Der Lebensunterhalt der deutschen Juden in dem Mittelalter

Was die Beschäftigung der deutschen Juden in dem Mittelalter betrifft, so gilt es zuvörderst, zwei irrige Meinungen hierüber zu berichtigen. Während man nämlich in manchen jüdischen Kreisen anzunehmen geneigt ist, dass die damaligen Juden vorzüglich und zum größten Teile den gelehrten Studien des Talmud und anderer einschlägigen Schriften ergeben waren und die Führung eines beschaulichen Lebens damit verbanden, denkt man sich in nichtjüdischen Kreisen alle Juden jener Zeit als reiche Geldwucherer, die nur in der Anhäufung von irdischem Gute ihren ganzen Beruf und ihr alleiniges Streben zeichneten.

Eben so wenig aber wie der größte Teil aus frommen Gelehrten bestand, immerhin nur Manche über das Maß des elementaren Wissens hinausgingen und von diesen wiederum nur Einzelne in Lehre und Leben sich so hervortaten, dass sie die Führerschaft ihrer Zeit errangen und sich darin behaupteten, eben so wenig war es ein großer Teil, der Reichtümer besaß, um damit Wucher treiben zu können. Hervorstechender großer Reichtum war überhaupt selten, wie Oelsner (in den österreichischen Geschichtsquellen Band 31 S. 70) nach verschiedenen Zusammenstellungen von Summen, die von Judengeliehen worden sind, näher dartut. Selbst was Kriegk von Darlehen der Frankfurter Juden (in dessen Bürgerzwisten S. 437) mitzuteilen weiß, wird jedenfalls selbst im Verhältnis zu heutigem Geldwerte auf einen allgemeinen Reichtum der Juden in jener Zeit nicht schließen lassen.


Dass das Streben nach Geld und Gold ganz natürlich war, wird derjenige, der mit den barbarischen Verhältnissen, unter denen die Juden seufzten, nur einigermaßen vertraut ist, ganz klar ermessen können. In dem Gelde lernten die Juden die einzige Macht kennen, die sie in manchen Zeiten noch schützen konnte, indem man schon der enorm hohen Abgaben wegen, die man auf die Juden legte, diese den Städten gerne erhielt oder, wo man sie auf das Andringen des Pöbels hin vertrieben hatte, recht bald wieder aufnahm. Allerdings waren auch die Juden in den Zeiten und Gegenden, wo ihnen Grundbesitz oder die Ausübung eines Handwerks nicht gestattet war, darauf angewiesen, durch Handel und im Wucher die Mittel für ihre Existenz zu gewinnen. 196) Sie unterhielten damit zugleich ihre armen oder den Studien ergebenen Brüder, und sahen es als eine wohlverdiente Strafe Gottes für die Vernachlässigung solcher Liebespflichten an, 197) als in verschiedenen Zeiten durch einen Federstrich des Kaisers sämtliche Judenschulden annulliert wurden.

Übrigens waren die Juden nicht selten auch Schuldner der Christen geworden, 198) wie auch sie nicht allein es waren, welche den Geldhandel betrieben, da sie sehr oft in den gesetzlichen Bestimmungen neben den christlichen Lombarden und Kawertschen jener Zeit genannt werden. Eine Vergleichung der jüdischen Wucherer aber mit den christlichen fällt immer noch zu größerem Lobe der Ersteren aus. Wir brauchen hierfür nur die eigenen Worte von nichtjüdischen Autoritäten auf diesem Gebiete anzuführen. Hüllman in seinem Werke „Städtewesen im Mittelalter“ (Bd. 2 S. 56) berichtet „Bürger in Lindau am Bodensee trieben 1344 den wucherlichen Gewinn bis auf 216 2/3 pCt, Daher war die Bürgerschaft froh, als sich ein jüdischer Wechsler niederließ, der jenen Christen beschämte und sich mit geringeren Zinsen begnügte.“ Ferner (S. 62) „Härter als die Lombarden, mit denen sie sich oft in Urkunden und Gesetzen zusammengestellt finden, überhaupt als die christlichen Wucherer, behandelten sie ihre Schuldner nicht, ja zu dem angeführten Beispiel von Lindau mögen genug Seitenstücke vorgekommen sein.“ Was die mittelalterlichen Juden aber mit ihrem Geldhandel im Großen und Ganzen überhaupt genützt und geleistet haben, wollen wir mit den Worten einer andern Autorität, des Dr. Neumann in seiner „Geschichte des Wuchers in Deutschland, (S. 292) darstellen. „Als Träger des Handels, als Förderer des persönlichen Kredits erwiesen die Juden sich überall dort, wo der Geldverkehr durch äußere Störungen unterbrochen ward, unschätzbar gleich einem unentbehrlichen Bindeglied.

