Ulrichshusen (Lehngut im ritterschaftlichen Amt Stavenhagen)

Um den südwestlichen Ausläufer des Malchiner Sees herum erstreckten sich schon vor der Mitte des vierzehnten Jahrhunderts in einem weiten Bogen, der von Schorssow über Grubenhagen nach Rambow und Moltzow reicht, die Wohnsitze und Burgen der Maltzan. Bis zur Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts im Besitze der alten Rothenmoor'schen Linie, kamen diese Güter dann, als jene ausstarb, an die Linie von Grubenhagen.

An Rambow grenzten damals die wüsten Feldmarken Papenhagen, früher Domherrnhagen genannt, und Marquardeshagen. Das Dom-Collegiatstift zu Güstrow erwarb im Jahre 1240 von dem Fürsten Nikolaus von Werle, teils durch Kauf, teils durch Schenkung, 44 Hufen in dem bezeichneten südlichen Uferlande des Malchiner Sees. Auf dieser Fläche wurden die Dörfer Domherrnhagen und Marquardeshagen angelegt. Domherrnhagen, im Laufe der Zelt auch Papenhagen genannt (schon im vierzehnten Jahrhunderte kommt dieser Name vor), war in alten Zeiten ein umfängliches Dorf mit einer Mutterkirche und Pfarre. Noch heute stehen die Giebel und mehrere Teile der Seitenwände der alten Kirche, von Feldsteinen in Kalk gemauert, eine malerische, von frischem Grün überwucherte Ruine, auf dem zu Rambow gehörigen Pfarracker. Bis in das vorige Jahrhundert stand auch die Kirchhofmauer. Die halb-kreisförmige Altartribüne deutet darauf, dass „die wüste Kirche" aus dieser frühern Zeit stammt. Im Jahre 1271 traf der Bischof Hermann von Cammin die Bestimmung, dass Rambow, bis dahin nach Schwinkendorf eingepfarrt, nach „Dumherrnhagen" zur Kirche gehen solle. Die Kirchenruine gewährt die schönste Aussicht auf Ulrichshusen.
      Es fehlt an näheren Angaben über die Umstände, durch welche diese blühenden, überdies unter dem Schutze des Krummstabs stehenden Hagendörfer dem Zustande der Verwüstung anheimgefallen sind. Im Jahre 1458 am 8. Mai erwarb der Landmarschall Ulrich Maltzan zu Grubenhagen die beiden wüsten Feldmarken Papenhagen und Marquardeshagen durch Kauf von dem Güstrower Domcapitel. Er wies demselben dafür zehn Mark jährlicher Hebung aus seinen Gütern Mamerow und Rothspalk an, da sie aus den verkauften Feldmarken „zu langen Zeiten" nur neun Mark jährlich bezogen hatten.
      Im Jahre 1512 werden noch die zwei wüsten Feldmarken Papenhagen und Merckeshagen unter den Gütern genannt, welche der Landmarschall Wedege Maltzan zu Grubenhagen seiner Ehefrau Elisabeth von Awensleben zum Leibgedinge verschrieb. Da nun um dieselbe Zeit, zu Anfange des sechzehnten Jahrhunderts, unter den Maltzan'schen Besitzungen Papenhagen und Ulrichshusen neben einander genannt werden (Lisch, Urkunden-Sammlung zur Geschichte des Geschlechts von Maltzan Bd. III. S. 262.), so, wird anzunehmen sein, dass bald nach der Erwerbung auf einem Theile der Papenhäger Feldmark der Ort Ulrichshusen gegründet, und dass ihm dieser Name, wenn nicht durch den Erwerber (denn dieser starb schon 1459, ein Jahr nach dem Kauf), doch nach demselben von seinem Sohne Ludolph oder seinem Enkel Wedege, dem eben erwähnten Landmarschall, beigelegt worden ist.


Des Letztgenannten Enkel war wiederum Ulrich Maltzan, der Stifter der Ulrichshusen'schen Linie und der Erbauer des bis jetzt erhaltenen Schlosses Ulrichshusen. Er kommt bis 1561 auf Grubenhagen, Rambow und Dahmen, seit 1562 aber als „auf Ulrichshusen gesessen" vor.

