Groß Luckow mit seinen Pertinenzen Barz und Peenhäuser macht einen Teil des alten Maltzan'schen Besitzes aus, welcher, im Osten an die Hahn-Basedow'schen Güter grenzend, sich südlich und westlich vom Malchiner See bis an die Hahn-Kuchelmisser Güter in der Nähe des Krakower Sees erstreckt.

In älterer Zeit war Luckow ein Bauerndorf mit Schulzenhof und gehörte zu dem Hauptgute Grubenhagen. Es teilte die Schicksale dieses Hauptgutes und der darauf sitzenden Linie der Maltzan, woher es erklärlich erscheint, dass des Ortes in älterer Zeit wenig Erwähnung geschieht. Als Claus Maltzan auf Schorssow am 14. Februar 1447 seinem Schwager Arndt Hoge die ihm gehörende Hälfte der Maltzan'schen Güter im Lande Wenden, nämlich halb Schorssow und halb Grubenhagen mit Zubehörungen und was er sonst noch in dem Lande Malchin besass, für tausend sundische Mark auf sechzehn Jahre verpfändete, wurden unter den Pfandobjecten auch „die beyden Lukowen" aufgeführt. In dem Tauschvertrage vom 20. März 1463, durch welchen Lüdeke Maltzan auf Grubenhagen dem Lüdeke Maltzan auf Wolde vier Teile des Schlosses Schorssow mit deren Zubehörungen und dem Patronat der Kirchen und Schulen zu Bülow und Schorssow überließ, wogegen ihm von Letzterem die Hälfte des Schlosses Grubenhagen mit Zubehörungen und das Patronat der Kirchen zu Grubenhagen und Dahmen eingeräumt wurde, bezeichnete Maltzan von Wolde seine in den Tausch gehenden Besitzungen also1): szyn halue sloth tôme Grubenhaghen mid deme haluen bûwhâue, myth der haluen mâlen vnde deme haluen hâue, mid haluen Dudeschen Lucow, vnde wes he hadde an deme szee to Lucow, vnde sîn andôl, wes he hadde an Wendeschen Lucow, vnde sîn andêl, wes he hadde an Lanckenitze, dâr he men dat vefften deel an hadde etc.
      Es hatte demnach auch hier die Kolonisierung des Landes durch die Deutschen den Auseinanderbau der wendischen und der deutschen Bauern zur Folge gehabt. Obgleich darüber, welches von den beiden Luckow das wendische, welches das deutsche gewesen, den wenigen urkundlichen Angaben nichts Genaues zu entnehmen ist, so wird doch anzunehmen sein, dass das dem Rittersitze Grubenhagen näher gelegene Klein-Luckow mit seinem weithin sichtbaren, jetzt bewaldeten Burgwalle der ursprüngliche, wendische Ort gewesen sei, neben welchem die deutschen Anbauer sich eigene, ihren Lebensgewohnheiten wie ihren Wirthschaftsbedürfnissen entsprechende Wohnsitze angelegt haben. Die Unterscheidung in Deutsch- und Wendisch-Luckow verschwindet im Laufe des fünfzehnten Jahrhunderts. In einem Verzeichnisse der Dörfer des Landes Malchin, welches in das Ende dieses Zeitraums (um 1491) zu setzen ist, erscheinen Groten Lukow und Lutteken Lukow als Güter des werleschen Marschalls Wedege Maltzan, als Maltzan'sche Besitzungen überhaupt aber ausser jenen noch Grubenhagen, Glaszow, Peynkun vor deme Rodenmore (s. Rothenmoor), Dame, Sagel, Baers, Rambow, Lauenstorppe, Lambenitze, Schorssow, während die Hahn dort in derselben Zeit Moltzow, Tressow, Tzuinekendorppe (Schwinkendorf), Hogen Demetzin, Vulenrosteke (Faulenrost), Riddermanshagen, Hinrickeshagen, Wargentin und Jessin (Gessin) besassen, mithin das ganze Land Malchin sich mit Ausnahme weniger Güter in dem Besitze dieser beiden Familien befand, neben welchen auch das Verzeichnis der Ritterschaft von 1425 nur Henneke Berkhahn auf Glasow und Henning von der Osten auf Karstorf als Gutsbesitzer in dem Lande Malchin aufführt.


In den mittleren Zeiten ward das Gut häufig ganz oder teilweise, in der Familie wie auch an Fremde verpfändet, z. B. 1702, wo die Vormünder des Levin Joachim Maltzan den Meierhof und das Ackerwerk zu Gross-Lackow für 4000 Thlr. Hypothek an Thomas Spalding in Güstrow verpfändeten.

