Regel 2 bis 5

2) Man darf auf keine Art, durch starke Bewegungen, heftige Anstrengungen, geistige Getränke usw. erhitzt, oder vollends daher mit Schweiß bedeckt ins Bad gehen.

Wie gefährliche Folgen dies haben könne, weiß schon fast jedes Kind, und gleichwohl ist eine wiederholte Warnung dagegen nicht überflüssig.
Mehrere solcher Beispiele sind auch in Doberan vorgekommen, wovon mir aus den neueren Zeiten einige der gröbsten noch in frischen Andenken sind. Ein handfester Matrose verfiel gleich nach dem Baden in die heftigsten Konvulsionen, und ein Knabe, der bei großer Hitze von Doberan nach dem heiligen Damme gelaufen war, zitterte am ganzen Körper mit einer leichenähnlichen Gestalt. Beide waren sie mit erhitzter schwitzender Haut in die See gesprungen. Man konnte ihren Zustand für lebensgefährlich halten. Sie erholten sich indessen nach schnell angewandter wirksamer Hilfe bald wieder. Mit Recht hätten sie eher Züchtigung als Mitleiden verdient.


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3) In einem Zustande beträchtlicher Ermattung darf niemand geradezu kalt baden.

Der gute Erfolg eines kalten Bades hängt großenteils von der verhältnismäßigen Kraft ab, womit die innere Reaktion das durch den plötzlichen Eindruck der Kälte gestörte Gleichgewicht in kurzem wiederherstellt. Dies ist nun aber um so weniger zu erwarten, je abgespannter und entkräfteter der Körper in den Augenblicken des Badens sich befindet. Die nächste Folge davon ist eine bleibende Kälte in den Gliedmaßen und der gesamten Haut, Beengung des Atems, eingenommener Kopf, Beklemmung, Schwere des ganzen Körpers und allgemeines Übelbefinden. Nach den Umständen ist dies stufenweise sehr verschieden, schneller vorübergehend, oder länger fortdauernd.

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4) Unmittelbar nach einer niederdrückenden Gemütsbewegung darf man sich niemals kalt baden.
Solche Gemütsbewegungen sind Verdruss, Ärger, Zorn, Angst, Kummer, Indignation usw.
Die Erschütterungen, Stürme, Unordnungen und zerrüttenden Eindrücke, die daher auf das Nervensystem, den Blutumlauf, die Eingeweide des Unterleibes, der Brust usw. geschehen, setzen den Körper mehr und weniger in eine solche Verfassung, dass er von dem schädlichen Reize eines un-vorsichtig genommenen kalten Bades jeder Gefahr unterworfen ist, welche von heftigen Blutkongestionen, Krämpfen, und den schlimmsten Nervenzufällen hervorgebracht werden kann.
Wenn es auch freilich nicht immer so schlimm ist, so kann doch die Wirkung des Bades auf allen Fall nicht gut sein.

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5) Mit je mehr Frohsinn, Heiterkeit, Vertrauen und Hoffnung man sich dem Neptun in die Arme wirft, desto glücklicher geht, bei sonst gleichen Umständen, das Baden vonstatten.

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Dieses Kapitel ist Teil des Buches Allgemeine Baderegeln