Album der Deutschen Reichs- und Staatswappen, Flaggen und Konkarden, nebst beschreibenden Text

Bemerkung über die Landesfarben.
Autor: Hildebrandt, Adolf Matthias, Erscheinungsjahr: 1900
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Deutschland, Wappen, Landesfarben, Flaggen
Die hier vorgeführten Landesfarben der einzelnen deutschen Staaten sind nach den besten vorhandenen Quellen angegeben. In welcher Reihenfolge die Farben auf den betreffenden Landesflaggen erscheinen sollen, steht nicht überall mit Sicherheit fest für das deutsche Reich ist die bekannte Reihenfolge amtlich verordnet.

Für Preußen ist die von Schwarz (oben) und Weiß (unten) quergeteilte Landesfahne offiziell und von altersher allgemein eingeführt; eine Ausnahme hiervon machen jedoch die Fähnchen der preußischen Kavallerie, welche gerade umgekehrt, oben Weiß, unten Schwarz, geteilt sind — ein Umstand, der schon zu vielen Missverständnissen Veranlassung gegeben hat. Daneben führt Preußen auch noch eine sog. Handelsflagge, bei welcher das Flaggentuch dreifach quergeteilt ist: oben Schwarz, in der Mitte Weiß, unten wieder Schwarz, der weiße Streifen mit einem Adler belegt. Außerdem gibt es dann noch einzelne besondere behördliche Sonderflaggen. Ungeachtet mehrerer amtlicher Vorschriften herrscht hierin mancherlei Verwirrung; selbst die meisten Königlichen Behörden flaggen unvorschriftsmäßig und tragen dadurch noch zur Vergrößerung dieser Verwirrung bei. Die in neuester Zeit erschienenen amtlichen Verordnungen dürften geeignet sein, endlich auf diesem Gebiete Wandel zu schaffen.

In Bayern, wo die Landesfarben blau-weiß sind, zeigt die Königliche Flagge das Flaggentuch ganz und gar in diesen Farben gerautet, so wie der Mittelschild des im Album dargestellten Wappens; das Tuch ist in der Mitte mit der goldenen Königlichen Namenchiffre belegt. Die Landesflagge ist (nach Siebmachers Allgem. Wappenbuch, Abt. Flaggen, nach amtlichen Quellen bearbeitet, Nürnberg bei Bauer & Raspe) ebenso, aber ohne den Namenszug; es werden jedoch vielfach auch einfach blau-weiß (oder weiß-blau) quergeteilte Flaggen geführt. Die gerauteten verdienen ihres schöneren, malerischen Aussehens wegen jedenfalls den Vorzug.

Für das Königreich Sachsen gibt das vorgenannte Werk die Landesflagge von Grün (oben) und Weiß (unten) geteilt an, es wird jedoch vielfach auch die umgekehrte Reihenfolge geführt. Vermutlich liegt hier die Sache ebenso wie oben bei Preußen erwähnt. Ebensowenig ist man in den Sächsischen Herzogtümern über die Reihenfolge von Grün und Weiß allenthalben sicher, da es hier, wie vielfach auch sonst, an einer unzweideutigen amtlichen Feststellung fehlt.

Neben den Landesfarben gibt es in einigen Ländern noch sogenannte Hausfarben, deren Führung jedoch nicht dem Publikum, sondern nur den Mitgliedern des betr. Fürstenhauses zusteht. Auch die Farben der Kokarden stimmen nicht überall mit denen der Flaggen überein!

*) Die Wappen, welche die betr. Provinzialbehörden führen, weichen hiervon z. T. erheblich ab.

002 Königreich Preußen

002 Königreich Preußen

003 Königreich Bayern

003 Königreich Bayern

006 Großherzogtum Sachsen

006 Großherzogtum Sachsen

010 Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin

010 Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin

011 Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz

011 Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz