Allgemeine Zeitung des Judentums, 11. Jahrgang, 18. Januar 1847 - Zeitungsnachrichten

Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse in Betreff von Politik, Religion, Literatur, Geschichte, Sprachkunde und Belletristik
Autor: Herausgegeben von Philippson, Ludwig Dr. (1811-1889) deutscher Schriftsteller und Rabbiner. 1837 begründete er die Allgemeine Zeitung des Judentums, die er bis zu seinem Tode im Jahr 1889 herausgab und redigierte., Erscheinungsjahr: 1847
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Juden, Judentum, Bürgerrechte, Gleichberechtigung, Emanzipation, Rostock, Mecklenburg-Schwerin
Zeitungs-Nachrichten.

                                Deutschland.

Rostock, 30. Dezember 1846. In dem durch die Schwerinsche Regierung unter dem 25. November an die Landtagskommissarien erlassen und am 4. Dezember von den Landmarschällen der Landtagsversammlung überreichten großherzogl. Reskript in der Judenangelegenheit liest man:

Wir blicken jetzt mit einiger Genugtuung auf die Resultate hin, die durch frühere Maßregeln teils auch schon durch den Verlauf der Zeit gewonnen, vorliegen. Wir haben vornämlich
1) die kirchlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen zum Gegenstande Unserer landesherrlichen Fürsorge machen zu müssen geglaubt. Wie dies geschehen, ergibt sich aus dem vorliegenden Statut und der in Folge dessen erlassenen Synagogenordnung. Wir können des Eifers, womit die einzelnen jüdischen Gemeinden diesen Anordnungen nachgekommen sind, im Allgemeinen nur lobend hier gedenken, und sind der Überzeugung, dass hierdurch ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung des religiösen und sittlichen Zustandes Unserer jüdischen Untertanen geschehen ist. Folge dieser Maßregel war auch
2) die Verbesserung des Religionsunterrichts in einzelnen jüdischen Gemeinden durch Anstellung besonderer, nach vorgängiger Prüfung durch den Landesrabbiner approbierter Religionslehrer, die nach den desfalls ergangenen Anordnungen bei einem großen Teile der Gemeinden schon ins Werk gerichtet, bei mehreren kleineren Gemeinden jedoch aus pekuniären Gründen noch nicht zur Ausführung kommen konnte. So viel aber den übrigen Schulunterricht jüdischer Kinder betrifft, so ist bei der seither fast durchgängig erfolgten Reorganisation der christlichen Stadtschulen dies Bedürfnis mit berücksichtigt worden und wird, so weit dies noch nicht geschehen, noch ferner darauf bedacht genommen werden.
3) Auf Entfernung der Hindernisse, wodurch die Juden sich bis dahin gänzlich abgehalten sahen, sich dem Handwerksbetriebe zu widmen, wurde gewirkt teils durch einen unter den Juden selbst mit landesherrlicher Genehmigung errichteten Verein, welcher sich eben die Aufgabe gestellt hatte, die Ausbildung der Juden zu Handwerkern zu befördern, teils durch den ihnen bei Revision der Zunftordnungen möglich gemachten Eintritt in die Zünfte, teils endlich durch landesherrliche Verzichtleistung auf die Schutzgeldzahlung von Seiten jüdischer Handwerker.
4) Um den Nachteilen vorzubeugen, welche aus dem Mangel einer genügenden Organisation der jüdischen Gemeinden in Bezug auf ihre inneren Angelegenheiten hervorgetreten waren, wurde ihnen gestattet, sich zu landesherrlich zu bestätigenden Gemeinden mit Korporationsrechten zu konstituieren, in Folge dessen der bei Weitem größere Teil der Gemeinden bereits mit besonderen Gemeindeordnungen versehen ist. Auf das Armenwesen diese Statute auszudehnen, bot sich jedoch nur selten die Gelegenheit dar, indem die meisten jüdischen Gemeinden sich in dieser Beziehung bereits den christlichen Armenanstalten angeschlossen haben. Hinsichtlich
5) der Aufnahme jüdischer Einwohner in den Städten normierten schon bisher dieselben Bestimmungen, wie bei christlichen Einwohnern, nur dass bei jenen allemal ein landesherrlicher Schutzbrief hinzukommen musste.
6) Die Forterhebung des sogenannten Schutzgeldes ist für unvereinbar erkannt und die Verfügung getroffen, dass dasselbe, nach Ablauf des gegenwärtigen Etatsjahres, gänzlich aufhöre. In weiterer Konsequenz des leitenden Prinzips scheint es Uns aber erforderlich, und erwarten Wir eben hierzu die Beistimmung Unserer getreuen Stände,
A) dass das im §. 377 des Landesvergleichs begründete Verbot der Erwerbung von Grundeigentum von Seiten der Juden, rücksichtlich aller städtischen Grundstücke, im gesetzlichen Wege aufgehoben werde. Weitergehende Verfügungen in Bezug auf die eigentümliche Erwerbung von Grundbesitz durch Juden, halten Wir mindestens zur Zeit nicht erforderlich,
B) dass das bestehende Schutzverhältnis der Juden in Rücksicht auf die Ausübung bürgerlicher Gewerbe aufgehoben und einheimische Juden befähigt erklärt werden, gleich christlichen Untertanen, das Einwohner- und Bürgerrecht (ohne dass es dazu eines landesherrlichen Schutzbriefes bedarf), in der Folge zu erwerben, um aller damit verbundenen gewerblichen Rechte (soweit nicht etwa im Gesetz selbst eine Ausnahme zu machen) teilhaftig, aber auch zu den nämlichen Leistungen verpflichtet zu werden, wozu christliche Untertanen unter denselben Verhältnissen verpflichtet sind. Weiter zu gehen, scheint Uns auch in dieser Beziehung für jetzt nicht erforderlich.
C) Dass den Juden die Zulassung zur Advokatur unter denselben Bedingungen, wie christlichen Einwohnern, allgemein gestattet werde, sie jedoch von allen richterlichen Funktionen ausgeschlossen bleiben.