Die Grubenhagensche Linie des Maltzan'schen Geschlechtes, welche seit der zweiten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts bestand und in welcher zuerst Ulrich, der Grossvater des bereits erwähnten Wedege, als werlescher Marschall vorkommt, ging 1815 mit dem Ableben des Erblandmarschalls Cord Jasper Ferdinand Freiherrn von Maltzan zu Ende, lieber seine Hinterlassenschaft an Gütern und Würden fand nach längeren Vergleichs-Verhandlungen eine Einigung dahin statt, dass die Erbmarschallswürde des Fürstenthums Wenden an die freiherrlich penzlinische Linie kam (s. Burg Penzlin), während über die von dem Erblandmarschall hinterlassenen Lehne, in Gemäßheit des unter den Herren Vettern von Maltzan zu Ivenack am 18. September 1820 geschlossenen Vergleichs, am 9. November 1822 zu Vollrathsruhe gekavelt wurde. Es waren hier acht Grafen, Freiherren und Herren von Maltzan zugegen, und zehn Abwesende wurden vertreten. Der Landrat von Oertzen auf Kittendorf leitete das Geschäft. Die sämtlichen Güter, gegen 50 Hufen, waren in sechs Kaveln gelegt; je eine von diesen sollte einer der sechs Gruppen zufallen, in welche die Herren von Maltzan zu diesem Zwecke geteilt waren. Vollrathsruhe, Kirch-Grubenhagen mit dem Bauhofe, Steinhagen und Hallalit bildeten die erste Kavel, – Schloss Grubenhagen, Klein-Luckow, Krevtsee und Bockholt die zweite, – Groß Luckow, Peenhäuser und Barz die dritte, – Moltzow, Ilkensee und Rambow die vierte, – Rothenmoor, Damen und Sagel die fünfte, – endlich Ulrichshusen, Marxhagen und der Anteil an Lupendorf die sechste Kavel. Durch die von dem Freiherrn Hans Diederich von Maltzahn auf Rottmannshagen gezogene Kavel fiel Groß Luckow mit den Peenhäusern und Barz derjenigen Gruppe der Erbinteressenten zu, welche aus den vier Gebrüdern von Maltzahn aus dem Hause Rottmannshagen, den zwei Gebrüdern von Maltzahn aus dem Hause Wolde, den zwei Gebrüdern von Maltzahn aus dem Hause Vanselow und den zwei Gebrüdern von Maltzahn aus dem Hause Sarow bestand. Diese verglichen sich mittelst eines am heiligen Abend vor Weihnachten 1823 zu Ivenack geschlossenen Cessionsvertrages weiter dahin, dass die vier Erstgenannten (nämlich ausser dem schon genannten Freiherrn von Maltzahn auf Rottmannshagen noch der Albrecht Joachim Graf von Plessen auf Ivenack, der königl. preussische Wirkliche Geheimrath und Hofmarschall Friedrich Burchard von Maltzahn auf Herzberg und der Rittmeister Helmuth Diederich von Maltzahn auf Gülz) die übrigen sechs Vettern auskauften. Am 3. September 1824 wurden jene gemeinschaftlich mit Groß Luckow und Zubehörungen belehnt. Das Ivenacksche Viertel ging nach dem Tode des genannten Grafen von Plessen 1829 auf dessen fünf Söhne, und weiter nach dem Tode eines derselben (des am 3. .Juni 1833 zu Wien verstorbenen dortigen königlich preussischen ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers, Kammerherrn Helmuth Bogislav Freiherrn von Maltzahn auf Pinnow und Duckow in Pommern) ein Fünftheil dieses Viertels auf dessen beide Söhne über. Diesem zerteilten Besitze, während dessen der Kammerherr Freiherr von Maltzahn auf Zettemin die Güter administrirte, wurde 1834 ein Ende gemacht, indem die Barone von Maltzahn auf Gross – Luckow etc. durch einen am 30. Juni zu Ivenack geschlossenen Cessionsvertrag ihrem mitbelehnten Vetter, dem jetzigen Landrat Friedrich Rudolph Nikolaus von Maltzan, Freiherrn zu Wartenberg und Penzlin, auf Rothenmoor (welchem in der vorerwähnten Kavelung die fünfte Kavel der Grubenhagenschen Lehne zugefallen war) Groß Luckow c.p. käuflich überliessen, wozu am 17. Mai 1836 der lehensherrliche Consens ertheilt wurde. Hierdurch so wie durch nachfolgende Erwerbungen kam ein bedeutender Teil der früheren Grubenhagenschen Besitzungen an die Penzlinische Linie des Hauses. Der neue Besitzer überliess schon am 20. Juli 1836 das Gut seinem ältesten Sohne, dem Adolph August Helmuth Albrecht von Maltzan, Freiherrn zu Wartenberg und Penzlin, bisher auf Peutsch, Vicelandmarschall des wendischen Kreises, welcher sich jetzt in Besitze von Groß Luckow c.p. befindet.

Groß Luckow hat freundliche Umgebungen. Der Hof mit dem einfach schönen, von dem jetzigen Besitzer selbst erbauten Herrenhause liegt in einer von dem Peenebache durchflossenen Niederung. Das Gut hat 484,159 Quadratruthen und steuert von 4776 Scheffeln. Die Peenhäuser, nicht weit von der Chaussee von Teterow nach Waren an dem genannten Bache gelegen, bilden jetzt einen Nebenhof; Barz ist ein von Tagelöhnern bewohntes Dorf.




1) Lisch, Maltzanscile Urkunden III, 313.