite der Fahrgasse (Nr. 13).

5) Siehe Battonn IV, 30.

6) Liber Barthol. (Urkundenbuch 302 ff.). Battonn IV, 7 liest falsch Physis. Phyfis ist wohl identisch mit dem auf S. 305 des Urkundenbuches erwähnten Vivis judeus, von dem es heißt ... 6 den. de domo sua apud Jacobum Helfrici et domum Brestonis. Jener aber bewohnte, wie aus Urkundenbuch S. 218 hervorgeht, das Haus zur Schale (jetzt Städtisches Museum).

7) Ein Liepmann wird in dem Rechenbuch 1357 (Urkundenbuch S. 217) und in den Gerichtsbüchern der Jahre 1341 und 1347 erwähnt. [/b]

Die Bartholomäusbücher führen außerdem noch den Zins von verschiedenen Häusern an, in denen die Juden nur als Mietsparteien bei Christen wohnten 6). Wir übergehen diese Häuser, da ihre Lage nicht näher angegeben wird, bis auf das Haus zur Schale, das an das des Phyfis anstieß 7).

Auch noch andern geistlichen Stiftern und Klöstern hatten die Juden den Hauszins zu entrichten, da sie auf deren Boden saßen. So zinste Moses (Moyze) den Nonnen zu. St. Kathrinen für das Haus Katzenelnbogen (jetzt Saalgasse 5), ebendenselben zahlte auch Selmelin Zins für ein Haus, dessen Name nicht erwähnt wird. Die Weißen Frauen erhoben einen Zins von verschiedenen

[i]1) Sonst nicht bekannt.

2) „Infra vicos Fargasse et transitus vicorum piscatorum et judeorum (Urkundenbuch S. 303, damit vgl. 1. c. S. 304).

3) Siehe Urkundenbuch S. 218. L. c.

4) Siehe auch Urkundenbuch S. 303.

5) L. c. S. 304.

6) So wohnt Natan im Hause des Bresto, die Jüdin Minna im Hause Jakobs, des Sohnes Helfrichs, Minneman aus Pappenheim im Hause der Witwe Friedrichs, Liepman, genannt zum Storch, im Hause Sterkerads.

7) An der Stelle, wo die drei Häuser des Stral, des Phyfis sich befinden, ward später das Leinwandhaus (jetzt das historische Museum und das städtische Archiv) errichtet. Siehe auch Battonn IV, S. 6. — Die Bedeutung der zwei ins Rechenbuch 1357 (Urkundenbuch S. 318) eingeklebten Zettel mit der Aufschrift „Census de domibus iudeorum extra cimiterium“ wird an anderer Stelle erörtert werden. Auf den Zetteln begegnen wir z. T. denselben Häusern und Namen, wie in den Bartholomäusbüchern, z. T. aber neuen Hausmietern, wie Fridericus, Moses, Salman Fischelin. Dietz, im Stammbuch der Frankfurter Juden, zählt S. 435 nicht weniger als 24 ,,Wohnhäuser“ der Juden auf. Seine Quelle hierfür — er nennt sie nicht — ist wohl Battonn. Aber in manchen dieser Häuser saßen die Juden nur als Mieter. Klein-Stolzenberg (Nr. 21 seiner Aufzählung), ebenso Stein-Wonneberg (Nr. 24) haben nie den Juden gehört; Simon von Seligenstedt wohnte nur als Mieter daselbst (Urkundenbuch Nr. 183, S. 75), dasselbe gilt vom Hause Neu-Falkenstein (Nr. 16), wie aus Urkundenb. 1. c. hervorgeht.


Judenhäusern, außerdem von der Badestube und von der Synagoge 1), ebenso waren vor 1349 die Juden Moses von Aschaffenburg und Kadernetz für ihre Häuser den deutschen Ordensherren zinspflichtig 2); in gleicher Weise das Tanzhaus der Juden und der davor liegende Hof 3). Auch weltliche Herren hatten auf ihrem Grund und Boden Juden sitzen, so der Herr von Schoneck(en) in Boppart. Diesem entrichteten sie für seine zwei Häuser, von denen das eine dicht an der Judenschule, das andere in der Affengasse (auf dem Übersichtsplan bei e) lag, zusammen 9 1/2 h und 3 h Zins 4). So fand die territoriale Zersplitterung Deutschlands ihr Gegenbild in der des Judenquartiers.