In das Jahr 1562 fällt auch die Erbauung von Ulrichshusen. Da dies das einzige, vollständig erhaltene mecklenburgische Landschloss aus dem sechzehnten Jahrhunderte ist, wollen wir dem Bauwerke und seinen Verzierungen und Inschriften eine eingehendere Beschreibung widmen.

Das Gebäude steht auf einem erhöheten Burgraume; diesen schliesst ein jetzt etwas verfallener Wallgraben ein, über den man ehemals wohl auf einer Zugbrücke an die sogenannte Vorburg oder das äussere Thor gelangte, welches jetzt, wie die Zugbrücke, fehlt. Ueber einen schmalen gemauerten Weg, den zu beiden Seiten gezinnte Mauern einschliessen, gelangt man dann an das Thorhaus oder das Binnenthor, welches eine gewölbte, durch starke Thorflügel befestigte Auffahrt hat und sich an das Hauptgebäude anschliesst.

Die Aussenseite des Thorhauses ist im Styl der norddeutschen Renaissance mit Bildwerken und Memorialtafeln in gebranntem Thon geschmückt; über dem Eingange ist eine Tafel von roth gebranntem Thon eingemauert, welche durch eine verzierte Leiste in zwei Theile getheilt wird. Dem Eintretenden links befindet sich auf derselben oben das Brustbild des Erbauers Ulrich Maltzan in Medaillonform (wovon ein Gypsabguss sich in den Sammlungen des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde zu Schwerin befindet), darunter das Maltzan'sche Wappen, und unter diesem die Inschrift:

Ulrichshausen ist mein Nahm
wer Herberg in mir will han
der nem vor gut Stubn und Gemak
und was Küch und Keller vermag
und nem den willen vor die That
so wird dem Gaste guter Rat.

Rechts von der Leiste steht auf derselben Tafel oben dasselbe männliche Brustbild in Medaillonform, darunter das von Kardorif'sche Wappen, und unter diesem eine Inschrift, aus welcher jedoch ein Stück schon 1750 ausgesprungen war. Nach einer vor etwa 15 Jahren genommenen Aufzeichnung war davon lesbar:

Ulrichshausen – –
Ulrich Moltzan D
Margreta Kerdorff D
Half fleissig dazu w . . . . dri . .
Und ist vollend mit h . . . . es hi . . .
Dem gebort vor allen Dingen.

Neben dieser Tafel sind links zwei männliche, rechts zwei weibliche Brustbilder aus gebranntem Thon, einander gegenüber und zugekehrt.

Das Hauptgebäude ist drei Stockwerke hoch. Ueber dem Erdgeschosse von behauenen Quadern erheben sich zwei Stockwerke in Ziegelbau, welche in Charakter und Ausführung den fürstlichen Schlössern zu Schwerin, Wismar und Gadebusch ähnlich sind. Die nach Osten und Westen gehenden Giebelseiten sind oberhalb der drei Stockwerke mit gezinnten Bändern und anderen Ziegelornamenten versehen. Auf dem östlichen Giebel steht mit eisernen Buchstaben;

Berndt Ludolph Moltzahn Anna von Staffhorst.

darunter, ein Stockwerk niedriger, das Distichon:

Ignibus haec periit structura, ast condidit illam.

Berndt Ludolph Moltzahn, stet sine clade diu.


Der hier erwähnte, wohl nur partielle Brand fiel in die Zeiten des dreissigjährigen Krieges (1624). Das Jahr der baulichen Wiederherstellung bezeichnet an der Südseite des Hauptgebäudes mit eisernen Ziffern die Zahl 1626. Dieses Feuer mag auch den viereckigen Thurm zerstört haben, der noch im siebzehnten Jahrhunderte in der Mitte des Burgraums frei stand. Dieser sogenannte Bergfrit diente als Wart- und Gefängnissthurm.

