Abschitt 2

Nach dessen am 13. Mai 1783 erfolgten Ableben fielen bei der Theilung unter den Geschwistern Grambow und Ganzow an seinen einzigen Sohn, Hans Friedrich Thomsen. Dieser schloss wegen des Torfstichs auf 1600 Quadratruthen des Grambower Torfmoors 1799 einen Vergleich mit dem Domherrn Baron von Lutzow auf Gross-Brütz und erweiterte die zur Zeit des Lepelschen Besitzes in Grambow errichtete Kapelle, in welcher der Pastor zu Gross-Brütz monatlich einmal zu predigen hatte, durch einen Anbau.

Johannis 1803 vertauschte H. F. Thomsen sein Gut Grambow gegen das im ritterschaftlichen Amt Neubuckow gelegene Gut Clausdorff mit der Pertinenz Garvenstorff, dessen Besitzer Heinrich Andreas Flügge war. Zur Ausgleichung des Werthes zahlte Letzterer 77,500 Thlr. N 2/3 hinzu, wobei der Werth der gegen Grambow vertauschten Besitzung, ohne Feld- und Vieh-Inventar, zu 110,000 Thlr. N 2/3 angenommen war. Im Lauf der dreissig bis vierzig Jahre des Thomsenschen Besitzes hatte sich der Werth der Landgüter auf das Drei- bis Vierfache gesteigert.


Der Gutsbesitzer Flügge legte in Grambow eine Glashütte (Glasfabrik) an und schloss wegen derselben einen Contract mit seinem Bruder, dem Kaufmann und Oberalten Hermann Flügge in Hamburg. Die leichte Beschaffung des Feuerungsmaterials bot zu dieser Anlage wie zu der einer Ziegelei die nächste Veranlassung.

Im Jahr 1815 ward Grambow, nachdem über das Vermögen des verstorbenen Gutsbesitzers Flügge Concurs eröffnet worden, den Flügge'schen Gläubigern abgetreten. Diese schritten zum gerichtlichen Verkauf. Im Subhastations-Termin vor der Schweriner Justiz-Canzlei am 21. April 1817 kaufte der Grossherzoglich Mecklenburg-Schwerinsche Geheime Finanzrath Israel Jacobson, damals auf Tressow bei Waren, Klenz mit Klein-Markow und Gehmkendorf, das Gut nebst Zubehörungen für 110,500 Thlr. N 2/3. Die landesherrliche Constitution vom 22. Februar 1813 zur Bestimmung einer angemessenen Verfassung der jüdischen Glaubensgenossen in Mecklenburg hatte nämlich in Art. XIV. den Israeliten die Erwerbung städtischen und ländlichen Grundeigenthums gestattet; dieselbe wurde jedoch durch Rescript an den Engern Ausschuss vom 11. September 1817 bis dahin, dass vom Bundestage allgemeine Bestimmungen wegen der bürgerlichen Rechte der Juden erfolgen würden, einstweilen in ihrer Wirkung und Anwendung suspendirt.

Israel Jacobson, aus einer reichen und angesehenen jüdischen Familie in Halberstadt stammend 2)
, bis 1806 Hof- und Kammer-Agent des Herzogs Carl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig, – dessen besondere Gunst ihm nicht bloss sein Scharfblick und seine Gewandtheit in Geschäften, sondern auch die rastlose Thätigkeit seines Geistes in grossartigen Plänen und Entwürfen verschafft hatte, – dann Präsident des königlich westphälischen israelitischen Consistoriums in Cassel, seit 1813 theils auf seinem Schlosse Wöldingen im Hildesheimischen, theils auf seinen Gütern in Mecklenburg, theils in Berlin lebend, war ein Mann von hoher geistiger Begabung und die Seele aller Bestrebungen für eine Reform des Judenthums, sowohl in Rücksicht auf die Form der Gottesverehrung als auf die bürgerliche Stellung der Juden, welche in den ersten Decennien des gegenwärtigen Jahrhunderts unter Begünstigung der politischen Verhältnisse in Deutschland angebahnt und durchgeführt worden sind.

In Gemässheit des von dem Geheimen Finanzrath Jacobson errichteten Testaments nahm dessen ältester Sohn, der Banquier Meyer Jacobson in Berlin, die Güter Tressow und Grambow zu dem in der väterlichen Vermögens-Bilance festgestellten und bei der Erbregulirung mit den Geschwistern zu Grunde gelegten Werthe, und zwar Grambow mit der Pertinenz Charlottenthal (seit 1818 so benannt) zu 120,000 Thlr. Cour., an. Dieser, auf Schulzendorf bei Berlin wohnend, trat im September 1846 seinem einzigen Sohne, Gottlieb Jacobson, welcher schon seit Jahren zu Grambow wohnte und seit 1845 das Gut in Pacht hatte, mit lehnsherrlicher Zustimmung, wobei jedoch das Recht der Ausübung der Landstandschaft ausbeschieden wurde, das Gut ab. Dieser nahm später seinen Wohnsitz in London und verkaufte Johannis 1856 das bis dahin verpachtete Gut für 427,000 Thlr. an Herrn Carl August Diestel, bisher Pächter zu Gustävel, den jetzigen Besitzer.

Der alte Hof Grambow war der Theil des jetzigen Hofes, welcher sich in der Richtung.der jetzigen Auffahrt nach Westen erstreckt. Ihm gegenüber, neben der jetzigen Auffahrt, lag ein Thorhaus, durch welches man auf den Hof fuhr. Das Wohnhaus lag seitwärts der Wirthschaftsgebäude da, wo jetzt vor dem neuen Herrenhause ein üppiger Bowling-green sich hinstreckt. Der Geheime Finanzrath Jacobson erweiterte den Hof, indem er im rechten Winkel mit dem bisherigen Hofe nach Norden zu vier neue Wirthschaftsgebäude, darunter ein grosses und sehr schön eingerichtetes Viehhaus, erbauen liess. Diesem neuen Theile des Hofes gegenüber wurde zum Anfang der vierziger Jahre das neue schlossartige Gebäude, dessen Gartenfaçade unsre Abbildung darstellt, durch den Landbaumeister Hermes in Schwerin aufgeführt.




2) Er wurde in Halberstadt am 17. October 1768 geboren imd starb in Berlin am 14. September 1828.