Nur in vereinzelten Fällen geben die Rechen- und Gerichtsbücher die Namen der Häuser, in denen die Juden saßen; meistens begnügen sie sich mit allgemeinen Angaben, wie Jacob an der Brücke (apud pontem), David an dem Moine, oder sie nennen das Haus nach seinem Besitzer, wie domus Josephi, domus judee Bublin, domus Morset de Hohenberg usw. Aus der Bezeichnung eines Hauses als Judenhaus ist nicht immer festzustellen, ob die Juden darin als Eigentümer oder als Mieter saßen. Vom Haus zum Alten Schwert 5) (domus ad gladium), wissen wir, dass es Moses von Seligenstadt gehörte, der es 1337 Emicho, dem Kanonikus der Kirche zu Würzburg, für 100 HELLER verpfändete. Mitbesitzer des Hauses war Süßkind von Cöln 6). Als Mieter finden wir darin Isaak (1333) und Gumpert (1343) (siehe oben).

Ein anderes Judenhaus ist der Storch, ein Haus, das seinen Namen noch bis auf den heutigen Tag bewahrt hat. Verschiedene Mietsparteien wohnten darin, 1333 Morsit, 1340 Gumpert 7) ; von 1341, bzw. 1342 ab Fischelin, Rechelin, Lewe 8), Meiger (= Meier) 8), Liepmann.

Ein drittes Judenhaus ist der Speshart (Speheshart) 9) ; auch hier wohnen in den vierziger Jahren des XIV. Jahrhunderts verschiedene Juden, so Fifelin, Minnemann, die Jüdin Fromut und Fyfelmann.

Schließlich wird noch der Kleine Affe (oder bloß Affe) erwähnt, in ihm saßen Joseph (1340) und Simon (1347).

1) Rechenbuch 1358 (Urkundenbuch S. 219).

2) L. c.

3) Gerichtsbuch 1357 (Urkundenbuch 455).

4) L. c. 1361 (Urkundenbuch. S. 221).

5) Wohl identisch mit dem Haus zum Schwert, nach Battonn II, 77, entspricht es Lit. L Nr. 44 = Fahrgasse 43.

6) Urkundenbuch Nr. 62, S. 18.

7) Siehe Gerichtsbuch 1340, deshalb Gumpert Starg genannt. Diese und die folgenden Angaben sind aus den Gerichtsbüchern der betreffenden Jahre herausgezogen.

8) Im Gerichtsbuch 1347 (Urkundenbuch S. 421, cf. 1. c, S. 422) findet sich folgende Stelle: Minman et Gumpertus zu dem Storke dederunt censum suum, quem solvisse debebant, Gerdrudis 7 1/2 den. de domibus suis Gumperti predicti et duobus domunculis sibi continuis pro illis de Ovinbach. Folgt etwa hieraus, dass der Storch sich damals in christlichem Besitze befand?

9) Bei Battonn finden sich „Spessart, alter Spessart, junger Spesshart“ (siehe Register S. 235, Band VII). Gemeint kann nur der zweite sein, der sich in der heiligen Geistgasse (in vico sancti Spiritus), jetzt Saalgasse 38 (Lit. J, Nr. 80) befand (Battonn IV, S. 83 u. 84.



***

Fassen wir all diese topographischen Angaben zusammen, so kommen wir zu folgendem Ergebnis: Es wohnte ein Teil der Juden in der heutigen Saalgasse, und zwar von ihrem östlichen Teile vom Hause Katzenellnbogen, Saalgasse Nr. 5 bis über den Weckmarkt nach der Fahrgasse. Doch auch der westliche Teil der Saalgasse, der nach dem dort befindlichen Heiligengeistspital „Heilige Geistgasse“ hieß, war von Juden bewohnt. Somit konnte der Kanonikus Baldemar von Peterweil vom Bartholomäusstift, der in der zweiten Hälfte des XIV. Jahrhunderts lebte 1), in seiner Beschreibung der zu seiner Zeit in Frankfurt vorhandenen Straßen, von einer Judengasse (vicus judeorum) sprechen, die sich von der Schmied- (älterer Name für Fahr-) gasse und der südöstlichen Ecke des Bartholomäusfriedhofes bis zum heiligen Geistspital erstrecke 2). Mehr vereinzelt saßen Juden im östlichen Teil der Parallelstraßen zur Saalgasse und des heutigen Weckmarktes, doch befanden sich gerade hier die wichtigsten Gemeindehäuser 3).

