Regel 11 bis 14

11) Zum Wohlbekommen des kalten Bades gehört ganz vorzüglich, dass die Abendmahlzeit des vorigen Tages leicht gewesen und vollkommen verdauet sei sowie dass ein ruhiger, erquickender Schlaf in der Nacht vorher stattgefunden habe.

Diese beiden Bedingungen verdienen angelegentlichst betrachtet und erfüllt zu werden. Die wohltätigsten Wirkungen auf die ganze Stimmung des Körpers und der Seele sind die sichern und angenehmen Folgen davon.
Aus dem vorhergehenden erhellet bereits zur Genüge, dass dem Zwecke des kalten Bades nichts so günstig und behilflich ist, als ein reiner Magen und ein froher Sinn, indes zugleich der Körper, durch einen guten Schlaf restauriert und erquickt, desto kräftiger die Eindrücke des kalten Bades aufnimmt, reguliert und zu seinem Besten verwendet.


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12) Es ist sehr zu wünschen, dass diejenigen, welche besonders zum ersten Male einer Badekur wegen ins Bad reisen, sich schon zu Hause durch kühleres und kälteres Waschen des ganzen Körpers dazu vorbereitet haben.

Dadurch gewinnen sie mancherlei. Sie bedürfen dann der Vorbereitungsbäder im Badeorte nicht, oder doch nicht so vieler, und ihre Kur kann rascher vorwärts rücken und in kürzerer Zeit abgemacht werden.
Ihre Haut ist schon vertraut mit den Eindrücken des kalten Wassers, und es fällt so manche kleinere und größere Sorge und Verlegenheit weg, in welche die Neuheit der Sache sie setzen könnte.

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14) Niemand sollte ohne den Rat eines gehörig unterrichteten Arztes sich kalter Bäder bedienen.

Dies betrifft auch diejenigen, welche sich sonst für gesund halten, und nur noch gesunder werden und vor künftigen möglichen Krankheiten dadurch geschützt zu sein den Wunsch und die Absicht haben.

Ich kann nicht mehr tun, als dass ich einem jeden Badegaste in Doberan meine uneigennützige Bereitwilligkeit versichere, ihm zu seinem Zwecke nach meinen Kräften behilflich zu sein, besonders ihn möglichst vor Schaden zu bewahren.

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Dieses Kapitel ist Teil des Buches Allgemeine Baderegeln