Ein anderer Thurm des alten Bauwerkes ist erhalten. Es ist dies ein sich an die Mitte der südlichen Langseite des Hauptgebäudes anlehnender, aus denselben Materialien erbaueter runder Thurm, der die Mauerhöhe des Gebäudes noch um ein Stockwerk überragt und dann durch eine offene Gallerte und ein sechseckiges, mit Metallplatten eingedecktes, in eine Spitze auslaufendes Dach gekrönt wird, in der Form, wie deren von dem alten Schweriner Schlosse noch in dem Neubau erhalten sind. Der Thurm dient als Treppenhaus. Auf der Wendeltreppe oder dem Windelstein gelangt man von den obersten Stockwerken, wo auch der sogenannte Redoutensaal sich befand, bis in die schönen geräumigen Keller hinab. An diesem Thurme befinden sich drei Tafeln über einander, in jedem Stockwerk eine. Jede dieser Tafeln hat oben zwei Wappen: neben dem Maltzan'schen Wappen steht (dem Beschauer rechts) auf der obersten Tafel das Kardorff'sche Wappen, auf der mittleren das Wappen der Familie von dem Berge, welche mit dem Landrath Fritz von dem Berge, dem Schwiegervater des Dietrich von Maltzan, am 10. December 1623 im Mannsstamme ausstarb, und auf der untersten das Staifhorst'sche Wappen. Unter diesen Allianz-Wappenbildern trägt jede Tafel eine Inschrift. Der Inhalt der obersten Tafel ist nicht mehr zu entziffern gewesen: doch enthielt sie die Jahreszahl, den Namen des Erbauers und seiner Frau, und eine Anwünschung des göttlichen Segens. Unter der zweiten Tafel stehen die Verse
Diesem Dietrich Moltzahn succedirt
Und selbigen Sitz häreditirt:
Aus adeligem Stamm berühmet weit
Hat des von dem Berg sich drauf bereit.
Die beiden denselben zur adlichen Preiss.
Verbessert haben mit grossem Fleiss

Die Verse der dritten Tafel sind in der Mitte durch eine Linie getheilt und lauten also:

Nach Dietrich Moltzahn sel'gen Dot. Hat es geschickt der liebe Gott

Dass Behrend Ludolph Moltzahn durchs Loos. Als Miterb dieses Guts genoss

Ehlich mit Anna von Staffhorst genannt. Aus altem adlichem Stamm gar wohl bekannt
Dasselb nicht lange bewohnet in Freud. Denn da sie gewesen alle beid


Im anderen Land das Haus verbrannt. Da man gezählet hat zur Hand
Tausend sechshundert zwanzig vier. Nach Christi Geburt vermeld ich dir
Von ihm wieder erbauet von neu. Im sechsundzwanzigsten dieses Gebäu

Gott dasselb fortan segne mehr Zu seines göttlichen Namens Ehr.

und darunter die Memorialzahl:

Esto tVta DoMVs, CVra serVante IehoVa,

deren Zahlbuchstaben die Jahreszahl 1626 ausmachen.


Die Länge des Gebäudes beträgt 97 Fuss; die von dem vorstehenden Thurme bezeichnete Mitte nimmt die 23 Fuss breite Diele und Küche ein; an diese Räume, welche nach hinten über die Fronte hinaus gebaut sind und in einem schmäleren Stallgebäude endigen, stossen auf jeder Seite zwei Stuben, eine nach, Süden und eine nach Norden gehend, von 21 Fuss, dann weiter je zwei kleinere von 16 Fuss Breite. Dem östlichsten Theil der Südfronte ist noch ein bis an das Thorhaus gehender Gebäudetheil, 17 Fuss tief und 12 Fuss breit, vorgebaut, so dass der Ostgiebel eine etwa doppelt so grosse Ausdehnung hat als der westliche. Nördlich und östlich wird die Burg und ihre Umgebung von dem Ulrichshusen'schen See begrenzt, der auch Kukuk-See (Guckguck-See) genannt wird.