Nicht weniger als drei Quergässchen (transitus) verbanden das nördliche und das südliche Judenquartier, also die Saalgasse mit ihrer östlichen und die Fischergasse mit ihrer westlichen Fortsetzung: das Samuelsgässchen 4) im äußersten Osten 5) zwischen dem Kaufhaus (jetzt Ostflügel des Stadtarchivs) und dem Loherhof, der dem heutigen Roseneck gegenüber lag; das Gumprechtsgässchen 6), westlich davon und östlich vom Leinwandhaus, die Storch (jetzt Schlachthaus)gasse 7) (siehe den Übersichtsplan). Nicht so sicher ist die Lage eines vierten Gässchens, des Mosemannsgässchens, das seinen Namen, ebenso wie das Samuels- und Gumprechtsgässchen, von einem jüdischen Bewohner erhalten hat 8). Bei Baldemar findet

1) Über ihn H. von Nathusius, Baldemars von Peterweil Beschreibung von Frankfurt im Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst, dritte Folge, Band V, S. 2.

2) S. 6: Unter antiqui opidi superioris partis vici principales: Judeorum a vico fabrorum et acie respiciente orientem et meridiem cemiterii ecclesie sancti Bartholomei ibidem, ad hospitale prenotatum (sc. sancti spiritus).

3) Siehe weiter unten.

4) Baldemar S. 15, Sanwals Gazze.

5) Bei Baldemar, S. 7, bezeichnet mit transsitus piscatorum et judeorum ... ad portam meridionalem cemiterii ecclesie sancti Bartholomei.

6) Bei Baldemar, S. 15, Gumprachs Gazze, und S. 7: transitus orientalis ad portam meridionalem occidentalem ejusdem cemiterii.

7) Bei Baldemar, S. 15, Storgkis Gasse und S. 7 näher bezeichnet als transitus occidentalis ad aciem respicientem meridiem et occidentem cemiterii ejusdem.

8) Der Name Maseman (Moßemann) findet sich in unseren Quellen erst von 1346 ab.


sich der Name nicht, wohl aber in den Bartholomäusbüchern. Battonn (II, 60 und IV, 33) bemerkt über das Gässchen unter der Überschrift „Kleine Fischergasse, dem Brückhofe gegenüber“: „Ihre (der Gasse) Lage schränkt sich zwischen die Fahrgasse und die Fischergasse ein.“ Dietz verlegt sie ans Fischerpförtchen, was nicht zutrifft. Da es von einem Eckhause der Arnsburger- und Fahrgasse heißt (Battonn IV, 33): opponitur quasi vico parvo dicto Mosemannsgazze und das Gässchen als transitus zwischen Fahrgasse und Fischergasse bezeichnet wird, so zog sie sich wohl zwischen der Samuels- und Fahrgasse in annähernd westöstlicher Richtung hin.

Um die Mitte des XIV. Jahrhunderts brachen zwei verhängnisvolle Ereignisse über die Frankfurter Juden herein, die auch die Judengasse in Mitleidenschaft zogen.

Kaiser Ludwig hatte verschiedene Mitglieder der Gemeinde wegen Verbrechen — von welcher Art diese waren, ist unbekannt — vor Gericht gezogen und bestraft. Eine allgemeine Panik entstand darüber bei den Juden, eine Anzahl — der Kaiser nennt in der betreffenden Urkunde 1) von einigen die Namen 2) — floh aus Furcht vor gleicher Strafe. Der volle Zorn des Kaisers ergoss sich über die „ihm abtrünnigen und vorflüchtigen Juden“, „den wir doch no dehein leid getan hetten“. Als Entschädigung für die ihm aus ihrer Flucht erwachsene Schmälerung seiner Einkünfte zog er die Häuser und sonstigen Besitzungen der Geflohenen ein und verkaufte sie der Stadt um 300 Heller 3). Wollten aber die Flüchtlinge wieder nach Frankfurt zurückkehren, so gestattete der Kaiser, dass der Rat sie aufnehme und mit ihnen wegen der Rückgabe des konfiszierten Besitzes verhandle 4). So war eine Anzahl Judenhäuser in den Besitz der Stadt gelangt.

