Nachschrift. Anfang Mai 1868


Zu dem Aufsatz „Aus der Rostocker Heide“ beeile ich mich bezüglich der in der ersten Abteilung berührten Lohnverhältnisse der Holzarbeiter folgende nachträgliche Bemerkung zu machen. In diesen Tagen ist, Dank der Verwendung des Herrn Forstinspektors Garthe, von der Forstbehörde angeordnet, dass die Akkordarbeit für Holzfällen inrl. Aufsetzen im Preise um einige Schillinge aufzuhöhen sei, nämlich der Faden Buchenblank, früher 32 ßl., um 4 ßl., also jetzt 36 ßl. der Faden Buchenkluft, früher 29 ßl., um 4 ßl., also jetzt 33 ßl., der Faden Buchenwrack. früher 24 ßl. um 4 ßl., also jetzt 28 ßl., der Faden Eichenknüppel und der Faden Ellern-, Birken- und Tannenkluft, früher jeder 24 ßl., um 3 ßl., also jetzt 27 ßl.; ferner dass das Tagelohn um 1 ßl., also von 16 ßl. auf 17 ßl. zu steigern sei. Während diese Lohnverbesserung erst mit jetzt beginnt, ist für die Akkordarbeit des Holzfällens eine Nachzahlung von Johannis v. J. eingetreten. Dadurch sind den Holzarbeitern für das in diesem Zeitraum geschlagene Holz durchschnittlich 2 Thlr. nachgezahlt worden.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Aus der Rostocker Heide