Akte der heiligen Allianz

Im Namen der allerheiligsten und unteilbaren Dreieinigkeit!

Da I. I. M. M., der Kaiser von Österreich, der König von Preußen und der Kaiser von Russland, in Folge der großen Ereignisse, welche in Europa den Lauf der letzten drei Jahre bezeichnet haben, und hauptsächlich der Wohltaten, die es der göttlichen Vorsehung gefallen hat über die Staaten zu verbreiten, deren Regierungen ihr Vertrauen und ihre Hoffnung in sie allein gesetzt haben, zur innigen Überzeugung gelangt sind, dass es notwendig sei, dem von den Mächten in ihren gegenseitigen Verhältnissen anzunehmenden Gang auf die erhabenen Wahrheiten, die uns die ewige Religion des Heilands lehrt, zu begründen, so erklären sie feierlich, dass die gegenwärtige Akte keinen andern Zweck hat, als, im Angesicht der Welt ihren unerschütterlichen Entschluss kund zu thun, zur Richtschnur ihres Verfahrens sowohl in Verwaltung ihrer respektiven Staaten, als in ihren politischen Beziehungen mit jeder andern Regierung, nur die Lehren dieser heiligen Religion anzunehmen, Lehren der Gerechtigkeit, der Liebe und des Friedens, welche weit entfernt, bloß auf das Privatleben anwendbar zu sein, vielmehr direkten Einfluss auf die Entschlüsse der Fürsten haben, und alle ihre Schritte leiten müssen, da sie das einzige Mittel sind, die menschlichen Institutionen zu befestigen und den Unvollkommenheiten derselben abzuhelfen.


Dem zufolge sind I. I. M. M. wegen folgender Artikel übereingekommen:

Art. I. Den Worten der heiligen Schrift gemäss, welche allen Menschen gebieten, sich als Brüder zu betrachten, werden die kontrahierenden Monarchen durch die Bande einer wahrhaften unauflösbaren Verbrüderung vereint bleiben, und, sich als Landsleute betrachtend, sich bei jeder Gelegenheit und an jedem Orte Beistand, Hilfe und Unterstützung leisten; sich gegen Ihre Untertanen und Ihre Heere als Familienväter betrachtend, werden Sie solche in demselben Geiste der Verbrüderung leiten, von dem Sie belebt sind, um die Religion, den Frieden und die Gerechtigkeit zu schützen.

Art. II. Dem zufolge wird das einzige in Kraft stehende Prinzip, sowohl unter besagten Regierungen als unter Ihren Untertanen, sein, sich gegenseitig Dienste zu leisten, sich durch ein unveränderliches Wohlwollen die gegenseitige Zuneigung zu zeigen, von denen sie belebt sein müssen, sich alle nur als Mitglieder einer und derselben christlichen Nation zu betrachten; da die drei alliierten Fürsten sich selbst nur als von der Vorsehung delegiert ansehen, und drei Zweige einer und derselben Familie, nämlich Österreich, Preußen und Russland, zu regieren; auf diese Weise bekennend, dass die christliche Religion, zu welcher Sie und Ihre Völker gehören, eigentlich keinen andern Souverain hat, als Den, dem allein die Macht eigentümlich gebührt; weil in ihm allein sich alle Schätze der Liebe, der Wissenschaft und der unendlichen Weisheit befinden, d. h. Gott, unsern göttlichen Heiland, Jesum Christum, das Wort des Allerhöchsten, das Wort des Lebens.

I. I. M. M. empfehlen demnach mit der zärtlichsten Sorgfalt allen Ihren Völkern als einziges Mittel, jenes Friedens zu genießen, der aus einem guten Gewissen entsteht, und der allein dauerhaft ist, sich mit jedem Tage mehr in den Grundsätzen und in der Ausübung der Pflichten zu kräftigen, die der göttliche Heiland die Menschen gelehrt hat.

Art. III. Alle Mächte, welche feierlich die heiligen Grundsätze werden bekennen wollen, welche gegenwärtige Akte diktiert hat und anerkennen werden, wie wichtig es für das Glück der zu lange bewegten Nationen ist, dass diese Wahrheiten von nun an auf die menschlichen Schicksale all den Einfluss ausüben, der ihnen gebührt, sollen mit eben so vielem Eifer als Zuneigung in diesen heiligen Bund aufgenommen werden. Unterz. Franz; Friedrich Wilhelm; Alexander.