Die Banken, Hypotheken- und Kreditinstitute

Geld-, Maß- und Gewichtssystem sind in Algerien französisch, und es bestehen in der Kolonie fünf französische Banken mit Filialen an den Hauptorten, nämlich die Banque d' Algérie, die Compagnie algérienne, der Credit foncier et agricole d' Algérie, der Credit algérien und der Credit Lyonnais. Die Banque d' Algerie wurde 1851 als Emissionsbank mit einem Anfangskapital von drei Millionen Francs zunächst für 20 Jahre privilegiert und die Konzession 1868 um 10 Jahre, 1880 um 16 Jahre, 1897 und 1899 zunächst provisorisch verlängert, bis die Bank durch Gesetz vom 5. Juli 1900 reorganisiert wurde, nachdem sie sich durch Lokalbeeinflussung und übermäßige Landbeleihungen seit 1892 in einer Art Liquidation befunden hatte. Das neue, für 20 Jahre erteilte Privileg gesteht der seit 1880 mit einem voll eingezahlten Kapital von 20 Millionen Francs arbeitenden Bank das Recht der Notenausgabe bis zu einer Maximalhöhe von 150 Millionen Francs zu, welche aber jederzeit bar eingelöst werden müssen. Als Gegenleistung hat die Bank u. a. für die Dauer ihres Privilegs einen zinsfreien Vorschuss von drei Millionen Francs zu gewähren, der dem landwirtschaftlichen Kredit dienen soll. Man hatte zunächst den Gedanken gehabt, das Bankprivileg für Algerien der Banque de France zu übertragen, sah schließlich aber davon ab, da die von diesem Institut bei Diskontierungen unbedingt geforderten drei Unterschriften für die Kolonie eine zu harte Bedingung gebildet haben würden. Dagegen hat die Banque d' Algérie 1900 die Verpflichtung übernommen, jedem Reisenden in den Hafenplätzen kostenlos bis zu 1000 Francs ihrer Noten gegen diejenigen der Bank von Frankreich umzuwechseln. Der Notenumlauf der Bank betrug im Jahre 1904 120 Millionen Francs, an Dividende wurden 1902 und 1903 je 6 % verteilt.

Der Crédit foncier et agricole d' Algerie arbeitet mit einem Kapital von 30 Millionen Francs, wovon die Hälfte eingezahlt ist, wurde 1880 durch den Crédit foncier de France gebildet, der schon seit 1860 in Algerien tätig gewesen war und beschränkt sich heute fast nur auf Hypotheken- und gewöhnliche Bankgeschäfte, während er die riskantere Bevorschussung von Ernten und landwirtschaftlichen Vorräten fast völlig aufgegeben hat. Die von ihm für Privatleute berechneten Hypothekenzinsen betragen 4 bis 5% p. a. und zwar sind seine sich auf rund 120 Millionen Francs belaufenden Hypotheken etwa je zur Hälfte in städtischem und in ländlichem Besitz angelegt.


Diese Zahl gibt natürlich nur ein unvollkommenes Bild der Hypothekenverschuldung Algeriens, welche im ganzen über 400 Millionen Francs beträgt, da heute viele Privatleute in Frankreich und Algerien den Kolonisten Geld leihen oder sich als Kommanditäre an Ackerbau -Unternehmen beteiligen.

Die mit einem Kapital von 25 Millionen Francs arbeitende Compagnie algérienne ist die Nachfolgerin der 1866 mit einem Kapital von 100 Millionen Francs gegründeten Société generale algérienne, welche außer Bankgeschäften auch die Übernahme öffentlicher Arbeiten, Bergbau und Fabrikbetrieb, Land- und Forstwirtschaft und Kolonisation betreiben sollte und für letzteren Zweck 100.000 ha Domänenland gegen eine jährliche Rente von nur 1 Franc für den Hektar bekam. Durch unglückliche Spekulationen sah sich aber die Bank, welche ihr vielseitiges Programm nur unvollständig erfüllt hatte, 1877 zur Liquidation gezwungen, und ihre Nachfolgerin betreibt nur das gewöhnliche Bankgeschäft und die bestmögliche Ausnutzung ihrer Domäne.

Der mit einem Kapital von acht Millionen Francs arbeitende Credit algérien macht weder Diskontgeschäfte, noch empfängt er Depositen, sondern er beschäftigt sich überwiegend mit Anleihen von Städten, Departements und Eisenbahnen.

Der bekannte Crédit Lyonnais hat seit 1878 Filialen in Algier und Oran und betreibt alle Arten von Bankgeschäften.

Der gesetzliche Zinsfuß, 1835 mit 10 % limitiert, ist erst 1881 auf 6, 1898 auf 5 % herabgesetzt. Bis 1898 gab es volle Zinsfreiheit, das Maximum wurde dann aber mit 8 % festgesetzt. Der gewöhnliche Diskontsatz pflegt 7 bis 8 % zu betragen.

Die Landwirtschaft ist eines billigeren Kredits vielfach bedürftig, da besonders die Eingeborenen meist außerhalb des direkten Verkehrs mit den Banken bleiben und bei Geldbedarf im allgemeinen auf den Wucherer angewiesen sind, der sie oft in ruinöser Weise aussaugt. Der Jude nimmt 50 — 150 % p. a., aber auch der reiche Moslim scheut sich nicht, Getreide, welches nach der Ernte rückzahlbar ist, mit einem Preisaufschlag von 50 % für die Kreditfrist von 4 — 8 Monaten zu verkaufen. Als recht wertvoll hat sich deshalb die von der Regierung geförderte und durch Gesetz von 1893 organisierte Einrichtung nur für Eingeborene bestimmter kommunaler Hilfskassen auf Gegenseitigkeit erwiesen, welche für Vorschüsse in bar 5 % p. a., für solche in Naturalien 10 % berechnen, und deren man Ende 1902 in 172 verschiedenen Kommunen zählte.

Nachdem die Banque d' Algérie den landwirtschaftlichen Kredit nicht mehr pflegt, wurden 1901 regionale landwirtschaftliche Kreditanstalten auf Gegenseitigkeit gegründet, denen man unter gewissen Voraussetzungen auch die von der Banque d' Algérie überwiesenen 3 Millionen Francs zur Verfügung stellt, und die dem europäischen Landwirt dienen sollen.

Neben den vorstehend aufgeführten Kreditinstituten gibt es auch noch für Europäer bestimmte Hilfskassen und staatliche und private Sparinstitute.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Algerien