Viel gewaltiger als dieses kaiserliche Strafgericht griff in das Schicksal der Frankfurter Juden und ihrer Gasse das Jahr 1349 ein.

Am 25. Juni dieses Jahres schloss Karl IV. mit dem Frankfurter Rat einen Vertrag, in dem er ihm die Juden um 15.200 Heller

1) Stammbuch der Frankfurter Juden, S. 434.

2) Die Urkunde ist ausgestellt Frankfurt, am 26. November 1346. Das Original befindet sich im Frankfurter Archiv Privileg. 78, abgedruckt im Urkundenbuch Nr. 108, S. 38. Bücher (S. 533) schätzt die Zahl der Geflohenen und der Bestraften, allerdings etwas willkürlich, auf 50 Personen.

3) In der Urkunde heißt es: Der Rat und die Stadt Frankfurt mögen die Häuser und Gesässe der geflohenen Juden „in irer hant und gewalt haben, mit ze tuen und ze lazzen, zu verkauffen, zu versetzzen und nach allem irem nutze als vor dasz si sich dem geld wider miigent genehin etc.“ (Siehe politische Geschichte der Frankfurter Juden, S. 32.)

4) Von dieser Erlaubnis haben 7 der Geflohenen (Bücher, S. 534, zählt nur 5) Gebrauch gemacht, nämlich Mosemann von Wetzlar, Fischlin von Erfurt, Senderlin von Speyer, Falk von Münzenberg, Menchin von Konstanz und nach dem Gerichtsbuch des Jahres 1347 auch Jacob Halpart und Granan.


verpfändete, „sie selbst und ihr Gut, das sie in Frankfurt oder außerhalb Frankfurts haben, ihre Höfe, Häuser nebst Friedhof und Schulhof (Synagoge) mit allen Nutzen, Gefällen und Diensten“ bis zur Wiedereinlösung entweder durch ihn selbst oder durch seine Nachfolger 1). Die Juden waren also aus dem Besitz des Kaisers in den der Stadt übergegangen. Damit war diese dem Ziele ihrer Politik, das sie während des ganzen XIV. Jahrhunderts mit großer Zähigkeit verfolgte, nämlich die kaiserlichen und anderweitige Rechte an sich zu bringen und wirklich Herr auf eigenem Territorium zu werden, um ein bedeutendes Stück nähergerückt.

Karl IV. hatte aber bei der Verpfändungsangelegenheit nicht ganz ehrliches Spiel getrieben. Er sah voraus, welches Los den Juden von selten der fanatisierten Scharen der Geißler drohte, ohne Vorkehrungen dagegen treffen zu wollen, und wusste, dass sie als Steuer- oder Pfandobjekt bald sehr im Preise sinken würden. In der Tat nahten sich 14 Tage nach der Abreise des Kaisers aus der Stadt die Geißelbrüder, die sich auch Judenschläger nannten, dem Frankfurter Gebiet. Am 24. Juli drangen sie in die Stadttore ein und stürzten sich sogleich auf das Judenquartier. Während des darin tobenden erbitterten Kampfes ging dieses in Flammen auf. Ohne Unterschied wurden christliche und jüdische Wohnstätten in Aschenhaufen verwandelt 2), Die Straßen um den Dom waren jetzt nur noch eine rauchende Trümmerstätte. Das Feuer hatte auch das Dach der Bartholomäuskirche ergriffen und sich im Süden bis zur Fischerpforte und dem Brückenturm verbreitet. Vom Friedhof der Bartholomäuskirche aus konnte man jetzt ungehindert bis zur Mitte der Mainbrücke sehen 3).

