Haussklavin, Dienstleute, Dienstlohn, Leibeigene, 1820, Leibeigenschaft, "Schlepp-Katze".

Eine ähnliche Existenz, ins Weibliche übersetzt, scheint ein altes Fräulein v. B. gewesen zu sein, aber ohne das Fundament einer eigenen Häuslichkeit. Sie zog auf einem Esel von Gut zu Gut und blieb oft wochenlang. Ihre Toilette führte sie in den Satteltaschen mit, es scheint nicht viel gewesen zu sein, namentlich nicht Wäsche; man war in der guten, alten Zeit in Bezug auf Reinlichkeit anspruchslos. Für die Kinder war sie ein willkommener Gast, Sie brachte ihnen Mandeln und Rosinen mit, wohl auch für die Hausfrau, denn Sie unterbrach die Eintönigkeit durch Erzählungen aus den Käufern ihrer anderen Gastgeber. Man war zu jenen Zeiten der mangelnden Verkehrsmittel und schlechten Hotels sehr gastfrei.

Der Hausfrau war eine kleine Abwechselung wohl zu gönnen, denn ihr Leben war damals allerorts hart und schwer. Sie besaß wohl die Rechte ihrer Stellung, diese scheinen aber mit der Arbeit einer Art obersten Haussklavin verknüpft gewesen zu sein. Sie war noch nicht die moderne Dame, der man sich bemühte, das Leben angenehm und komfortable zu machen.


Während der Hausherr bei der Reichlichkeit der Dienstleute und ihrer absoluten Gehorsamspflicht es verhältnismäßig leicht im Wirtschaftsbetrieb hatte, mußte die Hausfrau von früh morgens bis spät abends auf dem Posten sein.

Alles was das Wohl und Wehe des großen Hausstandes berührte, ging durch ihre Hand, vom frühen Melken der Kühe bis zur abendlichen Spinnstube. Das Gesinde war zahlreich, trotzdem mußte der Einzelne davon sehr viel leisten, denn neben den, noch heute üblichen, hauswirtschaftlichen Arbeiten, bestand eine große Hausindustrie, welche sehr viele Bedürfnisse des Haushalts, die heute gekauft werden, selbst produzierte. Es wurde Flachs geröstet, gebrakt, gesponnen, gewebt; Bier gebraut, Talglichter gezogen; da Kolonialzucker teuer, mit selbstgewonnenem Honig und Möhrensaft gesüßt, für den Hausbedarf gebuttert und gebacken. Wo kein Holländereipächter war, unterstand Milchwirtschaft und Schweinestall nach alter Sitte der Hausfrau.

Von den Dienstleuten wurde daher viel verlangt. Wo, wie bei großen Wäschen, Schlächtereien und Festbäckereien der Tag nicht für die Arbeit ausreichte, wurde rücksichtslos die Nacht zu Hülfe genommen. Die Köchin, die Hausmädchen, jede mußte den Brennholzbedarf für die ihr anvertraute Tätigkeit nicht nur selbst ins Haus tragen, sondern mit Axt und Beil auf dem Holzhofe auch selbst zerkleinern. Wasserleitungen gab es nicht, man trug alles umständlich aus Ziehbrunnen eimerweise herein.

Karg war der Dienstlohn. Einige Taler bares Geld, ein paar linnene Laken, in „Heden“ oder „Flächsen“ unterschieden, oder auch nur im Acker ausgesäete Leinsaat, deren Ernteertrag der Dienstbote selbst zu jäten, ernten, braken usw. hatte, war alles außer einem mäßigen, feststehenden Weihnachtsgeschenk.

Die Leute waren hörig der Scholle, d. h. nicht persönliches Eigentum des Gutsherrn als Leibeigene, sondern des Gutes selbst, „glebae adscripti“. Demgemäß durfte der Gutsherr sie nicht wie Sklaven, gleich den russischen Leibeigenen, veräußern, aber sie unterstanden seiner Gewalt, die durch landesherrliche Verordnungen begrenzt war. Zwar konnten sie auch gegen ihn Recht nehmen, aber nur bei dem Patrimonial–Gericht, vor dem Justitiar des Gutes, wobei nach den damaligen Rechtsanschauungen nicht viel heraus kam.

Praktisch scheint die Leibeigenschaft nicht so schlimm gewesen zu sein, als es aussieht, denn als sie 1820 aufgehoben ward und der Gutsherr die ihm unbequemen Leute vom Gute entfernen durfte, welches Recht ihm früher nicht zustand, verschlechterte sich das Los der Tagelöhner insofern, als keiner die Gekündigten aufnehmen brauchte, weder in Stadt noch Land besaßen sie das Recht der Freizügigkeit. Die Gekündigten, anderswo Zurückgewiesenen verfielen dann der Gnade des Gutsherrn, der ihnen nur Aufenthalt im Armenkathen und die dürftigsten Subsistenzmittel gegen harte Arbeit zu gewähren brauchte. Zur Zeit der Leibeigenschaft war der Gutsherr wenigstens zu der Rücksicht gezwungen, daß er niemand eigenmächtig vom Gute entfernen durfte.

Ein alter Tagelöhner erzählte mir aus jener Zeit: In die Tischplatte in der Leutestube seien flache Löcher eingeschnitten gewesen, als Ersatz für Teller und Schüsseln und dahinein sei das ihnen bestimmte Essensquantum, meist Kohlsuppe und zusammengekochtes Essen, von der Köchin gekellt worden. Jeder hatte einen Holzlöffel und sein Taschenmesser, es gab grobes Brot und wenig Fleisch, einige Festbäckereien, weitere Umstände wurden nicht gemacht. Kartoffeln waren damals noch kein Volksnahrungsmittel, sie wurden Anfang vorigen Jahrhunderts im Garten nebenher zur Aushülfe gebaut; als solches ersetzte sie damals Backobst, Kohl, Pastinaken, Hirse und Grütze aller Arten.

Die Beleuchtung lieferte die Tranlampe mit eingelegtem Docht, die sog. „Schlepp–Katze“ in einfachster Konstruktion, für die Höherstehenden das Talglicht. In der Gesinde–Stube, auch in den Tagelöhnerkaten mußte der Kienspahn aushelfen, der sorgfältig ausgeschnitten und gesammelt, den Kreis der Knechte und Mägde an den Winterabenden beim Spinnen und sonstiger Handtierung erhellte. Da nicht jeder der Leute über ein eigenes Beleuchtungsmittel verfügte, ergab sich an den Abenden von selbst ein größerer Zusammenschluß der Hausbewohner um die stationäre Lichtquelle! Für kurze Gänge im Dunkeln, plötzliches Lichtbedürfnis, sowie für die Knechte beim Viehfuttern mußten Feuerstein und Stahl aushelfen. Stalllampen für diesen Zweck gab es nicht. Die einer derartigen Beleuchtung Benötigten besaßen eine große Virtuosität, rasch folgend die Funken so zu schlagen, daß ein genügender Zusammenhang der Lichterscheinungen entstand. Stahl und Stein war auch die Feuerentzündungsquelle. Zunder und ähnliches wurde damit entzündet und durch Blasen die Flamme entwickelt.