Die Ulrichshusen'sche Branche der Grubenhagen'schen Hauptlinie des Hauses Maltzan bestand bis 1722. In der ersten Hälfte des siebzehnten Jahrhunderts treten auch hier bei der Haupt- wie bei der Neben-Linie grosse Besitzschwankungen ein. Die Söhne des Dietrich Maltzan (gest. 1599), des in der obigen decorativen Hauschronik genannten zweiten Besitzers des neuen Hauses Ulrichshusen, nämlich Vieke auf Grubenhagen und Ulrichshusen, Dietrich auf Teschow und Karnitz, der Landmarschall Joachim auf Grubenhagen und Ulrichshusen, der uns ebenfalls schon bekannte Berend Ludolph, Marquard auf Klaber und Johann Albrecht, erwarben um 1620, theils unmittelbar von den Maltzan der Hauptlinie, theils mittelbar aus Creditoren-Händen, das ganze Gut Grubenhagen mit den Nebengütern, womit zugleich, wie es scheint, Ulrichshusen in den alleinigen Besitz des Bernd Ludolph überging. Dieser erwarb dazu 1623 und 1634 das Dorf Moltzow nebst der ganzen Feldmark. Aber bald zerfiel der so vermehrte und anscheinend consolidirte Ulrichshusen'sche Besitz vor den auflösenden Einwirkungen des dreissigjährigen Krieges.

Während desselben wurden die Maltzan'schen Besitzungen am Malchiner See fast gänzlich verwüstet, und bei dem daraus entstehenden Unvermögen der Besitzer musste auch Ulrichshusen den Creditoren des zweiten Erbauers Berend Ludolph (gest. 1639) und seiner Brüder Vicke und Marquard überlassen werden. Diese machten indessen gar keinen Anfang, die Guter wieder anzubauen, sondern liessen es sich gefallen, dass die Maltza im Jahre 1649 das Gut Ulrichshusen mit den Vorwerken Marxhagen und Moltzow für 19.000 Thlr. Species, und den dazu gehörenden Antheil des Dorfes Dahmen, aus vier Bauerhöfen bestehend, für 2.000 Thlr. Species an den königlich Schwedischen Obersten Carl Diedrichson Ruth (Rutt, Kutten), Ober-Commandanten über die Garnisonen in der Neumark, auf dreissig Jahre verpfändeten. Nach dem hierbei als normirend angenommenen Inventarium sollte die Aussaat betragen:

Bei dem Gute Ulrichshusen:


2 Last Roggen,
1 Last 4 Drömmt Gerste,
2 Drömmt 9 Scheffel Erbsen,
5 Drömmt 3 Scheffel Hafer.

Marxhagen:

3 Last 4 Drömmt Roggen,
6 Drömmt Eoggen auf dem grossen Hau,
4 Drömmt auf dem Kalkberge,
3 Last 2 Drömmt Gerste,
5 Drömmt 6 Scheffel Erbsen,
1 Drömmt 10 Scheffel Hafer.


Man zählte 139 Stück Kühe, 83 Schweine, ausserdem die Schafe auf den Meiereien Marxhagen und Moltzow. In guten Jahren, deren man immer das vierte rechnete, konnten 2.300 Schweine zur Mast getrieben werden. Indessen entsprach der wirkliche Zustand der Bewirthschaftung zur Zeit der Verpfändung diesem Normativ keineswegs. Die Güter befanden sich ganz ohne Cultur, ohne Saat, Vieh und Dienste; die meisten Bauerhäuser lagen darnieder, die Unterthanen waren entweder in der Kriegszeit verstorben, oder hatten sich verlaufen. Der Burggraben war damals schon verwachsen. Auf dem Hofe Ulrichshusen standen ein Brau- und Backhaus von 11 Gebind, ein Reit- und Kutschstall mit einem Kornspeicher, 23 Gebind lang, ferner der schon erwähnte kleine viereckige Thurm mit einer Wendeltreppe, alles in Holz mit Steinen und Kalk gemauert und mit Steinen gedeckt. Wo nicht Gebäude den Hof schlossen, war er mit einer Mauer wohl befestigt. Auf dem Vorhofe oder dem eigentlichen Wirthschaftshofe stand eine Scheune, ein Viehstall, ein Brauhaus und das Thorhaus mit dem Thorwege.

