Abschnitt 2

Cuno Hans auf Matgendorf starb 1729. Ihm folgte in Folge freiwilliger Vereinbarung auf Schwetzin mit Pohnstorf sein älterer Sohn, der Hauptmann Christoph Heinrich von der Kettenburg, der bei seinem Tode 1744 seinem siebenjährigen Sohne Schwetzin allein hinterliess (nachdem er 1744 Pohnstorf an den von Blücher auf Suckow verkauft hatte);. – auf Matgendorf c. p. aber sein jüngerer Sohn, der Obristwachtmeister Franz Heinrich von der Kettenburg, welcher 1745, wie in der Anmerkung 1 erwähnt, Vietschow mit der Pertinenz Belitz käuflich an sich brachte. Um diese Zeit – 1744 – starben die in Hannover zurückgebliebenen Stammverwandten des Franz Heinrich von der Kettenburg im Mannsstamme aus, und die hannoverschen Güter fielen als Gesammtbesitz an die verschiedenen in Mecklenburg etc. vorhandenen Lehnsvettern. Während die Vietschower Linie mit den fünf Söhnen seines älteren Sohnes, des Hauptmanns Magnus Friedrich von der Kettenburg ausstarb, setzte sein jüngerer Sohn, der Kammerjunker und Vicelandmarschall, Cuno Hans Josua von der Kettenburg (geboren am 25. April 1735, gestorben am 6. Juni 1808) die Matgendorfer Linie fort. Mit Matgendorf und Perow vereinigte er einige Zeit hindurch die Güter Gottin und Tellow. In seinen späteren Lebensjahren überliess er seinem älteren Sohne, Franz Heinrich, Matgendorf, dem jüngeren, Johann Friedrich, Perow. Da aber jener schon 1805 unbeerbt mit Tode abging, kam Johann Friedrich in den ungetheilten Besitz beider Güter. Mit diesen vereinigte er 1813 auch Schwetzin, als mit dem Enkel des oben erwähnten Hauptmanns Christoph Heinrich von der Kettenburg, dem Kammerherrn Cuno Ludwig (Verfasser der Tragödien „Diego“ 1811 und „Julianus Apostata“ 1812, gest. am 14. Januar 1813 in Schwerin), die dortige Linie erlosch, so wie 1825 den alleinigen Besitz der vorhin erwähnten hannoverschen Stammgüter, Kettenburg und Hünzingen, indem er den ein zigen noch übrigen Lehnsvetter, Carl Friedrich von der Kettenburg zu Radegast, auskaufte. Der einzige Sohn und Nachfolger Johann Friedrichs 3) ist der jetzige Besitzer der Matgendorfer Begüterung, der Kammerherr Cuno August Peter von der Kettenbürg, welcher den Besitz durch den Wiedererwerb des alten Stammgutes Gross-Wüstenfelde abrundete und consolidirte.

Gross-Wüstenfelde war bis 1798 bei der Descendenz des oben erwähnten Adam Victor von der Kettenburg, holsteinschen Oberschenken und Generallieutenants, geblieben. Seine beiden Söhne, Carl Friedrich Christoph und Peter August, bekleideten hohe Staatsämter im Dienste des letzten Markgrafen von Baireuth Carl Friedrich Christoph, markgräflicher Kammerpräsident (gestorben am 25. Januar 1809 als königlich preussischer Staatsminister), hatte 1780 seinem Bruder Peter August, markgräflichem Geheimen Regierungs-Rathe und Hofrichter, den alleinigen Besitz von Gross-Wüstenfelde Überlassen. Dieser war ohne directe Erben und suchte sich des entlegenen mecklenburgischen Besitzes zu entäussern, was ihm aber erst nach vieljährigen Weiterungen mit seinen Lehnsvettern in Mecklenburg, besonders dem Rittmeister Cuno Heinrich Erich von der Kettenburg auf Schwetzin, der sich zum Vorkauf erbot, und nach Abfindung derselben gelang. Hiernach verkaufte er 1798 Gross-Wüstenfelde mit Schlakendorf für 132,500 Thlr. 4) an seinen bisherigen Pächter Christoph Wilhelm Stüdemann, welcher schon 1800 die Güter für 146,000 Thlr. an den königlich preussischen Lieutenant Carl Friedrich von Müller (einen Bruder der Herren von Müller auf Detershagen und auf Kägsdorf) überliess. Von diesem kamen sie 1803 um den Preis von 158,000 Thlr. an den Hofrath Jakob Ernst Friedrich Berlin auf Teltow und dessen Schwager, den Heinrich Christoph Schröder, bisher Pächter in Pommern. Letzterer wurde mit den Gütern belehnt und hinterliess dieselben, nachdem er Schlackendorf durch 12,000 Quadratruthen von Gross-Wüstenfelde vergrössert und es unter dem Namen Schrödershof zu einem Hauptgute erhoben hatte, 1821 seinen sechs Söhnen und vier Töchtern. Diese Erben verkauften 1824 das Gut Gross-Wüstenfelde allein an die Gebrüder Oppenheimer aus Hamburg.


Von letzteren kam das Gut, nachdem es sich seit 1622 nur 44 Jahre in anderen Händen befunden, 1842 durch Kauf in den Besitz der von der Kettenburg'schen Familie zurück.

