Zerfall der Reichseinheit. Stellung der römischen Curie zur Glaubensspaltung

Längst war die Reichseinheit durch die Glaubenstrennung zerrissen, und mit der Entstehung privativer Bündnisse zum gegenseitigen Schutze war lange vorher schon die Auflösung des Reiches faktisch vorbereitet und eingeleitet, ehe sie sich später auch rechtlich vollzog. Wie allgemein und tief das gegenseitige Misstrauen war, das bei jeder Gelegenheit in eine feindliche Stellung zu einander überging, hatte schon im Jahre 1582 die Angelegenheit des Gregorianischen Kalenders, welcher vom Papst durch seinen Legaten Madruz dem Kaiser und Reich zur Annahme vorgelegt, und bei den Bedenken mancher Stände vom Kaiser Rudolf II. zunächst für seine Erbländer eingeführt war, zur Genüge gezeigt. Die Stellung der römischen Curie war aber eine solche, dass sie die vom Kaiser und den weltlichen Fürsten in Religionssachen gemachten Konfessionen nur als Tatsachen transitorischer Art anerkannte, und kaum ihre Absicht verhehlte, die abgefallenen Länder und Volksstämme zur katholischen Kirche zurückzuführen. Wille und Tendenz waren dazu offenbar vorhanden, und es war außer aller Frage, dass diejenigen, welche durch Gewalt der Waffen etwa besiegt werden würden, reformiert werden und in Sachen der Religion sich nach dem Gefallen des Siegers zu richten haben sollten.