Die Juden allein hielten in Deutschland während der Zeit des eigentlichen Mittelalters den Gebrauch der Konventionalzinsen ohne Verdeckung aufrecht; sie allein standen hier dem kanonischen Wucherverbote direkt gegenüber, sie machten die Handelstreibenden, die Kapital-Besitzer und Sucher vertraut mit dem zinsbaren Darlehn, sie verhinderten ihre Entfremdung von dieser natürlichsten Entschädigungsart der Kapitalsnutzung, bei ihnen allein erkannte man den Wucher als erlaubt an, ganz wie später allgemein die Konventionalzinsen, und zog ihm nur aus Gründen der Billigkeit, der allgemeinen Wohlfahrt eine bestimmte Grenze. So wurden die Zinsgeschäfte der Juden Beispiele, Vorläufer, Anbahner des zinsbaren Darlehns.“ Man vergleiche ferner, was Leckey, Geschichte der Aufklärung II. S. 224 (übersetzt von Jolowicz) und was Kießelbach, der Gang des Welthandels S. 18 u. 45 über die großartige Bedeutung und die Tragweite des jüdischen Handels im Mittelalter äußern, und man wird mit freudiger Genugtuung wahrnehmen, dass wir in einer Zeit leben, in der man bereits anfängt, die Stimme der Gerechtigkeit walten zu lassen und richtig zu überdenken, was man nicht allein an den Juden verschuldet hat, sondern was man ihnen auch noch schuldet. Wie unter den Engländern Lackey, unter den Franzosen Fauriel, so sind es unter den Deutschen Stobbe, Kießelbach, Neumann, Briegleb, 199) die das jüdische Leben des Mittelalters zu Ehren bringen, indem sie in ihren geistreichen Forschungen von Wahrheit und Ehrlichkeit sich leiten lassen, wo man bis dahin zum größten Teile von Lüge und Verkennung hatte sich beeinflussen lassen, um ein Zerrbild des jüdischen Lebens, dem allgemeinen Spotte preisgegeben, zu schaffen. Heben wir einige Einzelheiten aus dem jüdischen Handel hervor, so müssen wir zuvörderst auf das große, persönliche Vertrauen hinweisen, welches die Juden in besseren Zeiten bei dem Fürsten, der Geistlichkeit und dem Volke überhaupt besaßen. 200).