Das Herrenhaus zu Matgendorf wurde im Jahre 1851 durch Feuer zerstört. An derselben Stelle liess der jetzige Besitzer Kammerherr von der Kettenburg, in den Jahren 1852 – 1856 nach einem Plane des Hofbauraths Willebrand in Schwerin das neue schlossähnliche Herrenhaus erbauen, welches unsere Abbildung zeigt. Der Styl des schönen Gebäudes ist der der späteren Renaissance, wie solche sich zu Anfang des 16ten Jahrhunderts ausbildete; man könnte denselben auch als Uebergang der Renaissance in den später in England cultivirten sogenannten Tudor-Styl bezeichnen. Von ausgedehnten Parkanlagen umgeben, liegt dasselbe in einer freundlichen Gegend an der Rostock-Neubrandenburger Chaussee. Das ganze Gut Matgendorf zeichnet sich durch schöne Holzungen aus, die nicht allein neben dem Schlosse, sondern auch zerstreut auf der Feldmark liegen.

Wir lassen hier eine genealogische Uebersicht der Familie von der Kettenburg in Mecklenburg folgen, freilich nicht in der wünschenswerthen Vollständigkeit und Gleichmässigkeit der Angaben, jedoch so weit wir dieselbe, theilweise nach gütiger Mittheilung, herzustellen vermochten.

Ueber die Vorfahren des ersten mecklenburgischen Besitzers, Franz Heinrich von der Kettenburg, sei nur Folgendes angeführt. „Johann Voged, Johanns seeligen Sohn, alias geheten van der Kedenborg“, fürstlicher Lüneburgischer Grossvogt in Celle, hatte vom Stifte Verden die Vogtei Rotenburg pfandweise inne und wurde 1460 mit Hünzingen, 1470 mit dem Schlosse „die Kettenburg“ belehnt. Die weitere Abstammung dieses Johann ist bisher nicht ermittelt, da der um diese Zeit häufig vorkommende Titelname Vogt, Voged, Advocatus darüber keinen Nachweis giebt. Die aufgestellte Vermuthung, dass derselbe zu der später ausgestorbenen Dynasten-Familie von Wahrenbergen oder de Monte, in der Aller-Gegend angesessen, gehört habe, ist auf keine Weise nachgewiesen und zur Zeit nur als Hypothese zu betrachten. Aus seiner Ehe mit Catharina von Mandelsloh hatte er einen Sohn, Johann von der Kettenburg auf Kettenburg und Hünzingen. Diesem folgte sein Sohn aus seiner Ehe mit einer geborenen von Ahlden, ebenfalls Johann genannt, welcher, vermählt mit Gödell von Zarenhausen, vier Söhne hinterliess. Einer der jüngeren derselben, Jürgen von der Kettenburg, wurde herzoglich sachsen-lauenburgischer Geheimerath und Besitzer der Güter Abbendorf und Thönen in Holstein. Sein Sohn aus seiner Ehe mit Margarethe von Schack (aus dem Hause Hasendahl) war Franz Heinrich, der Stammvater der mecklenburgischen Herren und Freiherren von der Kettenburg (s. die Stammtafel).

Von dem ältesten Sohne des dritten Johann wurde die hannoversche Linie, welche, wie bereits erwähnt, 1744 erlosch, in folgender directer Succession fortgesetzt: Christoph von der Kettenburg, Gem.: Catharina von Bicker – Johann von der Kettenburg, Gem.: Sophia von Honstedt – Christoph Dietrich von der Kettenburg, Gem.: Sophie Elisabeth von Wittorff – Johann Dietrich von der Kettenburg, Gem.: Christine von Borthfeld – Otto Heinrich Christoph von der Kettenburg, Gem.: Catharina Marie von Behr a. d. H. Stellichte – Johann Friedrich von der Kettenburg, Gem.: Margaretha Elisabeth von Skölln, gest. 1744.




3) Von ihm heisst es in dem ,Neuen Nekrolog der Deutschen“ IX. 769: „Verehrt und aufs innigste geliebt von seinen Unterthanen, gewann er durch seine Rechtschaffenheit, Biederkeit und Güte die Liebe und Achtung Aller, die ihn kannten. Vornehmlich dehnte sich seine Gutthätigkeit auf die Unterstützung verschämter Armen aus allen Ständen und auf seine Untergebenen aus, die in seinem Dienste ergrauet waren und sich als gute und brave Arbeiter gezeigt hatten. Dankbarkeit war besonders ein Hauptzug seines Charakters, und treu geleistete Dienste belohnte er stets mit der grössten Freigebigkeit, wie es unter andern auch der Umstand beweist, dass er dem Lehrer und Führer seines einzigen Sohnes bei seiner Entlassung nahe an 2000 Thaler zum Geschenk machte, ja ihm sogar späterhin eins seiner Güter für ein Billiges in Pacht überliess, um dadurch sein Glück möglichst fördern zu helfen.“
4) Die Verzögerung trug dem Verkäufer 38,500 Thlr. ein; denn er hatte 1794 bereits einen Verkauf- und Kauf-Contract mit dem Hofrath und Stallmeister Kiesewetter auf Gnewitz abgeschlossen, der nur durch den Widerspruch der Lehnsvettern nicht zur Perfection kam. In diesem Contracte war der Preis zu 94,000 Thlr. bedungen.