Der Oberst Ruth legte Hand an die Wiedereinführung einer lohnenden Bewirthschaftung. Schon im Jahre 1651 berechnete er die auf Ulrichshusen verwendeten Meliorationskosten zu 16.449 Thlr. 1 Sch., bat indessen vergebens um Confirmation dieser Summe als Vermehrung des Pfandschillings. Der Oberst starb in dieser Zeit, und seine an den Rittmeister Joachim Ehrenreich von Arnim (Arnheim) verheirathete Tochter Christina Johanna war, namentlich bei der Erneuerung des vorigen Nothstandes durch Pest und Kriegstroubeln, nicht im Stande, das kaum begonnene Werk durchzuführen. Die ohne Cultur wüste liegenden Aecker waren fast ganz mit Buchhölzung bewachsen. Die von Arnim'schen Kinder verarmten mehr und mehr in dem Besitze; ihre Gläubiger zerstückelten die Pertinenzen und lösten sie ab: das Pfand wurde ganz werthlos. Da bewog der Herzog Gustav Adolph von Mecklenburg-Güstrow aus theilnehmender Fürsorge für die von Arnim'schen Minorennen den Johann Heinrich Freiherrn von Erlenkamp, kurmainzischen Etatsrath und Kammerherrn, zur Zeit Residenten beim niedersächsischen Kreise, auf Niendorf in Lauenburg gesessen, das Pfandrecht an sich zu kaufen, in der Hoffnung, die verwüsteten Güter dadurch wieder in cultivirten Stand zu bringen. Freiherr von Erlenkamp erwarb am 3. September 1687 das Pfandrecht über das Gut Ulrichshusen, so wie es ehedem dem Obersten von Ruth übertragen und wie es dessen minorenne Enkel, Franz Wilhelm und Johann Georg von Arnim, bisher besessen, für 10,000 Thaler, also für weniger als die Hälfte der ursprünglichen Pfandsumme. Noch in demselben Frühjahr hatten die eben genannten Brüder, da sie Pferde und Bagage verloren hatten, ohne sie ersetzen zu können, mit fürstlichem Consens 200 grosse Eichen schlagen lassen und sie an den Kaufmann Karnatz in Güstrow für 300 Gulden verkauft.

Der neue Pfandbesitzer hatte schon am 8. März desselben Jahres vom Herzoge Gustav Adolph die Erlaubniss erhalten, auf seinen im Herzogthume Mecklenburg - Güstrow angekauften Gütern eine Glashütte anzulegen, und brachte dies nun in Ulrichshusen zur Ausführung, um die „schädliche" Holzung mit Nutzen wieder von den Aeckern zu räumen. Es war dies die erste; Glashütte, wenigstens in dem Güstrow'schen Landestheile. Der Herzog behielt sich für den Fall, dass er selbst eine Glashütte anlegen zu lassen belieben sollte, vor, dass ihm durch diese Verwilligung kein Schade oder Abtrag geschehen dürfe; auch übernahm es der Freiherr von Erlenkamp für diesen Fall, dem Herzoge einen guten Glasmeister nachzuweisen. Das zu dem Glaswerke nöthige Salz sollte von der herzoglichen Sülze gekauft und abgeholt, das verfertigte Glas aber nach der Elbe auf Hamburg und Holland verfahren werden: so versprach man sich von der neuen Industrie Nutzen und Vortheil für das Land und für den Elbzoll.

Die „alte" Glashütte wurde nachmals 1744 mit zwei Glasmachern wieder in Gang gesetzt, wozu Herzog Carl Leopold zu Anfang 1743 einen zwölfjährigen Consens ertheilt hatte.

Der Freiherr von Erlenkamp starb im Jahre 1696, ehe noch die neue Ackercultur hatte grosse Fortschritte machen können. Auch unter seinen Erben (die Kinder überliessen am 12. Juli 1698 das Gut der Wittwe zum Ersatz der Mitgift und des Eingebrachten) blieb die Ausbeutung der Glashütte und der Holzung der Hauptertrag des Gutes, welches im Jahre 1703 nur 32 Beichtkinder zählte, Ulrichshusen war noch weit über die Hälfte mit „schädlichen grossen Buchen" bewachsen; die Meierei Marxhagen lag ganz in Rusch und Busch. Den Zustand der Bewirthschaftung zur Zeit der Verpachtung des Gutes an Heinrich (von) Schuckmann auf Kargow (1723, erneuert 1742 und 1753) zeigt der nachfolgende Extract aus dem Guts-Inventarium von 1723:

Nach dem Inventario vom 18. Juni Anno 1723 ist dem Pächter an Aussaat geliefert

bei dem Gute Ulrichshusen:

7 Drömmt 1 1/4 Scheffel Roggen,
5 Scheffel Weizen,
2 Scheffel Erbsen,
5 Drömmt 2 3/4 Scheffel Hafer,
2 Drömmt 6 1/4 Scheffel Gerste.