Es beweist dies vor Allem die Übertragung solcher Geldgeschäfte, wie die Erhebung des Ungelts und der Bet, besonders in den Provinzen, wo die Kontrolle schwierig war. Es waren dies die Steuererheber, welche von dem Fürsten ordnungsmäßig bestallt wurden. So Abraham von Creuznach 1342, Moses Nürnberg 1364 für Heidelberg, Hanko von Weikersdorf und Aron von Berchtoldsdorf 1389, Joseph Walch von Wien, Schallum Lem von Krems, Slomlein Heinpus von Wien. Besonders standen die Juden mit der Geistlichkeit in Geschäftsverbindung und sicherten sich bei ihr eine feste Kundschaft, für die man in den jüdischen Quellen einen eigenen Ausdruck, nämlich ... 201), hat. Die Geistlichen verkauften den Juden die Naturalien ihrer Pfründe 202) und erhielten von diesen Vorschüsse auf Getreide 203); sie kauften wiederum von den Juden ihre Ornate, 204) auch Bücher aus den damaligen Wissenschaften der Arznei, der Logik, der Mathematik und Musik. 204) Dagegen mieden die Juden, ihnen Bücher und Geräte für den religiösen Kultus zu verkaufen oder auf solche Gegenstände Geld zu leihen, was ihnen auch von Seiten der weltlichen Obrigkeit verboten war, 205) im Artikel 7 des Sachsenspiegels sogar mit strenger Strafe bedroht wird. Wo das Gesetz nicht beschränkend gegen die Juden aufgetreten war, finden wir diese auch als Grundeigentümer, als Gastwirte, Mühlen- und Weinbergsbesitzer. 207) Bei dem beträchtlichen Weinhandel, welcher im Mittelalter betrieben wurde, konnte es nicht fehlen, dass auch die Juden sehr stark sich hieran beteiligten. Man gestattete an den Mittelfeiertagen des Laubhüttenfestes sich mit der Weinlese zu beschäftigen, da es Gebrauch sei, dass die vornehmsten Besitzer aus dem Dorfe die Zeit der Weinlese bestimmen und diese daher pünktlich inne gehalten werden müsse 208) Im Jahre 1312 besaßen die Juden zu Frankfurt a. M., im Jahre 1312 zu Weinheim, wie auch 1354 in der Umgegend von Wien viele Weinberge. Der Hauptplatz für den deutschen Wein-Handel im Mittelalter war Ulm, auch Frankfurt a. M. 209) Daher waren in diesen Städten die Juden sehr zahlreich vertreten, eben so in Nürnberg, Augsburg und Regensburg.

Diese Städte betrieben den ganzen Umsatz zwischen Süden und Norden, Osten und Westen und bildeten dadurch den Mittelpunkt des europäischen Landhandels. 210) Besonders bildete Regensburg die Metropole des Donauhandels; von Konstantinopel, dem Hauptstapelplatze Europas, gingen die Waren des Orients durch Ungarn die Donau aufwärts bis hierher; die Regensburger Großhändler versandten sie dann weiter nach Westen und Norden. Die Juden waren hier mit unter den Großhändlern, als welche sie auf den lebhaften Verkehr, der sich nach den fernsten Richtungen hin erstreckte, wohltätig einwirkten und die deutsche Industrie kräftig förderten, während sie in kleinen Städten und auf dem platten Lande auf den Hausierhandel angewiesen waren. 211). Wir werden daher die Juden besonders an solchen Knotenpunkten des Verkehrs in sehr ausgebreiteter Handelsverbindung finden. Sie gehen nach Ungarn, Galizien, selbst nach Lithauen, bis nach Kiew hin und helfen mit, überall hin deutschen Erzeugnissen einen Markt zu eröffnen. 212) Zugleich unterhielten die Juden auf diesem Wege den geistigen Verkehr zwischen den Gelehrten, dessen Regsamkeit trotz der weiten Entfernung, die häufig zwischen den in schriftlicher Verbindung stehenden Personen liegt, uns mit Staunen und Bewunderung heute noch erfüllen muss. Welchen Einfluss auf die Lehrtätigkeit und deren weitere Entwickelung musste nicht z. B. der Besuch der im ganzen Mittelalter so berühmten Messe von Troyes, wo Raschi und seine Verwandten lebten und lehrten, auf die jüdischen Besucher von Köln, Mainz, Worms her üben! Allerdings lässt sich dies mehr vermuten, als in Wirklichkeit darstellen, wiewohl es einzelner Winke hierzu in den Quellen durchaus nicht fehlt. 212a) Handelsbeziehungen führten deutsche Juden im 15. Jahrhundert fortwährend nach Oberitalien, von denen Viele in Maestre, Cremona, Padua und Treviso sich niederließen und deutsche Gemeinden daselbst begründeten. 213) Man wandte sich um Belehrung vorzüglich nach Italien und dem Orient, nachdem seit dem 14. Jahrhundert die Schulen Nordfrankreichs unter der Gewalt der Bedrückungen und Verfolgungen aufgehört hatten.