Da fast alle Juden bei dem Gemetzel umgekommen waren, konnte sich die Stadt als Erbe ihrer Besitzungen betrachten. Der Rat deutete dies symbolisch an, indem er um die Trümmerhaufen einen Verschlag machen ließ 4), sonst aber blieb die Gasse geraume Zeit unverändert in dem trostlosen Zustand wie nach dem Brande. Erst 1357 wurde der Schutt in den Hofstätten und in der Synagoge entfernt 5).

Die nächste Sorge des Rates war, die leeren Plätze zu verkaufen, um sich einigermaßen für die hohe Verpfändungssumme von 15.200 Heller

1) Urkundenbuch Nr. 141, S. 50, s. auch politische Geschichte der Frankfurter Juden S. 37.

2) S. politische Geschichte der Frankfurter Juden S. 40.

3) Stantibus in cimiterio ejusdem basilice liberum ad pontis medium prebuerunt aspectum Chronicon S. 8 (Frankfurter Chroniken, bearbeitet von Froning).

4) Rechenbuch 1349 vom 2. August Urkundenbuch S. 216).

5) Rechenbuch 1357, fol. 22b: 4 Heller zu grabene uff den Juden hobestadin und fol. 27a: 4 Heller 2 h zu graben in der Juden schule (Urkundenbuch S. 217). Leider sind uns die Rechenbücher in den fünfziger Jahren des XIV. Jahrhunderts nur teilweise erhalten, sie fehlen für die Jahre 1353 — 1355 und für 1359 und damit manche auf die Judengasse bezügliche Angabe.


schadlos zu halten. Die Rechenbücher dieser Jahre verzeichnen auch einzelne Verkäufe und die an die Stadt fallenden Hauszinse 1). Aber der Fortgang des Verkaufs verzögerte sich wohl dadurch, dass das Bartholomäusstift einen großen Teil der Judenhofstätten, besonders die auf der nördlichen Seite der ehemaligen Judengasse gelegenen, als sein Eigentum in Anspruch nahm.

Der an den Dom stoßende alte Pfarrkirchhof hatte durch die Erweiterung der Kirche und die Errichtung eines Kreuzganges viel von seinem Umfang verloren, jetzt bot sich dem Stift die erwünschte Gelegenheit, ihn durch Heranziehung der Judenhofstätten zu erweitern 2). In diesem Streit 3) setzte das Domkapitel dem Rat gegenüber seine Ansprüche durch. Am 12. März ließ es den Grundstein zu einer Mauer legen, die den erweiterten Friedhof völlig umschloss. Der Bau dieser Mauer nahm etwa zwei Jahre in Anspruch 4).

Auch noch andere Bewerber um die ehemaligen Wohnsitze der Juden, so der Augustinerorden und der Graf Ulrich von Hanau, stellten sich ein; fast schien es, als betrachte man sie wie herrenloses Gut, das sich jeder aneignen dürfe. Es war hohe Zeit, dass der Kaiser eingriff. Als er im Beginn des Jahres 1354 in Frankfurt erschien, erkannte er ausdrücklich die Rechte der Stadt auf die Judenhofstätten an und gelobte, selbst nicht darüber zu verfügen 5). Aber auf das Wort des Kaisers war kein Verlass, er schenkte doch der Gräfin Irmengard von Nassau einige Hofstätten, die sie ihrem Sohn Rudolf abtrat 6), und im Oktober 1356 verlieh er dem Landvogt

1) So Rechenbuch 1352 (auf dem inneren Pergamentdeckel) unter Einnahmen: von eyner Juden hofestad zu cinse von zwein jaren 15 Mark). — Rechenbuch 1356 (ebenfalls auf dem inneren Pergamentdeckel) unter Einnahmen LXX [gulden] von einer Juden hobestad vnd fleckin, die gap Herman zum Saltzhus. — Rechenbuch 1357, fol. 17 b: Johann Gertener 4 mark zu cinse von syme huse an der eckin und etzewanne waz Suzkindes des Juden, daz he um die stad had gekoufft. Das Haus gehörte also früher Süßkind von Köln. (Dieser Posten findet sich auch im Rechenbuch 1358, fol. 16b.) — Rechenbuch 1358, fol. 7a: Heintze hentzsschuher 2 marg von einer judenhobestad, da der hantzschuer inne wonet vor der brücken.