Marxhagen:

3 Drömmt 1 Scheffel Roggen,
8 Scheffel Weizen,
3 Drömmt 11 Scheffel Hafer,
3 Drömmt 4 Scheffel Gerste.


Schon mit dem Jahre 1699 hatte der Lieutenant Friedrich Christoph Baron von Ma1tzan zu Tarnow, der Enkel des oben genannten Dietrich Maltzan auf Teschow und Karnitz, und der letzte Mann der Ulrichshusen'schen Linie, einen Reluitions-Process wegen Ulrichshusen gegen den kurpfälzischen Kammerherrn Ernst Ferdinand Freiherrn von Erlenkamp auf Schönrath (bei Mülheim am Rhein) und Schwadorf (bei Cöln) angestrengt, auch mehrfach Inhibitoria wegen Fällung der Holzung auf dem Gute erwirkt, welche mithin, wie es scheint, nicht von Allen als so „schädlich" angesehen wurde, wie von dem Pfandträger. Er gewann auch 1705 die Anerkennung des Rechts zur Reluition, so wie die Feststellung der Wiedereinlösungssumme, ohne jedoch die Reluition bewirken zu können.

Die Lehnsfolge verstammte 1722 bei dem Abgange der Ulrichshusen'schen Linie auf den Landrath und Landmarschall Levin Joachim Freiherrn von Maltzan auf Grubenhagen, und dieser schloss 1741 mit dem Freiherrn von Erlenkamp einen Prolongations-Contract über die weitere antichretische Verpfändung des Gutes Ulrichshusen c. p. an den eben genannten Pfandträger auf Lebzeiten desselben, auch seiner männlichen ehelichen Descendenten, falls ihm Gott solche bescheren sollte, nicht minder ad dies vitae seiner einzigen Fräulein Schwester Anna Ernestine, wobei für den Fall der Wiedereinlösung die Reluitionssumme auf 30.000 Thaler festgesetzt wurde.

Die bewachsenen und wieder zur Cultur zu bringenden Aecker wurden dabei besichtig, und es wurde über die zur freien Disposition des Pfandträgers überlassene, wie über die beim Gute zu conservirende Holzung Bestimmung getroffen. Ulrichshusen mit den Pertinenzen hatte damals neun steuerbare oder Bauerhufen, und es wurde bedungen, dass die Anzahl der Bauern und Kossaten nicht vermindert werden dürfe. Für diese Prolongation trat der Freiherr von Erlenkamp dem Pfandgeber den mitverpfändeten Antheil von Dahmen rein wieder ab. Die landesherrliche Bestätigung dieses Vertrages erfolgte erst 1751. Das Eigenthum des Lehns stand seit 1748 dem Johann Lothar Friedrich Freiherrn von Maltzan, königlich dänischem Kammerherrn und ausserordentlichem Gesandten in St. Petersburg, zu und ging bei dessen Ableben, am 31. December 1756, auf seinen Bruder, den Landrath Volrath Levin Freiherrn von Maltzan auf Grubenhagen über.

Der Freiherr Ernst Ferdinand von Erlenkamp starb im Juni 1754 auf seinem Wohnsitze Schönrath im ehelosen Stande, so dass der Pfandbesitz von Urichshusen auf seine oben genannte Schwester überging. Bei dem Tode des Fräuleins von Erlenkamp 1) im Jahre 1762 cedirte der Pächter von Schuckmann seine Eechte gegen Entschädigung an den eben genannten Landrath und Landmarschall von Maltzan, der auf Grund des.abgeschlossenen Vergleiches nunmehr wieder in den Besitz seines Lehens trat, nachdem dasselbe 113 Jahre lang der Famdie entfremdet gewesen war.