                                Preußen.

Berlin, 26. Dezember 1846. Der Prinz von Preußen, der Protektor aller preußischen Freimaurerlogen ist, hat sich bei der großen Frage, die in jüngster Zeit so lebhaft unsere Logen beschäftigte, entschieden für die Prinzipien der englischen Logen erklärt, wonach auch Juden in die Genossenschaft der Freimaurer aufgenommen werden dürfen. (Nürnb. K.)

Berlin, 08. Januar 1847. In der gestern bis 9 Uhr Abends stattgehabten Versammlung der Stadtverordneten ist unter Anderem beschlossen worden, den Antrag zu formieren: die Juden in allen Rechten den Christen gleichzustellen, unter der Bedingung, dass die Erfüllung aller Verpflichtungen, welche das Gesetz von den Christen verlangt, auch ihnen auferlegt werde (hier auf Akzeptation und Zahlung von Wechseln am Sabbat; so wie Leistung des Zeugeneides bei Kriminalfällen bezüglich). Mit 61 Stimmen unter 75 durchgegangen.

Berlin, 27. Dezember 1846. Die neueste Nummer der Gesetzsammlung enthält eine Kabinettsordre, welche die durch die allerhöchsten Befehle vom 20. September 1836 und 5. Januar 1839 zur Beseitigung der in den Kreisen Paderborn, Büren, Warburg und Höxter aus der Ansiedelung der Juden auf dem platten Lande und deren Verkehr mit der bäuerlichen Bevölkerung entsprungenen Missverhältnisse, angeordneten Ausnahmemaßregeln wieder aufhebt.