Die Verbindung der Juden mit den Ländern des Ostens, die nie aufgehört hattet 214) ward besonders durch die regen Handelsbeziehungen im 14. u. l5. Jahrhundert sehr stark gefördert und damit allmählich die Zufluchtsstätte angebahnt, welche am Ausgange des letzterwähnten Jahrhunderts bedrängte Glaubensbrüder dort fanden. — Von importierten Handelsartikeln waren es vorzüglich Spezereien und Gewürze, welche die Juden aus dem Orient holten. Schon der Umstand, dass die Juden sehr häufig verurteilt wurden, ein Pfund Pfeffer als Strafkosten herzugeben, auch dass Leistungen in Pfeffer als fixierte Abgaben vorkommen, mag als Zeugnis gelten, dass Gewürz mit zu den vorzüglichen Handelsartikeln der Juden gehörte. Von einem Gelehrten, Namens Sanwel, in Neustadt bei Wien, wird berichtet, dass er aus Candia Zucker gebracht habe, von dem auch R. Schalem an Peßach gegessen habe, während der Genuss des gewöhnlichen Zuckers an diesem Feste man nicht gern gestatten wollte. 215) Aber der Handel mit Geld und mit Waren bildeten nicht ausschließlich die Beschäftigung der Juden; auch die Wahrheit des Ausspruchs „Handwerk hat einen goldnen Boden“ haben die Juden praktisch kennen gelernt, so lange man überhaupt ihnen einen Boden für solche Tätigkeit nur gewährte. Nicht immer war dies der Fall; der Zunftzopf des Mittelalters ließ selten zu, dass die Juden auch außerhalb ihrer eigenen Zunft — und als solche sah man die ganze Judenschaft, die wie jede andere Zunft auch ihre besondere Straße bewohnte, an, allerdings nur mit geringen Gerechtsamen und Privilegien ausgestattet — irgendwie ein Handwerk betrieben.

Es muss daher sehr befremden, wenn ein jüdischer Geschichtsforscher, dem die sozialen Verhältnisse des Mittelalters doch gewiss nicht unbekannt sein können, von zu großem Eifer getrieben, einen objektiven Standpunkt einzunehmen, ganz subjektiv in seinem Urteile wird und zu einer ungerechtfertigten Anklage gegen die Juden sich verleiten lässt. Dr. Oelsner, im Archiv österreichischer Geschichtsquellen Band 31 S. 88 behauptet nämlich, „der erste Handwerker aus jüdischem Stamme, der redlich, tüchtig und fleißig war, der seinen Gewerksgenossen nützen, von ihnen zu lernen, mit ihnen fröhlich sein verstand, der seinem Nebenmenschen bescheiden und gewissenhaft diente und im Schweiße seines Angesichts sein ehrenhaftes Brod verzehrte — er hatte mehr für die Sache der Duldung und der Versöhnung getan, als jene Geldmächtigen, denen die Fürsten schmeicheln und hilfsbedürftige Kaiser Besuche machen! Aber das Tragische menschlicher Geschicke liegt eben weniger darin, dass man am Rande eines Abgrundes keinen Ausweg fände, als vielmehr darin, dass man keinen sucht.“ Man muss wirklich in Verlegenheit geraten, mit welchem Epitheton man ein solches Urteil belegen solle. Sollen wir etwa die mit sehr geringen Ausnahmen, welche wir auch aus jüdischen Quellen nachweisen können, allgemein herrschenden Gesetze der Ausschließung und Unduldsamkeit gegen die Juden noch besonders aufzählen? Die Antwort, welche Stobbe in seinem Werke „die Juden in Deutschland“ S. 105 auf eine ähnliche Anklage Oelsners in dessen schlesischen Urkunden S. 6 erteilt, können wir auch hier anwenden. Oelsner sagt nämlich: „Von der Teilnahme am Staatsleben wurden sie entfernt, der Güterbesitz wurde ihnen versagt, der Landbau verleidet — sie hätten sich dafür an dem regen gewerblichen Leben der Städte beteiligen können.“