2) Siehe Battonn III, 240: Beschreibung des alten Pfarrkirchhofes vor 1537. Jaannes Latomus bemerkt ausdrücklich (Frankfurter Chroniken von Froning, S. 94): Multae tamen judeorum domus praesertim von der Meelwagen ad templum nostrum (die Bartholomäuskirche) sunt solo aequatae et quia annuis censibus erant obligatae ecclesiae, fundi nobis sunt adjudicati, qui deinde ad ampliationem coemiterii sunt redacti.

3) Darauf lässt der Ausdruck adjudicati (siehe oben) schließen.

4) Latomus bemerkt noch (S. 96): In die Palmarum (17. März) super iisdem sc. arces judaeorum (die jetzt einen Teil des Kirchhofes ausmachten) primo habita est stacio a clero et populo. Vgl. Aus den Kollektaneen des Philippus Schurz in Frankfurter Chroniken, S. 152. Siehe auch Battonn, S. 241, Anm. 218 u. 219.

5) ... daz wir oder nyemand von unsern wegen der Juden husir odir hovestede ... nicht vergiften, bescheiden. odir geben sullen noch enwollen, als verr ob sie sulche unsir gäbe mit andern unsern briven beweisen mugen ..., alz si zu rechte sullen. (Urkundenbuch Nr. 155, S. 60, siehe auch 1. c. Nr. 156, S. 61.

6) L. c. Nr. 162, S. 62.


der Wetterau, Ulrich von Hanau, dem er sehr verpflichtet war, eine Judenhofstätte „zur Besserung seiner Lehen“ und einige Wochen später eine zweite 1).

Inzwischen hatte der Rat es für das Beste gehalten, sich mit all denen, die ihre Ansprüche auf die ehemaligen Judenwohnstätten rechtlich beweisen konnten, also mit den bereits genannten geistlichen und weltlichen Herren, sich friedlich zu verständigen und als Rechtsnachfolger der Juden ihnen den Hauszins jährlich zu entrichten, um nicht des Rechtes verlustig zu gehen, die Hofstätten jederzeit zu bebauen 2). Nur mit dem Domstift, das doch, wie wir gesehen haben, einen Teil der Judenhofstätten seinem Friedhofe einbezogen hatte, schwebte noch ein Streit wegen anderer Grundstücke und besonders wegen einer am Steinernen Haus des Domkapitels gelegenen Hofstätte, bis sich endlich am 24. Juli 1365 beide Parteien darüber verglichen 3). Der Dechant und das Kapitel verzichteten schließlich zugunsten der Stadt auf den Zins 4).

1) L. c. Nr. 158, S. 61, Nr. 159, Nr. 160, S. 62.

2) Siehe Goldschmidt 1. c., S. 159. So finden wir als ständige Posten in den Rechenbüchern unter Ausgaben die Zinse an die Deutschordensherren, an die Johanniter, die Weißen Frauen, die Herrn von Schonecken, an das Katharinenstift, die Präsenzien auf den Chor zu St. Batholomäus.

3) In der Vergleichsurkunde (Urkundenbuch Nr. 196, S. 81) werden 10 Häuser angeführt, darunter die bereits auf S. 11 — 14 erwähnten des Lipmann, des Gumpert, das Judenbad und das Haus auf der Antauche (eyduche), die vor 1349 der Geistlichkeit den Zins entrichtet hatten. Außerdem handelt es sich „umb den fleckin und judenhobestad ... obwendig an irme (sc. des Domkapitels) nuwen steynen huse und gesezse an dem Juden schullehofe“. Solange diese unbebaut blieben, sollte die Stadt von der Zinszahlung für die 10 Häuser an das Kapitel befreit sein usw.

4) Am Rande links der Urkunde befindet sich die Notiz: Disen brieff han die herrin zur pharre hinder yn gehabt und uns (sc. dem Rat) wider gegebin, wand sie uff die gülde vertzijgen han nach lude eins andern brieff. darüber gemacht.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Aus der inneren Geschichte der Juden Frankfurts
Frankfurt am Main - Judenviertel

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Tabelle 02

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Tabelle 01

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