(Da die A. Z. d. Jud. zur Zeit ausführliche Berichte über diese Ausnahmemaßregeln enthielt *), so wollen wir sie hier in der Kürze andeuten. In der Provinz Westphalen hatte sich ein immer zunehmender Verfall der bäuerlichen Vermögensverhältnisse gezeigt. Anstatt aber auf die Ursache einzugehen, welche in der enormen Belastung der Bauerngüter an Zehenten, Pächten, Renten, Abgaben u. dgl. bestand, so dass oft der Wert des Grundstücks durch die auf demselben ruhenden onera erreicht wird, lenkten die ständischen Beratungen die Aufmerksamkeit auf eine der Folgen dieser Zustände, nämlich auf das Verhältnis des bäuerlichen Standes zu jüdischen Einwohnern dieser Kreise, und die Verschuldungen des Bauern an den Juden, bei dem er Hilfe sucht, betrachtete man als Ursache, während sie erst Folge waren. Einmal von hier ausgegangen, befragte man den Bauern einzeln über die Höhe seiner Verschuldungen, und der Bauer, der darin Nichts vermutete als eine Repartition einer neuen Steuerlast, gab jene viel höher an, als sie waren. So wurde eine Kabinettsordre vom 20. September 1836 für die Kreise Paderborn, Büren, Warburg und Höxter hervorgerufen, welche

1) den Juden auf dem platten Lande nur dann Grundstücke zu erwerben gestattete, wenn sie diese selbst und mit jüdischem Gesinde bewirtschaften,
2) allen Schuldverschreibungen der Bauern an Juden nur dann eine Klage gestattet, wenn dieselben vor dem persönlichen Richter des Schuldners ausgestellt sind.

Diese eben so drückenden, wie ehrenrührigen Beschränkungen hatten eine Immediateingabe der Juden zur Folge, welche mit Zeugnissen von 18 Obrigkeiten versehen war, die sämtlich darin übereinstimmten, dass die unter ihrem foro stehenden Juden sich redlich ernährten, wenig reich waren, keine Subhastationen veranlassten und dass eine wahrhafte Einigkeit zwischen Juden und Christen herrsche. Auf diese Eingabe wurde höherer Seits ein neuer Bericht eingefordert, in welchem von verschiedenen Behörden sehr eindringlich die Schuldlosigkeit der Juden dargetan ward. Demungeachtet milderte eine Kabinettsordre vom 5. Januar 1839 die Erstere nur wenig, nämlich bis 1844 wurde es den Juden gestattet, mit christlichem Gesinde die Grundstücke zu bewirtschaften. Dieses ganze Ausnahmegesetz ist nunmehr durch die neueste Kabinettsordre gänzlich aufgehoben, und die Rechte der Juden in den genannten vier Kreisen wieder restituiert worden. Wahrscheinlich haben dies neuere Eingaben und Berichte erwirkt, und wünschen wir von einem Dortigen hierüber, so weit es möglich, genauem Aufschluss. Redakt.)

                                Russland.

Von der russischen Grenze, im Dezember 1846. Junge israelitische Lehrer und Prediger sind sicherlich zu warnen, wenn sie den russischen Gemeinden ihre Dienste widmen wollen. Welche auch die Angaben der Aufgeklärteren, die Versprechungen der Besseres Wollenden sind, die Massen der jüdischen Gemeinden in Russland sind dem deutschen Geiste so fern, so weit entlegen, dass der Deutsche ohnmächtig unter ihnen ist, seine Kräfte vergeblich verzehrt, seine Anstrengungen ohne Erfolg sind. Leicht überlässt sich die Jugend den Träumen großartiger Wirksamkeit. Aber die Täuschung ist, desto bitterer! Er kann Nichts wirken, weil der Samen und der Boden sich geradezu, widersprechen, abstoßen! Kurz ist dies Wort, aber traurig der Sinn.

Philippson, Ludwig Dr. (1811-1889) deutscher Schriftsteller und Rabiner. 1837 begründete er die Allgemeine Zeitung des Judentums, die er bis zu seinem Tode im Jahr 1889 herausgab und redigierte.

Philippson, Ludwig Dr. (1811-1889) deutscher Schriftsteller und Rabiner. 1837 begründete er die Allgemeine Zeitung des Judentums, die er bis zu seinem Tode im Jahr 1889 herausgab und redigierte.

Philippson, Ludwig Dr. (1811-1889) deutscher Schriftsteller und Rabiner. Grabstein auf dem jüdischen Friedhof in Bonn-CastellJPG

Philippson, Ludwig Dr. (1811-1889) deutscher Schriftsteller und Rabiner. Grabstein auf dem jüdischen Friedhof in Bonn-CastellJPG

Rostock Stadtansicht

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