Und weiter meint er, dass wegen ihres Wuchers es „um die brüderliche Anhänglichkeit der Mitbürger, die damals noch zu gewinnen war, um den unersetzbaren Zusammenhang mit Vaterland und Volk geschehen war.“ Darauf antwortet Stobbe mit Recht: „Lag es denn wirklich im freien Belieben der Juden, sich an dem regen gewerblichen Treiben der Städte zu beteiligen? Die ganze Ausbildung des gewerblichen Lebens und des Innungswesens schloss den Juden von jeder Teilnahme am Handwerk aus, und es blieb ihm keine andere Wahl, als vom Schacher und Wucher zu leben; denn der mittelalterliche Staat ließ ihm keine anderen Erwerbsquellen. Und sind wir berechtigt zu glauben, dass es in den auf die Kreuzzüge folgenden Zeiten noch möglich war, „die brüderliche Anhänglichkeit der Mitbürger“ zu gewinnen? Weder einzelne Ereignisse, noch die allgemeinen Zustände jener- Jahrhunderte rechtfertigen diese Annahme.“ —

Wir brauchten übrigens nur Oelsners eigene Worte (S. 81) anzuführen, welche die beste Antwort auf seine Anklage geben. Er sagt u. A.: „Aber welch' ein Dasein das, in dem das ursprünglichste Recht der Menschen, eine Wohnstätte zu besitzen, von fremder Gnade abhängig war! Was galt dem Juden sein Geburtshaus, seine Geburtsstadt? Nach wenigen Jahren vielleicht musste er beide verlassen, um sie nie wieder zu sehen. Er wurde von den Bürgern nicht als Untergebener geachtet und kannte die verwandtschaftsähnliche Liebe nicht, welche Landsleute mit einander verbindet. Er war als Fremdling angesehen, dem ein vorübergehendes Verweilen gestattet und für die kurze Dauer Sicherheit gewährt wurde. Man bezeichnete diesen Zustand sehr treffend mit dem Worte Friede oder Waffenstillstand. War die bewilligte Zeit vorüber, so trat gleichsam wieder der Kriegszustand ein und der Schutzlosgewordene musste eine neue Zufluchtsstätte suchen.“ So weit Oelsner selbst; aber, betonen wir mit Recht, müssen Juden nicht auch Handwerk betrieben haben, ja müssen sie nicht eine größere Kundschaft durch Geschicklichkeit und Vertrauen und dadurch den Neid der christlichen Zunft sich zugezogen haben, wenn Friedrich der Schöne im Jahre 1316 den Juden zu Neustadt bei Wien das Schneiderhandwerk bei Konfiskation und Verfall der Kleider in die landesfürstliche Kammer verbot? 216) Oder wenn in Fürth „einem angesessenen Juden nicht gestattet wurde, ein Handwerk zu treiben, auch wenn er ein solches außerhalb erlernt hätte?

Als eine besondere Gnade wurde es angesehen, dass man ihnen erlaubte, zwei oder drei jüdische Schneider für die Judenschaft zu halten, die aber bei Leibe sich nicht unterstehen durften, für Christen etwas zu fertigen, so wenig als ihr Barbier oder Musikant die Christen bedienen dürfen, 217) Wo und wann aber auch die Juden zum Betrieb eines Handwerks für eine christliche Kundschaft nicht zugelassen wurden, wir werden sie immerhin für ihren eigenen Bedarf in den verschiedensten Handwerken tätig finden. So z. B. waren sie schon durch gewisse religiöse Vorschriften darauf hingewiesen, Schneider und Bäcker in ihrer Mitte selbst zu haben. Ließ man nämlich ein Kleidungsstück bei einem nichtjüdischen Schneider anfertigen, so war zu besorgen, dass derselbe die Vorschrift im 3. Buche Mosis c. 22, 11 nicht beachten und die verbotene Mischung von Wolle und Leinen anwenden werde, weshalb man häufig auch während des Anfertigens eines Kleidungsstückes in der Werkstätte des nichtjüdischen Schneiders verblieb. 218) Aus einer andern ebenfalls auf religiöser Vorschrift beruhenden Besorgnis hatte man auch gerne jüdische Bäcker. Wir finden aber auch unter den Juden des Mittelalters 219) Maurer, Gärber, Schmiede, Schiffer, Buchbinder, 220) Kartenmaler, 221) Bildhauer, Schwertfeger, Münzarbeiter, Petschirer u. m. A.