Ulrichshusen blieb nun im Besitze der Grubenhagen'schen Linie bis zu dem gänzlichen Abgange derselben. Auf den Landmarschall Volrath Levin (gest. am 29. December 1775) folgte sein Sohn Ludolph Adolph, der den Besitz von Moltzow durch.den Ankauf der sechs Hahn'schen Hufen für 10.5000 Thlr. Gold vervollständigte, und dieser hinterliess bei seinem im August 1783 erfolgenden Tode den Besitz Ulriehshusens undder übrigen Güter seinem Sohne Cord Jaspar Ferdinand, dem letzten Manne der.Grubenhagen'schen Linie (gest. 1. December 1815 im Duell).

Der Besitztheilung, welche hierauf 1822 unter den übrigen Zweigen des freiherrlich-gräflichen Geschlechtes von Maltzan eintrat, ist bei Rothenmoor im vorigen Hefte gedacht worden, Ulrichshusen mit der Pertinenz Marxhagen und Antheil in Lupendorf fiel an den Obererbkämmerer Joachim Casimir Alexander Grafen von Maltzan auf Militsch in Schlesien.

Aus dem Debitwesen der mecklenburgischen Besitzungen des Grafen von Maltzan kam das Gut 1830 durch Kauf an den Inspector Johann Christian Cravaack zu Boek für den Preis von 38.250 Thlr. Dieser verkaufte 1838 den Ulrichshusen'schen (früher Rothenmoorschen) Antheil auf Lupendorf für 14.000 Thlr. an den Erblandmarschall Grafen von Hahn auf Basedow, welcher im Jahre 1841 auch das Gut Ulrichshusen selbst für 62.000 Thlr. käuflich an sich brachte und dasselbe bei seinem Ableben 1859 als einen Theil des von ihm gestifteten Basedow-Pleetzer Familien - Fideicommisses seinem ältesten Sohne, dem Erblandmarschall Grafen Cuno von Hahn, hinterliess.




1) Die Freiherren von Erlenkamp in Mecklenburg, Lauenburg und der jetzigen preussischen Rheinprovinz waren die Söhne und Enkel des „wohlmögenden Bürgers und Kaufhändlers" Johann (Hans) Erlenkamp in Hamburg, welcher im Jahre 1670 dem Herzoge Gustav Adolph von Mecklenburg-Grüstrow das Geld zur Wiedereinlösung des Amts Plau vorschoss, welches darauf ihm für 30.000 Thaler auf die zwölf Jahre von 1670 bis 1682 verpfändet wurde. Als Besitzer der Güter Nien- dorf an der Stecknitz im Lauenburgischen (seit 1670) und Vielist in Mecklenburg (seit 1674) wurde er in dem letzteren Jahre am 21. März vom Kaiser Leopold I. in den Freiherrenstand erhoben und.starb, nachdem er 1679 für die aus seinen beiden Ehen (1, mit Barbara von Voss, gest. vor 1679; 2, mit Susanna Amsing, lebte noch 1698) hinterbleibenden Nachkommen männlicher und weiblicher Linie Majorate in Landgütern gestiftet hatte, im Jahre 1682. Seinen beiden Söhnen, dem oben genannten Johann (Hans) Heinrich, auf Niendorf, und Ernst, auf Viehst, wurde am 8. Juli 1684 der Pfandcontract über das Amt Flau auf unbestimmte Zeit verlängert, und am 28. März 1685 ein neues freiherrliches Diplom ertheilt. Der Niendorf-Ulrichshusen'sche Zweig der Familie stellt sich in dem oben genannten Freiherrn Ernst Ferdinand (der bis 1710 als Amtshanptmann zu Plau noch im Pfandbesitze dieses Amtes war, welches dann abgelöst wurde) und in seiner Tochter Anna Ernestine vollständig dar. Er starb mit dem Tode der letzteren 1762 aus. Der Vielister Zweig dauert mittelst der weiblichen Linie in den Baronen von Langermann-Erlenkamp fort, den Nachkommen des Rittmeisters Carl Christoph von Langermann auf Spitskuhn (seit 1682) aus seiner Ehe mit der einzigen Tochter des Freiherrn Ernst von Erlenkamp auf Vielist.

Schloss Ulrichshusen um 1830

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Schloss Ulrichshusen um 1880

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